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Messenger-Dienste und Wettbewerb

Interoperabilität von nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten
Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Horizontale Interoperabilität gilt als wirkvolles Instrument gegen Lock-In-Effekte auf dem Markt für Messenger-Dienste. Ihre Wirkungen sind jedoch wettbewerblich ambivalent. Die Arbeit analysiert die ökonomischen Grundlagen von Netzwerkeffekten, Multi-Homing-Verhalten und Ökosystemdynamiken im Kontext von Messenger-Diensten. Sie untersucht, inwieweit die Interoperabilitätsverpflichtungen im DMA, TKG und GWB geeignet sind, das Ziel einer erhöhten Bestreitbarkeit zu erreichen. Dabei beleuchtet sie auch gegenläufige Faktoren wie Homogenisierung, geschwächte Innovationsanreize und Ökosystemvorteile etablierter Anbieter.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2026
Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-7560-2197-0
ISBN-Online
978-3-7489-5745-4
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Kartell- und Regulierungsrecht
Band
50
Sprache
Deutsch
Seiten
323
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    1. A. Einführung Kein Zugriff
    2. B. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
      1. I. Funktionsumfang Kein Zugriff
        1. 1. „Klassische“ TK-Dienste Kein Zugriff
        2. 2. Soziale Netzwerke Kein Zugriff
          1. a) Geldzahlungen für die Nutzung / das Recht zur Nutzung des Dienstes Kein Zugriff
          2. b) Geldzahlungen eines Teils der Nutzer Kein Zugriff
          1. a) Werbeanzeigen im Messenger-Dienst Kein Zugriff
          2. b) Quersubventionierung über Werbung in anderen Diensten Kein Zugriff
        1. 3. Spendenfinanzierte Dienste Kein Zugriff
        1. 1. Interoperabilitätsgrad Kein Zugriff
        2. 2. Horizontale und vertikale Interoperabilität Kein Zugriff
          1. a) Abgrenzung zur Kompatibilität Kein Zugriff
          2. b) Abgrenzung zur (Inter-)Konnektivität Kein Zugriff
          3. c) Abgrenzung zur Portabilität Kein Zugriff
          1. a) Freiwillige Interoperabilität Kein Zugriff
          2. b) Verpflichtende Interoperabilität Kein Zugriff
          1. a) Einseitige Interoperabilität Kein Zugriff
          2. b) Kollaborative Interoperabilität Kein Zugriff
          1. a) Öffnung und Nutzung von Programmierschnittstellen Kein Zugriff
          2. b) Standardisierung Kein Zugriff
          3. c) Adapter („Bridges“) Kein Zugriff
        1. 1. Interoperabilität im Telekommunikationsrecht Kein Zugriff
            1. (1) Microsoft-Entscheidung Kein Zugriff
            2. (2) Apple Mobile Payments Kein Zugriff
            3. (3) Google/Enel X Italia Kein Zugriff
          1. b) § 19a GWB Kein Zugriff
          2. c) Art. 6 Abs. 7 DMA Kein Zugriff
          3. d) Fusionskontrolle Kein Zugriff
          4. e) Weitere Entwicklungen zur horizontalen Interoperabilität Kein Zugriff
          1. a) Konzentration aufgrund von Netzwerkeffekten Kein Zugriff
          2. b) Wechselhürden und Marktzutrittsschranken aufgrund von Netzwerkeffekten Kein Zugriff
          3. c) Auswirkungen auf den Wettbewerb Kein Zugriff
          1. a) Verbreitung von Multi-Homing hinsichtlich NI-ICS Kein Zugriff
          2. b) Gründe für die Verbreitung von Multi-Homing Kein Zugriff
            1. (1) Abschwächung der Auswirkungen von Netzwerkeffekten Kein Zugriff
            2. (2) Wettbewerbsrelevantes Multi-Homing Kein Zugriff
            3. (3) Wettbewerbliche Bedeutung des Multi-Homings auf dem Messenger-Markt Kein Zugriff
        1. 3. Zugang zu Daten Kein Zugriff
          1. a) Ökonomische Besonderheiten von Ökosystemen Kein Zugriff
          2. b) Wettbewerbliche Bedenken hinsichtlich Ökosystemen Kein Zugriff
          3. c) Inter-Ökosystem Wettbewerb Kein Zugriff
        2. 5. Torwächterstellung von Messenger-Diensten Kein Zugriff
          1. a) Abschwächung der Auswirkungen von Netzwerkeffekten Kein Zugriff
          2. b) Gestärkter Wettbewerb im Markt Kein Zugriff
        1. 2. Risiko geschwächter Wechselanreize Kein Zugriff
        2. 3. Risiko eines abnehmenden Differenzierungsspielraums Kein Zugriff
          1. a) Erhöhter Wettbewerbsdruck stärkt Innovationstätigkeiten Kein Zugriff
          2. b) Negative Auswirkungen der Interoperabilität auf Innovationsanreize Kein Zugriff
          3. c) Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. a) Multi-Homing und Interoperabilität aus Nutzersicht Kein Zugriff
            1. (1) Geschwächte Anreize zum Multi-Homing, um das erreichbare Netzwerk zu vergrößern Kein Zugriff
            2. (2) Ambivalente Auswirkungen auf die Anreize zum Multi-Homing zur Erweiterung des Funktionsspektrums Kein Zugriff
            3. (3) Anreiz zum Multi-Homing bleibt bestehen, um Kommunikationskreise voneinander abzugrenzen Kein Zugriff
            4. (4) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          2. c) Negative Auswirkungen verminderter Anreize zum Multi-Homing in Folge der Interoperabilität Kein Zugriff
        3. 6. Datenschutz- und Datensicherheitsbedenken Kein Zugriff
        4. 7. (Weitere) Kosten der Interoperabilität Kein Zugriff
        5. 8. Zwischenfazit Kein Zugriff
        1. 1. Abgrenzung zu NB-ICS Kein Zugriff
        2. 2. Einordnung als TK-Dienste Kein Zugriff
        3. 3. Abgrenzung von Cloud-Diensten Kein Zugriff
        1. 1. Videokonferenz-Dienste Kein Zugriff
        2. 2. E-Mail-Dienste Kein Zugriff
          1. a) Entgeltlichkeit Kein Zugriff
            1. (1) Wortlaut Kein Zugriff
            2. (2) Rechtssicherheit Kein Zugriff
            3. (3) Einheitliches Schutzniveau Kein Zugriff
            1. (1) Geldzahlung durch alle Nutzer Kein Zugriff
            2. (2) Offenlegung von Daten Kein Zugriff
              1. (a) Werbefinanzierte Dienste Kein Zugriff
              2. (b) Monetisierung erhobener Daten Kein Zugriff
                1. (i) Kostenpflichtige Schnittstellenkommunikation Kein Zugriff
                2. (ii) Freemium-Dienste / In-App-Käufe Kein Zugriff
              3. (d) Spendenfinanzierte Dienste Kein Zugriff
            3. (4) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. a) Messenger-Funktionen von sozialen Netzwerken Kein Zugriff
          2. b) Postings von privaten Profilen in sozialen Netzwerken Kein Zugriff
          3. c) Gruppenchats und Nachrichten in „Kanälen“ Kein Zugriff
        1. 3. Nicht nur untrennbar mit einem anderen Dienst verbundene untergeordnete Nebenfunktion Kein Zugriff
        2. 4. Nummernunabhängig Kein Zugriff
        3. 5. Fazit Kein Zugriff
          1. a) Bestreitbare Märkte Kein Zugriff
          2. b) Endnutzerinteressen Kein Zugriff
        1. 2. Regelungsmechanismus Kein Zugriff
            1. (1) Qualitative und quantitative Torwächter-Kriterien Kein Zugriff
            2. (2) Verfahren der Benennung Kein Zugriff
          1. b) Erbringen von NI-ICS, die im Benennungsbeschluss aufgeführt sind Kein Zugriff
          2. c) Bisherige Benennungsentscheidungen der Kommission Kein Zugriff
          1. a) Selbständige Einhaltung der Interoperabilitätsverpflichtung Kein Zugriff
            1. (1) Referenzangebot des Torwächters Kein Zugriff
            2. (2) Zumutbarer Antrag des anderen Anbieters Kein Zugriff
          2. c) Umfang der interoperabel zu gestaltenden Funktionen, Art. 7 Abs. 2 DMA Kein Zugriff
          3. d) Kostenlose Herstellung der Interoperabilität Kein Zugriff
          4. e) Regelungen zur Sicherstellung der Datensicherheit, des Datenschutzes und der Integrität der interoperablen NI-ICS Kein Zugriff
        2. 5. Durchsetzung von Art. 7 DMA Kein Zugriff
          1. a) Konnektivität Kein Zugriff
          2. b) Wettbewerbliche Ziele Kein Zugriff
          3. c) Weitere Ziele von § 21 Abs. 2 TKG Kein Zugriff
        1. 2. Freigabe und Durchführungsmaßnahmen der Kommission gem. Art. 61 Abs. 2 UAbs. 2 ii TK-Kodex, § 21 Abs. 2 Nr. 4 TKG Kein Zugriff
          1. a) Nennenswerte Abdeckung und Nutzerbasis, § 21 Abs. 2 Nr. 1 TKG Kein Zugriff
          2. b) Bedrohung der durchgehenden Konnektivität zwischen Endnutzern, § 21 Abs. 2 Nr. 2 TKG Kein Zugriff
          3. c) Erforderlichkeit der Interoperabilität, § 21 Abs. 2 Nr. 3 TKG Kein Zugriff
        2. 4. Interoperabilitätsverfügung der BNetzA Kein Zugriff
        1. 1. Ziele von § 19a Abs. 2 S. 1 Nr. 5 Alt. 1 GWB Kein Zugriff
        2. 2. Regelungsmechanismus Kein Zugriff
          1. a) Unternehmen, das in erheblichem Umfang auf Märkten gem. § 18 Abs. 3a GWB tätig ist Kein Zugriff
            1. (1) Marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb Kein Zugriff
            2. (2) Überragend Kein Zugriff
          2. c) Feststellungsentscheidung gem. § 19a Abs. 1 GWB Kein Zugriff
          1. a) Erschweren oder Verweigern der Herstellung von Interoperabilität Kein Zugriff
          2. b) Wettbewerbsbehinderung durch die Erschwerung oder Verweigerung Kein Zugriff
          3. c) Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr Kein Zugriff
          4. d) Sachliche Rechtfertigung gem. § 19a Abs. 2 S. 2, 3 GWB Kein Zugriff
          5. e) Untersagungsverfügung Kein Zugriff
      1. I. Komplementäre Anwendung von Art. 7 DMA und § 21 Abs. 2 TKG gem. Art. 1 Abs. 4 DMA Kein Zugriff
          1. a) Durchgehende Konnektivität derzeit über NB-ICS gesichert Kein Zugriff
          2. b) Keine abweichende Beurteilung hinsichtlich zusätzlicher Funktionen von Messenger-Diensten Kein Zugriff
            1. (1) Einbeziehung zusätzlicher NI-ICS Kein Zugriff
            2. (2) Bedeutung von Multi-Homing Kein Zugriff
        1. 2. Auswirkungen der Interoperabilität gem. Art. 7 DMA auf die Konnektivität Kein Zugriff
            1. (1) Alternative NI-ICS stellen keinen Antrag gem. Art. 7 DMA Kein Zugriff
            2. (2) Referenzangebot gem. Art. 7 Abs. 4 DMA nicht ausreichend Kein Zugriff
            1. (1) Interoperabilität für Nicht-Torwächter-NI-ICS mit nennenswerter Abdeckung und Nutzerbasis Kein Zugriff
            2. (2) Interoperabilität hinsichtlich anderer Funktionen als in Art. 7 Abs. 2 DMA vorgesehenen Kein Zugriff
            3. (3) Interoperabilität bei der Kommunikation von Endnutzern und gewerblichen Nutzern Kein Zugriff
            4. (4) Interoperabilität mit NB-ICS Kein Zugriff
        2. 4. Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. a) § 19a GWB als nationale Wettbewerbsvorschrift Kein Zugriff
          2. b) „Weitere Verpflichtungen“ gem. Art. 1 Abs. 6 S. 2 lit. b) DMA Kein Zugriff
            1. (1) Grundsätzliches Verhältnis von GWB und TKG Kein Zugriff
            2. (2) Spezialität von § 21 Abs. 2 TKG gegenüber § 19a Abs. 2 S. 1 Nr. 5 GWB Kein Zugriff
          1. b) Anwendungsvorrang von Art. 61 Abs. 2 UAbs. 1 lit. c) TK-Kodex Kein Zugriff
        1. 3. Zwischenfazit Kein Zugriff
        1. 1. § 19a GWB: Nationale Regelung neben Art. 7 DMA Kein Zugriff
          1. a) Mögliche Konfliktfälle von Art. 7 DMA und § 21 Abs. 2 TKG Kein Zugriff
          2. b) Mögliche Konfliktfälle von § 21 Abs. 2 TKG und § 19a GWB Kein Zugriff
      2. V. Fazit Kein Zugriff
            1. (1) Erheblicher Einfluss auf den Binnenmarkt Kein Zugriff
            2. (2) Kein Ökosystem-Kriterium Kein Zugriff
          1. b) Voraussetzungen auf ZPD-Ebene Kein Zugriff
          1. a) Heterogenes Produktangebot Kein Zugriff
            1. (1) Einbeziehung von E-Mail-Diensten Kein Zugriff
            2. (2) Einbeziehung von Videokonferenzanbietern Kein Zugriff
          2. c) Keine Möglichkeit zur Überprüfung der grundsätzlichen Einbeziehung Kein Zugriff
          3. d) Vergleichende Betrachtung von § 19a GWB und § 21 Abs. 2 TKG Kein Zugriff
          1. a) Schwellenwerte zur Ermittlung der Zugangstore Kein Zugriff
          2. b) Anknüpfung an absolute Schwellenwerte Kein Zugriff
              1. (a) Vergleichsgruppe Kein Zugriff
              2. (b) Vergleichsgröße Kein Zugriff
            1. (2) Berücksichtigung des Multi-Homings Kein Zugriff
          3. d) Vergleichende Betrachtung von § 19a Abs. 1 GWB und § 21 Abs. 2 TKG Kein Zugriff
        1. 4. Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. a) Benennung eines Unternehmens als „entstehender Torwächter“ Kein Zugriff
          2. b) Geltung des vollen Pflichtenkatalogs bei Aufnahme in den Benennungsbeschluss Kein Zugriff
          3. c) Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. a) Kritik an der Ausweitung der „Tipping“-Regel Kein Zugriff
          2. b) Kritik an der Regelungstechnik Kein Zugriff
        1. 3. Vergleich zu § 19a GWB Kein Zugriff
        2. 4. Zwischenfazit Kein Zugriff
      1. III. Ergebnis zum Adressatenkreis Kein Zugriff
        1. 1. Keine Einbeziehung von Kommunikationsfunktionen anderer Dienstekategorien Kein Zugriff
        2. 2. Interoperabilität zwischen verschiedenen NI-ICS-Kategorien Kein Zugriff
        3. 3. Zwischenfazit Kein Zugriff
            1. (1) Torwächter teilen Netzwerkeffekte Kein Zugriff
            2. (2) Weitere Vorteile aus interoperablen Gruppenchats Kein Zugriff
              1. (a) Aus- bzw. Aufbau digitaler Ökosysteme durch die Torwächter Kein Zugriff
              2. (b) Verstärkter Inter-Ökosystem Wettbewerb zwischen den Torwächtern Kein Zugriff
          1. b) Innovationsförderung durch torwächtergegenseitige Interoperabilität Kein Zugriff
          2. c) Keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bestreitbarkeit zu Gunsten alternativer Anbieter Kein Zugriff
            1. (1) Aus- bzw. Aufbau digitaler Ökosysteme erschwert die Angreifbarkeit der Torwächter-NI-ICS für unabhängige NI-ICS Kein Zugriff
            2. (2) Erhöhte Kollusionsgefahr der Torwächter-NI-ICS Kein Zugriff
              1. (a) Ausschluss in Folge hoher Umsetzungskosten Kein Zugriff
              2. (b) Ausschluss in Folge unausgewogen gestalteter Referenzangebote der Torwächter Kein Zugriff
          3. e) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. a) Pro: Inter-Torwächter Wettbewerb schwächt die Stellung der ZPD als Zugangstor Kein Zugriff
          2. b) Regulierung von Torwächtermacht oder Ökosystemen Kein Zugriff
          3. c) Förderung von Innovationsanreizen Kein Zugriff
            1. (1) Schutz von Herausforderern im Ökosystemkontext Kein Zugriff
            2. (2) Förderung von Torwächter-Diensten, die selbst noch nicht als ZPD benannt wurden Kein Zugriff
          4. e) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. a) Verpflichteter ist ÜMB-Unternehmen mit dominierender Stellung auf dem Messenger-Markt Kein Zugriff
          2. b) Verpflichteter ist ÜMB-Unternehmen ohne dominierende Stellung auf dem Messenger-Markt Kein Zugriff
          3. c) Interoperabilität von NI-ICS mit nennenswerter Abdeckung und Nutzerbasis untereinander, § 21 Abs. 2 TKG Kein Zugriff
        1. 4. Fazit zur torwächtergegenseitigen Interoperabilität Kein Zugriff
      1. III. Ergebnis zum Kreis der Begünstigten Kein Zugriff
        1. 1. Umfang der interoperablen Funktionen Kein Zugriff
            1. (1) Keine Differenzierung zwischen den NI-ICS-Kategorien Kein Zugriff
            2. (2) Erfassung der „richtigen“ Funktionen in Bezug auf Messenger-Dienste Kein Zugriff
            1. (1) Interoperabel zu gestaltender Funktionsumfang Kein Zugriff
            2. (2) Interoperabilität von Gruppenchats Kein Zugriff
          1. c) (Vermeintlicher) Vorteil: Schnelle Umsetzung Kein Zugriff
        2. 3. Einbeziehung innovativer Funktionen Kein Zugriff
          1. a) Keine unmittelbare Adressierung der NI-ICS als Zugangstor Kein Zugriff
          2. b) Künftige Einbeziehung der Interaktion von gewerblichen Nutzern und Endnutzern Kein Zugriff
      1. II. Potentiell umfassende Interoperabilitätsverpflichtung in § 21 Abs. 2 TKG und § 19a GWB Kein Zugriff
      2. III. Ergebnis zum Umfang der Interoperabilitätsverpflichtung Kein Zugriff
            1. (1) Technische Lösung Kein Zugriff
            2. (2) Beibehaltung des Sicherheitsniveaus, insbesondere Verschlüsselungsmethode, Art. 7 Abs. 3 DMA Kein Zugriff
          1. b) Gestaltungsmacht des Torwächters Kein Zugriff
          2. c) Überwachungsaufwand der Kommission Kein Zugriff
          3. d) Umsetzungsaufwand für alternative Anbieter Kein Zugriff
          4. e) Gefahr der faktischen Standardsetzung zu Gunsten der Torwächter-Lösung Kein Zugriff
          5. f) Fazit Kein Zugriff
          1. a) Konkretisierungsverfahren Kein Zugriff
          2. b) Nichteinhaltungsbeschluss Kein Zugriff
        1. 3. Rechtfertigungsmöglichkeit für Torwächter Kein Zugriff
        2. 4. Kostenlose Ermöglichung der Interoperabilität Kein Zugriff
        1. 1. Freiwilligkeit der anbieterübergreifenden Kommunikation Kein Zugriff
          1. a) Nicht-automatisierte Nutzerauffindbarkeit Kein Zugriff
          2. b) Automatisierte Nutzerauffindbarkeit mit differenziertem Einwilligungsvorbehalt Kein Zugriff
        2. 3. Zwischenergebnis Kein Zugriff
      1. III. Fazit zur Umsetzung der Interoperabilität Kein Zugriff
    1. E. Ergebnis: Bedingte Geeignetheit von Art. 7 DMA zur Sicherung der Bestreitbarkeit Kein Zugriff
    1. A. Soziale Netzwerke als geeignete Regelungsadressaten der Interoperabilität Kein Zugriff
    2. B. Funktionsumfang der Interoperabilität sozialer Netzwerke Kein Zugriff
        1. 1. Werbung und Unternehmenskunden in sozialen Netzwerken Kein Zugriff
        2. 2. Interoperabilität zwischen den Nutzerseiten Kein Zugriff
        1. 1. Datenschutz und Datensicherheit Kein Zugriff
        2. 2. Verwendung von Nutzerdaten Kein Zugriff
      1. III. Verantwortlichkeit für Inhaltemoderation Kein Zugriff
      2. IV. Fazit Kein Zugriff
  1. Kapitel 6: Fazit Kein Zugriff Seiten 297 - 298
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 299 - 322

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