Symposium "50 Jahre Schumannsche Formel"
- Herausgeber:innen:
- Reihe:
- Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e. V., Band 36
- Verlag:
- 2014
Zusammenfassung
Der Sammelband gibt die Vorträge wieder, die anlässlich des Symposiums „50 Jahre Schumannsche Formel“ zu Ehren des Regensburger Emeritus Ekkehard Schumann am 14.6.2013 in der Universität Regensburg gehalten wurden. Die richtige Grenzziehung zwischen der Verfassungsgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten ist auch in der Gegenwart Gegenstand einer noch nicht abgeschlossenen Diskussion. In der Sache geht es darum, ob dem Bundesverfassungsgericht die Zuständigkeit – auch – für die Beurteilung einfachrechtlicher Auslegungsfehler zukommen soll oder ob diese Sphäre den Fachgerichten als Kerngehalt ihrer Tätigkeit vorbehalten bleiben muss. Übernähme das Bundesverfassungsgericht die Funktionen einer „Superrevisionsinstanz“, führte das nicht nur zu einer Schwächung des Bundesgerichtshofes, sondern zu einer Veränderung der Balance vor allem zwischen Bürgerlichem Recht und Verfassungsrecht.
Die „Schumannsche Formel“ hat ihre fortwährende Aktualität für die Abgrenzung der Verfassungsgerichtsbarkeit von den Fachgerichtsbarkeiten belegt.
Der Band ist nicht nur von Interesse für die Rechtswissenschaftler aller Fachrichtungen, sondern auch und vor allem für Richter der Fachgerichtsbarkeiten sowie für Rechtsanwälte der betroffenen Parteien.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2014
- ISBN-Print
- 978-3-8487-0810-9
- ISBN-Online
- 978-3-8452-5001-4
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e. V.
- Band
- 36
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 116
- Produkttyp
- Sammelband
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 12
- Grußwort Kein Zugriff Seiten 13 - 18 Thorsten Kingreen
- Herbert Roth
- Zur Bedeutung für die Urteilsverfassungsbeschwerde Kein Zugriff Herbert Roth
- Inhalt und Rang der Formel Kein Zugriff Herbert Roth
- Reichweite der Formel Kein Zugriff Herbert Roth
- Herbert Roth
- Unrichtigkeit der BGH-Entscheidung Kein Zugriff Herbert Roth
- Herbert Roth
- Gedachter Gesetzgebungsakt Kein Zugriff Herbert Roth
- Fehlerhafte Subsumtion Kein Zugriff Herbert Roth
- Herbert Roth
- Eignung der Formel? Kein Zugriff Herbert Roth
- Verständnis der Formel Kein Zugriff Herbert Roth
- Konsequenzen für den Bürgschaftsbeschluss des BVerfG Kein Zugriff Herbert Roth
- Ergebnis Kein Zugriff Herbert Roth
- Christian Starck
- Einführung Kein Zugriff Christian Starck
- Institutioneller und politischer Hintergrund der Verfassungsgerichtsbarkeit, insbesondere durch ein Spezialgericht Kein Zugriff Christian Starck
- Gründe für die Einführung der Urteilsverfassungsbeschwerde Kein Zugriff Christian Starck
- Christian Starck
- Deutschland Kein Zugriff Christian Starck
- Christian Starck
- Spanien Kein Zugriff Christian Starck
- Südafrika Kein Zugriff Christian Starck
- Christian Starck
- Die Verfassung als Rahmenordnung Kein Zugriff Christian Starck
- Fachgerichte entscheiden kontradiktorisch und aufgrund von Beweiserhebung Kein Zugriff Christian Starck
- Die Hecksche Formel Kein Zugriff Christian Starck
- Die Schumannsche Formel Kein Zugriff Christian Starck
- Christian Starck
- Rechtsfortbildung Kein Zugriff Christian Starck
- Tatsachenkontrolle Kein Zugriff Christian Starck
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Christian Starck
- Rechtliches Gehör und Gleichheitssatz Kein Zugriff Christian Starck
- Nützlichkeit der Schumannschen Formel Kein Zugriff Christian Starck
- Ekkehard Schumann
- Das fünfzig Jahre alte „Original“ und der Name der Formel Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Das Anfangsziel meiner Dissertation über die Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde gegen richterliche Entscheidungen Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Kassatorische und nicht-kassatorische Grundrechtsklagen Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Der Missstand bei den nicht-kassatorischen Grundrechtsklagen Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Der Weg der Dissertation bei nicht-kassatorischen Grundrechtsklagen: Wiederaufnahme des Verfahrens nach Feststellung der Grundrechtswidrigkeit Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Die jahrzehntelange Verweigerung einer Wiederaufnahme Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Endlich nach einem halben Jahrhundert: Wiederaufnahme Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Die alte Praxis: Keine Aufhebungsbefugnis des BayVerfGH Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die mutige Selbsthilfe des BayVerfGH: Kassationsbefugnis des BayVerfGH Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Die Notwendigkeit einer klaren Nomenklatur neben den Begriffen der kassatorischen und der nicht-kassatorischen Beschwerden Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- „Urteilsverfassungsbeschwerde“ und „Rechtssatzverfassungsbeschwerde“ Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Die „Interpretationsverfassungsbeschwerde“ als Unterart der Urteilsverfassungsbeschwerde Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die „verdeckte Rechtssatzverfassungsbeschwerde“ als Unterart der Urteilsverfassungsbeschwerde Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- „Unmittelbare Rechtssatzverfassungsbeschwerde“ als Beschwerde unmittelbare gegen eine Rechtsnorm Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die Verfassungsbeschwerde ist nicht mit den Rechtsmitteln vergleichbar Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit haben dasselbe Richterliche Prüfungsrecht Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Hingegen unterscheidet sich die Interpretationskontrolle der Verfassungsgerichtsbarkeit grundlegend von der Tätigkeit der Fachgerichtsbarkeit Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Die Argumentation mit dem Verstoß gegen „spezifisches“ oder „typisches Verfassungsrecht“ Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit des formellen Prozessablaufs. Rechtsmittelklarheit Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Gesetzlichkeit des Rechtsbehelfsrichters Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Verfassungsbeschwerde als prozessualer Rechtbehelf Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Prozessuale Untauglichkeit der Begriffe „spezifisches“ oder „typisches Verfassungsrecht“ Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die Grenzen eines prozessualen Rechtsbehelfs und damit der Verfassungsbeschwerde lassen sich nur vom Prozessrecht her bestimmen Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Der subjektive Zweck der Verfassungsbeschwerde Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Der objektive Zweck der Verfassungsbeschwerde Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die Begrenzung der Kognition des BVerfG durch den objektiven Zweck der Verfassungsbeschwerde Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die volle Kognition des BVerfG beim verfassungsbestimmten Begriff Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Keine Kognition des BVerfG innerhalb des verfassungsunbestimmten Begriffs Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die Formel Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Keine „Verteidigung“ der Formel? Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Missverständnisse der Formel Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Die Hecksche Formel ist jünger Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Der Wortlaut der Heckschen Formel Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Der materiell-rechtliche Ausgangspunkt der Heckschen Formel Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Zum Inhalt der Heckschen Formel Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die „Entmachtung des Gesetzgebers“ Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die Entmachtung der Fachgerichtsbarkeit Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die Beachtung der Formel bedeutet Freiraum für den „einfachen“ Gesetzgeber und verhindert die Versteinerung des „einfachen“ Rechts Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Ekkehard Schumann
- Die Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Die Entwicklung nach der Wiedervereinigung Deutschlands Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Der Beitrag des BVerfG zugunsten landesrechtlicher Verfassungsbeschwerden Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Das Problem der Landesverfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen aufgrund von Bundesprozessrecht Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Meine Gegenansicht in der Dissertation gebe ich auf Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Dankesworte Kein Zugriff Ekkehard Schumann
- Udo Steiner
- Eröffnungsreferat aus zivilrechtlicher Sicht: Die Bedeutung der "Schumannschen Formel" für die Praxis eines zivilrechtlichen Revisionssenats (Dieter Maihold) Kein Zugriff Udo Steiner
- Udo Steiner
- Unmittelbarer Anwendungsbereich Kein Zugriff Udo Steiner
- Mittelbare Bedeutung der Schumannschen Formel? Kein Zugriff Udo Steiner
- Verfassungsgerichtliche Entscheidungen zu Urteilen und Beschlüssen des XI. Zivilsenats Kein Zugriff Udo Steiner
- Fazit Kein Zugriff Udo Steiner
- Eröffnungsreferat aus strafrechtlicher Sicht (Peter Küspert) Kein Zugriff Udo Steiner
- Sitzblockade-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Kein Zugriff Udo Steiner
- Weitere Beispiele Kein Zugriff Udo Steiner
- Fazit Kein Zugriff Udo Steiner





