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Book Titles No access
Die Zäsurwirkung von Urteilen bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Zum Aufeinandertreffen der §§ 53, 55 StGB und des § 55 StGB mit sich selbst- Authors:
- Series:
- Studien zum Strafrecht, Volume 139
- Publisher:
- 03.09.2025
Summary
According to the prevailing opinion, if a sentence is handed down for crimes committed both before and after a previous conviction, the first conviction constitutes a caesura, meaning that two separate sentences must be handed down. The same applies when sentences are handed down for offenses committed between two previous convictions, the offenses of which were combined into a single sentence in accordance with § 55 StGB. These two constellations and their variations (e.g. when the sentence from the previous conviction is discharged) are presented in a practical manner in the work using sketches and the ratio of the total sentence is critically examined with regard to the caesura effect.
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Bibliographic data
- Copyright year
- 2025
- Publication date
- 03.09.2025
- ISBN-Print
- 978-3-7560-1946-5
- ISBN-Online
- 978-3-7489-5130-8
- Publisher
- Nomos, Baden-Baden
- Series
- Studien zum Strafrecht
- Volume
- 139
- Language
- German
- Pages
- 568
- Product type
- Book Titles
Table of contents
ChapterPages
- Vorwort No access
- Abkürzungsverzeichnis No access
- A. Einführung in die Thematik und Erklärung der methodischen Herangehensweise No access Pages 17 - 26
- I. Tateinheit und Strafenbildung gem. § 52 StGB No access
- II. Tatmehrheit und (Gesamt-)Strafenbildung gem. §§ 53, 54 StGB No access
- aa) Frühere, rechtskräftige Verurteilung No access
- bb) Begehung der abzuurteilenden Straftat(en) vor der früheren Verurteilung No access
- cc) Keine Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung No access
- b) Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe No access
- c) Außerhalb des § 55 StGB: Nichtbildung einer nachträglichen Gesamtstrafe No access
- d) Härteausgleich bei Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung No access
- 2. § 460 StPO No access
- I. Gründe für die Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Straftaten No access
- II. Gründe für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Aburteilung von (nur) vor der früheren Verurteilung begangenen Straftaten No access
- III. Gründe für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nur bei Nichterledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung No access
- IV. Gründe für den Härteausgleich bei Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung No access
- 1. Erste Grundkonstellation – Aufeinandertreffen der §§ 53, 55 StGB No access
- 2. Zweite Grundkonstellation – Aufeinandertreffen des § 55 StGB mit sich selbst No access
- a) Erste Grundkonstellation No access
- b) Zweite Grundkonstellation No access
- c) Zum Begriff der „Zäsurwirkung“ No access
- d) Gründe für die Zäsurwirkung No access
- aa) Zäsurwirkung nur bei Warnwirkung der früheren Verurteilung – Ansicht Strees No access
- bb) Zäsurwirkung nur bei nicht dadurch bedingter Benachteiligung des Straftäters – Ansicht Voglers No access
- cc) Wahl der zu bildenden Gesamtstrafe abhängig von der höchsten Einzelstrafe – Ansicht Wilhelms No access
- dd) Kombinationsmodell No access
- ee) Vorrangstellung des § 53 StGB bzw. des § 55 StGB hinsichtlich der im aktuellen Verfahren abzuurteilenden Straftat(en) No access
- aa) Zäsurwirkung auf Grundlage des Änderungsvorschlags Mosigs zu § 55 StGB No access
- (1) Anwendungsvoraussetzungen des § 31 JGG und Bildung der Einheitsstrafe No access
- (2) Nicht gleichzeitige Aburteilung mehrerer Straftaten aus unterschiedlichen Alters- und Reifestufen No access
- bbb) Einführung der Einheitsstrafe im StGB No access
- 3. Eigener Ansatz: Einbeziehung aller Straftaten, die begangen wurden bis zur (rechtskräftigen) Aburteilung sämtlicher davor liegenden Straftaten No access
- I. Frühere Verurteilung, in der gleichzeitig vor und nach einer noch früheren Verurteilung begangene Straftaten abgeurteilt wurden No access
- II. Gleichzeitige Aburteilung von Straftaten, die vor unterschiedlichen früheren Verurteilungen begangen wurden, deren Taten untereinander gesamtstrafenfähig sind No access
- III. Aburteilung einer Straftat, die begangen wurde vor der frühesten von zwei früheren Verurteilungen, deren Taten untereinander nicht gesamtstrafenfähig sind – zweite Grundkonstellation bei umgekehrter zeitlicher Reihenfolge der letzten zwei Verurteilungen No access
- IV. Mehrere eine Zäsur entfaltende frühere Verurteilungen No access
- V. Keine Zäsurwirkung bei Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung No access
- 1. Im früheren (Rechtsmittel-)Verfahren ergangener Beschluss oder ergangenes Prozessurteil No access
- 2. Im früheren Verfahren ergangenes Berufungsurteil No access
- 3. Im früheren Verfahren ergangenes Revisionsurteil No access
- 4. Im früheren Verfahren nach revisionsrechtlicher Zurückverweisung ergangenes Urteil No access
- 1. Keine Zäsurwirkung eines Beschlusses nach § 460 StPO No access
- 2. Zäsurwirkung im Rahmen der ersten Grundkonstellation bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung erst über § 460 StPO No access
- 3. Zäsurwirkung im Rahmen der zweiten Grundkonstellation bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung erst über § 460 StPO No access
- VIII. Zäsurwirkung im Zusammenhang mit einer gem. § 53 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 StGB gesondert verhängten Geldstrafe No access
- IX. Zäsurwirkung eines Strafbefehls No access
- X. Keine Zäsurwirkung einer jugendstrafrechtlichen früheren Verurteilung No access
- XI. Keine Zäsurwirkung eines Bußgeldbescheides No access
- XII. Keine Zäsurwirkung einer ausländischen früheren Verurteilung/einer inländischen früheren Verurteilung bei fehlender auslieferungsrechtlicher Vollstreckungszustimmung No access
- XIII. Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung ohne Einzelstrafen No access
- 1. Zäsurwirkungsbedingter Gesamtstrafübelausgleich No access
- 2. Härteausgleich beim Wegfall der Zäsurwirkung wegen Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung No access
- XV. Abhilfe bei einer der Zäsurwirkung nicht Rechnung tragenden Gesamtstrafenbildung No access
- F. Abschließendes und Appell No access Pages 477 - 484
- 1. Skizzen zu den zwei Grundkonstellationen No access
- 2. Skizzen zu den §§ 53–55 StGB, 460 StPO No access
- 3. Skizzen zur Zäsurwirkung von früheren Verurteilungen No access
- 4. Skizzen zu den Ansichten Strees und Voglers No access
- 5. Skizzen zur Ansicht Wilhelms No access
- 6. Skizzen zum Kombinationsmodell No access
- 7. Skizzen zur Vorrangstellung des § 53 StGB beim Aufeinandertreffen mit § 55 StGB und des § 55 StGB hinsichtlich der im aktuellen Verfahren abzuurteilenden Straftat(en) beim Aufeinandertreffen mit sich selbst No access
- 8. Skizzen zur Zäsurwirkung von früheren Verurteilungen auf Grundlage des Änderungsvorschlags Mosigs zu § 55 StGB No access
- 9. Skizzen im Zusammenhang mit dem JGG No access
- 10. Skizzen zum eigenen Ansatz No access
- 11. Skizzen zu den Details zur Zäsurwirkung von früheren Verurteilungen No access
- a) Auszug aus dem Preuß. StGB No access
- b) Auszug aus dem StGB-Norddt.-Bund-Entwurf vom Juli 1869 No access
- c) Auszug aus dem StGB-Norddt.-Bund No access
- d) Auszug aus dem RStGB No access
- e) Auszug aus dem StGB nach dem 3. StrÄndG No access
- f) Auszug aus dem StGB-Entwurf von 1962 No access
- g) Auszug aus dem StGB nach dem 1. StrRG No access
- h) Auszug aus dem StGB nach dem 2. StrRG No access
- i) Auszug aus dem StGB nach dem OrgKG vom 15. Juli 1992 No access
- j) Auszug aus dem aktuell geltenden StGB No access
- a) Auszug aus dem RStPO-Entwurf vom 1. Februar 1877 No access
- b) Auszug aus der RStPO No access
- c) Auszug aus der RStPO von 1924 No access
- d) Auszug aus der StPO nach dem OrgKG vom 15. Juli 1992 No access
- e) Auszug aus der StPO nach dem Gesetz vom 17. Juli 2015 No access
- f) Auszug aus der aktuell geltenden StPO No access
- 3. Auszug aus dem aktuell geltenden JGG No access
- Literaturverzeichnis No access Pages 551 - 562
- Stichwortverzeichnis No access Pages 563 - 568





