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Monographie Kein Zugriff
Die Verpflichtung der EU-Kommission zum Einschreiten gegen unternehmerische Wettbewerbsverstöße
- Autor:innen:
- Reihe:
- Kölner Schriften zum Europarecht, Band 72
- Verlag:
- 2022
Zusammenfassung
Der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung durch die Kommission wird eine wesentliche Bedeutung für den Wettbewerbsschutz im Binnenmarkt zugesprochen. Nach der europäischen Rechtsprechung kann die Kommission das öffentliche Interesse der EU an einer Verfolgung von Wettbewerbsverstößen (sog. Unionsinteresse) durch die Festlegung eigener Durchsetzungsprioritäten weitgehend frei bestimmen. Die Reichweite dieser Befugnis und ihre Begrenzung durch das Primär- und Sekundärrecht sowie durch andere normative Ansätze wird anhand der Kommissionspraxis, der europäischen Rechtsprechung und der deutsch- und englischsprachigen Literatur insbesondere dahin untersucht, ob einzelne Marktteilnehmer die Kommission zum Einschreiten verpflichten können.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2022
- ISBN-Print
- 978-3-8487-8953-5
- ISBN-Online
- 978-3-7489-3228-4
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Kölner Schriften zum Europarecht
- Band
- 72
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 431
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 22
- I. Einleitung Kein Zugriff
- II. Problemstellung Kein Zugriff
- III. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
- 1. Verhaltensnormen und Durchsetzungsnormen als Bestandteile eines einheitlichen Systems der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung Kein Zugriff
- 2. Zum Begriff der „Rechtsdurchsetzung“ Kein Zugriff
- 3. Die Beauftragung der Kommission mit der (zentralen) behördlichen Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV Kein Zugriff
- 4. Die Umsetzung des an die Kommission überantworteten Aufsichtshandelns im EU-Kartellverfahren Kein Zugriff
- a) Die allgemeine Verpflichtung der Kommission zur Förderung der Interessen der Union gemäß Art. 17 Abs. 1 EUV Kein Zugriff
- b) Die mit der zentralen Wettbewerbsaufsicht bezweckte Sicherung der gleichläufigen Rechtsanwendung im Sinne des Art. 13 EUV Kein Zugriff
- c) Art. 105 Abs. 1 AEUV sieht keine generelle Verfolgungspflicht vor Kein Zugriff
- d) Das normsystematische Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen mitgliedstaatlichem und unionseigenem Verwaltungsvollzug Kein Zugriff
- e) Die funktionale Begrenzung der Kommissionstätigkeit durch das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 EUV) Kein Zugriff
- f) Zusammenfassung Kein Zugriff
- a) Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Kein Zugriff
- b) Die Grundsätze der europäischen Rechtsprechung zur Prioritätensetzungsbefugnis der Kommission Kein Zugriff
- aa) Die Rechtsnatur des EU-Kartellverfahrens Kein Zugriff
- bb) Das am Opportunitätsprinzip ausgerichtete Tätigwerden der Kommission im öffentlichen Interesse der Union (sog. „Unionsinteresse“) Kein Zugriff
- cc) Das Konzept der sog. Verfahrensgerechtigkeit und der (begrenzte) Eigenwert des EU-Kartellverfahrens Kein Zugriff
- d) Die verfahrenssystematische Auftrennung der Rechtsdurchsetzung in eine verwaltungs- und eine zivilverfahrensrechtliche Ebene Kein Zugriff
- 3. Zusammenfassung Kein Zugriff
- 1. Die Informationsbeschaffung zur Aufdeckung unternehmerischer Wettbewerbsverstöße Kein Zugriff
- a) Das Tätigwerden auf Eigeninitiative Kein Zugriff
- aa) Die sog. „funktionale Subjektivierung“ von Beschwerdeführern zur Informationsbeschaffung im Interesse der Union Kein Zugriff
- bb) Das Antragsverfahren nach Art. 105 Abs. 1 S. 2 AEUV zum Schutz mitgliedstaatlicher Interessen Kein Zugriff
- c) Zusammenfassung Kein Zugriff
- 3. Die Fallverteilung im ECN und das Kriterium der (besonders) guten Eignung Kein Zugriff
- 4. Die förmlichen Entscheidungen der Verfahrenseinleitung (Art. 2 Abs. 1 VO 773/04, Art. 7 Abs. 1 VO 1/03) und der Beschwerdeabweisung (Art. 7 Abs. 2 VO 773/04) Kein Zugriff
- IV. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 1. Bedeutung und Funktionen des Ermessens (insbesondere für die Einleitung von Kartellverfahren) Kein Zugriff
- 2. Ermittlung und Verortung von gesetzlichen Ermessensbefugnissen Kein Zugriff
- 3. Die Steuerung der Ermessensausübung durch die Kommission und die sog. Ermessensreduzierung auf null Kein Zugriff
- 4. Die begrenzte gerichtliche Kontrolle Kein Zugriff
- 5. Zusammenfassung Kein Zugriff
- a) Das Vollzugssystem paralleler Zuständigkeiten mit dem Grundsatz des mitgliedstaatlichen Vollzugs Kein Zugriff
- b) Ausrichtung der Vollzugstätigkeit der Kommission an den Kriterien der Eignung und Wirksamkeit der zentralen Aufgabenwahrnehmung Kein Zugriff
- a) Gewährung und Verortung einer Ermessensbefugnis im Hinblick auf die Einleitung eines Kartellverfahrens Kein Zugriff
- b) Der offene Wortlaut des Art. 7 Abs. 1 VO 1/03 lässt verschiedene Handlungsalternativen der Kommission zu Kein Zugriff
- (1) Die Regelung des Art. 2 Abs. 1 VO 773/04 („Einleitung eines Verfahrens“) Kein Zugriff
- (2) Die Regelung des Art. 7 VO 773/04 („Abweisung von Beschwerden“) Kein Zugriff
- bb) Kein Widerspruch zwischen gesetzlicher Ermessensbefugnis der Kommission und Beschwerderecht aus Art. 7 Abs. 2 VO 1/03 Kein Zugriff
- (1) Legitimation des Legalitätsprinzips im europäischen Strafverfahren Kein Zugriff
- (2) Im Unterschied zum europäischen Strafverfahren nach der EUStA-VO keine Normierung eines Legalitätsprinzips im Kartellverfahren nach der VO 1/03 Kein Zugriff
- (3) Die Grenzen des Legalitätsprinzips Kein Zugriff
- bb) Keine Primärrechtsderogation durch die Zuweisung einer Ermessensbefugnis in Art. 7 Abs. 1 VO 1/03, Art. 2 Abs. 1 VO 773/04 Kein Zugriff
- (1) Die Schaffung von Einzelfallgerechtigkeit Kein Zugriff
- (2) Die Gewährleistung einer zweckmäßigen Normenanwendung Kein Zugriff
- (3) Die Umsetzung der Wettbewerbspolitik Kein Zugriff
- (4) Die Verteilung der wettbewerbsbehördlichen Durchsetzungstätigkeit im Mehrebenensystem anhand des Subsidiaritätsprinzips Kein Zugriff
- (5) Das überwiegende Interesse an der Funktionsfähigkeit der Kommission im EU-Kartellverfahren Kein Zugriff
- (6) Verwirklichung des Rechtsgüterschutzes und Rechtsfriedens unter Geltung des Opportunitätsgrundsatzes möglich Kein Zugriff
- (7) Kompensierung des verbleibenden Kontrolldefizits durch vereinfachtes Verfahren und verstärkte Anforderungen an die Transparenz des Verwaltungshandelns Kein Zugriff
- (8) Kompensierung durch Rechtsschutz im Horizontal-Verhältnis? Kein Zugriff
- e) Entstehungsgeschichtliche Betrachtung des Art. 7 Abs. 1 VO 1/03 Kein Zugriff
- (1) Zuständigkeit der Kommission Kein Zugriff
- (2) Ermessensbegrenzung aufgrund des ne bis in idem-Grundsatzes? Kein Zugriff
- (3) Notwendiger Kenntnisstand der Kommission (Anfangsverdacht vor und während der Durchführung eines Kartellverfahrens) Kein Zugriff
- (1) Die allgemeine wettbewerbsbehördliche Ermittlungspflicht der Kommission Kein Zugriff
- (2) Bedeutung der Sachverhaltsermittlung für die behördliche Ermessenstätigkeit Kein Zugriff
- (a) (Keine) Begrenzung durch das laufende Verfahren Kein Zugriff
- (b) Begrenzung durch die Verhältnismäßigkeit der Ermittlung Kein Zugriff
- (c) Begrenzung durch das Merkmal der Entscheidungserheblichkeit Kein Zugriff
- (d) Qualifizierte Untersuchungspflicht im europäischen Beschwerdeverfahren Kein Zugriff
- (e) Zusammenfassung Kein Zugriff
- cc) Keine Ermessensbindung aufgrund der Anwendungspraxis mitgliedstaatlicher Wettbewerbsbehörden und Gerichte (Art. 16 VO 1/03) Kein Zugriff
- dd) Ermessensbindung aufgrund der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden? Kein Zugriff
- aa) Das Beschwerderecht aus Art. 7 Abs. 2 VO 1/03 Kein Zugriff
- bb) Das Beschwerdeverfahren und der sog. „formelle Beschwerdebegriff“ Kein Zugriff
- cc) Das Erfordernis eines „berechtigten Interesses“ Kein Zugriff
- dd) Die Darlegung des Wettbewerbsverstoßes durch den Beschwerdeführer Kein Zugriff
- (a) Das EU-verwaltungsrechtliche Sorgfaltsprinzip als Anknüpfungspunkt für eine Prüfungspflicht der Kommission Kein Zugriff
- (b) Die Reichweite der Prüfungspflicht der Kommission Kein Zugriff
- (c) Die umfassende Abwägung zwischen dem individuellen Verfolgungsinteresse des Beschwerdeführers und dem öffentlichen Verfolgungsinteresse der Union (sog. „Unionsinteresse“) Kein Zugriff
- (a) Die Pflicht zur ermessensfehlerfreien Entscheidung Kein Zugriff
- (b) Grundsatz der ermessensfehlerfreien Entscheidung – Anknüpfungspunkt für die Herleitung eines Rechtsanspruchs auf Verfahrenseinleitung bei Ermessensreduzierung auf null? Kein Zugriff
- (3) Die Pflicht der Kommission zur Begründung der Abweisungsentscheidung (Art. 296 Abs. 2 AEUV und Art. 41 Abs. 2 lit. c) GRCh) Kein Zugriff
- ff) Beschwerderecht gewährt (nur) funktionalisierten Rechtsschutz Kein Zugriff
- aa) Überwiegendes Interesse an der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des wettbewerbsbehördlichen Verwaltungshandelns Kein Zugriff
- (1) Der Begriff des „Unionsinteresses“ und seine Bedeutung als Maßstab für die Anwendung der Wettbewerbsregeln durch die Kommission Kein Zugriff
- (a) Wortlaut des Art. 7 VO 1/03 enthält keine Bezugnahme auf das „Unionsinteresse“ Kein Zugriff
- (b) Verwendung des Begriffs des „Unionsinteresses“ in den Verträgen Kein Zugriff
- (c) Art. 17 Abs. 1 EUV legt die Förderung der allgemeinen Interessen der EU als Zweckbindung für die Kommissionstätigkeit fest Kein Zugriff
- (d) Die Werte, Ziele und Interessen der Union aus den Art. 2 und 3 EUV als funktionale Steuerung der institutionellen Kompetenzen der Kommission Kein Zugriff
- (e) Unionsinteresse sieht jedenfalls keine (ausschließliche) Verfolgung von Einzelinteressen vor Kein Zugriff
- (f) Die Verwirklichung des materiellen Wettbewerbsrechts und der damit verfolgte Wettbewerbsschutz als Ausprägungen des Unionsinteresses Kein Zugriff
- (g) Die verordnungsgeberische Entscheidung zu Gunsten einer stärkeren Verfolgung schwerwiegender Wettbewerbsverstöße als Ausdruck des Unionsinteresses Kein Zugriff
- (a) Keine abschließende Konzeption hinter den Kriterien Kein Zugriff
- (b) Umfassende Abwägung des Unionsinteresses gegenüber dem Interesse des Beschwerdeführers an einer Verfolgung der beanstandeten Zuwiderhandlung Kein Zugriff
- (c) Die mit dem Kriterium des Unionsinteresses verfolgte funktionale Begrenzung der Kommissionstätigkeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips Kein Zugriff
- (aa) Entzug des Rechtsvorteils nach Art. 29 VO 1/03 Kein Zugriff
- (bb) Nichtanwendbarkeitsbeschlüsse nach Art. 10 VO 1/03 Kein Zugriff
- (b) Schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigung – Verhaltensweisen, die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Wirkungen ein Tätigwerden der Kommission erforderlich machen? Kein Zugriff
- (c) Die fehlende Möglichkeit der Rechtsverfolgung auf nationaler Ebene? Kein Zugriff
- (d) Die gleichmäßige Anwendung der Wettbewerbsregeln – Ziel, das nicht hinreichend auf Ebene der Mitgliedstaaten verwirklicht werden kann? Kein Zugriff
- (5) Kompensierung von Gestaltungsfreiräumen durch besondere Anforderungen an die Transparenz der behördlichen Entscheidungspraxis Kein Zugriff
- (6) Zusammenfassung Kein Zugriff
- d) Einschränkung des behördlichen Handlungsermessens durch Art. 266 AEUV? Kein Zugriff
- aa) Bekanntmachung über bewährte Vorgehensweisen Kein Zugriff
- bb) Netzbekanntmachung Kein Zugriff
- cc) Beschwerdebekanntmachung Kein Zugriff
- dd) Prioritätenmitteilung zur Anwendung von Art. 102 AEUV Kein Zugriff
- ee) Zusammenfassung Kein Zugriff
- b) Die aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes resultierende Bindung der Kommission an eine vorherige Zusicherung Kein Zugriff
- IV. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- I. Behördliche Untätigkeit als Anknüpfungspunkt für Klagen Kein Zugriff
- II. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes Kein Zugriff
- 1. Die (förmliche) Abweisung der Beschwerde durch die Kommission als Gegenstand einer Nichtigkeitsklage Kein Zugriff
- a) Der Grundsatz voller gerichtlicher Kontrolle von Entscheidungen der Unionsorgane Kein Zugriff
- aa) Objektive Rechtmäßigkeitskontrolle Kein Zugriff
- bb) Eingeschränkte Ermessenskontrolle anhand eines Evidenzmaßstabs Kein Zugriff
- cc) Gerichtliche Ersetzungsbefugnis i. S. v. Art. 31 S. 1 VO 1/03 und Art. 261 AEUV erstreckt sich nicht auf Entscheidungen über die Einleitung eines EU-Kartellverfahrens Kein Zugriff
- dd) Kompensierung der eingeschränkten Ermessenskontrolle durch eine strenge Kontrolle der Einhaltung der Verfahrensregeln Kein Zugriff
- 1. Fallkonstellationen eines klagerelevanten Untätigbleibens der Kommission Kein Zugriff
- 2. Mangels entsprechender Pflicht keine Pflichtwidrigkeit der unterlassenen Verfahrenseinleitung Kein Zugriff
- 3. Zusammenfassung Kein Zugriff
- 1. Keine gerichtliche Anordnung an die Kommission, eine bestimmte Maßnahme zu erlassen; die Kompetenzabgrenzungsfunktion des Art. 266 Abs. 1 AEUV Kein Zugriff
- 2. Bindung der Kommission beschränkt sich auf die in den Urteilsgründen enthaltenen Feststellungen zu Art und Umfang der zu treffenden Maßnahme Kein Zugriff
- 3. Rückverweisung an die Kommission führt zu (aufwendigem) Verfahrenskreislauf zwischen behördlichem Beschwerdeverfahren und gerichtlichem Klageverfahren Kein Zugriff
- 1. Schadensersatzpflicht der Union Kein Zugriff
- 2. Schadensersatzpflicht der Mitgliedstaaten Kein Zugriff
- VII. Zusammenfassung Kein Zugriff
- D. Ergebnis in Thesenform Kein Zugriff Seiten 386 - 408
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 409 - 431





