Die Grundlage und Reichweite der besonderen Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen für Wettbewerb
- Autor:innen:
- Reihe:
- Kölner Schriften zum Europarecht, Band 75
- Verlag:
- 2023
Zusammenfassung
Der EuGH weist marktbeherrschenden Unternehmen eine Verantwortung für den Wettbewerb zu. Mit diesem Begründungstopos lässt sich ein Phänomen auf dem Markt rechtlich in den Griff bekommen, das ansonsten relativ schwer zu erfassen wäre, nämlich der sog. Marktmachttransfer, im Englischen leveraging of market power. Dieser Marktmachttransfer kann durch Verweigerung von Geschäften, Kopplungsgeschäfte oder Kampfpreise erfolgen. Arbeiten, die diesen Topos untersuchen und hinterfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Transfer von Marktmacht auf einen nicht beherrschten Markt unter Art. 102 AEUV fällt, sind selten. Diesen Umstand nimmt der Verfasser zum Anlass, um die rechtliche Grundlage und Reichweite dieser Verantwortung zu untersuchen.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2023
- ISBN-Print
- 978-3-7560-0650-2
- ISBN-Online
- 978-3-7489-3984-9
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Kölner Schriften zum Europarecht
- Band
- 75
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 222
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 16
- A. Problemaufriss Kein Zugriff
- B. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
- 1. Commercial Solvents Kein Zugriff
- 2. Hofmann-La Roche Kein Zugriff
- 3. CBEM Kein Zugriff
- 4. AKZO Kein Zugriff
- 5. GB-Inno-BM Kein Zugriff
- 6. BPB – British Gypsum Kein Zugriff
- 7. Hafen von Rødby (Kommission) Kein Zugriff
- 8. Magill Kein Zugriff
- 9. Tetra Pak Kein Zugriff
- 10. Bronner Kein Zugriff
- 11. De Post – La Poste (Kommission) Kein Zugriff
- 12. British Airways Kein Zugriff
- 13. Microsoft (EuG) Kein Zugriff
- 14. TeliaSonera Sverige AB Kein Zugriff
- 15. Rio Tinto Alcan (Kommission) Kein Zugriff
- 16. Amazon (Kommission) Kein Zugriff
- 17. Google (EuG) Kein Zugriff
- 1. Molkereigenossenschaft Kein Zugriff
- 2. Marktfreie Milcherzeugnisse Kein Zugriff
- 3. Handpreisauszeichner Kein Zugriff
- 4. Fertigfutter Kein Zugriff
- 5. Meierei-Zentrale Kein Zugriff
- 6. Milchaustauschfuttermittel Kein Zugriff
- 7. Versicherung von Fernseherreparaturkosten Kein Zugriff
- 8. Sonderungsverfahren Kein Zugriff
- 9. Berliner Stromdurchleitung Kein Zugriff
- 10. Puttgarden Kein Zugriff
- 11. Strom und Telefon Kein Zugriff
- 12. Mainova Kein Zugriff
- 13. Der Oberhammer Kein Zugriff
- 14. Schilderprägerunternehmen Kein Zugriff
- 15. Facebook Kein Zugriff
- 1. Ansichten der Literatur zu Fällen mit Drittmarktwirkung Kein Zugriff
- 2. Ansichten der Literatur zu Drittmarktfällen Kein Zugriff
- IV. Stellungnahme Kein Zugriff
- 1. Art. 102 AEUV im System der Wettbewerbsregeln der Europäischen Union Kein Zugriff
- 2. Unionsspezifische Auslegungsgrundsätze Kein Zugriff
- 3. Auslegungsmethoden Kein Zugriff
- 4. Die Schwierigkeit der Auslegung des Art. 102 S. 1 AEUV Kein Zugriff
- 5. Die verschiedenen Missbrauchsformen Kein Zugriff
- 6. Die begrenzte Tragweite der Regelbeispiele des Art. 102 S. 2 AEUV Kein Zugriff
- 7. Die Konkretisierung des Art. 102 S. 1 AEUV durch den EuGH Kein Zugriff
- 8. Die besondere Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen Kein Zugriff
- II. Die marktbeherrschende Stellung als Tatbestandsvoraussetzung des Art. 102 AEUV Kein Zugriff
- 1. Erstreckung der besonderen Verantwortung auf einen nicht beherrschten Markt aufgrund bloßer Existenz der marktbeherrschenden Stellung? Kein Zugriff
- a) Begriff des Kausalzusammenhanges Kein Zugriff
- aa) Argumente gegen ein einschränkendes Kausalitätserfordernis Kein Zugriff
- bb) Der erforderliche Zusammenhang als Tatbestandsvoraussetzung des Art. 102 AEUV Kein Zugriff
- cc) Vergleich der Argumentation mit dem deutschen Recht: Diskussion zum Zusammenhang zwischen der marktbeherrschenden Stellung und dem Missbrauch im Rahmen der Facebook-Entscheidung des BGH und der 10... Kein Zugriff
- 3. Der erforderliche Grad des Zusammenhangs zwischen dem beherrschten Markt und dem Markt, auf dem der Missbrauch stattfindet Kein Zugriff
- IV. Kritik an der Erweiterung der besonderen Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen auf einen nicht beherrschten Markt Kein Zugriff
- V. Stellungnahme Kein Zugriff
- 1. Michelin Kein Zugriff
- 2. Tetra Pak I und II Kein Zugriff
- 3. Compagnie Maritime Belge Transports Kein Zugriff
- 4. France Télécom Kein Zugriff
- 5. Deutsche Telekom Kein Zugriff
- 6. Post Danmark I Kein Zugriff
- 7. AstraZeneca Kein Zugriff
- 8. Post Danmark II Kein Zugriff
- 9. Intel Kein Zugriff
- 1. Continental Can Kein Zugriff
- 2. Commercial Solvents Kein Zugriff
- 3. Hoffmann-La Roche Kein Zugriff
- 1. FRAND-Einwand Kein Zugriff
- 2. Facebook Kein Zugriff
- IV. Stellungnahme Kein Zugriff
- 1. Die Werte der Europäischen Union nach Art. 2 EUV als Grundlage der besonderen Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen? Kein Zugriff
- 2. Die Ziele der Union nach Art. 3 EUV als Grundlage der besonderen Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen? Kein Zugriff
- 3. Die besondere Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen im Licht der Systementscheidung für Marktwirtschaft nach Art. 3 Abs. 3 S. 2 EUV Kein Zugriff
- 4. Die Soziale Marktwirtschaft nach Art. 3 Abs. 3 S. 2 EUV als Grundlage der besonderen Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen? Kein Zugriff
- 5. Die Relativierung des Konzepts der Wettbewerbsfreiheit durch den Vertrag von Lissabon? Kein Zugriff
- a) Wirtschaftsteilnehmer als Rechtssubjekte Kein Zugriff
- b) Individuelle und unternehmerische Handlungsfreiheit Kein Zugriff
- c) Gleichheit der Marktteilnehmer Kein Zugriff
- a) Der Begriff „Wettbewerb“ Kein Zugriff
- b) Eingeschränkter Geltungsbereich der Wettbewerbsregeln Kein Zugriff
- 3. Stellungnahme Kein Zugriff
- 1. Die Regeln gegen die Beschränkung des Wettbewerbs (Art. 101–106 AEUV) und die besondere Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen Kein Zugriff
- a) Art. 102 AEUV im System der Wettbewerbsregeln der Europäischen Union Kein Zugriff
- b) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 3. Die besondere Verantwortung eines marktbeherrschenden Unternehmens auf einem nicht beherrschten Markt Kein Zugriff
- 1. Der EuGH löst die kartellrechtliche Beurteilung des Transfers von Marktmacht mit der besonderen Verantwortung eines marktbeherrschenden Unternehmens Kein Zugriff
- 2. Es stellt sich die Frage, ob die Erstreckung der besonderen Verantwortung auf einen nicht beherrschten Markt mit den Grundprinzipien des Europäischen Wettbewerbsrechts vereinbar ist Kein Zugriff
- 3. Kritik an dem Konzept der „besonderen Verantwortung“ vor dem Hintergrund der Grundprinzipien des Europäischen Wettbewerbsrechts Kein Zugriff
- 1. Die normative Grundlage der besonderen Verantwortung eines marktbeherrschenden Unternehmens Kein Zugriff
- 2. Die Grundlage der besonderen Verantwortung eines marktbeherrschenden Unternehmens für den gesamten Binnenmarkt ist nicht unmittelbar den Verträgen zu entnehmen Kein Zugriff
- 3. Die juristische Grundlage der „besonderen Verantwortung“ ist das Ergebnis einer sich entwickelten Judikatur des EuGHs vor dem Hintergrund des effet-utile-Grundsatzes Kein Zugriff
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 217 - 222





