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Monographie Kein Zugriff

Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zu Berufsgeheimnisträgern gemäß § 160a StPO

Autor:innen:
Verlag:
 2016

Zusammenfassung

§ 53 StPO gewährt den dort genannten Berufsgeheimnisträgern ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist, und schützt so das Vertrauensverhältnis zwischen Berufsgeheimnisträgern und ihren Geheimnisgebern. Außerhalb der Vernehmungssituation droht dieser Schutz insbesondere durch heimliche Ermittlungsmaßnahmen unterlaufen zu werden. § 160a StPO bezweckt, dies zu verhindern.

Die Dissertationsschrift enthält eine umfassende rechtssystematische Prüfung der im Jahr 2008 eingeführten Regelung. Der Autor bewertet die Norm zwar als rechtspolitischen Fortschritt, erkennt aber umfassenden Nachbesserungsbedarf insbesondere hinsichtlich des durch § 160a Abs. 2 StPO nur relativ gewährten Schutzes und unterbreitet schließlich einen Reformvorschlag.

Der Autor war von 2011 bis 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften der CAU Kiel am Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Hoyer tätig.


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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2016
ISBN-Print
978-3-8487-3394-1
ISBN-Online
978-3-8452-7708-0
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V.
Band
43
Sprache
Deutsch
Seiten
254
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 14
  2. Einführung Kein Zugriff Seiten 15 - 18
    1. Der Regelungsinhalt und -umfang von § 53 StPO Kein Zugriff
      1. Schutz des Vertrauensverhältnisses Kein Zugriff
      2. Schutz der Funktionstüchtigkeit von Institutionen Kein Zugriff
      3. Schutz des Berufsgeheimnisträgers vor Konfliktsituationen und vor Meineid Kein Zugriff
      4. Grundrechte der Berufsgeheimnisträger Kein Zugriff
      5. Sonstige Ansätze zur Herleitung des Schutzzwecks Kein Zugriff
      6. Stellungnahme und Schlussfolgerung für den Schutzzweck von § 160a StPO Kein Zugriff
    2. Das Verhältnis von § 53 StPO zu § 203 StGB Kein Zugriff
      1. Bei der Berufsausübung anvertraute oder bekanntgewordene Tatsachen Kein Zugriff
      2. Die Entbindung von der Pflicht zur Geheimhaltung Kein Zugriff
        1. Freiwillige Übermittlung im Rahmen von § 53 StPO Kein Zugriff
        2. Anwendbarkeit von § 160a StPO bei freiwilliger Übermittlung Kein Zugriff
    1. Von Beling als historischer Ausgangspunkt Kein Zugriff
    2. Beweiserhebungsverbote Kein Zugriff
      1. Gesetzlich geregelte Beweisverwertungsverbote Kein Zugriff
      2. Beweisverwertungsverbote ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung Kein Zugriff
      3. Beweisverwertungsverbote unmittelbar aus dem Verfassungsrecht Kein Zugriff
    3. Beweisverwendungsverbote Kein Zugriff
    1. Historische Herleitung der Notwendigkeit einer Schutznorm Kein Zugriff
      1. § 100d Abs. 3 StPO Kein Zugriff
      2. § 100h Abs. 2 StPO Kein Zugriff
      1. BVerfGE 109, 279 Kein Zugriff
      2. BVerfGE 110, 226 Kein Zugriff
      3. BVerfGE 113, 29 Kein Zugriff
      4. BVerfG NJW 2007, 2749 und BVerfG NJW 2007, 2752 Kein Zugriff
      1. Entwurf eines § 53b StPO durch den Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht Kein Zugriff
      2. Erster Referentenentwurf des Justizministeriums Kein Zugriff
      3. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kein Zugriff
      4. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung Kein Zugriff
    2. Die Fassung des § 160a StPO bei Einführung der Norm Kein Zugriff
    3. Die Reform des § 160a StPO im Jahr 2011 – Aufnahme des Rechtsanwalts in den absoluten Schutzbereich Kein Zugriff
    4. Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten Kein Zugriff
    5. Weitere Reformüberlegungen Kein Zugriff
    1. Der Meinungsstand Kein Zugriff
    2. Stellungnahme Kein Zugriff
    1. § 20u BKAG Kein Zugriff
    2. § 23a Abs. 5 ZfDG Kein Zugriff
    3. § 3b G 10 Kein Zugriff
    4. Schutznormen in den Polizeigesetzen der Bundesländer Kein Zugriff
      1. Problemaufriss Kein Zugriff
      2. Unabhängigkeit von Zeugnisverweigerungs- und Kernbereichsschutz Kein Zugriff
      1. Beschlagnahme und Beschlagnahmeverbot, §§ 94 und 97 StPO Kein Zugriff
        1. Unproblematische Konstellation Kein Zugriff
          1. Auffassungen innerhalb der Rechtsprechung Kein Zugriff
          2. Auffassungen im Schrifttum Kein Zugriff
          3. Stellungnahme Kein Zugriff
      1. Die Eingriffsvoraussetzungen der akustischen Wohnraumüberwachung gemäß § 100c StPO Kein Zugriff
      2. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gemäß § 100c Abs. 4 und 5 StPO Kein Zugriff
      3. Der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts der Berufsgeheimnisträger durch § 100c Abs. 6 StPO und die Abgrenzung zu § 160a StPO Kein Zugriff
      1. Die Voraussetzungen von § 100g StPO Kein Zugriff
      2. Der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts der Berufsgeheimnisträger durch § 100g Abs. 4 StPO Kein Zugriff
      1. Die Ermittlungsmaßnahmen i.S.v. § 160a StPO Kein Zugriff
        1. Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO Kein Zugriff
        2. Telekommunikationsüberwachung, § 100a StPO Kein Zugriff
        3. Verkehrsdatenabfrage, § 100g StPO Kein Zugriff
        4. Der Einsatz von IMSI-Catchern gemäß § 100i StPO Kein Zugriff
        5. Die Postbeschlagnahme gemäß § 99 StPO Kein Zugriff
        6. Abhören außerhalb von Wohnungen gemäß § 100f StPO Kein Zugriff
        7. Der Einsatz weiterer technischer Mittel gemäß § 100h StPO Kein Zugriff
        8. Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen gemäß § 163e StPO Kein Zugriff
        9. Längerfristige Observation, § 163f StPO Kein Zugriff
        10. Der Datenabgleich gemäß § 98c StPO Kein Zugriff
        11. Der Reihengentest gemäß § 81h StPO Kein Zugriff
        12. Einsatz verdeckter Ermittler, §§ 110a ff. StPO Kein Zugriff
        13. Die Generalklauseln der §§ 161, 163 StPO Kein Zugriff
        14. Sonstige Maßnahmen, die Erkenntnisse liefern, über die der Berufsgeheimnisträger das Zeugnis verweigern dürfte Kein Zugriff
        1. Geistliche gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO Kein Zugriff
        2. Verteidiger gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO Kein Zugriff
        3. Abgeordnete gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StPO Kein Zugriff
        4. Rechtsanwälte gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO Kein Zugriff
        5. Nach § 206 BRAO in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen Kein Zugriff
        6. Kammerrechtsbeistände gemäß § 209 BRAO Kein Zugriff
          1. Auffassung Griesbaums: Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen als Regelfall Kein Zugriff
          2. Gegenauffassung Wolters Kein Zugriff
          3. Vermittelnde Auffassung Kein Zugriff
          4. Stellungnahme Kein Zugriff
        1. Alternative zur Prognoseentscheidung? Kein Zugriff
        2. Maßnahme gegen den Berufsgeheimnisträger Kein Zugriff
        1. Reichweite des Verwendungsverbotes Kein Zugriff
          1. Problematik und Meinungsstand Kein Zugriff
          2. Stellungnahme Kein Zugriff
      1. Die Pflicht zur unverzüglichen Löschung von Aufzeichnungen über unverwertbare Erkenntnisse gemäß § 160a Abs. 1 S. 3 StPO Kein Zugriff
      2. Dokumentationspflicht hinsichtlich der Erlangung und Löschung von Aufzeichnungen gemäß § 160a Abs. 1 S. Kein Zugriff
        1. Pflicht zur Unterbrechung von Ermittlungsmaßnahmen? Kein Zugriff
        2. Kein Verwertungsverbot für vom Berufsgeheimnisträger weitergegebene Informationen Kein Zugriff
        3. Keine gerichtliche Entscheidung über Verwertbarkeit von Erkenntnissen Kein Zugriff
          1. Notare Kein Zugriff
          2. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer Kein Zugriff
          3. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Kein Zugriff
          4. Ärzte und Zahnärzte Kein Zugriff
          5. Apotheker Kein Zugriff
          6. Hebammen Kein Zugriff
          7. Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Kein Zugriff
        1. Konfliktberater gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a und 3b StPO Kein Zugriff
        2. Mitarbeiter von Presse und Rundfunk (Journalisten) nach § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO Kein Zugriff
        1. Prognoseentscheidung: »voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde«, über die das Zeugnis verweigert werden dürfte Kein Zugriff
          1. Begriff und Einordnung Kein Zugriff
          2. Kritik des Begriffs der Straftat von erheblicher Bedeutung und dessen Verwendung im Rahmen von § 160a StPO Kein Zugriff
      1. Unterlassung oder Beschränkung von Ermittlungsmaßnahmen nach § 160a Abs. 2 S. 2 StPO Kein Zugriff
      2. Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei der Beweisverwertung Kein Zugriff
      3. Verwertungsverbot nur zu Beweiszwecken Kein Zugriff
      4. Absolutes Beweiserhebungs- und -verwendungsverbot bei Erkenntnissen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung Kein Zugriff
      5. Keine Löschungs- und Dokumentationspflichten Kein Zugriff
      1. Die leitenden Motive des Gesetzgebers für die in § 160a Abs. 1 und 2 StPO vorgenommene Differenzierung Kein Zugriff
      2. Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 129, 208 Kein Zugriff
      3. Interpretationen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 129, 208 Kein Zugriff
        1. Notwendigkeit einer verfassungskonformen Reduktion des § 160a Abs. 2 StPO Kein Zugriff
        2. Ausscheiden des Geistlichen aus dem absoluten Schutzbereich Kein Zugriff
        3. Einbeziehung des Steuerberaters in den absoluten Schutzbereich Kein Zugriff
        4. Absolutes Beweisverwertungsverbot für alle Berufsgeheimnisträger gemäß § 53 StPO Kein Zugriff
        5. Differenzierung unter engeren Voraussetzungen Kein Zugriff
          1. Kritik der gesetzgeberischen Wertung und der Entscheidung des BVerfG Kein Zugriff
          2. Kritik der Interpretationen der Entscheidung des BVerfG Kein Zugriff
          3. Kritik der Literaturauffassungen Kein Zugriff
        1. Argumente für ein absolutes Beweiserhebungs- und verwendungsverbot für sämtliche Berufsgeheimnisträger gemäß § 53 StPO Kein Zugriff
        2. Zum absoluten Schutzbedürfnis der Berufsgeheimnisträger im Einzelnen Kein Zugriff
    1. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelfer gemäß § 53a StPO Kein Zugriff
    2. Die Einbeziehung der Berufshelfer in den Schutzbereich des § 160a StPO durch § 160a Abs. 3 StPO Kein Zugriff
    1. Die gegenwärtige Rechtslage Kein Zugriff
      1. Urteil des BVerfG zur Verwertung von Zufallsergebnissen einer gegen einen Angehörigen des Beschuldigten angeordneten Überwachung Kein Zugriff
      2. Meinungsstand im Übrigen Kein Zugriff
    2. Der Entwurf des Arbeitskreises Strafprozessrecht und Polizeirecht Kein Zugriff
    3. Stellungnahme Kein Zugriff
    1. Das Vorliegen des Verstrickungsverdachts als Voraussetzung des § 160a Abs. 4 S. 1 StPO Kein Zugriff
      1. Das Verkehrsrecht des Beschuldigten mit seinem Verteidiger gemäß § 148 StPO Kein Zugriff
        1. Unanwendbarkeit von § 160a Abs. 4 S. 1 StPO auf den Verteidiger – Vorrang des § 148 StPO Kein Zugriff
        2. Differenzierung nach Tatbeteiligung oder Anschlusstat Kein Zugriff
        3. Stellungnahme Kein Zugriff
      1. Wegfall des Verdachts Kein Zugriff
      2. Nachträgliche Begründung des Verdachts Kein Zugriff
      3. Anwendbarkeit von § 160a Abs. 4 StPO, wenn sich der Verstrickungsverdacht erst aus der unzulässigen Maßnahme ergibt Kein Zugriff
    2. Ausnahme gemäß § 160a Abs. 4 S. 2 StPO bei Medienangehörigen nach § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO Kein Zugriff
    1. Rechtsschutz gegen beendete oder noch fortdauernde Ermittlungsmaßnahmen Kein Zugriff
    2. Revision Kein Zugriff
    3. Verfassungsbeschwerde Kein Zugriff
  3. Zusammenfassung der Ergebnisse Kein Zugriff Seiten 238 - 242
  4. Formulierungsvorschlag für eine Schutznorm auf Basis der hier vertretenen Auffassungen Kein Zugriff Seiten 243 - 244
  5. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 245 - 254

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