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Die Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung und ihre Grenzen
- Authors:
- Series:
- Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Volume 302
- Publisher:
- 2021
Keywords
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Bibliographic data
- Copyright year
- 2021
- ISBN-Print
- 978-3-8487-7784-6
- ISBN-Online
- 978-3-7489-2189-9
- Publisher
- Nomos, Baden-Baden
- Series
- Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
- Volume
- 302
- Language
- German
- Pages
- 478
- Product type
- Book Titles
Table of contents
ChapterPages
- Titelei/InhaltsverzeichnisPages 1 - 22 Download chapter (PDF)
- EinleitungPages 23 - 28 Download chapter (PDF)
- a) Ausschluss der Rundfunköffentlichkeit
- b) Ausschluss der Nutzung neuer Medien im Gerichtssaal während der Gerichtsverhandlung
- c) Einschränkung der Ton- und Bildaufnahmen aus dem Gerichtssaal außerhalb der Hauptverhandlung
- a) Richterkritik
- b) Urteilskritik
- c) Verfahrensbeeinflussung
- a) Der Maßstab richterlicher Zurückhaltung und Mäßigung
- (1) Kommentierung eigener oder fremder Verfahren
- (2) Kommentierung eigner oder fremder Entscheidungen im Anschluss an ein Verfahren
- bb) Erörterung von Rechtsfragen
- (1) Allgemeine Äußerungen mit politischen Implikationen
- (2) Justizkritik
- (3) Verfassungsrichter und die höchsten Richter der Fachgerichtsbarkeit
- dd) Art und Weise des Ausdrucks
- ee) Spezielle Erfordernisse für den Umgang mit den Medien
- c) Zwischenfazit
- II. Der kommunikative Ansatz zur Gestaltung der medialen Rechtsprechungsöffentlichkeit – neue Strukturen institutioneller Justizkommunikation
- B. Reflexion neuer Entwicklungen der medialen Rechtsprechungsöffentlichkeit
- 1. Rechtsdogmatische Vorüberlegungen
- 2. Die Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung als demokratiestaatliche Forderung
- a) Demokratische Legitimation durch die verfassungsunmittelbare Funktionslegitimation
- aa) Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- (1) Massenmedien als Spiegel der öffentlichen Meinung
- (2) Demokratische Potenziale der gesellschaftspolitischen Willensbildung in den Massenmedien
- (3) Demokratische Potentiale der räsonierenden politischen Presse, der neuen Medien und der medialen Begleitung strategischer Prozessführung
- (1) Entstehung der öffentlichen Meinung in den Medien
- (2) Wirkung der öffentlichen Meinung auf die staatliche Willensbildung
- (3) Mögliche Implikationen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung für die demokratische Legitimation nach Art. 20 Abs. 2 GG
- (1) Die öffentliche Meinung als normative Erkenntnisquelle
- (a) Demokratische Responsivität bzw. deliberative Rückkopplung des Staatshandelns an die Gesellschaft als auf das Gesetzgebungsverfahren bezogene Konzepte
- (b) Angleichung von Rechtsprechung und Parlament
- (c) Drohende Gefährdung der inneren Unabhängigkeit
- (d) Keine Ausnahme für das BVerfG
- (3) Demokratische Responsivität bzw. deliberative Rückbindung der Gesetzgebung an die Gesellschaft durch die öffentliche Kritik an der Rechtsprechung
- (4) Zwischenergebnis
- ee) Medienöffentliche Kritik als Gewähr der Gesetzesbindung der Rechtsprechung
- ff) Folgen für die Medienöffentlichkeit der Dritten Gewalt
- aa) Förderung des gesellschaftlichen Grundkonsenses als Aufgabe der Rechtsprechung
- bb) Mittel der Rechtsprechung zur Förderung des gesellschaftlichen Grundkonsenses
- (1) Grundkonsens durch Transparenz im Rahmen der Saalöffentlichkeit als Grundsatz
- (a) Tatsächlicher Rückgang der Bürgerpräsenz in Gerichtssälen
- (b) Vertrauen und Akzeptanz durch Kontrolle und öffentlichen Diskurs
- (c) Vertrauen und Akzeptanz durch medienöffentliche Erlebbarkeit des Gerichtsverfahrens
- (a) Stärkung des Grundkonsenses durch staatliche Öffentlichkeitsarbeit
- (b) Übertragbarkeit auf die Rechtsprechung
- (4) Vertrauen und Akzeptanz durch die gesellschaftliche Kontextualisierung der Rechtsprechung
- (a) BVerfG zwischen Recht und Politik und Fachgerichte als Gestalter der einfachen Rechtsordnung
- (b) Passive Medienöffentlichkeit des BVerfG und der obersten Fachgerichte
- (c) Gesellschaftliche Integration durch eine medienvermittelte Rechtsprechung?
- (d) Pflicht zur gesellschaftlichen Kontextualisierung der Rechtsprechung
- dd) Zwischenfazit
- d) Symbolische Identifikations-Repräsentation durch eine medienwirksam verkörperte Repräsentativität
- 4. Zwischenfazit
- 1. Ansätze zur Förderung des rechtsstaatlichen Verfahrens durch die Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung
- a) Rechtsstaatliche Kontrollierbarkeit der Rechtsprechung durch Medien
- b) Gewaltenhemmung durch medienöffentliche Kontrolle der Rechtsprechung
- c) Publizität der Rechtsordnung und Stärkung des Rechtsschutzes durch Medienöffentlichkeit
- d) Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung zum Schutz richterlicher Unabhängigkeit
- 3. Zwischenfazit
- aa) Recht der Presse und des Rundfunks auf Zugang zum und Berichterstattung über das Gerichtsverfahren
- bb) Grundrechtsgleiches Verfahrensrecht auf eine (medien-)öffentliche Gerichtsverhandlung
- aa) Recht von Rundfunk und Presse auf Berichterstattung über die Rechtsprechung fernab des Gerichtsverfahrens
- bb) Rechtsprechungsbezogene Diskussionen in sozialen Medien als Ausübung des Rechts auf Meinungs- und Pressefreiheit
- a) Informations- und Pressefreiheit
- b) Meinungsfreiheit der Richter
- IV. Zwischenfazit
- I. Beeinträchtigung demokratischer Belange durch die Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung
- 1. Tatsächliche Gefährdungslage für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- aa) Zur Medienlogik
- bb) Das Konzept der (Selbst-)Medialisierung der Politik
- cc) Grenzen der Medialisierung der Politik
- (1) Prozessfördernde Bedingungen
- (2) Anzeichen der Medialisierung
- (3) Grenzen der Medialisierung der Justiz
- (a) Personalisierung
- (b) Popularisierung und Politisierung
- (2) Auswirkungen der Kollision von Medienlogik und Justizlogik auf das Rechtssystem
- cc) Zwischenfazit
- c) Fazit
- a) Ansichten zum Konzept einer medialen Unabhängigkeit
- aa) Zur dogmatischen Einordnung
- bb) Folgebetrachtungen
- cc) Einordnung des ntv-Urteils und der Folgerechtsprechung
- c) Zwischenfazit: Grundrechtsschutz gegen eine medial beeinflusste Rechts- und Wahrheitsfindung
- a) Die Manifestation innerer Unabhängigkeit als Stütze öffentlichen Vertrauens
- aa) Das Gebot der Zurückhaltung und Mäßigung als Ausdruck innerer Unabhängigkeit
- bb) Kritik an der Beschränkung richterlicher Meinungsfreiheit
- (1) Kein Vertrauen durch außergerichtliche Meinungsäußerungen von Richtern
- (2) Drohende Verletzung des Rechts auf einen gesetzlichen Richter
- (3) Vertrauen durch Zurückhaltung und Mäßigung in den Medien
- dd) Zwischenfazit
- c) Bedeutung der Position des Richters
- III. Weitere Verfahrens- und Persönlichkeitsrechte als Grenzen der Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung
- IV. Gefährdung des gesellschaftlichen Institutionen- und Systemvertrauens in die Gerichte
- V. Zwischenfazit: Ambivalenz der Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung
- C. Ausgleich der kollidierenden Rechtsgüter
- D. Fazit
- a) Zur Rechtsprechung des EGMR
- b) Zur Rechtslage in England und Frankreich
- c) Zwischenfazit
- a) Zwei Grundmodelle für die Entscheidung über die Zulässigkeit audiovisueller Rechtsprechungsöffentlichkeit
- aa) Ausschluss der audiovisuellen Öffentlichkeit aus der Gerichtsverhandlung als Grundsatz
- (1) Die audiovisuelle Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung im Strafprozess
- (2) Die audiovisuelle Öffentlichkeit im Zivil- und Verwaltungsprozess
- cc) Beschränkung der audiovisuellen Verhandlungsöffentlichkeit auf die Urteilsverkündung
- dd) Keine grundsätzliche Zulässigkeit der audiovisuellen Öffentlichkeit vor obersten Bundesgerichten
- (a) Regelungen mithilfe von Richtlinien der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Medien
- (b) Bestimmungen über Modalitäten der audiovisuellen Aufnahmen und ihrer Verwendung
- (c) Richterlicher Genehmigungsvorbehalt und zeitliche Verzögerung der Ausstrahlung audiovisueller Aufnahmen
- (d) Vollständige oder ausschnittweise Ausstrahlung audiovisueller Aufnahmen
- (e) Bewahrung des Charakters der mündlichen Verhandlung
- (2) Entscheidungen über das „Wie“ der audiovisuellen Aufnahmen im Einzelfall
- ff) Die trügerische Gleichbehandlung jeder Form von Ton- und Bewegtbildberichterstattung
- c) Die audiovisuelle Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung des BVerfG
- 1. Zur Rechtslage in England und Frankreich
- a) Zum vorbeugenden Ausschluss der Nutzung neuer Medien im Gerichtssaal während der Gerichtsverhandlung
- b) Regulierung der Nutzung neuer Medien durch Richterinnen und Verfahrensbeteiligte im Gerichtssaal
- III. Fazit
- aa) Zur Rechtsprechung des EGMR
- bb) Zur Rechtslage in England und Frankreich
- aa) Zur Rechtsprechung des EGMR
- bb) Zur Rechtslage in England und Frankreich
- c) Zwischenfazit
- 2. Zu den fortbestehenden Unterschieden der Rechtsordnungen
- 3. Keine Verfehlung des gesetzgeberischen Schutzauftrags in Deutschland
- II. Ausnahmsweiser Ausschluss der Öffentlichkeit als Alternative?
- III. Aufschubanordnungen gegenüber Gerichtsberichterstattung als Alternative?
- IV. Fazit
- 1. Richterliche Meinungsäußerungen als Befangenheitsgrund
- 2. Zum Gebot richterlicher Zurückhaltung und Mäßigung
- aa) Kommentierung eigener oder fremder Verfahren
- bb) Kommentierung eigener oder fremder Entscheidungen im Anschluss an das Verfahren
- b) Erörterung von Rechtsfragen
- aa) Äußerungen mit politischen Implikationen
- bb) Justizkritik
- cc) Verfassungsrichter und höchste Bundesrichter
- d) Zwischenfazit
- 4. Zur Rechtslage in England und Frankreich
- 5. Zwischenfazit
- 1. Schutzzweck: richterliche Unparteilichkeit
- 2. Schutzzweck: öffentliches Vertrauenw in eine funktionstüchtige Rechtspflege
- aa) Gründe für eine drohende Personalisierung
- (1) Zulässigkeit der rein privaten Nutzung sozialer Medien
- (2) Zulässigkeit von digitalen Freundschaften
- (3) Eingeschränkte Nutzung bei Offenlegung des Richteramtes
- aa) Gründe für eine drohende Popularisierung
- bb) Schlussfolgerungen für das Zurückhaltungs- und Mäßigungsgebot
- aa) Gründe für eine drohende Politisierung
- bb) Schlussfolgerungen für das Zurückhaltungs- und Mäßigungsgebot
- 2. Neuausrichtung der Regulierung: Die Nutzung von Verhaltenskodizes?
- IV. Fazit
- 1. Zivilrechtlicher Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- 2. Verpflichtung zur journalistischen Sorgfalt
- 3. Publizistische Gegenmittel bei Fehlberichterstattung
- 1. Gegenseitiger Respekt der Gewalten
- 2. Berufskodex der Rechtsanwälte
- 3. Gegenseitige Zurückhaltung unter Richtern
- 1. Befangenheit durch Mediendruck
- 2. Beratung in Spruchkörpern
- a) Die öffentliche Rüge durchs Gericht
- b) Verteidigung von Richtern durch den Gerichtspräsidenten
- IV. Fazit
- E. Schlussfolgerung zum Regulierungsmodell
- I. Informationsarbeit durch Pressestellen und -richter
- 1. Sachgerechte Informationsvermittlung zur Vermeidung und Richtigstellung von Fehlberichterstattung oder unsachlicher Kritik
- 2. Entgegnung von Pressekampagnen zum Schutz des fairen Verfahrens und der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege
- 1. Eine intermediäre Kommunikationsebene als Schutz vor der Medialisierung gesellschaftlicher Teilsysteme
- 2. Eine intermediäre Kommunikationsebene als Schutz vor der Medialisierung der Justiz
- a) Vermeidung der individuellen Informationsvermittlung durch Richter
- b) Vermeidung der Selbstverteidigung von Richtern
- c) Objektivität und Neutralität der presserichterlichen Informationsvermittlung
- IV. Zwischenfazit
- 1. Die Modelle justizieller Öffentlichkeitsarbeit in England und Frankreich
- 2. Ein Vergleich zum deutschen Ansatz justizieller Kommunikation
- II. Stärkung einer erweiterten Öffentlichkeitsarbeit
- III. Individuelle Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsrichtern
- IV. Zwischenfazit
- C. Fazit
- Abschließende SchlussfolgerungenPages 453 - 460 Download chapter (PDF)
- LiteraturverzeichnisPages 461 - 478 Download chapter (PDF)




