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Monographie Kein Zugriff
Das Multilaterale Instrument als multilaterales Recht
Eine Analyse des Mehrseitigen Übereinkommens zur Verhinderung von Gewinnverlagerung und -verkürzung aus völkerrechtlicher Perspektive- Autor:innen:
- Reihe:
- Steuerwissenschaftliche Schriften, Band 95
- Verlag:
- 2025
Zusammenfassung
Die Dissertation analysiert umfassend das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung abkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS MLI) aus Sicht des (Steuer-)Völkerrechts und liefert wertvolle Erkenntnisse über dessen Funktionsweise und Anwendung. Gleichzeitig versteht sie sich als Beitrag zum allgemeinen Völkervertragsrecht. Eingehend werden die rechtlichen Auswirkungen, Herausforderungen und Lösungsansätzen beim differenzierten Ausgleich zwischen multilateraler Koordination und nationalstaatlicher Flexibilität durch das MLI sowie die Auswirkungen auf die zukünftigen Zusammenarbeit im internationalen Steuerrecht untersucht. Ist das MLI der proklamierte „turning point in tax treaty history”?
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2025
- ISBN-Print
- 978-3-7560-3009-5
- ISBN-Online
- 978-3-7489-5383-8
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Steuerwissenschaftliche Schriften
- Band
- 95
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 534
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Vorwort Kein Zugriff
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 29 - 32
- I. Die Vorherrschaft bilateraler DBA Kein Zugriff
- II. Die Probleme des bilateralen Abkommensnetzes Kein Zugriff
- 1. Begriffsbildung: Normative Multilateralität Kein Zugriff
- 2. Die Historie multilateraler DBA Kein Zugriff
- 3. Die Probleme beim Abschluss multilateraler Steuerübereinkommen Kein Zugriff
- 4. Die Musterabkommen Kein Zugriff
- IV. Fazit Kein Zugriff
- I. Die Rechtsquellen für die DBA-Auslegung Kein Zugriff
- 1. Globale Geltung Kein Zugriff
- 2.1 Treu und Glauben (Good Faith) Kein Zugriff
- 2.2 Die übliche Wortbedeutung ... Kein Zugriff
- a) Syntaktische und systematische Auslegung Kein Zugriff
- aa) Keine substantielle Unterscheidung zwischen auslegungsleitenden Übereinkünften Kein Zugriff
- bb) Voraussetzungen Kein Zugriff
- cc) Rechtsfolgen Kein Zugriff
- c) Zwischen den Parteien anwendbare einschlägige Völkerrechtssätze Kein Zugriff
- 2.4 ... und des Gegenstand und Zwecks eines Abkommens. Kein Zugriff
- 2.5 Spezielle Wortbedeutung Kein Zugriff
- 2.6 Rolle primärer Auslegungsmittel im Auslegungsprozess Kein Zugriff
- 3.1 Rolle ergänzender Auslegungsmittel im Auslegungsprozess Kein Zugriff
- 3.2 Arten ergänzender Auslegungsmittel Kein Zugriff
- 4.1 Das Prinzip der Effektivität Kein Zugriff
- 4.2 Allgemeine Schlüsse der Logik Kein Zugriff
- 5. Authentische Sprachfassungen Kein Zugriff
- 6. Zusammenfassung Kein Zugriff
- 1.1 Methodische Grundlage der Einbeziehung des OECD-Musterkommentares als Auslegungshilfsmittel für nachfolgend abgeschlossene DBA Kein Zugriff
- 1.2 Probleme bei der dogmatischen Verortung Kein Zugriff
- 1.3 Die Kommentare zu den Musterabkommen in der internationalen Spruchpraxis Kein Zugriff
- 2. Nach Vertragsschluss veröffentlichte Kommentarfassungen Kein Zugriff
- 3. Fazit Kein Zugriff
- IV. Vorgaben der DBA Kein Zugriff
- V. Fazit: Die bestehende Harmonisierung der DBA-Auslegung Kein Zugriff
- 1.1 Unmittelbare Normsetzung: Multilaterale Verträge Kein Zugriff
- 1.2 Mittelbare Normsetzungskoordination: Die Musterabkommen Kein Zugriff
- 2. Normanwendungsebene Kein Zugriff
- 3. Institutionelle Ebene Kein Zugriff
- II. Anwendung der WVRK auf das Mehrseitige Übereinkommen Kein Zugriff
- 1. Der BEPS-Aktionsplan Kein Zugriff
- 2. Minimum standards, recommendations und best practice Kein Zugriff
- 3. Der Inclusive Framework Kein Zugriff
- 4. Die Zukunft des BEPS-Projektes Kein Zugriff
- 1.1 Der BEPS-Abschlussbericht zu Aktionspunkt 15 des BEPS-Projektes Kein Zugriff
- 1.2 Der Entschluss für ein koexistierende Übereinkommen Kein Zugriff
- 1.3 Ausarbeitung, Annahme und Unterzeichnung des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- 2.1 Das Explanatory Statement ist nicht Vertragsbestandteil Kein Zugriff
- a) Die Verabschiedung des Explanatory Statement in der ad hoc group Kein Zugriff
- b) Art. 31 Abs. 2(a) WVRK: Wer sind die „Parteien“ Kein Zugriff
- c) Art. 31 Abs. 2(b) WVRK: Das Explanatory Statement als konkludente Übereinkunft Kein Zugriff
- 2.3 Schlussfolgerung: Das Explanatory Statement als Teil des normativen Zusammenhangs Kein Zugriff
- a) ... durch Implementierung der BEPS-Maßnahmen Kein Zugriff
- b) ... durch schnelle und umfassende Implementierung der BEPS-Maßnahmen Kein Zugriff
- c) ... durch einheitliche Implementierung der BEPS-Maßnahmen Kein Zugriff
- 3.2 Einheitliche Umsetzung als selbstständiger Übereinkommenszweck Kein Zugriff
- 3.3 Koordination in der Zeit: Schaffung eines dauerhaften, effektiven Mechanismus zur raschen und effizienten Umsetzung vereinbarter Maßnahmen Kein Zugriff
- 4.1 Aufbau der BEPS-Artikel Kein Zugriff
- 4.2 Kompatibilitätsklauseln Kein Zugriff
- 4.3 Notifizierungen Kein Zugriff
- 5.1 Die Struktur des Übereinkommens als Spiegelbild der BEPS-Abschlussberichtes Kein Zugriff
- 5.2 Die materiellen Bestimmungen spiegeln die abkommensbezogenen BEPS-Maßnahmen wider Kein Zugriff
- III. Schlussfolgerung: Die postulierte Multilateralität des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- 1. Die bilaterale Anwendung der BEPS-Bestimmungen Kein Zugriff
- 2. Die unbestimmte Rechtsnatur der BEPS-Bestimmungen Kein Zugriff
- 3. Schlussfolgerung: Die unbestimmte Funktionsweise des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- 1. Die Notwendigkeit von Flexibilität Kein Zugriff
- 2.1 Ein multilaterales Übereinkommen Kein Zugriff
- 2.2 Anwendung beschränkt auf Covered Tax Agreement Kein Zugriff
- aa) Das Verbot willkürlicher Vorbehalte Kein Zugriff
- bb) Ausübung eines Vorbehaltsrechts und Wirksamkeit Kein Zugriff
- cc) Unilaterale Entscheidungsmöglichkeiten Kein Zugriff
- aa) Drei Arten variantenbildender Bestimmungen Kein Zugriff
- bb) Bilaterale Konsensvoraussetzung Kein Zugriff
- cc) Ausübung durch Vorbehaltsformulierung: Art. 3 Abs. 3(e) MLI Kein Zugriff
- 2.4 Flexibilität bei der Einführung verbindlicher Schiedsverfahren Kein Zugriff
- 2.5 Schlussfolgerung: Die Notwendigkeit eines bilateralen Konsenses Kein Zugriff
- a) CTA können nur hinzugefügt werden Kein Zugriff
- b) Rücknahme oder „Abschwächung“ von Vorbehalten Kein Zugriff
- aa) Erstmalige Ausübung einer Option nach Ratifikation Kein Zugriff
- bb) Abwahl einer Option, Opt-In-Bestimmung oder Variante Kein Zugriff
- cc) Wahl einer anderen Option Kein Zugriff
- d) Rücktritt Kein Zugriff
- 3.2 Nachzeitige bilaterale Flexibilität: Fortschreibung der CTA Kein Zugriff
- 3.3 Nachzeitige Flexibilität bei der Einführung verbindlicher Schiedsverfahren Kein Zugriff
- 3.4 Schlussfolgerung: Die bilaterale Verbindlichkeit einmal angewendeter Maßnahmen Kein Zugriff
- 1.1 Notifizierungs-Optierungen als Umsetzungen des BEPS-Projektes Kein Zugriff
- 1.2 Keine Modellierung im Wege der Vorbehaltserklärung Kein Zugriff
- 2.1 Allgemeine Interpretationsregel: Art. 2 Abs. 2 MLI Kein Zugriff
- 2.2 Bilaterale Streitschlichtung auf Ebene der CTA Kein Zugriff
- 3. Schlussfolgerung: Multilateraler Inhalt der BEPS-Bestimmungen? Kein Zugriff
- 1. Änderungen am Wortlaut Kein Zugriff
- 2. Ergänzungen zum Wortlaut Kein Zugriff
- 3. Multilaterale Auslegungsvereinbarungen Kein Zugriff
- 4. Schlussfolgerung: Das Mehrseitige Übereinkommen zwischen Beständigkeit und Flexibilität Kein Zugriff
- 1.1 Multiple bilaterale Modifizierungsvereinbarungen Kein Zugriff
- 1.2 Der multilaterale Rahmen der bilateralen Anwendungsübereinkünfte Kein Zugriff
- 1.3 Der Ausnahmecharakter des Bestandsschutzes Kein Zugriff
- 2.1 Der harmonisierte Wortlaut der BEPS-Maßnahmen Kein Zugriff
- 2.2 Flexible Anwendung der Bestimmungen? Kein Zugriff
- 3. Das Verhältnis von Mehrseitigem Übereinkommen und bilateralen CTA Kein Zugriff
- II. Ausblick Kein Zugriff
- I. Völkerrechtliche Rechtssätze zur Normenkollision Kein Zugriff
- 1.1 Inkrafttreten des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- a) Regelungen betreffend die Quellenbesteuerung von Outbound-Zahlungen Kein Zugriff
- b) Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen Kein Zugriff
- c) Der Vorbehalt innerstaatlicher Umsetzung Kein Zugriff
- a) Keine Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Inkrafttretens Kein Zugriff
- b) Keine Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Übereinkommensannahme Kein Zugriff
- c) Fazit Kein Zugriff
- 2.2 Autonome Anwendungsgrundsätze des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- 2.3 Fazit Kein Zugriff
- a) Die übliche Wortbedeutung Kein Zugriff
- b) Erklärung aus den Materialien Kein Zugriff
- c) Der Wortlaut im normativen Kontext Kein Zugriff
- d) Systematik: Art. 30 und 37 MLI Kein Zugriff
- e) Sonderfall Art. 6 MLI: Gibt es eine fünfte Kategorie der Kompatibilitätsklauseln? Kein Zugriff
- 3.2 Keine partielle Beendigung der CTA Kein Zugriff
- a) „Gilt anstelle“ Kein Zugriff
- b) „Gilt für / Modifiziert“ Kein Zugriff
- c) „Gilt in Ermangelung“ Kein Zugriff
- d) „Gilt anstelle oder in Ermangelung“ Kein Zugriff
- e) „aufgenommen anstelle oder in Ermangelung“ Kein Zugriff
- III. Schlussfolgerung: Die BEPS-Bestimmung bilden formal multilaterales Recht Kein Zugriff
- I. Grundlagen der Übereinkommensmodifizierung Kein Zugriff
- II. Ergänzende Protokolle Kein Zugriff
- a) Die Grundsätze der Wiener Vertragsrechtskonvention Kein Zugriff
- b) Abweichende Vereinbarung durch die Parteien? Kein Zugriff
- c) Folgen für das Verfahrensrecht der Parteienkonferenz Kein Zugriff
- 1.2 Auslegungsübereinkünfte Kein Zugriff
- 2.1 Auslegungsübereinkünfte Kein Zugriff
- 2.2 Änderungsübereinkommen Kein Zugriff
- IV. Die Parteienkonferenz als institutioneller Unterbau Kein Zugriff
- V. Fazit Kein Zugriff
- C. Bilaterale Verständigungsvereinbarungen Kein Zugriff
- I. Grundlegendes Kein Zugriff
- II. Art. 30 MLI als Ausnahmevorschrift Kein Zugriff
- III. Ausmaß zulässiger Modifikationen Kein Zugriff
- 1. Keine Rechtsfolgenregelung im Mehrseitigen Übereinkommen Kein Zugriff
- 2. Verbleiben modifizierte DBA auch CTA? Kein Zugriff
- 3. Art. 59 WVRK Kein Zugriff
- 1. Modifikationen außerhalb des Anwendungsbereichs des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- 2. Modifikationen innerhalb des Anwendungsbereichs des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- 3. Abschluss eines neuen DBA Kein Zugriff
- VI. Spätere Rücknahme eines Vorbehalts oder Notifizierung einer Opt-In Bestimmung Kein Zugriff
- VII. Perspektiven zur Schaffung von Rechtssicherheit Kein Zugriff
- I. Die BEPS-Bestimmungen als formal multilaterales Recht Kein Zugriff
- II. Bilaterale Übereinkommensbeendigung Kein Zugriff
- III. Das Verhältnis zwischen beiden Regelungskreisen Kein Zugriff
- 1.1 „Meaning that it has“: Keine Anwendung, wenn einem Ausdruck in einem CTA keine Bedeutung zukommt Kein Zugriff
- 1.2 „under the relevant CTA“: Kein direkter Verweis auf das nationale (Steuer-)Recht der Parteien Kein Zugriff
- 1.3 “at this time“ Kein Zugriff
- 2. „application […] by a party” Kein Zugriff
- 3.1 „context“ Kein Zugriff
- a) Argumente, die für bzw. nicht gegen eine Verweisung sprechen Kein Zugriff
- b) Argumente, die gegen eine Verweisung sprechen Kein Zugriff
- c) Fazit Kein Zugriff
- a) Wortlaut: „meaning“ Kein Zugriff
- b) Systematik: Bestandsschutzvorbehalte Kein Zugriff
- c) Telos, Gegenstand und Zweck Kein Zugriff
- d) Systematik: Die Regelungstechnik des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- e) Fazit Kein Zugriff
- 3.4 Keine weitergehende Verweisung im Falle einer Anwendung „anstelle oder in Ermangelung“ bei fehlender Notifizierung Kein Zugriff
- 3.5 Änderung der Begriffsbedeutung aufgrund veränderten normativen Zusammenhangs Kein Zugriff
- 3.6 Keine Anwendung auf technische Bestimmungen Kein Zugriff
- aa) Bestandsschutz- und Angleichungs-Vorbehalte Kein Zugriff
- bb) Kompatibilitätsklauseln Kein Zugriff
- aa) Vorbehaltsklauseln Kein Zugriff
- bb) Kompatibilitätsklauseln Kein Zugriff
- 4. Schlussfolgerung: Das Ausmaß multilateral-autonomer Auslegung dem Grunde nach Kein Zugriff
- II. Die CTA unter der Wiener Vertragsrechtskonvention Kein Zugriff
- III. Schlussfolgerung: Der Ausgleich von bilateraler Konsistenz und multilateraler Vereinheitlichung Kein Zugriff
- 1. Rechtsnatur der Abschlussberichte Kein Zugriff
- 2.1 Die Präambel des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- 2.2 Der Verweis des Explanatory Statements Kein Zugriff
- 2.3 Keine abweichende Übereinkunft in der ad hoc Group Kein Zugriff
- 2.4 Der Vergleich mit den Bestimmungen zu verbindlichen Schiedsverfahren Kein Zugriff
- 3. Fazit Kein Zugriff
- 1.1 Der OECD-Musterkommentar als Teil der durch das Explanatory Statement vereinbarten Auslegung Kein Zugriff
- 1.2 Das OECD-Musterabkommen als Rechtsrahmen für die fragmentarischen BEPS-Bestimmungen Kein Zugriff
- 2.1 Keine Trennung zwischen OECD-Musterabkommen und OECD-Musterkommentar Kein Zugriff
- 2.2 Abweichende Beurteilung aufgrund fehlender Mitarbeit einiger Parteien Kein Zugriff
- 3. Der OECD-Musterkommentar in seiner durch das BEPS-Projekt gefundenen Fassung Kein Zugriff
- 4. Schlussfolgerung: Das OECD-Musterabkommen als normatives Fundament Kein Zugriff
- III. Der UN-Musterkommentar 2014 Kein Zugriff
- IV. Akte der OECD im Rahmen des BEPS-Projektes Kein Zugriff
- V. Akte der G20 Staaten im Rahmen des BEPS Projektes Kein Zugriff
- VI. Schlussfolgerung: Das Ausmaß multilateral-autonomer Auslegungsmittel Kein Zugriff
- C. Schlussfolgerung: Die Substanz multilateral-autonomer Auslegung Kein Zugriff
- 1. Statische und dynamische Vertragsauslegung Kein Zugriff
- 2. Zu berücksichtigende Auslegungsmittel Kein Zugriff
- 3. Klarstellende und modifizierende Rechtsfolgen Kein Zugriff
- 1. Spätere Auslegungsmittel entsprechen dem Parteiwillen Kein Zugriff
- 2. Einzelstaatliche (Verfassungs-)rechtliche Fragestellungen Kein Zugriff
- III. Fazit Kein Zugriff
- 1. Art. 41 WVRK und Art. 58 WVRK als Konkretisierung der Vertragsdurchführung nach Treu und Glauben Kein Zugriff
- 2. Erlaubt das Mehrseitige Übereinkommen Auslegungsmittel inter se? Kein Zugriff
- 3. Verbietet das Mehrseitige Übereinkommen Auslegungsmittel inter se? Kein Zugriff
- 1. Spätere Auslegungsmittel verstoßen gegen die Einheitlichkeit der Maßnahmenumsetzung Kein Zugriff
- 2. Gilt eine Ausnahme bei Klarstellungen oder Ergänzungen? Kein Zugriff
- 1.1 Anwendung des OECD-Musterabkommens und -kommentars auf multilaterale Steuerabkommen? Kein Zugriff
- 1.2 Der OECD-Musterkommentar als Teil der ursprünglichen Übereinkunft zwischen allen Parteien Kein Zugriff
- 1.3 Der OECD-Musterkommentar als Teil der ursprünglichen Übereinkunft lediglich inter se Kein Zugriff
- 2. Fazit Kein Zugriff
- IV. Die mittelbare Bedeutung späterer Auslegungsmittel inter se Kein Zugriff
- I. Auslegungsmittel inter se als Möglichkeit bilateraler Rechtsfortbildung Kein Zugriff
- II. Der Rechtsgedanke des Art. 41 WVRK im übergeordneten Kontext des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- III. Die formelle Multilateralität der BEPS-Bestimmungen Kein Zugriff
- I. Die Auslegung der modifizierten Bestimmungen ex tunc Kein Zugriff
- 1.1 Völkerrechtliche Verträge als „Völkerrechtssätze“ Kein Zugriff
- 1.2 Zwischen den Parteien anwendbar Kein Zugriff
- 1.3 Die „Einschlägigkeit“ von Völkerrechtssätzen Kein Zugriff
- 2. Ergebnis Kein Zugriff
- III. Schlussfolgerung: Folgen für das Verhältnis der Auslegungsoperationen zueinander Kein Zugriff
- I. Beidseitige Notifizierungen als spätere Übereinkunft betreffend die Auslegung? Kein Zugriff
- II. Rechtsnatur der Übereinkunft Kein Zugriff
- III. Fazit: Übereinstimmende Notifizierungen als Auslegungsmittel Kein Zugriff
- 1.1 Pactum de contrahendo und pactum de negotiando Kein Zugriff
- 1.2 Art. 7 MLI Kein Zugriff
- 1.3 Art. 16 und 17 MLI Kein Zugriff
- 1.4 Schlussfolgerungen Kein Zugriff
- 2. Das Mehrseitige Übereinkommen als soft-law Instrument Kein Zugriff
- 1.1 Spruchpraxis und Schrifttum Kein Zugriff
- 1.2 Systemische Integration und authentische Interpretation Kein Zugriff
- 1.3 Fazit Kein Zugriff
- 2.1 Spruchpraxis und Schrifttum Kein Zugriff
- a) Die Einhaltung völkervertraglicher Verpflichtungen Kein Zugriff
- b) Die terminologische Konsistenz des Völkerrechts Kein Zugriff
- 2.3 Anwendung auf das Mehrseitige Übereinkommen Kein Zugriff
- 3.1 Die universelle Aussagekraft des Mehrseitigen Übereinkommens aufgrund normativer Multilateralität Kein Zugriff
- 3.2 Kein entgegenstehender Parteiwille trotz fehlender Notifizierung Kein Zugriff
- 3.3 Einschlägigkeit und Umsetzungsvorbehalt Kein Zugriff
- 4. Die BEPS-Maßnahmen als übliche Bedeutung Kein Zugriff
- 5. Zusammenfassung Kein Zugriff
- III. Das Verhältnis zu den OECD-Musterkommentaren Kein Zugriff
- IV. Fazit: Das Mehrseitige Übereinkommen als Harmonisierungselement zukünftiger DBA Kein Zugriff
- I. Formal multilaterale Normsetzung als Ausgangspunkt Kein Zugriff
- II. Die multilateral-autonome Auslegung des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- III. Die formelle Harmonisierung bilateraler Beziehungen Kein Zugriff
- I. Bilaterale Anordnung und Beendigung der Übereinkommensanwendung Kein Zugriff
- II. Multilaterale Durchführung der Übereinkommensanwendung Kein Zugriff
- III. Die Wahrung einheitlicher Umsetzung als „Nebenpflicht“ der Parteien Kein Zugriff
- I. Die Multilateralität der BEPS-Bestimmungen prägt ihre Durchführung Kein Zugriff
- II. Die Multilateralität des Mehrseitigen Übereinkommens eröffnet einen globalen Multilog Kein Zugriff
- 1.1 Der Einklang von konkreter Übereinkommensauslegung und allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen Kein Zugriff
- 1.2 Auslegungsmittel inter se Kein Zugriff
- 1.3 Die Balance zwischen beständiger Multilateralität und bilateraler Flexibilität Kein Zugriff
- 2. Die Bedeutung für den Inhalt zukünftiger DBA Kein Zugriff
- D. Das Zusammenspiel von autonomem, multilateralem Übereinkommen und bilateralen Abkommen Kein Zugriff
- Schlusswort Kein Zugriff Seiten 417 - 418
- Mehrseitiges Übereinkommen – Englische authentische Fassung Kein Zugriff
- Vergleich der abkommensbezogenen BEPS-Maßnahmen und der BEPS-Bestimmungen Kein Zugriff
- Bezugnahmen auf das OECD-Musterabkommen Kein Zugriff
- Die Auslegung des Mehrseitigen Übereinkommens Kein Zugriff
- Quellenverzeichnis Kein Zugriff





