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Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage

Autor:innen:
Verlag:
 2021

Zusammenfassung

Gegenstand der wissenschaftlichen Abhandlung ist zunächst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Bindungswirkung gemäß § 613 Abs. 1 S. 1 ZPO, insbesondere im Hinblick auf das rechtliche Gehör der angemeldeten Verbraucher. Unter diesem Blickwinkel wird im Fortgang die Anwendbarkeit der prozessualen Institute der Klageänderung und der Widerklage im Musterfeststellungsprozess untersucht, welche nach Auffassung des Verfassers einer sehr restriktiven Anwendung im Prozess der qualifizierten Einrichtung bedürfen. Zuletzt wird die praktisch höchst brisante Frage der Haftung der qualifizierten Einrichtung für eine unzureichende Prozessführung im Musterfeststellungsprozess thematisiert, die vom Gesetzgeber nur stiefmütterlich behandelt wurde. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und mit dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet.


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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2021
ISBN-Print
978-3-8487-7074-8
ISBN-Online
978-3-7489-2464-7
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriften zum Prozess- und Verfahrensrecht
Band
4
Sprache
Deutsch
Seiten
557
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 28 Download Kapitel (PDF)
  2. Teil Eins: EinleitungSeiten 29 - 37 Download Kapitel (PDF)
  3. Download Kapitel (PDF)
        1. A. Der allgemeine Verfahrensgang
        2. B. Der Verfahrensgegenstand
          1. I. Der Vergleichsschluss im Musterfeststellungsverfahren
          2. II. Anwendungsbereich des § 611 ZPO
            1. 1. Die gerichtliche Genehmigungsprüfung gem. § 611 III ZPO
            2. 2. Die Übersendung des Vergleichstextes mitsamt Belehrungen
            3. 3. Das Austrittsquorum des § 611 V 1 ZPO
            4. 4. Materielle Nachteile durch Austritt aus dem Vergleich?
          1. I. Zulässigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs
          2. II. Reichweite der Bindungswirkung eines außergerichtlichen Vergleichs
          3. III. Materiellrechtliche Wirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs
        1. C. Fazit zur Bindung an Vergleiche
          1. I. Deskriptive Darstellung
              1. a) Wesen und Funktion des Obersatzes
              2. b) Die Auslegung des Gesetzes als taugliches Feststellungsziel im Sinne von § 606 I 1 ZPO
            1. 2. Die Ermittlung der Tatsachen (Untersatz)
              1. a) Die Subsumtion als taugliches Feststellungsziel?
              2. b) Folgen aus dem beschränkten Anwendungsbereich der Feststellungsziele
              1. a) Der Streitgegenstand der Feststellungsklage
                1. aa) Allgemeiner Verfahrensgang im KapMuG
                2. bb) Der Streitgegenstand im KapMuG
              2. c) Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Feststellungsklage im Hinblick auf die Musterfeststellungsklage
              3. d) Gemeinsamkeiten und Unterschiede des KapMuG im Hinblick auf die Musterfeststellungsklage
              4. e) Fazit zum Vergleich des Streitgegenstandes mit der Feststellungsklage und dem KapMuG
              5. f) Eigenständige Streitgegenstandsbestimmung für die Musterfeststellungsklage
              1. a) Prüfung des Kriteriums durch das Musterfeststellungsgericht oder das Gericht des Individualprozesses?
              2. b) Das Kriterium des „Betroffenseins“ im Kontext der Begriffsverwendung in den §§ 606 ff. ZPO
              3. c) Einordnung des Kriteriums des „Betroffenseins“ anhand des Bezugspunktes der Feststellungsziele im Rechtsanwendungsvorgang
              1. a) Differenzierung hinsichtlich der gebundenen Subjekte
              2. b) Umfang der Bindungswirkung
              3. c) Zweck und Ansatzpunkt der Bindungswirkung
            1. 2. Abgrenzung zur faktischen Bindungswirkung
            2. 3. Abgrenzung zur Musterprozessabrede
              1. a) Öffentliches Interesse an der Gestaltungswirkung
              2. b) Umgestaltung eines konkret-individuellen Rechtsverhältnisses
            3. 5. Abgrenzung zur Interventionswirkung
              1. a) Einordnung der Bindungswirkung im KapMuG
              2. b) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Bindungswirkung
            4. 7. Vergleich zu alternativen Formen von Entscheidungswirkungen
            5. 8. Vergleich mit dem selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO
              1. a) Abgleich mit den bisher festgestellten Ergebnissen
              2. b) Die Bindungswirkung als besonderer Fall der Rechtskrafterstreckung?
              3. c) Einordnung der Bindungswirkung als Institut sui generis
          1. III. Absage an die im Entwurf vorgesehene hinkende Bindungswirkung
          2. IV. § 613 I 1 ZPO: umfassende Bindungswirkung
              1. a) Opt-out Verfahren
                1. aa) Verfahrenseinleitung
                2. bb) Verfahrensbeendigung
            1. 2. Fazit zum Dispositionsgrundsatz
            1. 1. Dogmatische Herleitung
              1. a) Existenz und Zugang zum Gericht
              2. b) Wirkungsvoller Rechtsschutz
          1. III. Verstoß gegen den Vorrang des Individualrechtsschutzes
              1. a) Begriff des Gerichts im Sinne des Art. 103 I GG
              2. b) Anspruchsberechtigung aus Parteistellung
                  1. (1) Rechtliche Betroffenheit
                  2. (2) Unmittelbarkeit
                1. bb) Lehre von der materiellrechtlichen Abhängigkeit
                  1. (1) Anwendbarkeit des Art. 103 I GG aus dem Gedanken des Schutzcharakters
                  2. (2) Einschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises?
                2. dd) Anknüpfung an die Entscheidungswirkungen
                3. ee) Parallele zur verwaltungsrechtlichen Beiladung
                4. ff) Abwägung zwischen dem Beteiligungsinteresse des Dritten und dem Interesse an einer alleinigen Prozessführung seitens der Prozessparteien
                5. gg) Fazit
                1. aa) Geltungsgründe des Anspruchs auf rechtliches Gehör
                2. bb) Gewährleistungsgehalte des Art. 103 I GG
                1. aa) Informationsgewährleistung
                2. bb) Äußerungsgewährleistung
                3. cc) Berücksichtigungsgewährleistung
                  1. (1) Keine Beteiligungsrechte in partei- oder parteiähnlicher Stellung
                  2. (2) Beteiligung als Zeuge im Musterfeststellungsprozess
                  3. (3) Freie Wahl der Verbraucher; drohende Rechtsschutzlücken
                  1. (1) Zulässigkeit der öffentlichen Bekanntmachung generell
                    1. (a) Die Erforderlichkeit vor Ablauf der Rücknahmefrist
                    2. (b) Die Erforderlichkeit nach Ablauf der Rücknahmefrist
                    3. (c) Äußerung durch öffentliche Bekanntmachung?
                    4. (d) § 609 IV ZPO als kompensatorisches Recht?
                  1. (1) Pro und Contra der Beschränkung der Rücknahmemöglichkeit
                  2. (2) Subjektstellung der Angemeldeten?
                1. dd) Wahlrecht als Kompensation für mangelnde Beteiligungsrechte
                  1. (1) Case Management im Allgemeinen
                  2. (2) Case Management im Musterfeststellungsverfahren
                2. ff) Erfüllung der Gewährleistung durch die qualifizierte Einrichtung
                3. gg) Gewährung der Möglichkeit zur Verschaffung rechtlichen Gehörs?
                4. hh) Heilung durch nachträgliche Gewährung
                  1. (1) Einführung kollektiver Rechtsschutzinstitute in das AGBG (nunmehr UKlaG), UWG und GWB
                  2. (2) Einführung und Reform des KapMuG
                  3. (3) Schaffung der Musterfeststellungsklage
                5. jj) Fazit: Die bestehenden Regelungen genügen den Anforderungen nicht
                1. aa) Öffentliche Wahrnehmung der Anmeldung zum Klageregister
                2. bb) Bekanntmachungen des Musterfeststellungsgerichts
                3. cc) Das Anmeldeformular mitsamt Ausfüllungsanleitung
                4. dd) Formale Anforderungen
                  1. (1) Hinweise bei der Anmeldungserklärung
                  2. (2) Zeitpunkt und Form der Anmeldung
                  3. (3) Vergleich mit ähnlichen Prozesskonstellationen
                  1. (1) Einordnung in den Kontext der Musterfeststellungsklage
                  2. (2) Anforderungen für die Annahme einer Verzichtserklärung
                  3. (3) Wirksamkeit einer potentiellen Verzichtserklärung
                5. gg) Differenzierung zwischen Verzicht und Nichtausübung
                6. hh) Fazit zum Verzicht
                  1. (1) Kontext bei der Abgabe der Anmeldungserklärung
                  2. (2) Formerfordernisse bei der Abgabe der Anmeldungserklärung
                1. bb) Dogmatische Zulässigkeit der repräsentativen Wahrnehmung prozessualer Rechte
                  1. (1) Anwaltliche Prozessvertretung
                    1. (a) Gesetzliche Prozessstandschaft
                    2. (b) Gewillkürte Prozessstandschaft
                    3. (c) Prozessführung aufgrund Rechtsinhaberschaft
                  1. (1) Prozessuale Stellvertretung?
                  2. (2) Rechtsinhaberschaft?
                  3. (3) Vergleich zur gewillkürten Prozessstandschaft
                  4. (4) Vergleich zur gesetzlichen Prozessstandschaft
                  5. (5) Einordnung als besonderer Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft
                    1. (a) Vertrauensstellung
                    2. (b) Besondere staatliche Objektivitätspflicht
                    1. (a) Zuweisung einer materiellen Rechtsposition
                    2. (b) Zuweisung einer prozessualen Rechtsposition
                2. ee) Zusammenfassung
                  1. (1) Rechtfertigungsbedürftiger Eingriff
                  2. (2) Dogmatik zur Einschränkbarkeit vorbehaltslos gewährleisteter Verfassungsrechte
                  3. (3) Schlichte Nichtausübung eines möglichen Anspruchs auf rechtliches Gehör
                  1. (1) Schäden an Gemeinschaftsgütern
                  2. (2) Streuschäden
                  3. (3) Massenschäden
                  4. (4) Zuordnung der Musterfeststellungsklage
                1. cc) Schutzlücken im deutschen System
                  1. (1) Vergleich zur Situation des KapMuG
                    1. (a) Nichtigerklärung eines Hauptversammlungsbeschlusses
                    2. (b) Gestaltungsurteile bzw. -beschlüsse
                    1. (a) Die freie Entscheidung und die Erweiterung des Rechtsschutzes
                    2. (b) Bedenken gegen die Annahme einer Rechtfertigung
                  2. (4) Vergleichbarkeit mit der faktischen Präzedenzwirkung
                    1. (a) Prozessökonomische Aufarbeitung durch Überindividualität?
                    2. (b) Subsidiarität aufgrund des Feststellungscharakters?
                      1. (aa) Prozessrisiko
                      2. (bb) Zeitlicher Aspekt
                      3. (cc) Finanzieller Aspekt
                      4. (dd) Fazit zur Steigerung der Effektivität für den Einzelnen
                    3. (d) Effizienzsteigerung für die Allgemeinheit?
                    1. (a) Eintritt eines Staueffektes
                    2. (b) Bewältigung desselben durch Musterfeststellungsklagen?
                  1. (1) Justizgewährungsanspruch
                    1. (a) Öffentliches Interesse an der prozessualen Geltendmachung
                    2. (b) Rechtfertigung des Eingriffs
                    3. (c) Die Musterfeststellungsklage als geeignete Lösung?
                2. gg) Ergebnis der Rechtfertigungsprüfung
                    1. (a) Denkbare Beteiligungsmöglichkeiten für die Angemeldeten
                    2. (b) Praktikabilität der aufgezeigten Beteiligungsmöglichkeiten
                    1. (a) Vorliegen einer Regelungslücke
                    2. (b) Negation der Bindungswirkung im Zivilprozess?
                    1. (a) Interessenlage des § 68 Hs. 2 ZPO
                    2. (b) Vergleich mit der Situation bei der Musterfeststellungsklage
                  1. (1) Erweiterte Pflichten des Musterfeststellungsgerichts?
                  2. (2) Erweiterte Pflichten für die klagende qualifizierte Einrichtung?
                  1. (1) Voraussetzungen einer verfassungskonformen Auslegung
                    1. (a) Betroffenes Verfassungsrecht auf Seiten der Angemeldeten
                    2. (b) Betroffenes Verfassungsrecht auf Seiten der Klägerin
                      1. (aa) Konfliktlage zwischen den Verfassungswerten
                      2. (bb) Haftungsanspruch als verhältnismäßiger Ausgleich
                1. dd) Fazit zu den Auswirkungen des angenommenen Verstoßes gegen Art. 103 I GG
      1. § 4 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Bindung des Verbrauchers an den Prozessausgang
      1. § 1 Uneingeschränkte Anwendbarkeit der Regelungen über Klageänderungen
        1. A. Anmeldung nach öffentlich bekannt gemachter Klageänderung
          1. I. Vorheriger Kontakt des Angemeldeten mit dem Musterfeststellungsprozess
          2. II. Zweck der Musterfeststellungsklage
          3. III. Adäquate Risikoverteilung
          1. I. Anknüpfung an die Wertungen der §§ 263 f. ZPO
          2. II. Ablehnung der Klageänderungsmöglichkeit
          3. III. Rechtsfortbildende Ansätze
          4. IV. Uneingeschränkte Klageänderungsmöglichkeit aufgrund umfassender Sperrwirkung?
          5. V. Stellungnahme zu den dargestellten Ansätzen
          1. I. Öffentliche Bekanntmachung des Feststellungsprogramms mitsamt zugänglichen Formularen
          2. II. Bedenken aus der dogmatischen Konstruktion der §§ 606 ff. ZPO
          3. III. Formale Anforderungen
          4. IV. Parallele zur Ablehnung einer typisierten Verzichtserklärung
          1. I. Problemstellung
          2. II. Mögliche Lösungsansätze
          3. III. Annahme einer Sperrwirkung analog § 610 I 1 ZPO
          1. I. Klageänderungen im herkömmlichen Zivilprozess
          2. II. Klageänderungen im Musterfeststellungsverfahren
            1. 1. Zugrundeliegende Erwägungen bei § 263 ZPO
              1. a) Anwendbarkeit des § 263 Alt. 1 ZPO im Musterfeststellungsprozess
              2. b) Erfordernis der Abgabe einer Einwilligung seitens der Angemeldeten
              3. c) Abgabe einer Einwilligungserklärung seitens der qualifizierten Einrichtung mit Wirkung für die Angemeldeten?
              4. d) § 263 Alt. 1 ZPO analog für die Einwilligungserklärung der Angemeldeten im Musterfeststellungsprozess?
            2. 3. Vermutete Einwilligung gem. § 267 ZPO
              1. a) Der Begriff der Sachdienlichkeit im Kontext des Zweiparteienprozesses
              2. b) Maßgeblichkeit der Angemeldeteninteressen für die Beurteilung der Sachdienlichkeit
                1. aa) Das Gleichbleiben der verwertbaren Entscheidungsgrundlage
                2. bb) Endgültige Klärung des Streitverhältnisses
                3. cc) Prävention künftiger Rechtsstreitigkeiten
                4. dd) Untauglichkeit des Sachdienlichkeitsbegriffs für das Musterfeststellungsverfahren
              3. d) Teleologische Auslegung des Sachdienlichkeitsbegriffs
            1. 1. Interessenlage für die Zulassung der privilegierten Änderung
            2. 2. § 264 Nr. 1 ZPO
                1. aa) Zulässigkeit einer Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO nur bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe
                2. bb) Die Anlage im zugrundeliegenden Sachverhalt als Kriterium für die Zulässigkeit einer Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO
                3. cc) Restriktives Sachdienlichkeitsverständnis
                4. dd) Wesentliche Auswirkung auf die Anmeldungsentscheidung
                  1. (1) Interessen der Kläger- und Beklagtenseite
                  2. (2) Interessen der Angemeldeten
                  1. (1) Interessen der Kläger- und Beklagtenseite
                  2. (2) Interessen der Angemeldeten
              1. a) Anwendungsbereich des § 264 Nr. 3 ZPO im Musterfeststellungsverfahren
              2. b) Fehlende Befugnis der qualifizierten Einrichtung zur Klageänderung nach § 264 Nr. 3 ZPO
        1. A. Subjektive Klageänderungen auf Klägerseite
        2. B. Subjektive Klageänderungen auf Beklagtenseite
      2. § 5 Mandatsniederlegung seitens des Prozessvertreters der klagenden qualifizierten Einrichtung
      3. § 6 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Klageänderungsmöglichkeiten im Musterfeststellungsprozess
      1. § 1 Uneingeschränkte Anwendbarkeit der Regelungen über Widerklagen
      2. § 2 Drittwiderklagen unter Einbeziehung der Verbraucher
          1. I. Grundsätzliche Zulässigkeit von Widerklagen vor dem Verstreichen des letztmaligen Anmeldungsrücknahmezeitpunktes
          2. II. Zulässige Anträge: § 606 I 1 ZPO analog
          1. I. Spannungsverhältnis mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör der Angemeldeten
          2. II. Objektiver Bedeutungsgehalt der Anmeldungserklärung
            1. 1. Wortlaut als Anhaltspunkt für oder gegen die Zulassung von Widerklagen?
            2. 2. § 606 I 1 ZPO als Zuweisung einer exklusiven Initiativklagebefugnis
          3. IV. Fehlende Möglichkeit der Erhebung einer eigenen Musterfeststellungsklage
            1. 1. Sinn und Zweck der Widerklage im herkömmlichen Zivilprozess
              1. a) Prozessökonomie
              2. b) Rechtssicherheit
                1. aa) Die Musterfeststellungklage als Ausgleich einer bereits vorher ins Ungleichgewicht geratenen Waffengleichheit?
                2. bb) Die Widerklagemöglichkeit als Ausdruck der prozessualen Waffengleichheit im herkömmlichen Zivilprozess
                  1. (1) Gedanke des abtretungsrechtlichen Schuldnerschutzes
                  2. (2) Abgleich der prozessualen Konstellationen
                  3. (3) Die Widerklage als Gegenangriff
                3. dd) Fazit
            1. 1. Bereits rechtshängige Hauptklage
              1. a) Zweifel am Vorliegen der Parteiidentität
              2. b) Annahme der Parteiidentität unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Musterfeststellungsverfahrens
            2. 3. Konnexität
            3. 4. Keine anderweitige Rechtshängigkeit bzw. vom Klagebegehren abweichender Streitgegenstand
            4. 5. Kein Ausschluss kraft Gesetzes
              1. a) Sachliche Zuständigkeit
              2. b) Örtliche Zuständigkeit
            5. 7. Gleiche Prozessart
            6. 8. Ergebnis der Prüfung der Widerklagevoraussetzungen
            1. 1. Grundsätzliche Unzulässigkeit von Widerklagen im Musterfeststellungsprozess
              1. a) Beispielsfälle
              2. b) Systemkonformität der Widerklage mit den dargestellten Anträgen
              3. c) Freie Wahl des Widerklagegegners?
          4. VIII. § 15 KapMuG analog als Ersatz für die Widerklagemöglichkeit
      3. § 4 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Widerklagemöglichkeit im Musterfeststellungsprozess
      1. § 1 Folgen einer unzureichenden Prozessführung für die Angemeldeten
            1. 1. Prozessführung kraft Satzungsbestimmung?
            2. 2. Einflussnahmemöglichkeit aufgrund der Mitgliedseigenschaft
            3. 3. Haftungsanspruch aus dem Mitgliedschaftsverhältnis?
            1. 1. Einordnung als materiellrechtliche Erklärung?
              1. a) Inhaltliche Fixierung der Anmeldungserklärung
              2. b) Voraussetzungen und Wirkungen im Prozessrecht normiert
              3. c) Vollzug der Anmeldungserklärung außerhalb eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses
              4. d) Parallele zu den Ausführungen bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft
            1. 1. Bedenken gegen die Annahme einer Sonderbeziehung
            2. 2. Situation bei der Musterfeststellungsklage
            3. 3. Entstehungsgrund für eine Sonderrechtsbeziehung mit Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 II BGB
            4. 4. Verfassungskonforme Auslegung hin zu der Entstehung einer Sonderbeziehung mit Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 II BGB
            1. 1. Einwände gegen eine Haftung der qualifizierten Einrichtung
              1. a) Übernahme von Verantwortung geht mit Haftung einher
              2. b) Mittellosigkeit und Altruismus
              3. c) Ungleiche Verteilung der Chancen und Risiken
            1. 1. Ablehnung der Einordnung als besonderes Prozessrechtsverhältnis
            2. 2. Ablehnung der Unkündbarkeit
            1. 1. Gemeinsamkeiten mit dem Auftragsrecht
            2. 2. Unterschiede zum Auftragsrecht
          1. III. Prozessuales Repräsentationsverhältnis mit Geschäftsbesorgungscharakter
            1. 1. Wesenszüge eines Treuhandverhältnisses
            2. 2. Abgleich mit dem Verhältnis zwischen qualifizierter Einrichtung und Angemeldetem
            3. 3. Weitere Gesichtspunkte zugunsten der Annahme eines prozessualen Treuhandverhältnisses
            4. 4. Treugutübertragung
            5. 5. Versuch der Einordnung in bestehende Treuhandarten
            6. 6. Differenzierung zwischen eigen- und uneigennütziger Treuhand
            1. 1. Die §§ 677 ff. ZPO passen nicht auf die Musterprozessführung
            2. 2. Die Führung eines Musterfeststellungsprozesses ist den qualifizierten Einrichtungen vorbehalten
          2. VI. Zwischenergebnis zur Einordnung des prozessualen Rechtsverhältnisses
            1. 1. § 823 I BGB
            2. 2. § 823 II BGB
            3. 3. § 826 BGB
            1. 1. Leistungstreuepflichten
            2. 2. Aufklärungs- und Beratungspflichten
            3. 3. Nachwirkende Rücksichtnahmepflichten
            1. 1. Fehlender dogmatischer Anknüpfungspunkt für die Herleitung einer Haftungsprivilegierung
            2. 2. Berücksichtigung weiterer Interessen
            3. 3. Möglichkeit der Differenzierung zwischen Fehlern der qualifizierten Einrichtung und ihres Prozessvertreters
            1. 1. Perspektive der klagenden qualifizierten Einrichtung
            2. 2. Motivation zur Erhebung einer Musterfeststellungsklage
            3. 3. Endgültiger Schadenseintritt bei der qualifizierten Einrichtung?
            4. 4. Versicherbarkeit des Risikos einer Haftung
        1. D. Fazit zur Haftung der qualifizierten Einrichtung
        1. A. Einordnung des Vertrags zwischen Anwalt und qualifizierter Einrichtung
          1. I. Fehlende Geschäftsführereigenschaft
          2. II. Kein Fremdgeschäftsführungswille
          3. III. Unterstellte Geschäftsführung ist nicht auftragslos
          1. I. Mögliche Aspekte gegen eine Haftung aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
          2. II. Leistungsnähe
            1. 1. Das Merkmal der Gläubigernähe
            2. 2. Gläubigernähe bei Annahme einer Haftung der qualifizierten Einrichtung
            3. 3. Gläubigernähe bei Ablehnung einer Haftung der qualifizierten Einrichtung
          1. I. Drittschadensliquidation bei Annahme eines Haftungsanspruchs gegen die qualifizierte Einrichtung
          2. II. Drittschadensliquidation bei Ablehnung eines Haftungsanspruchs gegen die qualifizierte Einrichtung
        2. E. Fazit zur Haftung des Prozessvertreters im Musterfeststellungsverfahren
  4. Teil Drei: Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseSeiten 527 - 532 Download Kapitel (PDF)
  5. LiteraturverzeichnisSeiten 533 - 552 Download Kapitel (PDF)
  6. RegisterSeiten 553 - 557 Download Kapitel (PDF)

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