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Monographie Kein Zugriff

Inhalt und Grenzen der Vermieterpflichten gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB

Soll-Zustand und „Opfergrenze" im Mietrecht
Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Gegenstand der Untersuchung sind die auch praktisch bedeutsamen Fragen nach Inhalt und Umfang der Vermieterpflichten gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Dabei werden die Pflichten sowohl untereinander als auch im Verhältnis zur Pflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 1 BGB analysiert. Da die Arbeit an der Schnittstelle von Mietrecht und allgemeinem Schuldrecht angesiedelt ist, beleuchtet sie Fragen des mietrechtlichen Gewährleistungsrechts (insbesondere des dortigen Mangelbegriffs) ebenso wie mögliche Grenzen nach dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht (§§ 275, 313, 314 BGB). Geleitet ist die Untersuchung von der These, dass die zustandsbezogenen Pflichten des Vermieters bereits aus sich selbst heraus nicht unbegrenzt sind.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2026
Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-7560-2485-8
ISBN-Online
978-3-7489-5763-8
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriften zum Immobilienrecht
Band
11
Sprache
Deutsch
Seiten
451
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    1. A. Problemaufriss Kein Zugriff
    2. B. Eingrenzung und Zielsetzung der Untersuchung Kein Zugriff
    3. C. Aufbau der Untersuchung Kein Zugriff
      1. I. Duldungs- und Unterlassungspflichten Kein Zugriff
      2. II. (Aktive) Sachverschaffungspflicht Kein Zugriff
      3. III. Die Dauerverpflichtung des Belassens der Mietsache beim Mieter Kein Zugriff
      4. IV. Fernhalten jeglicher Störungen des Mieters als Teil der Pflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 1 BGB? Kein Zugriff
      1. I. Das Verständnis des Gesetzgebers des BGB Kein Zugriff
        1. 1. Wortlaut Kein Zugriff
        2. 2. Systematik Kein Zugriff
        3. 3. Teleologische Erwägungen Kein Zugriff
      2. III. Fazit Kein Zugriff
    1. C. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB als Konkretisierung oder Erweiterung der Pflichten aus § 535 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
      1. I. Überblick über den Meinungsstand Kein Zugriff
        1. 1. Die Bolzplatzentscheidung im Überblick Kein Zugriff
        2. 2. Die an der Bolzplatzentscheidung geübte Kritik Kein Zugriff
        3. 3. Das Verständnis des BGH von den Pflichten gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB in der Bolzplatzentscheidung Kein Zugriff
        4. 4. Schlussfolgerungen aus der Bolzplatzentscheidung des BGH für das Verhältnis und den Umfang von Überlassungs- und Erhaltungspflicht Kein Zugriff
        1. 1. § 535 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB als erstmalige Überlassungspflicht Kein Zugriff
        2. 2. Bessere Beherrschbarkeit des Zustands der Mietsache bei der erstmaligen Überlassung Kein Zugriff
          1. a. Bezugspunkt eines Besitzverschaffungsrisikos und Einordnung im Mietrecht Kein Zugriff
          2. b. Garantieversprechen des Vermieters Kein Zugriff
          3. c. Fazit Kein Zugriff
        3. 4. Bedeutung einer Garantie bzw. Risikoübernahme für die Leistungspflicht des Vermieters Kein Zugriff
      2. IV. Fazit Kein Zugriff
      1. I. Einleitende Überlegungen Kein Zugriff
      2. II. Überlassungspflicht ist weder „Nacherfüllungsanspruch“ noch Schutzpflicht Kein Zugriff
      3. III. Erhaltungspflicht ebenfalls keine Schutzpflicht und lediglich funktionell mit Nacherfüllungsanspruch vergleichbar Kein Zugriff
      4. IV. Fazit: Überlassungs- und Erhaltungspflicht als Teil des originären Erfüllungsanspruchs Kein Zugriff
      1. I. Das Erfüllungsstadium des Mietvertrages Kein Zugriff
      2. II. Grundsätzlich keine Anspruchskonkurrenz Kein Zugriff
      3. III. Problemfall: Überlassung einer ihrem Zustand nach nicht (vollumfänglich) gebrauchstauglichen Mietsache Kein Zugriff
    2. G. Verständnis und Terminologie der weiteren Untersuchung Kein Zugriff
    3. H. Zusammenfassung Kein Zugriff
    1. A. Einleitende Überlegungen Kein Zugriff
      1. I. Zentralbegriff des Mietrechts Kein Zugriff
      2. II. Keine einheitliche Bedeutung des Begriffs des vertragsgemäßen Gebrauchs im Mietrecht Kein Zugriff
      3. III. Der vereinbarte Nutzungszweck als gemeinsamer Nenner Kein Zugriff
      1. I. Vorherrschendes Verständnis Kein Zugriff
        1. 1. Ergänzende Vertragsauslegung vs. Gesetzesauslegung Kein Zugriff
          1. a. Vorrang des dispositiven Rechts Kein Zugriff
            1. aa. Ermittlung des Nutzungszwecks im Rahmen der Vertragsauslegung Kein Zugriff
              1. (1) Bestimmung der „Eignung“ der Mietsache im Allgemeinen Kein Zugriff
              2. (2) Einbeziehung des konkreten Mietobjekts Kein Zugriff
              3. (3) Überschreiten des Üblichen Kein Zugriff
              4. (4) Besonderheiten der Gesetzesauslegung Kein Zugriff
        2. 3. Fazit Kein Zugriff
        3. 4. Beispiel bisheriger Ungenauigkeit bei der Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Kein Zugriff
        1. 1. Begrenzung durch die Gebrauchstauglichkeit Kein Zugriff
        2. 2. Einschränkung des Verständnisses der Gebrauchstauglichkeit Kein Zugriff
        3. 3. Der zeitgemäße Mindeststandard Kein Zugriff
        4. 4. Beurteilungszeitpunkt des zeitgemäßen Mindeststandards und der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Mietsachen Kein Zugriff
        5. 5. Fazit Kein Zugriff
      2. IV. Sonderfall: Pflicht aus § 241 Abs. 2 BGB Kein Zugriff
        1. 1. Terminologie Kein Zugriff
          1. a. Nach h.M. geringe praktische Bedeutung des § 536 Abs. 2 BGB Kein Zugriff
            1. aa. Geringe Bedeutung wegen hohen Anforderungen? Kein Zugriff
              1. (1) Subjektive Bestimmung der Eignung der Mietsache zum vereinbarten Gebrauch Kein Zugriff
              2. (2) Konkludente Vereinbarung spezifischer (Teil-)Nutzungszwecke Kein Zugriff
              3. (3) Fazit Kein Zugriff
          1. a. Im Rahmen von § 536 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
          2. b. Im Rahmen von § 535 Abs. 1 S. 2 BGB Kein Zugriff
          1. a. Ausgangslage Kein Zugriff
          2. b. Die Beschaffenheitsvereinbarung zwischen dem Mangelbegriff des § 536 Abs. 1 BGB und dem herkömmlichen Verständnis der zugesicherten Eigenschaft gem. § 536 Abs. 2 BGB Kein Zugriff
          3. c. Die Beschaffenheitsvereinbarung als Anwendungsfall des § 536 Abs. 2 BGB? Kein Zugriff
        1. 1. Voraussetzungen konkludenter Beschaffenheitsvereinbarungen Kein Zugriff
          1. a. Ansicht des BGH in einer Entscheidung aus dem Jahre 2023 Kein Zugriff
            1. aa. Kein pauschaler Rückschluss vom Ist- auf den Soll-Zustand Kein Zugriff
            2. bb. Bestimmung des Zustands anhand der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Mietsachen Kein Zugriff
            3. cc. Bewertung weiterer Beispiele aus der Rechtsprechung Kein Zugriff
              1. (1) Zeitpunkt der konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung Kein Zugriff
              2. (2) Beherrschbarkeit des Ist-Zustandes für den Vermieter Kein Zugriff
              3. (3) Sonderfall: Beherrschbare Umfeldänderungen Kein Zugriff
              4. (4) Sonderfall: Negative Beschaffenheitsvereinbarungen Kein Zugriff
              5. (5) Erklärungsverhalten in Bezug auf den Ist-Zustand gibt lediglich Art der Ausstattung der Mietsache und Nutzungsniveau an Kein Zugriff
            4. ee. Konsequenzen für die Beispielsfälle Kein Zugriff
        1. 1. Bestehende Spielräume Kein Zugriff
        2. 2. Auswahlrecht des Vermieters Kein Zugriff
        3. 3. Berücksichtigung der Interessen des Mieters Kein Zugriff
        4. 4. Praktische Relevanz der Berücksichtigung der Interessen des Mieters Kein Zugriff
    2. D. Zusammenfassung Kein Zugriff
    1. A. Einleitende Überlegungen Kein Zugriff
        1. 1. Die Ansicht des BGH im Kontext der Abwälzung von Schönheitsreparaturen Kein Zugriff
        2. 2. Das dynamische Verständnis Kein Zugriff
            1. aa. Allgemeines Kein Zugriff
            2. bb. Abreden zum Dekorationszustand in der Wohnraummiete Kein Zugriff
            1. aa. Allgemeines Kein Zugriff
            2. bb. Bedeutung des Ist-Dekorationszustands in der Wohnraummiete Kein Zugriff
            1. aa. Stellungnahme zum Bezugspunkt der Erhaltungspflicht Kein Zugriff
            2. bb. Einwand der Wahrung des Äquivalenzverhältnisses Kein Zugriff
            3. cc. Konflikte mit dem Modernisierungsrecht? Kein Zugriff
            4. dd. Einwand des § 536b BGB Kein Zugriff
            5. ee. Allgemeine Konsequenzen des hier vertretenen Verständnisses Kein Zugriff
            6. ff. Das hier vertretene Verständnis in Bezug auf den Dekorationszustand in der Wohnraummiete Kein Zugriff
            7. gg. Weitere Beispiele Kein Zugriff
        1. 1. Bestandsaufnahme Kein Zugriff
          1. a. Allgemeines Kein Zugriff
          2. b. Grundsätzlich kein Rückgriff auf § 313 BGB Kein Zugriff
          3. c. Keine ständige Anpassungspflicht, aber Dynamik aufgrund des zeitgemäßen Mindeststandards Kein Zugriff
          1. a. Umgang mit Umfeldmängeln Kein Zugriff
          2. b. Abgrenzung zur sog. Bolzplatzentscheidung des BGH Kein Zugriff
          3. c. Näheres zur Bedeutung bestehender Grenzwerte Kein Zugriff
      1. III. Fazit Kein Zugriff
      1. I. Das Verständnis des Gesetzgebers des BGB und Einordnung dessen Kein Zugriff
        1. 1. Allgemein zum Begriff des Erhaltens Kein Zugriff
          1. a. Vollständige Zerstörung der Mietsache Kein Zugriff
          2. b. Teilweise Zerstörung Kein Zugriff
        1. 1. Kein vertieftes Auseinandersetzen mit dem Begriff des Erhaltens Kein Zugriff
        2. 2. Das vorzugswürdige Verständnis des Gesetzgebers des BGB Kein Zugriff
          1. a. Die Begriffe der Instandhaltung und -setzung in und außerhalb des BGB Kein Zugriff
            1. aa. Bedeutung der II. BV, der BetrKV und des BauGB Kein Zugriff
              1. (1) Kritik am vorherrschenden Verständnis Kein Zugriff
                1. (a) Durchsetzung der eigenen Interessen des Vermieters Kein Zugriff
                2. (b) Bezugspunkt der zu erhaltenden Nutzbarkeit Kein Zugriff
                3. (c) Würdigung mit Blick auf die Parteiinteressen Kein Zugriff
                4. (d) Fazit Kein Zugriff
              2. (3) Konsequenzen des hier vertretenen Verständnisses Kein Zugriff
            1. aa. Vorherrschendes Verständnis Kein Zugriff
                1. (a) Allgemeiner Sprachgebrauch Kein Zugriff
                2. (b) Gegenargument: Wortlaut des § 28 Abs. 1 S. 1 II. BV und § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV? Kein Zugriff
                3. (c) Telos des § 555a Abs. 1 BGB Kein Zugriff
              1. (2) Mangelursachen unerheblich Kein Zugriff
                1. (a) Begriffsbestimmung Kein Zugriff
                2. (b) Grundsätzliches Kein Zugriff
                3. (c) Abgrenzung zu den Modernisierungsmaßnahmen gem. § 555b BGB Kein Zugriff
                4. (d) Konsequenzen der hier vertretenen Abgrenzung Kein Zugriff
              2. (4) Provisorische Maßnahmen Kein Zugriff
            2. cc. Fazit Kein Zugriff
          2. d. Konsequenzen für das Verständnis des § 535 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB Kein Zugriff
            1. aa. Wortlaut und Historie Kein Zugriff
              1. (1) Mietvertrag ist Gebrauchsüberlassungsvertrag Kein Zugriff
              2. (2) Verwendung des Begriffs des Erhaltens im BGB Kein Zugriff
              1. (1) Regelungsgehalt des § 535 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB Kein Zugriff
              2. (2) Allgemeine Wertungsgesichtspunkte Kein Zugriff
              3. (3) Die Parteiinteressen im Allgemeinen Kein Zugriff
              4. (4) Sonderfall: Vermieter ist nicht zugleich Eigentümer der Mietsache Kein Zugriff
              5. (5) Sonderfall: Teilweise Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den Mieter Kein Zugriff
              6. (6) Fazit Kein Zugriff
              7. (7) Abweichende Interessenlage bei extensivem Verständnis des Begriffs des Erhaltens Kein Zugriff
            2. dd. Fazit Kein Zugriff
          1. b. Wesensändernde Maßnahmen Kein Zugriff
          2. c. Abgrenzung zum Verständnis des Gesetzgebers des BGB Kein Zugriff
              1. (1) Die Gefahr eines weiten Begriffsverständnisses Kein Zugriff
              2. (2) Gründe für ein weites Begriffsverständnis Kein Zugriff
              3. (3) Die bevorzugte Lösung eines differenzierteren Verständnisses Kein Zugriff
              4. (4) Kriterien zur Bestimmung der Mietsache im Sinne des § 535 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
            1. bb. Kriterien des Untergangs der Mietsache Kein Zugriff
            1. aa. Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Totalschadens Kein Zugriff
              1. (1) Sinn und Zweck des § 535 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB Kein Zugriff
              2. (2) Vorteile einer eindeutigen und auf wirtschaftliche Maßnahmen begrenzten Regelung Kein Zugriff
              1. (1) Einwand 1: Systematik des BGB Kein Zugriff
              2. (2) Einwand 2: Folgeprobleme mit der Sachverschaffungspflicht Kein Zugriff
                1. (a) Die Frage nach der Pflichtverletzung Kein Zugriff
                2. (b) Bestehen des Problems auch bei gegenständlichem Untergang der Mietsache? Kein Zugriff
                3. (c) Der Unterschied beim wirtschaftlichen Totalschaden Kein Zugriff
              1. (1) Favorisierte Lösung Kein Zugriff
              2. (2) Gegenargument zu Einwand 1 Kein Zugriff
              3. (3) Gegenargument zu Einwand 2 Kein Zugriff
              4. (4) Gegenargument zu Einwand 3 Kein Zugriff
              5. (5) Alternative und Ausblick Kein Zugriff
          1. a. Ausbesserungen und Erneuerungen Kein Zugriff
          2. b. Gewöhnliche Erhaltungskosten Kein Zugriff
    2. D. Dispositionsfreiheit des Vermieters bzgl. der Erhaltungspflicht Kein Zugriff
    3. E. Zusammenfassung Kein Zugriff
      1. I. Allgemeines zur Unmöglichkeit Kein Zugriff
      2. II. Anwendbarkeit im Mietrecht Kein Zugriff
        1. 1. Untergang der Sache Kein Zugriff
        2. 2. Rechtliche und subjektive Unmöglichkeit Kein Zugriff
          1. a. Teilunmöglichkeit „in der Zeit“ Kein Zugriff
          2. b. Untergang einzelner vermieteter Sachen Kein Zugriff
          3. c. Abgrenzung zum Untergang eines Teils einer Mietsache Kein Zugriff
          4. d. Zweifache teilweise Unmöglichkeit Kein Zugriff
        3. 4. Keine Unmöglichkeit bei unbehebbarer Zustandsabweichung (qualitative Unmöglichkeit) Kein Zugriff
          1. a. Wegfall des Leistungssubstrats Kein Zugriff
          2. b. Unmöglichkeit der Reparatur Kein Zugriff
          3. c. Keine Pflicht zur Herstellung der Mietsache Kein Zugriff
          4. d. Unmöglichkeit der Überlassungspflicht nach erstmaliger Sachverschaffung und Unmöglichkeit in der Zeit Kein Zugriff
          1. a. Wegfall des Leistungssubstrats Kein Zugriff
          2. b. Unmöglichkeit der Erhaltungspflicht folgt nicht zwingend aus der Unmöglichkeit der Sachverschaffungspflicht Kein Zugriff
          3. c. Unmöglichkeit der Reparatur Kein Zugriff
          4. d. Unmöglichkeit in der Zeit Kein Zugriff
        1. 1. Erfüllungsanspruch und Bestand des Mietverhältnisses Kein Zugriff
        2. 2. Sekundäransprüche des Mieters und der Anspruch des Vermieters auf die Gegenleistung Kein Zugriff
          1. a. Rechte des Mieters Kein Zugriff
            1. aa. Außerordentliche Kündigung Kein Zugriff
            2. bb. Ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
      1. I. Allgemeines und Eingrenzung der Untersuchung Kein Zugriff
        1. 1. Einleitende Überlegungen Kein Zugriff
        2. 2. Abhängigkeit des § 275 Abs. 2 BGB von einer zu verneinenden Teilunmöglichkeit der Sachverschaffungspflicht? Kein Zugriff
          1. a. Allgemeines Kein Zugriff
          2. b. Abgrenzung im konkreten Kontext Kein Zugriff
          3. c. Keine sonstigen Einwände gegen die (vorrangige) Anwendung des § 275 Abs. 2 BGB Kein Zugriff
        1. 1. Bestandsaufnahme Kein Zugriff
        2. 2. Kritik Kein Zugriff
        3. 3. Der Inhalt des Schuldverhältnisses und die Gebote von Treu und Glauben Kein Zugriff
          1. a. Die Lösungen von Fritzsche und Finn Kein Zugriff
            1. aa. Reparaturaufwand und Mietdauer kommen maßgebliche Bedeutung zu Kein Zugriff
              1. (1) Verzerrung der Verhältnismäßigkeitsprüfung Kein Zugriff
              2. (2) Selbst geringe Beschädigungen können bei kurzer Restmietdauer Leistungsverweigerungsrecht begründen Kein Zugriff
              3. (3) Problematik der Bestimmung der nächstmöglichen Kündigungsmöglichkeit des Vermieters Kein Zugriff
              4. (4) Fazit Kein Zugriff
              1. (1) Der Normalaufwand des Vermieters Kein Zugriff
              2. (2) Das Leistungsinteresse des Mieters Kein Zugriff
                1. (a) Allgemeines Kein Zugriff
                2. (b) Normalaufwand zzgl. Reparaturaufwand oder ausschließliche Betrachtung des Aufwands der spezifischen Teilleistung Kein Zugriff
                3. (c) Einbeziehung des Reparaturaufwands anderer Mängel Kein Zugriff
                4. (d) Ermittlung des Mieterinteresses Kein Zugriff
                5. (e) Sonderfall: Gleichzeitiges Vorliegen mehrerer Mängel Kein Zugriff
      2. IV. Fazit Kein Zugriff
    1. C. Leistungsverweigerungsrecht gem. § 275 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
    2. D. Kündigungsrechte Kein Zugriff
    3. E. Wegfall der Geschäftsgrundlage Kein Zugriff
    4. F. Zusammenfassung Kein Zugriff
    1. A. Problemaufriss Kein Zugriff
      1. I. Das allgemeine Verständnis Kein Zugriff
        1. 1. Allgemeines Kein Zugriff
        2. 2. Konsequenzen für den Erfüllungsanspruch Kein Zugriff
        3. 3. Stellungnahme Kein Zugriff
      1. I. Die Erhaltungspflicht als lex specialis? Kein Zugriff
          1. a. These Kein Zugriff
            1. aa. Die Lehre von der qualitativen Teilleistung im Mietrecht Kein Zugriff
                1. (a) Konsequenzen für den Erfüllungsanspruch Kein Zugriff
                2. (b) Schutz des Mieters über die Gewährleistungsrechte bei Annahme der Sache Kein Zugriff
                3. (c) Möglichkeit zur Kündigung durch den Mieter nach Überlassung der Mietsache Kein Zugriff
                4. (d) Schutz des Mieters über die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Annahme der Sache Kein Zugriff
                5. (e) Schutz des Mieters bei bereits ursprünglich mangelndem Interesse an der mangelhaften Sache Kein Zugriff
                6. (f) Sonderfall: Unbehebbare Schlechtleistung des Vermieters (qualitative Unmöglichkeit) Kein Zugriff
              1. (2) Fall 2: Annahme durch den Mieter ist keine Voraussetzung der Erfüllung Kein Zugriff
              2. (3) Bewertung der Konsequenzen Kein Zugriff
            2. cc. Verneinung der Überlassungspflicht nach der Lehre von der qualitativen Teilleistung Kein Zugriff
          1. a. These Kein Zugriff
          2. b. Begründung Kein Zugriff
          1. a. These Kein Zugriff
          2. b. Begründung Kein Zugriff
          1. a. These Kein Zugriff
          2. b. Begründung Kein Zugriff
        1. 1. Effektiver Mieterschutz und die besondere Bedeutung der Vertragstreue Kein Zugriff
        2. 2. Wortlaut und Systematik des § 536a BGB sowie die Konzeption des Mietrechts Kein Zugriff
        3. 3. Zäsurwirkung der erstmaligen Überlassung und Begründung einer umfassenden Untersuchungsobliegenheit Kein Zugriff
        4. 4. Inhalt der Erhaltungspflicht Kein Zugriff
      1. II. Argumente gegen Möglichkeiten Nr. 2) und 4) Kein Zugriff
        1. 1. Allgemeine Überlegungen Kein Zugriff
        2. 2. Grundsätzliche Anwendbarkeit der Erhaltungspflicht auf bereits bei der erstmaligen Überlassung vorhandene Abweichungen vom zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand Kein Zugriff
        3. 3. Unterschiede zwischen den Pflichten Kein Zugriff
        4. 4. Abschließende Würdigung Kein Zugriff
    2. E. Zusammenfassung Kein Zugriff
  1. 7. Kapitel: Fazit und Ausblick Kein Zugriff Seiten 403 - 406
    1. A. Die Gebrauchsgewährungspflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 1 BGB und das Verhältnis der in § 535 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB geregelten Pflichten zueinander Kein Zugriff
    2. B. Inhalt der Überlassungspflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB Kein Zugriff
    3. C. Bezugspunkt der Erhaltungspflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB Kein Zugriff
    4. D. Umfang der Erhaltungspflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB Kein Zugriff
    5. E. Bedeutung und Zustandekommen privatautonomer Beschaffenheitsvereinbarungen im Mietrecht Kein Zugriff
    6. F. Begrenzung der Pflichten des § 535 Abs. 1 S. 2 BGB über die mietrechtlichen Kündigungsrechte Kein Zugriff
    7. G. Die Grenzen der Leistungspflichten des Vermieters gemäß dem allgemeinen Schuldrecht Kein Zugriff
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 423 - 450

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