Entwicklung eines entscheidungssubjektbezogenen Risikoverständnisses, angewendet auf Ethik-Kommissions-Entscheidungen über klinische Prüfungen bei Menschen
Unter besonderer Berücksichtigung möglicher Amtspflichten aus dem humanitären Völkerrecht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Grundrechten