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Monographie Kein Zugriff
Die Zumessung der Geldbuße gegen den Rechtsträger einer Unternehmensvereinigung
- Autor:innen:
- Reihe:
- Kölner Schriften zum Europarecht, Band 73
- Verlag:
- 2023
Zusammenfassung
Mit der 10. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber Änderungen in den §§ 81 ff. GWB vorgenommen, welche insbesondere die Bußgeldbemessung betreffen, sich aber teils nur schwer in das wettbewerbsrechtliche Bußgeldrecht einfügen und Anwendungsprobleme provozieren. Es wird untersucht, wie sich die unionsrechtlich vorgezeichnete, speziell für die Sanktionierung des Rechtsträgers einer Unternehmensvereinigung geschaffene, Erweiterung des Bußgeldrahmens nach § 81c Abs. 4 GWB auf die Zumessung der Geldbuße auswirkt. Außerdem wird problematisiert, ob die in § 81d GWB neu normierten Zumessungskriterien, die teils nur Unternehmen in Bezug nehmen, bei der Sanktionierung des Rechtsträgers einer Unternehmensvereinigung angewandt werden können oder müssen.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2023
- ISBN-Print
- 978-3-7560-0456-0
- ISBN-Online
- 978-3-7489-3950-4
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Kölner Schriften zum Europarecht
- Band
- 73
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 57
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 12
- I. Einleitung Kein Zugriff Seiten 13 - 14
- 1. Grundsätzliche Regelung des § 81c Abs. 2 GWB Kein Zugriff
- a) Vorliegen eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Var. 2 AEUV Kein Zugriff
- b) Vorliegen eines Zusammenhangs zwischen der Ordnungswidrigkeit und den Tätigkeiten der Mitglieder Kein Zugriff
- c) Folge: Regelmäßig außergewöhnlich weiter Bußgeldrahmen Kein Zugriff
- 3. Zusammenfassung Kein Zugriff
- 1. Regelungsgehalt: Gebot der Berücksichtigung besonderer Umstände gemäß § 81d Abs. 1 S. 2 GWB Kein Zugriff
- 2. Ausmaß der Zuwiderhandlung Kein Zugriff
- a) Berücksichtigung gemäß § 81d Abs. 1 S. 2 Nr. 4 Alt. 1 GWB Kein Zugriff
- aa) Abschließende Wirkung des § 81d Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 GWB in Hinblick auf den Sanktionsadressaten? Kein Zugriff
- bb) Gebotene Berücksichtigung gemäß § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG? Kein Zugriff
- c) Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben der »ECN-Plus«-Richtlinie Kein Zugriff
- d) Keine Berücksichtigung einer vorausgegangenen Zuwiderhandlung angeschlossener Mitgliedsunternehmen Kein Zugriff
- e) Zusammenfassung Kein Zugriff
- aa) Beschränkung auf Compliance-Maßnahmen von Unternehmen Kein Zugriff
- bb) Einbeziehung aufgrund des § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG? Kein Zugriff
- cc) Selbstbindung des Bundeskartellamtes zur Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen der Unternehmensvereinigung Kein Zugriff
- dd) Kritische Würdigung Kein Zugriff
- b) Keine Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen der Mitgliedsunternehmen Kein Zugriff
- a) Beschränkung auf Bemühungen eines Unternehmens Kein Zugriff
- aa) Aufdeckungsbemühungen Kein Zugriff
- bb) Bemühen der Schadenswiedergutmachung Kein Zugriff
- cc) Zusammenfassung Kein Zugriff
- c) Anordnung der besonderen Berücksichtigung von Aufdeckungsbemühungen durch § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG Kein Zugriff
- 6. Maßnahmen der Nachtat-Compliance Kein Zugriff
- a) Grundsatz: Bußgeldmindernde Berücksichtigung der meist geringen finanziellen Mittel des Rechtsträgers einer Unternehmensvereinigung Kein Zugriff
- aa) Drohender Widerspruch zu § 81c Abs. 4 S. 1 und § 81b GWB Kein Zugriff
- bb) Damit einhergehender Widerspruch zu Art. 15 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 3, 4 der »ECN-Plus«-Richtlinie Kein Zugriff
- cc) Auflösung des Spannungsverhältnisses mittels richtlinienkonformer Auslegung des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 OWiG? Kein Zugriff
- dd) Auflösung des Spannungsverhältnisses durch den Gesetzgeber? Kein Zugriff
- c) Zusammenfassung Kein Zugriff
- IV. Ergebnis Kein Zugriff Seiten 49 - 52
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 53 - 57





