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Die Praxis der Verständigung im Strafprozess
Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009- Autor:innen:
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- Verlag:
- 2020
Zusammenfassung
Bei der sogenannten Verständigung in Strafverfahren handelt es sich um ein seit langer Zeit stark umstrittenes Rechtsinstitut. Im Jahr 2013 hat das Bundesverfassungsgericht den dazu ergangenen Regelungen in der StPO zwar eine Verfassungsmäßigkeit attestiert, aber zugleich dem Gesetzgeber aufgegeben, die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der grundgesetzlichen Anforderungen dienen, fortwährend auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Dieser Band, vorgelegt von einem Forschungsverbund der Universitäten Düsseldorf, Frankfurt am Main und Tübingen, analysiert auf der Grundlage einer Auswertung der Rechtsprechung und Akten einschlägiger Verfahren sowie von Befragungen justitieller Akteure, wie das geltende Recht durch die Praxis umgesetzt wird.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2020
- ISBN-Print
- 978-3-8487-7805-8
- ISBN-Online
- 978-3-7489-2209-4
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 0
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 13 Download Kapitel (PDF)
- A. EinleitungSeiten 14 - 17 Download Kapitel (PDF)
- II. Methodisches Vorgehen
- 1. Regionale Verteilung der Instanzurteile
- a) Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte (gesamt)
- b) Bundesgerichtshof nach Strafsenaten
- c) Oberlandesgerichte
- a) Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte (gesamt)
- b) Einzelbetrachtung Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte
- 4. Anzahl und Art der Rügen bei Revisionsverfahren mit Verständigungsbezug
- 5. Revisionsführer bei Revisionen mit Verständigungsbezug
- a) Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte (gesamt)
- b) Einzelbetrachtung Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte
- 7. Gerügte Verstöße gegen verständigungsbezogene Vorschriften
- a) Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte (gesamt)
- b) Einzelbetrachtung Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte
- c) Senatsspezifische Betrachtung des Bundesgerichtshofs
- a) Anzahl festgestellter Verstöße
- (2) Bundesgerichtshof
- (3) Oberlandesgerichte
- (2) Bundesgerichtshof
- (3) Oberlandesgerichte
- 10. Der revisionsgerichtliche Umgang mit der Beruhensfrage bei Verfahrensrügen wegen Verletzung verständigungsbezogener Vorschriften
- a) Die Erfolgsquote in der Gesamtbetrachtung
- b) Erfolgsquote nach Revisionsführern
- c) Erfolgsquote nach Revisionsgerichten
- d) Erfolgsquote nach Strafsenaten des Bundesgerichtshofs
- e) Erfolgsquote im Zeitverlauf
- f) Erfolgsquote nach verständigungsbezogenen Vorschriften
- g) Erfolgsquote nach regionaler Herkunft der Instanzurteile
- IV. Zusammenfassung
- V. Anhang
- II. Bisheriger Kenntnisstand zur Häufigkeit von Absprachen
- 1. Auswahl der Erhebungsmethode
- 2. Fragebogenkonstruktion und Pretest
- 3. Aufbau der Grundgesamtheit und Stichprobenziehung
- 4. Durchführung der Erhebung
- 5. Ausschöpfungsquote und Beteiligung
- 1. Allgemeine Fragen zur Person und zum Verfahren
- 2. Fragen zur Verurteilung
- a) Häufigkeit von Absprachen
- b) Art und Höhe der Strafe nach einer Absprache
- c) Zeitpunkt und Vorbereitung einer Absprache
- d) Gescheiterte Gespräche über eine Absprache
- 4. Fragen zur Einstellung nach §§ 153, 153a StPO
- V. Fazit
- VI. Anhang
- b) Methodischer Ansatz
- c) Auswahl der Verfahrensakten
- d) Beteiligung der aktenführenden Behörden
- 2. Forschungsfragen
- a) Verfahrensakten nach Deliktskategorien
- b) Vorstrafen und Hafterfahrung
- c) Verteidigung des Angeklagten
- d) Nebenklage
- a) Initiative der Verständigung
- b) Protokollierungspflicht § 273 Abs. 1 S. 2, Abs. 1a S. 1 StPO
- c) Protokollierungspflicht nach § 273 Abs. 1a S. 2 StPO
- d) Zeitpunkt der Protokollierung nach § 273 Abs. 1a S. 2 StPO
- e) Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO
- f) Absprache einer Punktstrafe
- g) Gespräche über eine Sanktionsschere
- h) Verständigung über das Strafmaß
- i) Absprachen über Maßregeln der Besserung und Sicherung
- j) Verständigung über Prozessverhalten
- k) Absprache über das Vorliegen eines Qualifikationstatbestands
- l) Absprache eines Rechtsmittelverzichts
- m) Zeitpunkt der Vorbereitung der Verständigung
- n) Zeitpunkt der Verständigung
- o) Verständigung über ein Geständnis
- p) Vorliegen eines Formalgeständnisses
- q) Überprüfung des Geständnisses
- r) Mögliche weitere Beweismittel im Verfahren
- a) Initiative zur (versuchten) Verständigung
- b) Versuchte Verständigung über das Strafmaß
- c) Versuchte Verständigung über ein Geständnis
- d) Versuchte Verständigung über das Prozessverhalten
- e) Initiative zum Abbruch der Verständigungsgespräche
- f) Geständnis im weiteren Verfahren
- a) Initiative zur Einstellung
- b) „Vorverfahren“ zur Einstellung
- c) Zeitpunkt der Einstellung
- d) Geständnis bei der Einstellung
- e) Art der Auflage bzw. Weisung
- f) Zusammenhang zwischen Tat und Auflage bzw. Weisung
- g) Begründung der geringen Schuld
- 1. Methodik
- a) Inhalte der Verständigungen
- b) Dokumentations- und Transparenzvorschriften
- c) Belehrungspflichten
- a) Initiative der Verständigungen
- b) Zeitlicher Ablauf der Verständigung
- c) Abbruch der Verständigung
- 4. Verfahrenseinstellungen als mögliche Umgehungsstrategie
- IV. Anhang
- 1. Wahl der Erhebungsmethode
- 2. Zugang zu den Teilnehmern
- 3. Konstruktion des Fragebogens
- 4. Durchführung der Befragungen
- 5. Repräsentativität der antwortenden Teilnehmer
- 6. Schwierigkeiten bei der Durchführung der Untersuchung
- 7. Vorgehen bei der Auswertung
- 8. Methodische Einschränkungen
- a) „Fragen zu Ihrer Tätigkeit“
- b) „Allgemeine Einschätzung zur Verständigungspraxis in Ihrer derzeitigen beruflichen Praxis“
- c) „Fragen zu informellen Absprachen“
- d) „Inhalt der informellen Absprachen“
- e) „Transparenz und Dokumentation“
- 2. Ergebnisse des Fragebogens für die Beschäftigten des BGH und des GBA
- 3. Ergänzende Analyse anhand einer (explorativen) ordinalen Regression
- 1. Verständigungen gemäß § 257c StPO
- 2. Die Praxis der informellen Absprachen
- 3. Anwendung der §§ 153, 153a StPO trotz Zweifel am Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen
- 4. Transparenz und Dokumentation
- 5. Unterschiede im Antwortverhalten zwischen den beteiligten Berufsgruppen
- 6. Unterschied im Aufkommen von Verständigungen und informellen Absprachen nach Gerichtsart
- 7. Rechtspolitische Einschätzungen
- 1. Anhang A: Übrige Ergebnisse des BGH-Fragebogens
- a) Verständigungen nach § 257c StPO (Frage 6)
- (2) Informelle Absprachen in der Praxis (Frage 25b):
- c) Ergebniszusammenfassung
- a) Auswahl der Faktoren
- b) Ergebnisse
- c) Ergebniszusammenfassung
- 1. Vollerhebung und Stichprobe
- 2. Grundgesamtheit
- 3. Auswahlverfahren und Stichprobengröße
- 4. Ausschöpfungsquote
- 5. Datenbasis
- 6. Erhebungsmethode
- 7. Erhebungsinstrument, Interviewerschulung und Pretest
- 8. Forschungsgegenstand
- 9. Vergleichbarkeit der Daten mit anderen Studien zur Verständigungspraxis
- 10. Auswertung
- a) Absprachenquote
- b) Bedeutung der, Gründe für und Vorteile durch Absprachen
- (2) Straftaten im Straßenverkehr
- (3) Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen
- (4) Zwischenergebnis
- d) Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
- a) Zeitpunkte der Gespräche über eine Absprache
- b) Beteiligte der Gespräche über eine Absprache
- c) Inhalte der Gespräche über eine Absprache
- d) Speziell: Einstellungen gemäß §§ 153, 153a StPO
- a) Häufigkeit informeller Absprachen
- b) Regionale Verteilung
- c) Zustandekommen und Gründe informeller Absprachen
- d) Inhalte informeller Absprachen
- e) Typische Delikte für informelle Absprachen
- f) Verständigungspantomime
- g) Möglicherweise unbewusste informelle Absprachen
- a) Erklärung durch den Angeklagten oder den Verteidiger
- b) Umfang des Geständnisses
- c) Falsche Geständnisse
- (2) Überprüfung des ausführlichen Geständnisses
- (3) Überprüfung des Formalgeständnisses
- e) Strafmildernde Wirkung des Geständnisses
- a) Angemessenheit des Strafmaßes
- b) Akzeptanz des absprachebasierten Urteils bei den Angeklagten
- c) Mitteilung der Strafmaßvorstellung des Gerichts
- d) Sanktionsschere
- a) Belehrung gem. § 257c Abs. 5 StPO
- b) Belehrung gem. § 35a S. 3 StPO
- (2) Erfolgreiche Gespräche über eine Absprache
- b) Gespräche in der Hauptverhandlung
- c) Negativmitteilung und Negativattest
- d) Erwähnung der Verständigung im Urteil
- a) Einlegung von Rechtsmitteln gegen absprachebasierte Urteile
- b) Erklärung eines Rechtsmittelverzichts
- a) Praxistauglichkeit der einzelnen Regelungen
- b) Gesamteinschätzung der gesetzlichen Regelungen
- a) Art und Weise, Umfang und Häufigkeit der Dokumentation
- b) Vorgehen bei einem Gesetzesverstoß des Gerichts
- c) Kontrolle und Sanktionen der Staatsanwälte
- (2) Sicht der Fachanwälte
- IV. Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse
- V. Anhang
- 1. Ausgangspunkt: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
- a) Verhalten bei einer Absprache
- b) Einlegung eines Rechtsmittels
- c) Behördeninterne Maßnahmen
- 3. Bisheriger Kenntnisstand über die Wahrnehmung der Wächterrolle
- 4. Fazit
- 1. Auswahl der Erhebungsmethode
- 2. Ausschöpfungsquote
- 1. Auswertung zur Häufigkeit von Absprachen
- 2. Auswertung der Befragung zur Wächterfunktion
- V. Fazit
- 2. Methodenübergreifende Probleme
- 1. Rechtswissenschaftliche Analyse revisionsgerichtlicher Entscheidungen (Modul 1)
- 2. Erhebung bei Richtern ausgewählter Gerichte (Modul 2)
- 3. Aktenanalyse (Modul 3)
- 4. Online-gestützte Befragung von Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern (Modul 4)
- 5. Leitfadengestützte Interviews mit Richtern, Staats- und Fachanwälten (Modul 5)
- 6. Befragung der Behördenleiter der Staatsanwaltschaften (Modul 6)
- 1. Informelle Absprachen sind weiterhin Bestandteil der strafrechtlichen Praxis
- 2. Gründe für die Praxis informeller Absprachen
- 3. Problematische Komplexität der Regelungen über eine Verständigung
- 4. Die Transparenz- und Dokumentationspflichten werden nicht konsequent befolgt
- 5. Geständnis gegen Strafrabatt
- 6. Es wird immer noch offen oder verdeckt eine Punktstrafe vereinbart
- 7. Absprachen setzen in der Regel eine Verteidigung voraus
- 8. Der Rechtsmittelverzicht ist immer noch Gegenstand einer Absprache
- 9. Es bestehen Unterschiede bei der Einhaltung der Vorschriften des Verständigungsgesetzes zwischen den Amtsgerichten und den Landgerichten
- 10. Die Staatsanwaltschaft kommt ihrer Wächterrolle nur bedingt nach
- I. GlossarSeiten 538 - Download Kapitel (PDF)




