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Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage
- Authors:
- Series:
- Schriften zum Prozess- und Verfahrensrecht, Volume 4
- Publisher:
- 2021
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Bibliographic data
- Copyright year
- 2021
- ISBN-Print
- 978-3-8487-7074-8
- ISBN-Online
- 978-3-7489-2464-7
- Publisher
- Nomos, Baden-Baden
- Series
- Schriften zum Prozess- und Verfahrensrecht
- Volume
- 4
- Language
- German
- Pages
- 557
- Product type
- Book Titles
Table of contents
ChapterPages
- Titelei/InhaltsverzeichnisPages 1 - 28 Download chapter (PDF)
- Teil Eins: EinleitungPages 29 - 37 Download chapter (PDF)
- A. Der allgemeine Verfahrensgang
- B. Der Verfahrensgegenstand
- I. Der Vergleichsschluss im Musterfeststellungsverfahren
- II. Anwendungsbereich des § 611 ZPO
- 1. Die gerichtliche Genehmigungsprüfung gem. § 611 III ZPO
- 2. Die Übersendung des Vergleichstextes mitsamt Belehrungen
- 3. Das Austrittsquorum des § 611 V 1 ZPO
- 4. Materielle Nachteile durch Austritt aus dem Vergleich?
- I. Zulässigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs
- II. Reichweite der Bindungswirkung eines außergerichtlichen Vergleichs
- III. Materiellrechtliche Wirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs
- C. Fazit zur Bindung an Vergleiche
- I. Deskriptive Darstellung
- a) Wesen und Funktion des Obersatzes
- b) Die Auslegung des Gesetzes als taugliches Feststellungsziel im Sinne von § 606 I 1 ZPO
- 2. Die Ermittlung der Tatsachen (Untersatz)
- a) Die Subsumtion als taugliches Feststellungsziel?
- b) Folgen aus dem beschränkten Anwendungsbereich der Feststellungsziele
- a) Der Streitgegenstand der Feststellungsklage
- aa) Allgemeiner Verfahrensgang im KapMuG
- bb) Der Streitgegenstand im KapMuG
- c) Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Feststellungsklage im Hinblick auf die Musterfeststellungsklage
- d) Gemeinsamkeiten und Unterschiede des KapMuG im Hinblick auf die Musterfeststellungsklage
- e) Fazit zum Vergleich des Streitgegenstandes mit der Feststellungsklage und dem KapMuG
- f) Eigenständige Streitgegenstandsbestimmung für die Musterfeststellungsklage
- a) Prüfung des Kriteriums durch das Musterfeststellungsgericht oder das Gericht des Individualprozesses?
- b) Das Kriterium des „Betroffenseins“ im Kontext der Begriffsverwendung in den §§ 606 ff. ZPO
- c) Einordnung des Kriteriums des „Betroffenseins“ anhand des Bezugspunktes der Feststellungsziele im Rechtsanwendungsvorgang
- a) Differenzierung hinsichtlich der gebundenen Subjekte
- b) Umfang der Bindungswirkung
- c) Zweck und Ansatzpunkt der Bindungswirkung
- 2. Abgrenzung zur faktischen Bindungswirkung
- 3. Abgrenzung zur Musterprozessabrede
- a) Öffentliches Interesse an der Gestaltungswirkung
- b) Umgestaltung eines konkret-individuellen Rechtsverhältnisses
- 5. Abgrenzung zur Interventionswirkung
- a) Einordnung der Bindungswirkung im KapMuG
- b) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Bindungswirkung
- 7. Vergleich zu alternativen Formen von Entscheidungswirkungen
- 8. Vergleich mit dem selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO
- a) Abgleich mit den bisher festgestellten Ergebnissen
- b) Die Bindungswirkung als besonderer Fall der Rechtskrafterstreckung?
- c) Einordnung der Bindungswirkung als Institut sui generis
- III. Absage an die im Entwurf vorgesehene hinkende Bindungswirkung
- IV. § 613 I 1 ZPO: umfassende Bindungswirkung
- a) Opt-out Verfahren
- aa) Verfahrenseinleitung
- bb) Verfahrensbeendigung
- 2. Fazit zum Dispositionsgrundsatz
- 1. Dogmatische Herleitung
- a) Existenz und Zugang zum Gericht
- b) Wirkungsvoller Rechtsschutz
- III. Verstoß gegen den Vorrang des Individualrechtsschutzes
- a) Begriff des Gerichts im Sinne des Art. 103 I GG
- b) Anspruchsberechtigung aus Parteistellung
- (1) Rechtliche Betroffenheit
- (2) Unmittelbarkeit
- bb) Lehre von der materiellrechtlichen Abhängigkeit
- (1) Anwendbarkeit des Art. 103 I GG aus dem Gedanken des Schutzcharakters
- (2) Einschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises?
- dd) Anknüpfung an die Entscheidungswirkungen
- ee) Parallele zur verwaltungsrechtlichen Beiladung
- ff) Abwägung zwischen dem Beteiligungsinteresse des Dritten und dem Interesse an einer alleinigen Prozessführung seitens der Prozessparteien
- gg) Fazit
- aa) Geltungsgründe des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- bb) Gewährleistungsgehalte des Art. 103 I GG
- aa) Informationsgewährleistung
- bb) Äußerungsgewährleistung
- cc) Berücksichtigungsgewährleistung
- (1) Keine Beteiligungsrechte in partei- oder parteiähnlicher Stellung
- (2) Beteiligung als Zeuge im Musterfeststellungsprozess
- (3) Freie Wahl der Verbraucher; drohende Rechtsschutzlücken
- (1) Zulässigkeit der öffentlichen Bekanntmachung generell
- (a) Die Erforderlichkeit vor Ablauf der Rücknahmefrist
- (b) Die Erforderlichkeit nach Ablauf der Rücknahmefrist
- (c) Äußerung durch öffentliche Bekanntmachung?
- (d) § 609 IV ZPO als kompensatorisches Recht?
- (1) Pro und Contra der Beschränkung der Rücknahmemöglichkeit
- (2) Subjektstellung der Angemeldeten?
- dd) Wahlrecht als Kompensation für mangelnde Beteiligungsrechte
- (1) Case Management im Allgemeinen
- (2) Case Management im Musterfeststellungsverfahren
- ff) Erfüllung der Gewährleistung durch die qualifizierte Einrichtung
- gg) Gewährung der Möglichkeit zur Verschaffung rechtlichen Gehörs?
- hh) Heilung durch nachträgliche Gewährung
- (1) Einführung kollektiver Rechtsschutzinstitute in das AGBG (nunmehr UKlaG), UWG und GWB
- (2) Einführung und Reform des KapMuG
- (3) Schaffung der Musterfeststellungsklage
- jj) Fazit: Die bestehenden Regelungen genügen den Anforderungen nicht
- aa) Öffentliche Wahrnehmung der Anmeldung zum Klageregister
- bb) Bekanntmachungen des Musterfeststellungsgerichts
- cc) Das Anmeldeformular mitsamt Ausfüllungsanleitung
- dd) Formale Anforderungen
- (1) Hinweise bei der Anmeldungserklärung
- (2) Zeitpunkt und Form der Anmeldung
- (3) Vergleich mit ähnlichen Prozesskonstellationen
- (1) Einordnung in den Kontext der Musterfeststellungsklage
- (2) Anforderungen für die Annahme einer Verzichtserklärung
- (3) Wirksamkeit einer potentiellen Verzichtserklärung
- gg) Differenzierung zwischen Verzicht und Nichtausübung
- hh) Fazit zum Verzicht
- (1) Kontext bei der Abgabe der Anmeldungserklärung
- (2) Formerfordernisse bei der Abgabe der Anmeldungserklärung
- bb) Dogmatische Zulässigkeit der repräsentativen Wahrnehmung prozessualer Rechte
- (1) Anwaltliche Prozessvertretung
- (a) Gesetzliche Prozessstandschaft
- (b) Gewillkürte Prozessstandschaft
- (c) Prozessführung aufgrund Rechtsinhaberschaft
- (1) Prozessuale Stellvertretung?
- (2) Rechtsinhaberschaft?
- (3) Vergleich zur gewillkürten Prozessstandschaft
- (4) Vergleich zur gesetzlichen Prozessstandschaft
- (5) Einordnung als besonderer Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft
- (a) Vertrauensstellung
- (b) Besondere staatliche Objektivitätspflicht
- (a) Zuweisung einer materiellen Rechtsposition
- (b) Zuweisung einer prozessualen Rechtsposition
- ee) Zusammenfassung
- (1) Rechtfertigungsbedürftiger Eingriff
- (2) Dogmatik zur Einschränkbarkeit vorbehaltslos gewährleisteter Verfassungsrechte
- (3) Schlichte Nichtausübung eines möglichen Anspruchs auf rechtliches Gehör
- (1) Schäden an Gemeinschaftsgütern
- (2) Streuschäden
- (3) Massenschäden
- (4) Zuordnung der Musterfeststellungsklage
- cc) Schutzlücken im deutschen System
- (1) Vergleich zur Situation des KapMuG
- (a) Nichtigerklärung eines Hauptversammlungsbeschlusses
- (b) Gestaltungsurteile bzw. -beschlüsse
- (a) Die freie Entscheidung und die Erweiterung des Rechtsschutzes
- (b) Bedenken gegen die Annahme einer Rechtfertigung
- (4) Vergleichbarkeit mit der faktischen Präzedenzwirkung
- (a) Prozessökonomische Aufarbeitung durch Überindividualität?
- (b) Subsidiarität aufgrund des Feststellungscharakters?
- (aa) Prozessrisiko
- (bb) Zeitlicher Aspekt
- (cc) Finanzieller Aspekt
- (dd) Fazit zur Steigerung der Effektivität für den Einzelnen
- (d) Effizienzsteigerung für die Allgemeinheit?
- (a) Eintritt eines Staueffektes
- (b) Bewältigung desselben durch Musterfeststellungsklagen?
- (1) Justizgewährungsanspruch
- (a) Öffentliches Interesse an der prozessualen Geltendmachung
- (b) Rechtfertigung des Eingriffs
- (c) Die Musterfeststellungsklage als geeignete Lösung?
- gg) Ergebnis der Rechtfertigungsprüfung
- (a) Denkbare Beteiligungsmöglichkeiten für die Angemeldeten
- (b) Praktikabilität der aufgezeigten Beteiligungsmöglichkeiten
- (a) Vorliegen einer Regelungslücke
- (b) Negation der Bindungswirkung im Zivilprozess?
- (a) Interessenlage des § 68 Hs. 2 ZPO
- (b) Vergleich mit der Situation bei der Musterfeststellungsklage
- (1) Erweiterte Pflichten des Musterfeststellungsgerichts?
- (2) Erweiterte Pflichten für die klagende qualifizierte Einrichtung?
- (1) Voraussetzungen einer verfassungskonformen Auslegung
- (a) Betroffenes Verfassungsrecht auf Seiten der Angemeldeten
- (b) Betroffenes Verfassungsrecht auf Seiten der Klägerin
- (aa) Konfliktlage zwischen den Verfassungswerten
- (bb) Haftungsanspruch als verhältnismäßiger Ausgleich
- dd) Fazit zu den Auswirkungen des angenommenen Verstoßes gegen Art. 103 I GG
- § 4 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Bindung des Verbrauchers an den Prozessausgang
- § 1 Uneingeschränkte Anwendbarkeit der Regelungen über Klageänderungen
- A. Anmeldung nach öffentlich bekannt gemachter Klageänderung
- I. Vorheriger Kontakt des Angemeldeten mit dem Musterfeststellungsprozess
- II. Zweck der Musterfeststellungsklage
- III. Adäquate Risikoverteilung
- I. Anknüpfung an die Wertungen der §§ 263 f. ZPO
- II. Ablehnung der Klageänderungsmöglichkeit
- III. Rechtsfortbildende Ansätze
- IV. Uneingeschränkte Klageänderungsmöglichkeit aufgrund umfassender Sperrwirkung?
- V. Stellungnahme zu den dargestellten Ansätzen
- I. Öffentliche Bekanntmachung des Feststellungsprogramms mitsamt zugänglichen Formularen
- II. Bedenken aus der dogmatischen Konstruktion der §§ 606 ff. ZPO
- III. Formale Anforderungen
- IV. Parallele zur Ablehnung einer typisierten Verzichtserklärung
- I. Problemstellung
- II. Mögliche Lösungsansätze
- III. Annahme einer Sperrwirkung analog § 610 I 1 ZPO
- I. Klageänderungen im herkömmlichen Zivilprozess
- II. Klageänderungen im Musterfeststellungsverfahren
- 1. Zugrundeliegende Erwägungen bei § 263 ZPO
- a) Anwendbarkeit des § 263 Alt. 1 ZPO im Musterfeststellungsprozess
- b) Erfordernis der Abgabe einer Einwilligung seitens der Angemeldeten
- c) Abgabe einer Einwilligungserklärung seitens der qualifizierten Einrichtung mit Wirkung für die Angemeldeten?
- d) § 263 Alt. 1 ZPO analog für die Einwilligungserklärung der Angemeldeten im Musterfeststellungsprozess?
- 3. Vermutete Einwilligung gem. § 267 ZPO
- a) Der Begriff der Sachdienlichkeit im Kontext des Zweiparteienprozesses
- b) Maßgeblichkeit der Angemeldeteninteressen für die Beurteilung der Sachdienlichkeit
- aa) Das Gleichbleiben der verwertbaren Entscheidungsgrundlage
- bb) Endgültige Klärung des Streitverhältnisses
- cc) Prävention künftiger Rechtsstreitigkeiten
- dd) Untauglichkeit des Sachdienlichkeitsbegriffs für das Musterfeststellungsverfahren
- d) Teleologische Auslegung des Sachdienlichkeitsbegriffs
- 1. Interessenlage für die Zulassung der privilegierten Änderung
- 2. § 264 Nr. 1 ZPO
- aa) Zulässigkeit einer Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO nur bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe
- bb) Die Anlage im zugrundeliegenden Sachverhalt als Kriterium für die Zulässigkeit einer Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO
- cc) Restriktives Sachdienlichkeitsverständnis
- dd) Wesentliche Auswirkung auf die Anmeldungsentscheidung
- (1) Interessen der Kläger- und Beklagtenseite
- (2) Interessen der Angemeldeten
- (1) Interessen der Kläger- und Beklagtenseite
- (2) Interessen der Angemeldeten
- a) Anwendungsbereich des § 264 Nr. 3 ZPO im Musterfeststellungsverfahren
- b) Fehlende Befugnis der qualifizierten Einrichtung zur Klageänderung nach § 264 Nr. 3 ZPO
- A. Subjektive Klageänderungen auf Klägerseite
- B. Subjektive Klageänderungen auf Beklagtenseite
- § 5 Mandatsniederlegung seitens des Prozessvertreters der klagenden qualifizierten Einrichtung
- § 6 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Klageänderungsmöglichkeiten im Musterfeststellungsprozess
- § 1 Uneingeschränkte Anwendbarkeit der Regelungen über Widerklagen
- § 2 Drittwiderklagen unter Einbeziehung der Verbraucher
- I. Grundsätzliche Zulässigkeit von Widerklagen vor dem Verstreichen des letztmaligen Anmeldungsrücknahmezeitpunktes
- II. Zulässige Anträge: § 606 I 1 ZPO analog
- I. Spannungsverhältnis mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör der Angemeldeten
- II. Objektiver Bedeutungsgehalt der Anmeldungserklärung
- 1. Wortlaut als Anhaltspunkt für oder gegen die Zulassung von Widerklagen?
- 2. § 606 I 1 ZPO als Zuweisung einer exklusiven Initiativklagebefugnis
- IV. Fehlende Möglichkeit der Erhebung einer eigenen Musterfeststellungsklage
- 1. Sinn und Zweck der Widerklage im herkömmlichen Zivilprozess
- a) Prozessökonomie
- b) Rechtssicherheit
- aa) Die Musterfeststellungklage als Ausgleich einer bereits vorher ins Ungleichgewicht geratenen Waffengleichheit?
- bb) Die Widerklagemöglichkeit als Ausdruck der prozessualen Waffengleichheit im herkömmlichen Zivilprozess
- (1) Gedanke des abtretungsrechtlichen Schuldnerschutzes
- (2) Abgleich der prozessualen Konstellationen
- (3) Die Widerklage als Gegenangriff
- dd) Fazit
- 1. Bereits rechtshängige Hauptklage
- a) Zweifel am Vorliegen der Parteiidentität
- b) Annahme der Parteiidentität unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Musterfeststellungsverfahrens
- 3. Konnexität
- 4. Keine anderweitige Rechtshängigkeit bzw. vom Klagebegehren abweichender Streitgegenstand
- 5. Kein Ausschluss kraft Gesetzes
- a) Sachliche Zuständigkeit
- b) Örtliche Zuständigkeit
- 7. Gleiche Prozessart
- 8. Ergebnis der Prüfung der Widerklagevoraussetzungen
- 1. Grundsätzliche Unzulässigkeit von Widerklagen im Musterfeststellungsprozess
- a) Beispielsfälle
- b) Systemkonformität der Widerklage mit den dargestellten Anträgen
- c) Freie Wahl des Widerklagegegners?
- VIII. § 15 KapMuG analog als Ersatz für die Widerklagemöglichkeit
- § 4 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Widerklagemöglichkeit im Musterfeststellungsprozess
- § 1 Folgen einer unzureichenden Prozessführung für die Angemeldeten
- 1. Prozessführung kraft Satzungsbestimmung?
- 2. Einflussnahmemöglichkeit aufgrund der Mitgliedseigenschaft
- 3. Haftungsanspruch aus dem Mitgliedschaftsverhältnis?
- 1. Einordnung als materiellrechtliche Erklärung?
- a) Inhaltliche Fixierung der Anmeldungserklärung
- b) Voraussetzungen und Wirkungen im Prozessrecht normiert
- c) Vollzug der Anmeldungserklärung außerhalb eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses
- d) Parallele zu den Ausführungen bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft
- 1. Bedenken gegen die Annahme einer Sonderbeziehung
- 2. Situation bei der Musterfeststellungsklage
- 3. Entstehungsgrund für eine Sonderrechtsbeziehung mit Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 II BGB
- 4. Verfassungskonforme Auslegung hin zu der Entstehung einer Sonderbeziehung mit Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 II BGB
- 1. Einwände gegen eine Haftung der qualifizierten Einrichtung
- a) Übernahme von Verantwortung geht mit Haftung einher
- b) Mittellosigkeit und Altruismus
- c) Ungleiche Verteilung der Chancen und Risiken
- 1. Ablehnung der Einordnung als besonderes Prozessrechtsverhältnis
- 2. Ablehnung der Unkündbarkeit
- 1. Gemeinsamkeiten mit dem Auftragsrecht
- 2. Unterschiede zum Auftragsrecht
- III. Prozessuales Repräsentationsverhältnis mit Geschäftsbesorgungscharakter
- 1. Wesenszüge eines Treuhandverhältnisses
- 2. Abgleich mit dem Verhältnis zwischen qualifizierter Einrichtung und Angemeldetem
- 3. Weitere Gesichtspunkte zugunsten der Annahme eines prozessualen Treuhandverhältnisses
- 4. Treugutübertragung
- 5. Versuch der Einordnung in bestehende Treuhandarten
- 6. Differenzierung zwischen eigen- und uneigennütziger Treuhand
- 1. Die §§ 677 ff. ZPO passen nicht auf die Musterprozessführung
- 2. Die Führung eines Musterfeststellungsprozesses ist den qualifizierten Einrichtungen vorbehalten
- VI. Zwischenergebnis zur Einordnung des prozessualen Rechtsverhältnisses
- 1. § 823 I BGB
- 2. § 823 II BGB
- 3. § 826 BGB
- 1. Leistungstreuepflichten
- 2. Aufklärungs- und Beratungspflichten
- 3. Nachwirkende Rücksichtnahmepflichten
- 1. Fehlender dogmatischer Anknüpfungspunkt für die Herleitung einer Haftungsprivilegierung
- 2. Berücksichtigung weiterer Interessen
- 3. Möglichkeit der Differenzierung zwischen Fehlern der qualifizierten Einrichtung und ihres Prozessvertreters
- 1. Perspektive der klagenden qualifizierten Einrichtung
- 2. Motivation zur Erhebung einer Musterfeststellungsklage
- 3. Endgültiger Schadenseintritt bei der qualifizierten Einrichtung?
- 4. Versicherbarkeit des Risikos einer Haftung
- D. Fazit zur Haftung der qualifizierten Einrichtung
- A. Einordnung des Vertrags zwischen Anwalt und qualifizierter Einrichtung
- I. Fehlende Geschäftsführereigenschaft
- II. Kein Fremdgeschäftsführungswille
- III. Unterstellte Geschäftsführung ist nicht auftragslos
- I. Mögliche Aspekte gegen eine Haftung aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- II. Leistungsnähe
- 1. Das Merkmal der Gläubigernähe
- 2. Gläubigernähe bei Annahme einer Haftung der qualifizierten Einrichtung
- 3. Gläubigernähe bei Ablehnung einer Haftung der qualifizierten Einrichtung
- I. Drittschadensliquidation bei Annahme eines Haftungsanspruchs gegen die qualifizierte Einrichtung
- II. Drittschadensliquidation bei Ablehnung eines Haftungsanspruchs gegen die qualifizierte Einrichtung
- E. Fazit zur Haftung des Prozessvertreters im Musterfeststellungsverfahren
- Teil Drei: Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnissePages 527 - 532 Download chapter (PDF)
- LiteraturverzeichnisPages 533 - 552 Download chapter (PDF)
- RegisterPages 553 - 557 Download chapter (PDF)




