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Book Titles No access
Die Verpflichtung der EU-Kommission zum Einschreiten gegen unternehmerische Wettbewerbsverstöße
- Authors:
- Series:
- Kölner Schriften zum Europarecht, Volume 72
- Publisher:
- 2022
Keywords
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Bibliographic data
- Copyright year
- 2022
- ISBN-Print
- 978-3-8487-8953-5
- ISBN-Online
- 978-3-7489-3228-4
- Publisher
- Nomos, Baden-Baden
- Series
- Kölner Schriften zum Europarecht
- Volume
- 72
- Language
- German
- Pages
- 431
- Product type
- Book Titles
Table of contents
ChapterPages
- Titelei/Inhaltsverzeichnis No access Pages 1 - 22
- I. Einleitung No access
- II. Problemstellung No access
- III. Gang der Untersuchung No access
- 1. Verhaltensnormen und Durchsetzungsnormen als Bestandteile eines einheitlichen Systems der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung No access
- 2. Zum Begriff der „Rechtsdurchsetzung“ No access
- 3. Die Beauftragung der Kommission mit der (zentralen) behördlichen Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV No access
- 4. Die Umsetzung des an die Kommission überantworteten Aufsichtshandelns im EU-Kartellverfahren No access
- a) Die allgemeine Verpflichtung der Kommission zur Förderung der Interessen der Union gemäß Art. 17 Abs. 1 EUV No access
- b) Die mit der zentralen Wettbewerbsaufsicht bezweckte Sicherung der gleichläufigen Rechtsanwendung im Sinne des Art. 13 EUV No access
- c) Art. 105 Abs. 1 AEUV sieht keine generelle Verfolgungspflicht vor No access
- d) Das normsystematische Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen mitgliedstaatlichem und unionseigenem Verwaltungsvollzug No access
- e) Die funktionale Begrenzung der Kommissionstätigkeit durch das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 EUV) No access
- f) Zusammenfassung No access
- a) Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung No access
- b) Die Grundsätze der europäischen Rechtsprechung zur Prioritätensetzungsbefugnis der Kommission No access
- aa) Die Rechtsnatur des EU-Kartellverfahrens No access
- bb) Das am Opportunitätsprinzip ausgerichtete Tätigwerden der Kommission im öffentlichen Interesse der Union (sog. „Unionsinteresse“) No access
- cc) Das Konzept der sog. Verfahrensgerechtigkeit und der (begrenzte) Eigenwert des EU-Kartellverfahrens No access
- d) Die verfahrenssystematische Auftrennung der Rechtsdurchsetzung in eine verwaltungs- und eine zivilverfahrensrechtliche Ebene No access
- 3. Zusammenfassung No access
- 1. Die Informationsbeschaffung zur Aufdeckung unternehmerischer Wettbewerbsverstöße No access
- a) Das Tätigwerden auf Eigeninitiative No access
- aa) Die sog. „funktionale Subjektivierung“ von Beschwerdeführern zur Informationsbeschaffung im Interesse der Union No access
- bb) Das Antragsverfahren nach Art. 105 Abs. 1 S. 2 AEUV zum Schutz mitgliedstaatlicher Interessen No access
- c) Zusammenfassung No access
- 3. Die Fallverteilung im ECN und das Kriterium der (besonders) guten Eignung No access
- 4. Die förmlichen Entscheidungen der Verfahrenseinleitung (Art. 2 Abs. 1 VO 773/04, Art. 7 Abs. 1 VO 1/03) und der Beschwerdeabweisung (Art. 7 Abs. 2 VO 773/04) No access
- IV. Zwischenergebnis No access
- 1. Bedeutung und Funktionen des Ermessens (insbesondere für die Einleitung von Kartellverfahren) No access
- 2. Ermittlung und Verortung von gesetzlichen Ermessensbefugnissen No access
- 3. Die Steuerung der Ermessensausübung durch die Kommission und die sog. Ermessensreduzierung auf null No access
- 4. Die begrenzte gerichtliche Kontrolle No access
- 5. Zusammenfassung No access
- a) Das Vollzugssystem paralleler Zuständigkeiten mit dem Grundsatz des mitgliedstaatlichen Vollzugs No access
- b) Ausrichtung der Vollzugstätigkeit der Kommission an den Kriterien der Eignung und Wirksamkeit der zentralen Aufgabenwahrnehmung No access
- a) Gewährung und Verortung einer Ermessensbefugnis im Hinblick auf die Einleitung eines Kartellverfahrens No access
- b) Der offene Wortlaut des Art. 7 Abs. 1 VO 1/03 lässt verschiedene Handlungsalternativen der Kommission zu No access
- (1) Die Regelung des Art. 2 Abs. 1 VO 773/04 („Einleitung eines Verfahrens“) No access
- (2) Die Regelung des Art. 7 VO 773/04 („Abweisung von Beschwerden“) No access
- bb) Kein Widerspruch zwischen gesetzlicher Ermessensbefugnis der Kommission und Beschwerderecht aus Art. 7 Abs. 2 VO 1/03 No access
- (1) Legitimation des Legalitätsprinzips im europäischen Strafverfahren No access
- (2) Im Unterschied zum europäischen Strafverfahren nach der EUStA-VO keine Normierung eines Legalitätsprinzips im Kartellverfahren nach der VO 1/03 No access
- (3) Die Grenzen des Legalitätsprinzips No access
- bb) Keine Primärrechtsderogation durch die Zuweisung einer Ermessensbefugnis in Art. 7 Abs. 1 VO 1/03, Art. 2 Abs. 1 VO 773/04 No access
- (1) Die Schaffung von Einzelfallgerechtigkeit No access
- (2) Die Gewährleistung einer zweckmäßigen Normenanwendung No access
- (3) Die Umsetzung der Wettbewerbspolitik No access
- (4) Die Verteilung der wettbewerbsbehördlichen Durchsetzungstätigkeit im Mehrebenensystem anhand des Subsidiaritätsprinzips No access
- (5) Das überwiegende Interesse an der Funktionsfähigkeit der Kommission im EU-Kartellverfahren No access
- (6) Verwirklichung des Rechtsgüterschutzes und Rechtsfriedens unter Geltung des Opportunitätsgrundsatzes möglich No access
- (7) Kompensierung des verbleibenden Kontrolldefizits durch vereinfachtes Verfahren und verstärkte Anforderungen an die Transparenz des Verwaltungshandelns No access
- (8) Kompensierung durch Rechtsschutz im Horizontal-Verhältnis? No access
- e) Entstehungsgeschichtliche Betrachtung des Art. 7 Abs. 1 VO 1/03 No access
- (1) Zuständigkeit der Kommission No access
- (2) Ermessensbegrenzung aufgrund des ne bis in idem-Grundsatzes? No access
- (3) Notwendiger Kenntnisstand der Kommission (Anfangsverdacht vor und während der Durchführung eines Kartellverfahrens) No access
- (1) Die allgemeine wettbewerbsbehördliche Ermittlungspflicht der Kommission No access
- (2) Bedeutung der Sachverhaltsermittlung für die behördliche Ermessenstätigkeit No access
- (a) (Keine) Begrenzung durch das laufende Verfahren No access
- (b) Begrenzung durch die Verhältnismäßigkeit der Ermittlung No access
- (c) Begrenzung durch das Merkmal der Entscheidungserheblichkeit No access
- (d) Qualifizierte Untersuchungspflicht im europäischen Beschwerdeverfahren No access
- (e) Zusammenfassung No access
- cc) Keine Ermessensbindung aufgrund der Anwendungspraxis mitgliedstaatlicher Wettbewerbsbehörden und Gerichte (Art. 16 VO 1/03) No access
- dd) Ermessensbindung aufgrund der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden? No access
- aa) Das Beschwerderecht aus Art. 7 Abs. 2 VO 1/03 No access
- bb) Das Beschwerdeverfahren und der sog. „formelle Beschwerdebegriff“ No access
- cc) Das Erfordernis eines „berechtigten Interesses“ No access
- dd) Die Darlegung des Wettbewerbsverstoßes durch den Beschwerdeführer No access
- (a) Das EU-verwaltungsrechtliche Sorgfaltsprinzip als Anknüpfungspunkt für eine Prüfungspflicht der Kommission No access
- (b) Die Reichweite der Prüfungspflicht der Kommission No access
- (c) Die umfassende Abwägung zwischen dem individuellen Verfolgungsinteresse des Beschwerdeführers und dem öffentlichen Verfolgungsinteresse der Union (sog. „Unionsinteresse“) No access
- (a) Die Pflicht zur ermessensfehlerfreien Entscheidung No access
- (b) Grundsatz der ermessensfehlerfreien Entscheidung – Anknüpfungspunkt für die Herleitung eines Rechtsanspruchs auf Verfahrenseinleitung bei Ermessensreduzierung auf null? No access
- (3) Die Pflicht der Kommission zur Begründung der Abweisungsentscheidung (Art. 296 Abs. 2 AEUV und Art. 41 Abs. 2 lit. c) GRCh) No access
- ff) Beschwerderecht gewährt (nur) funktionalisierten Rechtsschutz No access
- aa) Überwiegendes Interesse an der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des wettbewerbsbehördlichen Verwaltungshandelns No access
- (1) Der Begriff des „Unionsinteresses“ und seine Bedeutung als Maßstab für die Anwendung der Wettbewerbsregeln durch die Kommission No access
- (a) Wortlaut des Art. 7 VO 1/03 enthält keine Bezugnahme auf das „Unionsinteresse“ No access
- (b) Verwendung des Begriffs des „Unionsinteresses“ in den Verträgen No access
- (c) Art. 17 Abs. 1 EUV legt die Förderung der allgemeinen Interessen der EU als Zweckbindung für die Kommissionstätigkeit fest No access
- (d) Die Werte, Ziele und Interessen der Union aus den Art. 2 und 3 EUV als funktionale Steuerung der institutionellen Kompetenzen der Kommission No access
- (e) Unionsinteresse sieht jedenfalls keine (ausschließliche) Verfolgung von Einzelinteressen vor No access
- (f) Die Verwirklichung des materiellen Wettbewerbsrechts und der damit verfolgte Wettbewerbsschutz als Ausprägungen des Unionsinteresses No access
- (g) Die verordnungsgeberische Entscheidung zu Gunsten einer stärkeren Verfolgung schwerwiegender Wettbewerbsverstöße als Ausdruck des Unionsinteresses No access
- (a) Keine abschließende Konzeption hinter den Kriterien No access
- (b) Umfassende Abwägung des Unionsinteresses gegenüber dem Interesse des Beschwerdeführers an einer Verfolgung der beanstandeten Zuwiderhandlung No access
- (c) Die mit dem Kriterium des Unionsinteresses verfolgte funktionale Begrenzung der Kommissionstätigkeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips No access
- (aa) Entzug des Rechtsvorteils nach Art. 29 VO 1/03 No access
- (bb) Nichtanwendbarkeitsbeschlüsse nach Art. 10 VO 1/03 No access
- (b) Schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigung – Verhaltensweisen, die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Wirkungen ein Tätigwerden der Kommission erforderlich machen? No access
- (c) Die fehlende Möglichkeit der Rechtsverfolgung auf nationaler Ebene? No access
- (d) Die gleichmäßige Anwendung der Wettbewerbsregeln – Ziel, das nicht hinreichend auf Ebene der Mitgliedstaaten verwirklicht werden kann? No access
- (5) Kompensierung von Gestaltungsfreiräumen durch besondere Anforderungen an die Transparenz der behördlichen Entscheidungspraxis No access
- (6) Zusammenfassung No access
- d) Einschränkung des behördlichen Handlungsermessens durch Art. 266 AEUV? No access
- aa) Bekanntmachung über bewährte Vorgehensweisen No access
- bb) Netzbekanntmachung No access
- cc) Beschwerdebekanntmachung No access
- dd) Prioritätenmitteilung zur Anwendung von Art. 102 AEUV No access
- ee) Zusammenfassung No access
- b) Die aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes resultierende Bindung der Kommission an eine vorherige Zusicherung No access
- IV. Zwischenergebnis No access
- I. Behördliche Untätigkeit als Anknüpfungspunkt für Klagen No access
- II. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes No access
- 1. Die (förmliche) Abweisung der Beschwerde durch die Kommission als Gegenstand einer Nichtigkeitsklage No access
- a) Der Grundsatz voller gerichtlicher Kontrolle von Entscheidungen der Unionsorgane No access
- aa) Objektive Rechtmäßigkeitskontrolle No access
- bb) Eingeschränkte Ermessenskontrolle anhand eines Evidenzmaßstabs No access
- cc) Gerichtliche Ersetzungsbefugnis i. S. v. Art. 31 S. 1 VO 1/03 und Art. 261 AEUV erstreckt sich nicht auf Entscheidungen über die Einleitung eines EU-Kartellverfahrens No access
- dd) Kompensierung der eingeschränkten Ermessenskontrolle durch eine strenge Kontrolle der Einhaltung der Verfahrensregeln No access
- 1. Fallkonstellationen eines klagerelevanten Untätigbleibens der Kommission No access
- 2. Mangels entsprechender Pflicht keine Pflichtwidrigkeit der unterlassenen Verfahrenseinleitung No access
- 3. Zusammenfassung No access
- 1. Keine gerichtliche Anordnung an die Kommission, eine bestimmte Maßnahme zu erlassen; die Kompetenzabgrenzungsfunktion des Art. 266 Abs. 1 AEUV No access
- 2. Bindung der Kommission beschränkt sich auf die in den Urteilsgründen enthaltenen Feststellungen zu Art und Umfang der zu treffenden Maßnahme No access
- 3. Rückverweisung an die Kommission führt zu (aufwendigem) Verfahrenskreislauf zwischen behördlichem Beschwerdeverfahren und gerichtlichem Klageverfahren No access
- 1. Schadensersatzpflicht der Union No access
- 2. Schadensersatzpflicht der Mitgliedstaaten No access
- VII. Zusammenfassung No access
- D. Ergebnis in Thesenform No access Pages 386 - 408
- Literaturverzeichnis No access Pages 409 - 431





