Eine Analyse am Beispiel der Ermittlungshilfe im Terrorismusbereich unter vergleichender Betrachtung der Rechtslage in Deutschland, Italien, Spanien und Frankreich
Möglichkeiten und Grenzen der Leistung von Vollstreckungshilfe und der gegenseitigen Anerkennung bei Tatertragseinziehungen, unter besonderer Berücksichtigung typischer verurteilungsunabhängiger Formen