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Monographie Kein Zugriff
Private Nutzungsrechte an Internetdomains im System des Namens- und Kennzeichenrechts
- Autor:innen:
- Reihe:
- Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften, Band 73
- Verlag:
- 2009
Zusammenfassung
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung von § 12 BGB auf Domainnamen hat zu einem erheblichen Übergriff des Schutzbereichs von Unternehmenskennzeichen in den privaten Lebensbereich geführt. Um einer Benachteiligung privater Bezeichnungsinteressen entgegenzuwirken, bedarf es vielmehr eines eigenständigen Domainnamensrechts.
Der Verfasser arbeitet Kriterien zur Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 12 BGB auf Fälle der Verwechslungsgefahr heraus und schlägt Leitlinien für die eigenständige Behandlung von Benutzungskonflikten im Domainnamensrecht vor.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2009
- ISBN-Print
- 978-3-8329-4653-1
- ISBN-Online
- 978-3-8452-1878-6
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften
- Band
- 73
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 224
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 16 Andreas Kunze
- Trennung der Streitgegenstände Kein Zugriff Seiten 17 - 19 Andreas Kunze
- Restriktive Anwendung von § 12 BGB Kein Zugriff Seiten 19 - 19 Andreas Kunze
- Unabhängige Anerkennung von Nutzungsrechten Kein Zugriff Seiten 19 - 19 Andreas Kunze
- Keine Bevorzugung geschäftlicher Interessen Kein Zugriff Seiten 19 - 20 Andreas Kunze
- Vorrang des rechtlichen Prioritätsprinzips Kein Zugriff Seiten 20 - 20 Andreas Kunze
- Faktische Priorität bei Zwangsnamen Kein Zugriff Seiten 20 - 20 Andreas Kunze
- Keine reine Registrierungspriorität Kein Zugriff Seiten 20 - 20 Andreas Kunze
- Gang der Untersuchung Kein Zugriff Seiten 20 - 21 Andreas Kunze
- Wesen des Dispute Eintrags Kein Zugriff Seiten 21 - 22 Andreas Kunze
- Gewährung eines Übertragungsanspruchs Kein Zugriff Seiten 22 - 23 Andreas Kunze
- Einwände gegen den Übertragungsanspruch Kein Zugriff Seiten 23 - 24 Andreas Kunze
- Stellungnahme Kein Zugriff Seiten 24 - 26 Andreas Kunze
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 27 - 27 Andreas Kunze
- BGH, Urteil vom 21.2.2002 – defacto Kein Zugriff Seiten 27 - 28 Andreas Kunze
- BGH, Urteil vom 11.4.2002 – vossius.de Kein Zugriff Seiten 28 - 28 Andreas Kunze
- BGH, Urteil vom 22.7.2004 – soco.de Kein Zugriff Seiten 28 - 29 Andreas Kunze
- BGH, Urteil vom 9.9.2004 – mho.de Kein Zugriff Seiten 29 - 30 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Grundsätzlicher Vorrang des Markenrechts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Funktionsbereich des Unternehmens – mho.de Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Konsequenz aus „shell.de“ Kein Zugriff Andreas Kunze
- Eigenständige Regelung des Nutzungskonflikts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Kennzeichenrecht und Wettbewerbsrecht Kein Zugriff Seiten 33 - 33 Andreas Kunze
- Registrierung Kein Zugriff Seiten 33 - 35 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Keine Betätigung im geschäftlichen Verkehr Kein Zugriff Andreas Kunze
- Betätigung im geschäftlichen Verkehr Kein Zugriff Andreas Kunze
- Stellungnahme Kein Zugriff Andreas Kunze
- Hyperlinks Kein Zugriff Seiten 37 - 38 Andreas Kunze
- Domainhandel Kein Zugriff Seiten 38 - 39 Andreas Kunze
- Vermutung für Handeln im geschäftlichen Verkehr Kein Zugriff Seiten 39 - 40 Andreas Kunze
- Hinwendung an die Öffentlichkeit Kein Zugriff Seiten 40 - 40 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Rechtsgedanke der Kennzeichenleugnung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Prüfung nach allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsätzen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Strengere Anforderungen an die Verwechslungsgefahr Kein Zugriff Andreas Kunze
- Stellungnahme Kein Zugriff Andreas Kunze
- Zwischenergebnis zum Kennzeichenrecht Kein Zugriff Seiten 43 - 43 Andreas Kunze
- Fallgruppen der Domainrechtsprechung Kein Zugriff Seiten 44 - 45 Andreas Kunze
- BGH, Urteil vom 22. 11. 2001 – shell.de Kein Zugriff Seiten 45 - 46 Andreas Kunze
- BGH, Urteil vom 26. 6. 2003 – maxem.de Kein Zugriff Seiten 46 - 48 Andreas Kunze
- OLG Köln, Urteil vom 6.7.2000 – maxem.de Kein Zugriff Seiten 48 - 49 Andreas Kunze
- LG München I, Urteil vom 18.3.2004 – sexquisit.de Kein Zugriff Seiten 49 - 49 Andreas Kunze
- OLG Hamm, Urteil vom 18.1.2005 – juraxx.de Kein Zugriff Seiten 49 - 50 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Allgemeiner Begriff des Namens Kein Zugriff Andreas Kunze
- Namensschutz für „Allerweltsnamen“ Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Schutzvoraussetzungen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Firmenschlagworte Kein Zugriff Andreas Kunze
- Einschränkung auf geschäftliche Beeinträchtigungen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Domain als besonderes Unternehmenskennzeichen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Namensschutz für Marken Kein Zugriff Andreas Kunze
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Behörden Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Begriff des Pseudonyms Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Schutz ab Benutzungsaufnahme Kein Zugriff Andreas Kunze
- Schutz erst durch Verkehrsgeltung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Anforderungen an die Verkehrsgeltung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Eigener Standpunkt Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Film und Fernsehen als Vergleich Kein Zugriff Andreas Kunze
- Musik als Vergleich Kein Zugriff Andreas Kunze
- Übertragung auf die Netzwelt Kein Zugriff Andreas Kunze
- Eingrenzung auf die angesprochenen Verkehrskreise Kein Zugriff Andreas Kunze
- Üblichkeit der Benutzung von Spitznamen im Internet Kein Zugriff Andreas Kunze
- Verselbstständigung des Spitznamens Kein Zugriff Andreas Kunze
- Verdrängung des bürgerlichen Namens Kein Zugriff Andreas Kunze
- Fazit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Technische Adressfunktion Kein Zugriff Andreas Kunze
- Reine Adressfunktion von Domainnamen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Namensfunktion Kein Zugriff Andreas Kunze
- Fortbestehende Kritik an der Namensfunktion der Domain Kein Zugriff Andreas Kunze
- Abgrenzung nach der Verkehrsanschauung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- OLG Hamburg, Urteil vom 5.11.1998 – emergency.de Kein Zugriff Andreas Kunze
- Stellungnahme Kein Zugriff Andreas Kunze
- Erwerb eines Namensrechts im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG Kein Zugriff Andreas Kunze
- Stellungnahme Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Die „Sternhaus“-Rechtsprechung des BGH Kein Zugriff Andreas Kunze
- Anwendbarkeit auf Domainnamen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Wertungsrichtige Ergebnisse Kein Zugriff Andreas Kunze
- Zu weitgehende Aktivlegitimation des Domaininhabers Kein Zugriff Andreas Kunze
- Dogmatischer Ansatz der „Sternhaus“-Rechtsprechung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Namensfunktion im Einzelfall („Hofnamenssitte“) Kein Zugriff Andreas Kunze
- Virtuelle Namen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Namensleugnung als Verletzungshandlung Kein Zugriff Seiten 78 - 79 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Allgemeiner Begriff Kein Zugriff Andreas Kunze
- Das Dogma von der namensmäßigen Benutzung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Motive für die Domainwahl Kein Zugriff Andreas Kunze
- Gattungsbezeichnung als Gegenbegriff Kein Zugriff Andreas Kunze
- Fazit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Distanzierende oder verdeutlichende Zusätze Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Art der inhaltlichen Nutzung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Kombinationsnamen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Bekannte Namen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Nachvollziehbare Motivation der Namenswahl Kein Zugriff Andreas Kunze
- Typische Namen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Top-Level-Domain „*.name“ Kein Zugriff Andreas Kunze
- Fazit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Befugtheit der Benutzung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Schutz vor Zuordnungsverwirrung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Zeichenähnlichkeit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Ähnlichkeit der Inhalte Kein Zugriff Andreas Kunze
- Bekanntheit des klägerischen Zeichens Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- „Eintrittskarte“ ins Namensrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Einschränkungen des Behinderungsgesichtspunkts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Pauschale Annahme der Zuordnungsverwirrung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Schutzzweck des § 12 BGB Kein Zugriff Andreas Kunze
- Zuweisungsgehalt des Namensrechts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Prozessuale Eignung von § 12 BGB Kein Zugriff Andreas Kunze
- Verkappter Anspruch auf Registrierung einer Domain Kein Zugriff Andreas Kunze
- Unrechtsgehalt der Namensanmaßung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Innenrechtsverhältnis zur Registrierungsstelle Kein Zugriff Andreas Kunze
- Gleichlauf zum Kennzeichenrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Eigener Standpunkt Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Sonderstellung von „*.de“-Domains Kein Zugriff Andreas Kunze
- Kennzeichenrechtliche Unbeachtlichkeit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Suchstrategien der Internetnutzer Kein Zugriff Andreas Kunze
- Bedeutungsgehalt der TLD Kein Zugriff Andreas Kunze
- Geographische Zuordnung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Bedeutung für das Identifikationsinteresse Kein Zugriff Andreas Kunze
- Bedeutung für das Nutzungsinteresse Kein Zugriff Andreas Kunze
- Wiederholungsgefahr Kein Zugriff Seiten 107 - 107 Andreas Kunze
- Rechtsschutzbedürfnis Kein Zugriff Seiten 107 - 108 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Nachträglicher Erwerb eines Namensrechts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Nachträglicher Verlust des Namensrechts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Entscheidungserheblicher Zeitpunkt Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Venire contra factum proprium Kein Zugriff Andreas Kunze
- Kein allgemeines Vorbenutzungsrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Unterschiede zum Vorbenutzungsrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Mehrzahl der Anspruchsteller Kein Zugriff Seiten 113 - 114 Andreas Kunze
- Unternehmenskennzeichen als Namen Kein Zugriff Seiten 114 - 114 Andreas Kunze
- Offenlegung und Trennung der Streitgegenstände Kein Zugriff Seiten 114 - 115 Andreas Kunze
- Schlechterstellung von Marken und Werktiteln Kein Zugriff Seiten 115 - 116 Andreas Kunze
- Zwischenergebnis zum Namensrecht Kein Zugriff Seiten 116 - 116 Andreas Kunze
- Rechtliche Priorität im Kennzeichenrecht Kein Zugriff Seiten 117 - 119 Andreas Kunze
- Namen von Gebietskörperschaften Kein Zugriff Seiten 119 - 120 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Kein Ansatzpunkt für eine rechtliche Priorität Kein Zugriff Andreas Kunze
- Zusammentreffen von Wahlnamen und Zwangsnamen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Interessenausgleich unter Gleichnamigen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Rechtssicherheit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Gesonderte Onlinepriorität Kein Zugriff Andreas Kunze
- Faktische Priorität: Ein Geschenk der Danaer Kein Zugriff Andreas Kunze
- Rechtsfrieden Kein Zugriff Andreas Kunze
- Gerechtigkeitsprinzip der Priorität Kein Zugriff Andreas Kunze
- Ubiquitärer Charakter des Internets Kein Zugriff Andreas Kunze
- Vergleich zu öffentlichen Registern Kein Zugriff Andreas Kunze
- Missbrauchsmöglichkeiten Kein Zugriff Andreas Kunze
- Gleichbehandlung von Zwangs- und Wahlnamen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Fazit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Eintragung einer Marke Kein Zugriff Seiten 131 - 134 Andreas Kunze
- Gründung einer Domainnamens-GbR Kein Zugriff Seiten 134 - 134 Andreas Kunze
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 134 - 134 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Geistigkeit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Individualität Kein Zugriff Andreas Kunze
- Verkehrsfähigkeit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Bezeichnungsfähigkeit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Titelfähigkeit des Domainnamens Kein Zugriff Andreas Kunze
- Benutzung im geschäftlichen Verkehr Kein Zugriff Andreas Kunze
- Kritik am Titelschutz für Domainnamen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Stellungnahme Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Bedeutung für das Domainrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Gegengewicht zur Inanspruchnahme aus § 12 BGB Kein Zugriff Andreas Kunze
- Systematik des Kennzeichenrechts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Domainbenutzung als Ausdruck der Informationsfreiheit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Allgemeines Bedürfnis für private Wahlbezeichnungen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Besonderheiten des Internets Kein Zugriff Andreas Kunze
- Graswurzeljournalismus Kein Zugriff Andreas Kunze
- Umkehrung des Informationsflusses Kein Zugriff Andreas Kunze
- Umkehrschluss aus dem Urheberrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Bedarf für einen werktitelähnlichen Schutz Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Erforderlichkeit der Gleichbehandlung im Internet Kein Zugriff Andreas Kunze
- Vergleichbarkeit der Sachverhalte Kein Zugriff Andreas Kunze
- Abgrenzungsschwierigkeiten Kein Zugriff Andreas Kunze
- Kein allgemeiner Vorrang geschäftlicher Interessen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Keine Zuordnung des Internets zum geschäftlichen Verkehr Kein Zugriff Andreas Kunze
- Geringere Beeinträchtigungen durch private Nutzung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Ergebnis zur Gleichbehandlung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Interessengerechte Ergebnisse Kein Zugriff Andreas Kunze
- Rechtsgedanke des § 950 BGB Kein Zugriff Andreas Kunze
- Ausgestaltung als Abwehreinwand Kein Zugriff Andreas Kunze
- Urheberrechtlicher Titelschutz Kein Zugriff Seiten 165 - 166 Andreas Kunze
- Rechtfertigung aus Art. 5 Abs. 1 GG Kein Zugriff Seiten 166 - 167 Andreas Kunze
- Privilegierung nach § 23 Nr. 1 MarkenG Kein Zugriff Seiten 167 - 168 Andreas Kunze
- OLG Celle – grundke.de Kein Zugriff Seiten 168 - 169 Andreas Kunze
- Rechtsgedanke des § 986 BGB Kein Zugriff Seiten 169 - 169 Andreas Kunze
- Stellungnahme Kein Zugriff Seiten 169 - 170 Andreas Kunze
- Treuhänderische Verwaltung Kein Zugriff Seiten 170 - 171 Andreas Kunze
- Schützenswerter Besitzstand Kein Zugriff Seiten 171 - 171 Andreas Kunze
- Zwischenergebnis zu den Einwendungen Kein Zugriff Seiten 171 - 171 Andreas Kunze
- Standpunkt der Rechtsprechung Kein Zugriff Seiten 172 - 174 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Positives Benutzungsrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Kein positives Benutzungsrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Die Rechtsprechung zum allgemeinen Benutzungsrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Stellungnahme Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Typologie der Benutzungsrechte Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Unmittelbarer Zuweisungsgehalt des Zeichenrechts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Interessengerechte Zuteilung der Adressressourcen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Beispiele abstrakter Benutzungsrechte Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Notwendigkeit weiterer Benutzungsrechte Kein Zugriff Andreas Kunze
- Außergeschäftliche Benutzungsrechte Kein Zugriff Andreas Kunze
- Grundrechtsausübung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Vergleich zur Telefonnummer Kein Zugriff Andreas Kunze
- Benutzungszwang Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Registrierung als Aneignung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Kreative Leistung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Keine zeichenrechtliche Relevanz Kein Zugriff Andreas Kunze
- Missbrauchsgefahr Kein Zugriff Andreas Kunze
- Isolierte vermögensrechtliche Zuordnung von Domainnamen? Kein Zugriff Andreas Kunze
- Keine Zeichenreservierung durch Domainregistrierung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Fazit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Möglichkeit eines faktischen Bezugspunkts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Qualifizierte Zeichenbenutzung als Domain Kein Zugriff Andreas Kunze
- Rechtssicherheit, Rechtsklarheit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Gleichlauf zum Benutzungsrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Fazit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Geschäftliche Wahlbezeichnungen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Private Wahlbezeichnungen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Zwangsnamen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Verkehrsfähigkeit von Benutzungsrechten Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- § 12 BGB Kein Zugriff Andreas Kunze
- §§ 826, 1004 BGB, § 4 Nr. 10 UWG Kein Zugriff Andreas Kunze
- § 1004 BGB analog Kein Zugriff Andreas Kunze
- Ergebnis Kein Zugriff Andreas Kunze
- Gesamtergebnis zum Benutzungsrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Eigenständige Rechtsposition am Domainnamen Kein Zugriff Seiten 202 - 204 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Auffassung des I. Zivilsenats des BGH Kein Zugriff Andreas Kunze
- Auffassung des Bundesverfassungsgerichts Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Instanzgerichtliche Rechtsprechung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Standpunkt des VII. Zivilsenats Kein Zugriff Andreas Kunze
- Getrennte Betrachtung von Domain und Benutzungsrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Fazit zur Pfändbarkeit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Kritik in der Literatur Kein Zugriff Seiten 208 - 208 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Lizenzanalogie Kein Zugriff Andreas Kunze
- Übertragbarkeit des Domainnamens Kein Zugriff Andreas Kunze
- Äußere Absolutheit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Vergleich zur Markenregistrierung Kein Zugriff Andreas Kunze
- Domain als Eigentumsrecht Kein Zugriff Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Konsequenzen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Einzelfallgerechtigkeit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Verlust der Rechtssicherheit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Ergebnis Kein Zugriff Andreas Kunze
- Vergleichbare Interessenlage Kein Zugriff Seiten 213 - 213 Andreas Kunze
- Auswirkungen im Kennzeichenrecht Kein Zugriff Seiten 213 - 214 Andreas Kunze
- Andreas Kunze
- Vindikationslage Kein Zugriff Andreas Kunze
- Erhaltungskosten der Domain Kein Zugriff Andreas Kunze
- Werbungskosten als nützliche Aufwendungen Kein Zugriff Andreas Kunze
- Gutgläubigkeit Kein Zugriff Andreas Kunze
- Fazit Kein Zugriff Seiten 216 - 216 Andreas Kunze
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 216 - 217 Andreas Kunze
- Trennung der Streitgegenstände Kein Zugriff Seiten 218 - 218 Andreas Kunze
- Restriktive Anwendung von § 12 BGB Kein Zugriff Seiten 218 - 218 Andreas Kunze
- Unabhängige Anerkennung von Nutzungsrechten Kein Zugriff Seiten 218 - 219 Andreas Kunze
- Keine Bevorzugung geschäftlicher Interessen Kein Zugriff Seiten 219 - 219 Andreas Kunze
- Vorrang des rechtlichen Prioritätsprinzips Kein Zugriff Seiten 219 - 219 Andreas Kunze
- Faktische Priorität bei Zwangsnamen Kein Zugriff Seiten 219 - 219 Andreas Kunze
- Keine reine Registrierungspriorität Kein Zugriff Seiten 219 - 220 Andreas Kunze
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 221 - 224 Andreas Kunze





