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Monographie Kein Zugriff

Die Zäsurwirkung von Urteilen bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

Zum Aufeinandertreffen der §§ 53, 55 StGB und des § 55 StGB mit sich selbst
Autor:innen:
Reihe:
Studien zum Strafrecht, Band 139
Verlag:
 03.09.2025

Zusammenfassung

Werden in einem Urteil sowohl vor als auch nach einer früheren Verurteilung verübte Straftaten abgeurteilt, entfaltet die erste Verurteilung der herrschenden Meinung zufolge eine Zäsur, sodass zwei eigenständige Strafen auszusprechen sind. Gleiches gilt, wenn Straftaten abgeurteilt werden, die zwischen zwei früheren Verurteilungen begangen wurden, deren Straftaten untereinander gemäß § 55 StGB zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst wurden. Diese zwei Konstellationen und ihre Abwandlungen (etwa bei Erledigung der Strafe aus der Vorverurteilung) stellt die Arbeit praxistauglich anhand von Skizzen dar und setzt sich mit Blick auf die Ratio der Gesamtstrafenbildung kritisch mit der Zäsurwirkung auseinander.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2025
Erscheinungsdatum
03.09.2025
ISBN-Print
978-3-7560-1946-5
ISBN-Online
978-3-7489-5130-8
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Studien zum Strafrecht
Band
139
Sprache
Deutsch
Seiten
568
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    2. Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff
  1. A. Einführung in die Thematik und Erklärung der methodischen Herangehensweise Kein Zugriff Seiten 17 - 26
    1. I. Tateinheit und Strafenbildung gem. § 52 StGB Kein Zugriff
    2. II. Tatmehrheit und (Gesamt-)Strafenbildung gem. §§ 53, 54 StGB Kein Zugriff
          1. aa) Frühere, rechtskräftige Verurteilung Kein Zugriff
          2. bb) Begehung der abzuurteilenden Straftat(en) vor der früheren Verurteilung Kein Zugriff
          3. cc) Keine Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung Kein Zugriff
        1. b) Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe Kein Zugriff
        2. c) Außerhalb des § 55 StGB: Nichtbildung einer nachträglichen Gesamtstrafe Kein Zugriff
        3. d) Härteausgleich bei Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung Kein Zugriff
      1. 2. § 460 StPO Kein Zugriff
    1. I. Gründe für die Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Straftaten Kein Zugriff
    2. II. Gründe für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Aburteilung von (nur) vor der früheren Verurteilung begangenen Straftaten Kein Zugriff
    3. III. Gründe für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nur bei Nichterledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung Kein Zugriff
    4. IV. Gründe für den Härteausgleich bei Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung Kein Zugriff
      1. 1. Erste Grundkonstellation – Aufeinandertreffen der §§ 53, 55 StGB Kein Zugriff
      2. 2. Zweite Grundkonstellation – Aufeinandertreffen des § 55 StGB mit sich selbst Kein Zugriff
        1. a) Erste Grundkonstellation Kein Zugriff
        2. b) Zweite Grundkonstellation Kein Zugriff
        3. c) Zum Begriff der „Zäsurwirkung“ Kein Zugriff
        4. d) Gründe für die Zäsurwirkung Kein Zugriff
          1. aa) Zäsurwirkung nur bei Warnwirkung der früheren Verurteilung – Ansicht Strees Kein Zugriff
          2. bb) Zäsurwirkung nur bei nicht dadurch bedingter Benachteiligung des Straftäters – Ansicht Voglers Kein Zugriff
          3. cc) Wahl der zu bildenden Gesamtstrafe abhängig von der höchsten Einzelstrafe – Ansicht Wilhelms Kein Zugriff
          4. dd) Kombinationsmodell Kein Zugriff
          5. ee) Vorrangstellung des § 53 StGB bzw. des § 55 StGB hinsichtlich der im aktuellen Verfahren abzuurteilenden Straftat(en) Kein Zugriff
          1. aa) Zäsurwirkung auf Grundlage des Änderungsvorschlags Mosigs zu § 55 StGB Kein Zugriff
              1. (1) Anwendungsvoraussetzungen des § 31 JGG und Bildung der Einheitsstrafe Kein Zugriff
              2. (2) Nicht gleichzeitige Aburteilung mehrerer Straftaten aus unterschiedlichen Alters- und Reifestufen Kein Zugriff
            1. bbb) Einführung der Einheitsstrafe im StGB Kein Zugriff
      1. 3. Eigener Ansatz: Einbeziehung aller Straftaten, die begangen wurden bis zur (rechtskräftigen) Aburteilung sämtlicher davor liegenden Straftaten Kein Zugriff
    1. I. Frühere Verurteilung, in der gleichzeitig vor und nach einer noch früheren Verurteilung begangene Straftaten abgeurteilt wurden Kein Zugriff
    2. II. Gleichzeitige Aburteilung von Straftaten, die vor unterschiedlichen früheren Verurteilungen begangen wurden, deren Taten untereinander gesamtstrafenfähig sind Kein Zugriff
    3. III. Aburteilung einer Straftat, die begangen wurde vor der frühesten von zwei früheren Verurteilungen, deren Taten untereinander nicht gesamtstrafenfähig sind – zweite Grundkonstellation bei umgekehrter zeitlicher Reihenfolge der letzten zwei Verurteilungen Kein Zugriff
    4. IV. Mehrere eine Zäsur entfaltende frühere Verurteilungen Kein Zugriff
    5. V. Keine Zäsurwirkung bei Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung Kein Zugriff
      1. 1. Im früheren (Rechtsmittel-)Verfahren ergangener Beschluss oder ergangenes Prozessurteil Kein Zugriff
      2. 2. Im früheren Verfahren ergangenes Berufungsurteil Kein Zugriff
      3. 3. Im früheren Verfahren ergangenes Revisionsurteil Kein Zugriff
      4. 4. Im früheren Verfahren nach revisionsrechtlicher Zurückverweisung ergangenes Urteil Kein Zugriff
      1. 1. Keine Zäsurwirkung eines Beschlusses nach § 460 StPO Kein Zugriff
      2. 2. Zäsurwirkung im Rahmen der ersten Grundkonstellation bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung erst über § 460 StPO Kein Zugriff
      3. 3. Zäsurwirkung im Rahmen der zweiten Grundkonstellation bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung erst über § 460 StPO Kein Zugriff
    6. VIII. Zäsurwirkung im Zusammenhang mit einer gem. § 53 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 StGB gesondert verhängten Geldstrafe Kein Zugriff
    7. IX. Zäsurwirkung eines Strafbefehls Kein Zugriff
    8. X. Keine Zäsurwirkung einer jugendstrafrechtlichen früheren Verurteilung Kein Zugriff
    9. XI. Keine Zäsurwirkung eines Bußgeldbescheides Kein Zugriff
    10. XII. Keine Zäsurwirkung einer ausländischen früheren Verurteilung/einer inländischen früheren Verurteilung bei fehlender auslieferungsrechtlicher Vollstreckungszustimmung Kein Zugriff
    11. XIII. Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung ohne Einzelstrafen Kein Zugriff
      1. 1. Zäsurwirkungsbedingter Gesamtstrafübelausgleich Kein Zugriff
      2. 2. Härteausgleich beim Wegfall der Zäsurwirkung wegen Erledigung der Strafe aus der früheren Verurteilung Kein Zugriff
    12. XV. Abhilfe bei einer der Zäsurwirkung nicht Rechnung tragenden Gesamtstrafenbildung Kein Zugriff
  2. F. Abschließendes und Appell Kein Zugriff Seiten 477 - 484
      1. 1. Skizzen zu den zwei Grundkonstellationen Kein Zugriff
      2. 2. Skizzen zu den §§ 53–55 StGB, 460 StPO Kein Zugriff
      3. 3. Skizzen zur Zäsurwirkung von früheren Verurteilungen Kein Zugriff
      4. 4. Skizzen zu den Ansichten Strees und Voglers Kein Zugriff
      5. 5. Skizzen zur Ansicht Wilhelms Kein Zugriff
      6. 6. Skizzen zum Kombinationsmodell Kein Zugriff
      7. 7. Skizzen zur Vorrangstellung des § 53 StGB beim Aufeinandertreffen mit § 55 StGB und des § 55 StGB hinsichtlich der im aktuellen Verfahren abzuurteilenden Straftat(en) beim Aufeinandertreffen mit sich selbst Kein Zugriff
      8. 8. Skizzen zur Zäsurwirkung von früheren Verurteilungen auf Grundlage des Änderungsvorschlags Mosigs zu § 55 StGB Kein Zugriff
      9. 9. Skizzen im Zusammenhang mit dem JGG Kein Zugriff
      10. 10. Skizzen zum eigenen Ansatz Kein Zugriff
      11. 11. Skizzen zu den Details zur Zäsurwirkung von früheren Verurteilungen Kein Zugriff
        1. a) Auszug aus dem Preuß. StGB Kein Zugriff
        2. b) Auszug aus dem StGB-Norddt.-Bund-Entwurf vom Juli 1869 Kein Zugriff
        3. c) Auszug aus dem StGB-Norddt.-Bund Kein Zugriff
        4. d) Auszug aus dem RStGB Kein Zugriff
        5. e) Auszug aus dem StGB nach dem 3. StrÄndG Kein Zugriff
        6. f) Auszug aus dem StGB-Entwurf von 1962 Kein Zugriff
        7. g) Auszug aus dem StGB nach dem 1. StrRG Kein Zugriff
        8. h) Auszug aus dem StGB nach dem 2. StrRG Kein Zugriff
        9. i) Auszug aus dem StGB nach dem OrgKG vom 15. Juli 1992 Kein Zugriff
        10. j) Auszug aus dem aktuell geltenden StGB Kein Zugriff
        1. a) Auszug aus dem RStPO-Entwurf vom 1. Februar 1877 Kein Zugriff
        2. b) Auszug aus der RStPO Kein Zugriff
        3. c) Auszug aus der RStPO von 1924 Kein Zugriff
        4. d) Auszug aus der StPO nach dem OrgKG vom 15. Juli 1992 Kein Zugriff
        5. e) Auszug aus der StPO nach dem Gesetz vom 17. Juli 2015 Kein Zugriff
        6. f) Auszug aus der aktuell geltenden StPO Kein Zugriff
      1. 3. Auszug aus dem aktuell geltenden JGG Kein Zugriff
  3. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 551 - 562
  4. Stichwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 563 - 568

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