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Die Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung und ihre Grenzen
- Autor:innen:
- Reihe:
- Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Band 302
- Verlag:
- 2021
Zusammenfassung
Die Arbeit analysiert, wie die gegenläufigen Rechtsgüter bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren und Rechtsprechung sowie bei Meinungsäußerungen von Richtern in den Medien in einen Ausgleich gebracht werden können, und inwiefern ein kommunikativer Ansatz justizieller Öffentlichkeitsarbeit den im Rahmen des regulatorischen Ansatzes erzielten Ausgleich ergänzen kann. Dabei werden verfassungstheoretische und für das bessere Verständnis der potentiellen Medienwirkungen vor allem kommunikationswissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen. Die einschlägige Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte wird ebenso berücksichtigt, wie die aktuelle Rechtsentwicklung in England und Frankreich.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2021
- ISBN-Print
- 978-3-8487-7784-6
- ISBN-Online
- 978-3-7489-2189-9
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
- Band
- 302
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 478
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 22 Download Kapitel (PDF)
- EinleitungSeiten 23 - 28 Download Kapitel (PDF)
- a) Ausschluss der Rundfunköffentlichkeit
- b) Ausschluss der Nutzung neuer Medien im Gerichtssaal während der Gerichtsverhandlung
- c) Einschränkung der Ton- und Bildaufnahmen aus dem Gerichtssaal außerhalb der Hauptverhandlung
- a) Richterkritik
- b) Urteilskritik
- c) Verfahrensbeeinflussung
- a) Der Maßstab richterlicher Zurückhaltung und Mäßigung
- (1) Kommentierung eigener oder fremder Verfahren
- (2) Kommentierung eigner oder fremder Entscheidungen im Anschluss an ein Verfahren
- bb) Erörterung von Rechtsfragen
- (1) Allgemeine Äußerungen mit politischen Implikationen
- (2) Justizkritik
- (3) Verfassungsrichter und die höchsten Richter der Fachgerichtsbarkeit
- dd) Art und Weise des Ausdrucks
- ee) Spezielle Erfordernisse für den Umgang mit den Medien
- c) Zwischenfazit
- II. Der kommunikative Ansatz zur Gestaltung der medialen Rechtsprechungsöffentlichkeit – neue Strukturen institutioneller Justizkommunikation
- B. Reflexion neuer Entwicklungen der medialen Rechtsprechungsöffentlichkeit
- 1. Rechtsdogmatische Vorüberlegungen
- 2. Die Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung als demokratiestaatliche Forderung
- a) Demokratische Legitimation durch die verfassungsunmittelbare Funktionslegitimation
- aa) Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- (1) Massenmedien als Spiegel der öffentlichen Meinung
- (2) Demokratische Potenziale der gesellschaftspolitischen Willensbildung in den Massenmedien
- (3) Demokratische Potentiale der räsonierenden politischen Presse, der neuen Medien und der medialen Begleitung strategischer Prozessführung
- (1) Entstehung der öffentlichen Meinung in den Medien
- (2) Wirkung der öffentlichen Meinung auf die staatliche Willensbildung
- (3) Mögliche Implikationen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung für die demokratische Legitimation nach Art. 20 Abs. 2 GG
- (1) Die öffentliche Meinung als normative Erkenntnisquelle
- (a) Demokratische Responsivität bzw. deliberative Rückkopplung des Staatshandelns an die Gesellschaft als auf das Gesetzgebungsverfahren bezogene Konzepte
- (b) Angleichung von Rechtsprechung und Parlament
- (c) Drohende Gefährdung der inneren Unabhängigkeit
- (d) Keine Ausnahme für das BVerfG
- (3) Demokratische Responsivität bzw. deliberative Rückbindung der Gesetzgebung an die Gesellschaft durch die öffentliche Kritik an der Rechtsprechung
- (4) Zwischenergebnis
- ee) Medienöffentliche Kritik als Gewähr der Gesetzesbindung der Rechtsprechung
- ff) Folgen für die Medienöffentlichkeit der Dritten Gewalt
- aa) Förderung des gesellschaftlichen Grundkonsenses als Aufgabe der Rechtsprechung
- bb) Mittel der Rechtsprechung zur Förderung des gesellschaftlichen Grundkonsenses
- (1) Grundkonsens durch Transparenz im Rahmen der Saalöffentlichkeit als Grundsatz
- (a) Tatsächlicher Rückgang der Bürgerpräsenz in Gerichtssälen
- (b) Vertrauen und Akzeptanz durch Kontrolle und öffentlichen Diskurs
- (c) Vertrauen und Akzeptanz durch medienöffentliche Erlebbarkeit des Gerichtsverfahrens
- (a) Stärkung des Grundkonsenses durch staatliche Öffentlichkeitsarbeit
- (b) Übertragbarkeit auf die Rechtsprechung
- (4) Vertrauen und Akzeptanz durch die gesellschaftliche Kontextualisierung der Rechtsprechung
- (a) BVerfG zwischen Recht und Politik und Fachgerichte als Gestalter der einfachen Rechtsordnung
- (b) Passive Medienöffentlichkeit des BVerfG und der obersten Fachgerichte
- (c) Gesellschaftliche Integration durch eine medienvermittelte Rechtsprechung?
- (d) Pflicht zur gesellschaftlichen Kontextualisierung der Rechtsprechung
- dd) Zwischenfazit
- d) Symbolische Identifikations-Repräsentation durch eine medienwirksam verkörperte Repräsentativität
- 4. Zwischenfazit
- 1. Ansätze zur Förderung des rechtsstaatlichen Verfahrens durch die Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung
- a) Rechtsstaatliche Kontrollierbarkeit der Rechtsprechung durch Medien
- b) Gewaltenhemmung durch medienöffentliche Kontrolle der Rechtsprechung
- c) Publizität der Rechtsordnung und Stärkung des Rechtsschutzes durch Medienöffentlichkeit
- d) Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung zum Schutz richterlicher Unabhängigkeit
- 3. Zwischenfazit
- aa) Recht der Presse und des Rundfunks auf Zugang zum und Berichterstattung über das Gerichtsverfahren
- bb) Grundrechtsgleiches Verfahrensrecht auf eine (medien-)öffentliche Gerichtsverhandlung
- aa) Recht von Rundfunk und Presse auf Berichterstattung über die Rechtsprechung fernab des Gerichtsverfahrens
- bb) Rechtsprechungsbezogene Diskussionen in sozialen Medien als Ausübung des Rechts auf Meinungs- und Pressefreiheit
- a) Informations- und Pressefreiheit
- b) Meinungsfreiheit der Richter
- IV. Zwischenfazit
- I. Beeinträchtigung demokratischer Belange durch die Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung
- 1. Tatsächliche Gefährdungslage für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- aa) Zur Medienlogik
- bb) Das Konzept der (Selbst-)Medialisierung der Politik
- cc) Grenzen der Medialisierung der Politik
- (1) Prozessfördernde Bedingungen
- (2) Anzeichen der Medialisierung
- (3) Grenzen der Medialisierung der Justiz
- (a) Personalisierung
- (b) Popularisierung und Politisierung
- (2) Auswirkungen der Kollision von Medienlogik und Justizlogik auf das Rechtssystem
- cc) Zwischenfazit
- c) Fazit
- a) Ansichten zum Konzept einer medialen Unabhängigkeit
- aa) Zur dogmatischen Einordnung
- bb) Folgebetrachtungen
- cc) Einordnung des ntv-Urteils und der Folgerechtsprechung
- c) Zwischenfazit: Grundrechtsschutz gegen eine medial beeinflusste Rechts- und Wahrheitsfindung
- a) Die Manifestation innerer Unabhängigkeit als Stütze öffentlichen Vertrauens
- aa) Das Gebot der Zurückhaltung und Mäßigung als Ausdruck innerer Unabhängigkeit
- bb) Kritik an der Beschränkung richterlicher Meinungsfreiheit
- (1) Kein Vertrauen durch außergerichtliche Meinungsäußerungen von Richtern
- (2) Drohende Verletzung des Rechts auf einen gesetzlichen Richter
- (3) Vertrauen durch Zurückhaltung und Mäßigung in den Medien
- dd) Zwischenfazit
- c) Bedeutung der Position des Richters
- III. Weitere Verfahrens- und Persönlichkeitsrechte als Grenzen der Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung
- IV. Gefährdung des gesellschaftlichen Institutionen- und Systemvertrauens in die Gerichte
- V. Zwischenfazit: Ambivalenz der Medienöffentlichkeit der Rechtsprechung
- C. Ausgleich der kollidierenden Rechtsgüter
- D. Fazit
- a) Zur Rechtsprechung des EGMR
- b) Zur Rechtslage in England und Frankreich
- c) Zwischenfazit
- a) Zwei Grundmodelle für die Entscheidung über die Zulässigkeit audiovisueller Rechtsprechungsöffentlichkeit
- aa) Ausschluss der audiovisuellen Öffentlichkeit aus der Gerichtsverhandlung als Grundsatz
- (1) Die audiovisuelle Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung im Strafprozess
- (2) Die audiovisuelle Öffentlichkeit im Zivil- und Verwaltungsprozess
- cc) Beschränkung der audiovisuellen Verhandlungsöffentlichkeit auf die Urteilsverkündung
- dd) Keine grundsätzliche Zulässigkeit der audiovisuellen Öffentlichkeit vor obersten Bundesgerichten
- (a) Regelungen mithilfe von Richtlinien der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Medien
- (b) Bestimmungen über Modalitäten der audiovisuellen Aufnahmen und ihrer Verwendung
- (c) Richterlicher Genehmigungsvorbehalt und zeitliche Verzögerung der Ausstrahlung audiovisueller Aufnahmen
- (d) Vollständige oder ausschnittweise Ausstrahlung audiovisueller Aufnahmen
- (e) Bewahrung des Charakters der mündlichen Verhandlung
- (2) Entscheidungen über das „Wie“ der audiovisuellen Aufnahmen im Einzelfall
- ff) Die trügerische Gleichbehandlung jeder Form von Ton- und Bewegtbildberichterstattung
- c) Die audiovisuelle Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung des BVerfG
- 1. Zur Rechtslage in England und Frankreich
- a) Zum vorbeugenden Ausschluss der Nutzung neuer Medien im Gerichtssaal während der Gerichtsverhandlung
- b) Regulierung der Nutzung neuer Medien durch Richterinnen und Verfahrensbeteiligte im Gerichtssaal
- III. Fazit
- aa) Zur Rechtsprechung des EGMR
- bb) Zur Rechtslage in England und Frankreich
- aa) Zur Rechtsprechung des EGMR
- bb) Zur Rechtslage in England und Frankreich
- c) Zwischenfazit
- 2. Zu den fortbestehenden Unterschieden der Rechtsordnungen
- 3. Keine Verfehlung des gesetzgeberischen Schutzauftrags in Deutschland
- II. Ausnahmsweiser Ausschluss der Öffentlichkeit als Alternative?
- III. Aufschubanordnungen gegenüber Gerichtsberichterstattung als Alternative?
- IV. Fazit
- 1. Richterliche Meinungsäußerungen als Befangenheitsgrund
- 2. Zum Gebot richterlicher Zurückhaltung und Mäßigung
- aa) Kommentierung eigener oder fremder Verfahren
- bb) Kommentierung eigener oder fremder Entscheidungen im Anschluss an das Verfahren
- b) Erörterung von Rechtsfragen
- aa) Äußerungen mit politischen Implikationen
- bb) Justizkritik
- cc) Verfassungsrichter und höchste Bundesrichter
- d) Zwischenfazit
- 4. Zur Rechtslage in England und Frankreich
- 5. Zwischenfazit
- 1. Schutzzweck: richterliche Unparteilichkeit
- 2. Schutzzweck: öffentliches Vertrauenw in eine funktionstüchtige Rechtspflege
- aa) Gründe für eine drohende Personalisierung
- (1) Zulässigkeit der rein privaten Nutzung sozialer Medien
- (2) Zulässigkeit von digitalen Freundschaften
- (3) Eingeschränkte Nutzung bei Offenlegung des Richteramtes
- aa) Gründe für eine drohende Popularisierung
- bb) Schlussfolgerungen für das Zurückhaltungs- und Mäßigungsgebot
- aa) Gründe für eine drohende Politisierung
- bb) Schlussfolgerungen für das Zurückhaltungs- und Mäßigungsgebot
- 2. Neuausrichtung der Regulierung: Die Nutzung von Verhaltenskodizes?
- IV. Fazit
- 1. Zivilrechtlicher Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- 2. Verpflichtung zur journalistischen Sorgfalt
- 3. Publizistische Gegenmittel bei Fehlberichterstattung
- 1. Gegenseitiger Respekt der Gewalten
- 2. Berufskodex der Rechtsanwälte
- 3. Gegenseitige Zurückhaltung unter Richtern
- 1. Befangenheit durch Mediendruck
- 2. Beratung in Spruchkörpern
- a) Die öffentliche Rüge durchs Gericht
- b) Verteidigung von Richtern durch den Gerichtspräsidenten
- IV. Fazit
- E. Schlussfolgerung zum Regulierungsmodell
- I. Informationsarbeit durch Pressestellen und -richter
- 1. Sachgerechte Informationsvermittlung zur Vermeidung und Richtigstellung von Fehlberichterstattung oder unsachlicher Kritik
- 2. Entgegnung von Pressekampagnen zum Schutz des fairen Verfahrens und der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege
- 1. Eine intermediäre Kommunikationsebene als Schutz vor der Medialisierung gesellschaftlicher Teilsysteme
- 2. Eine intermediäre Kommunikationsebene als Schutz vor der Medialisierung der Justiz
- a) Vermeidung der individuellen Informationsvermittlung durch Richter
- b) Vermeidung der Selbstverteidigung von Richtern
- c) Objektivität und Neutralität der presserichterlichen Informationsvermittlung
- IV. Zwischenfazit
- 1. Die Modelle justizieller Öffentlichkeitsarbeit in England und Frankreich
- 2. Ein Vergleich zum deutschen Ansatz justizieller Kommunikation
- II. Stärkung einer erweiterten Öffentlichkeitsarbeit
- III. Individuelle Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsrichtern
- IV. Zwischenfazit
- C. Fazit
- Abschließende SchlussfolgerungenSeiten 453 - 460 Download Kapitel (PDF)
- LiteraturverzeichnisSeiten 461 - 478 Download Kapitel (PDF)




