Zur Implementierung von Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 EMRK im Bereich der Lockerungsgewährung unter besonderer Berücksichtigung der deutschen und englischen Vollzugspraxis
Arbeitsrechtliche Folgen von Betriebsverlagerungen ins Ausland und die Qualifikation von Umsetzungsnormen als Eingriffsrecht zur vollständigen Richtlinienumsetzung