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Monographie Kein Zugriff
Die Strafbarkeit der Verlinkung von Inhalten nach dem Kern- sowie nach dem Urheberstrafrecht
- Autor:innen:
- Reihe:
- Beiträge zum Strafrecht - Contributions to Criminal Law, Band 8
- Verlag:
- 16.12.2020
Zusammenfassung
Das World Wide Web ist eine mit dem Buchdruck vergleichbare Erfolgsgeschichte. Der Durchbruch dieser Technologie ist auf ein gleichermaßen simples, wie mächtiges digitales Werkzeug, den Hyperlink zurückzuführen. Das unmittelbare Verknüpfen zweier Dateien ermöglicht jedoch auch die Verbreitung rechtswidriger Inhalte. In der Rechtswissenschaft wurde das Hyperlinking bisweilen entweder aus einer isoliert urheber- oder aus einer rein kernstrafrechtlichen Sicht beleuchtet. Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, etwaige in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand bestehende Parallelen aufzuzeigen und zu untersuchen, ob aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung im Urheberrecht Rückschlüsse auf die kernstrafrechtliche Bewertung gezogen werden können.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2021
- Erscheinungsdatum
- 16.12.2020
- ISBN-Print
- 978-3-8487-7832-4
- ISBN-Online
- 978-3-7489-2235-3
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Beiträge zum Strafrecht - Contributions to Criminal Law
- Band
- 8
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 333
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 20
- I. Untersuchungsgegenstand Kein Zugriff
- II. Gang der Darstellung Kein Zugriff
- 1. Entstehungsgeschichte des Internets Kein Zugriff
- aa) Netzzugangsschicht (1) Kein Zugriff
- bb) Internetschicht (2) Kein Zugriff
- cc) Transportschicht (3) Kein Zugriff
- dd) Anwendungsschicht (4) Kein Zugriff
- b) World Wide Web Kein Zugriff
- a) Der Hyperlink Kein Zugriff
- b) Der Linksetzer Kein Zugriff
- c) Der Benutzer Kein Zugriff
- aa) Die Homepage (dt.: Startseite) Kein Zugriff
- bb) Die Webpage (dt.: Webseite) Kein Zugriff
- aa) Der einfache (konventionelle) Link Kein Zugriff
- bb) Der Surface Link Kein Zugriff
- cc) Der Deep Link Kein Zugriff
- aa) Die Frame-Technik Kein Zugriff
- bb) Der Inline Link Kein Zugriff
- c) Zusammenfassung Kein Zugriff
- a) § 5 Abs. 1 TDG a.F. (Content-Provider) Kein Zugriff
- b) § 5 Abs. 2 TDG a.F. (Host-Provider) Kein Zugriff
- c) § 5 TDG Abs. 3 a.F. (Access-Provider) Kein Zugriff
- a) Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber (2001) Kein Zugriff
- b) Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie durch den österreichischen Gesetzgeber (2002) Kein Zugriff
- c) Erster Evaluationsbericht der Kommission zur Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten, gem. Art. 21 Abs. 1 ECRL (2003) Kein Zugriff
- a) § 7 TMG (Content-Provider) Kein Zugriff
- b) § 8 TMG (Access-Provider) Kein Zugriff
- c) § 9 TMG (Caching) Kein Zugriff
- d) § 10 TMG (Host-Provider) Kein Zugriff
- 2. Direkte Anwendung der §§ 7–10 TMG auf Hyperlinks Kein Zugriff
- a) Planwidrige Regelungslücke Kein Zugriff
- aa) Analoge Anwendung des § 7 TMG (Content-Provider) Kein Zugriff
- bb) Analoge Anwendung des § 8 TMG (Access-Provider) Kein Zugriff
- cc) Analoge Anwendung des § 9 TMG (Caching) Kein Zugriff
- dd) Analoge Anwendung des § 10 TMG (Host-Provider) Kein Zugriff
- a) Vorfilterlösung Kein Zugriff
- b) Nachfilterlösung Kein Zugriff
- 2. Interne Lösungen Kein Zugriff
- 3. Stellungnahme Kein Zugriff
- 1. Urteil des AG Tiergarten (1997) Kein Zugriff
- 2. Urteil des OLG Stuttgart (2006) Kein Zugriff
- 3. Entscheidung des LG Karlsruhe (2009) Kein Zugriff
- 4. Verfügung der Staatsanwaltschaft München I (2018) Kein Zugriff
- 5. Bewertung Kein Zugriff
- II. Strafbarkeit der optischen Gestaltung eines Hyperlinks Kein Zugriff
- 1. Tatobjekt: Schrift Kein Zugriff
- a) Verbreiten einer Schrift Kein Zugriff
- b) Zugänglichmachen einer Schrift gegenüber der Öffentlichkeit Kein Zugriff
- a) Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit Kein Zugriff
- b) Kriterium des Energieeinsatzes Kein Zugriff
- c) Fazit Kein Zugriff
- a) Formal-objektive Theorie Kein Zugriff
- b) (Gemäßigte) subjektive Theorie der Rechtsprechung (Kombinationslehre) Kein Zugriff
- c) Lehre von der Tatherrschaft („materiell“-objektive Theorie) Kein Zugriff
- d) Linkspezifisches Kriterium des Zueigenmachens Kein Zugriff
- e) Stellungnahme Kein Zugriff
- a) Verwirklichung eines Tätigkeitsdelikts durch Unterlassen möglich? Kein Zugriff
- aa) Ingerenz Kein Zugriff
- bb) Herrschaft über eine Gefahrenquelle Kein Zugriff
- cc) Stellungnahme Kein Zugriff
- c) Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens Kein Zugriff
- aa) Täterschafts- bzw. Pflichtdeliktstheorie Kein Zugriff
- bb) Teilnahmetheorie Kein Zugriff
- a) Beihilfehandlung Kein Zugriff
- b) Möglichkeit der sukzessiven Beihilfe Kein Zugriff
- c) Fazit Kein Zugriff
- 7. Strafbarkeit des Linksetzers als Teilnehmer durch Unterlassen Kein Zugriff
- 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Äußerungsdelikte Kein Zugriff
- aa) Rein subjektiver Ansatz Kein Zugriff
- (1) Linkart als objektives Beurteilungskriterium Kein Zugriff
- (2) Ausgangspunkt der Verlinkung als objektives Beurteilungskriterium Kein Zugriff
- (3) Hierarchische Ebene der Verlinkung als objektives Beurteilungskriterium Kein Zugriff
- (4) Objektive Beurteilungskriterien des Presserechts Kein Zugriff
- cc) Gemischt subjektiv-objektive Beurteilung des Zueigenmachens Kein Zugriff
- dd) Stellungnahme Kein Zugriff
- b) Linksetzer als Gehilfe i.S.d. § 27 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
- a) Szenario (1): „Der mit dolus eventualis in Bezug auf die Rechtswidrigkeit des Linkziels handelnde Linksetzer“ Kein Zugriff
- b) Szenario (2): „Setzen eines Hyperlinks auf einen rechtswidrigen und bereits vor der Verlinkung frei zugänglichen Inhalt mit Kenntnis von der Rechtswidrigkeit“ Kein Zugriff
- c) Szenario (3): „Setzen eines Hyperlinks mit Kenntnis von der Rechtswidrigkeit auf einen den Tatbestand eines Verbreitungsdelikts erfüllenden und vor der Verlinkung noch nicht frei zugänglichen Inhal... Kein Zugriff
- d) Szenario (4): „Nichtlöschung des bereits vor der Verlinkung frei zugänglichen Linkziels trotz Kenntnis der nachträglich entstandenen Rechtswidrigkeit“ Kein Zugriff
- e) Szenario (5): „Nichtlöschung des erst durch die Verlinkung frei zugänglich gewordenen Linkziels trotz Kenntnis der nachträglich entstandenen Rechtswidrigkeit bei einem Verbreitungsdelikt“ Kein Zugriff
- a) Szenario (1): „Setzen eines Hyperlinks auf einen den Straftatbestand eines Äußerungsdelikts erfüllenden Inhalt bei objektiv erkennbarer Zueigenmachung des Linkziels seitens des Linksetzers“ Kein Zugriff
- b) Szenario (2): „Setzen eines Hyperlinks auf einen den Straftatbestand eines Äußerungsdelikts erfüllenden Inhalt ohne Zueigenmachung seitens des Linksetzers“ Kein Zugriff
- I. Auswirkungen der analogen Anwendung der telemedienrechtlichen Haftungsprivilegierung des § 10 TMG auf das Urheberstrafrecht Kein Zugriff
- a) Tatobjekt: geschütztes Werk Kein Zugriff
- aa) Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG Kein Zugriff
- bb) Verbreitungsrecht, § 17 UrhG Kein Zugriff
- (1) Unbenannte Verwertungsrechte i.S.d. § 15 Abs. 2 UrhG Kein Zugriff
- (2) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, § 19a UrhG Kein Zugriff
- (3) Setzen eines Hyperlinks auf urheberrechtlich geschützte Werke als öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a oder Innominatfall nach § 15 Abs. 2 UrhG Kein Zugriff
- c) Tauglicher Täter: Nichtberechtigter Kein Zugriff
- d) In anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen Kein Zugriff
- 2. Subjektiver Tatbestand Kein Zugriff
- 3./4. Rechtswidrigkeit und Schuld Kein Zugriff
- a) „Paperboy“-Urteil des BGH (2003) Kein Zugriff
- b) „Session-ID“-Urteil des BGH (2010) Kein Zugriff
- c) „Kino.to“-Urteil des LG Leipzig (2012) Kein Zugriff
- d) Stellungnahme Kein Zugriff
- a) „Svensson/Retriever Sverige“-Entscheidung (2014) Kein Zugriff
- b) „BestWater International/Mebes“-Entscheidung (2014) Kein Zugriff
- c) „GS Media/Sanoma“-Entscheidung (2016) Kein Zugriff
- d) Fazit Kein Zugriff
- a) Erschließung eines „neuen Publikums“ Kein Zugriff
- b) Die „individuelle Beurteilung“ der öffentlichen Wiedergabe durch den EuGH (Kriterium der Gewinnerzielungsabsicht) Kein Zugriff
- c) Ergebnis Kein Zugriff
- 4. Verwendung der Frame-Technik als Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG oder in ein unbenanntes Verwertungsrecht nach § 15 Abs. 2 UrhG Kein Zugriff
- aa) Verwirklichung des § 106 UrhG durch Unterlassen möglich? Kein Zugriff
- bb) Garantenstellung des Linksetzers Kein Zugriff
- aa) Der vom EuGH beschrittene Weg der „Einheitstäterschaft“ in den Fällen der öffentlichen Wiedergabe i.S.d. Art. 3 Abs. 1 InfoSocRL durch einen Hyperlink Kein Zugriff
- bb) Übertragung der kernstrafrechtlichen Ergebnisse hinsichtlich der Begehungsform des Linksetzers Kein Zugriff
- cc) Stellungnahme Kein Zugriff
- a) Szenario (1): „Setzen eines Hyperlinks auf ein öffentlich (unbeschränkt) zugängliches Werk“ Kein Zugriff
- b) Szenario (2): „Setzen eines Hyperlinks auf ein durch eine Zugangsbeschränkung nur eingeschränkt öffentlich zugängliches Werk in Kenntnis der Zugangsbeschränkung“ Kein Zugriff
- a) Szenario (1): „Setzen eines Hyperlinks auf ein bereits zuvor ohne Erlaubnis des Berechtigten öffentlich zugängliches Werk durch einen mit dolus eventualis in Bezug auf die fehlende Erlaubnis handel... Kein Zugriff
- b) Szenario (2): „Setzen eines Hyperlinks auf ein bereits zuvor ohne Erlaubnis des Berechtigten öffentlich zugängliches Werk durch einen mit Kenntnis von der fehlenden Erlaubnis handelnden Linksetzer ... Kein Zugriff
- 1. Abkehr vom bisher geltenden dualistischen Beteiligungssystem hin zum Prinzip der sog. „Einheitstäterschaft“? Kein Zugriff
- 2. Keine Differenzierung innerhalb der rechtlichen Bewertung hinsichtlich eines automatischen Links (bspw. Framing) und eines aktivierbaren Links (bspw. Deep Link) Kein Zugriff
- 3. Das Kriterium des Erschließens eines „neuen Publikums“ Kein Zugriff
- 4. Analoge Anwendung des § 10 TMG auf Linksetzer Kein Zugriff
- 5. Fazit Kein Zugriff
- II. Zusammenfassung der Ergebnisse Kein Zugriff
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 319 - 333





