Die Bedeutung der BVerfG-Beschlüsse vom 14.1.2014 (1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12) und 12.1.2016 (1 BvL 6/13) für die berufsübergreifende Zusammenarbeit von Rechtsanwälten
Die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 299a StGB bei einer Zusammenarbeit von Ärzten bzw. Zahnärzten mit Hörgeräteakustikern, Optikern sowie Orthopädie- und Zahntechnikern