Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen i.S.v. § 266a Abs. 1 StGB während der materiellen Insolvenz der GmbH
Eine Untersuchung zum Konkurrenzverhältnis von § 266a Abs. 1 StGB zu § 64 Abs. 2 GmbHG- Autor:innen:
- Verlag:
- 03.02.2009
Zusammenfassung
Seit Langem beschäftigt die Wissenschaft und Rechtsprechung die Frage, ob der Geschäftsführer einer GmbH auch nach Eintritt der materiellen Insolvenz verpflichtet bleibt, die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen. Das Konfliktpotential bietet hier die Rechtsordnung selbst, die mit § 266a Abs. 1 StGB und § 64 Abs. 2 GmbHG in der Unternehmenskrise scheinbar zwei genau gegenläufige Normbefehle aufstellt. Der Autor zeigt, dass der Normwiderspruch mit Hilfe eines akzessorischen Ansatzes zu lösen ist, indem er zunächst abstrakt ermittelt, wann das Strafrecht akzessorisch zu anderen Teilrechtsordnungen regelt, um sodann die Akzessorietät von § 266a Abs. 1 StGB nachzuweisen. Dabei erfolgt eine intensive Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung der Rechtsprechung und Teilen der Wissenschaft, und auch der seit dem 1.1.2008 geltende § 28e Abs. 1 S. 1 SGB IV n.F. löst den Konflikt nicht zugunsten des Strafrechts. Zusammenfassend wird dargelegt, wie mit Normkonflikten zwischen dem Strafrecht und der übrigen Rechtsordnung umzugehen ist. Deshalb lassen sich die gewonnenen Ergebnisse auch auf gleichartige Normkonflikte beziehen.
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Bibliographische Angaben
- Erscheinungsjahr
- 2009
- Erscheinungsdatum
- 03.02.2009
- ISBN-Print
- 978-3-8329-3991-5
- ISBN-Online
- 978-3-8452-1346-0
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht
- Band
- 8
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 210
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 12
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 13 - 16
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 17 - 22
- Das Problem Kein Zugriff Seiten 23 - 28
- Strafrechtliche Rechtsprechung Kein Zugriff Seiten 28 - 31
- Rechtsprechung unmittelbar zum Verhältnis von § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB zu § 64 Abs. 2 GmbHG Kein Zugriff
- Rechtsprechung zur Position des § 266a Abs. 1 StGB in der Gesamtrechtsordnung Kein Zugriff
- Zusammenfassung Kein Zugriff Seiten 38 - 39
- Vorrang der § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB Kein Zugriff Seiten 39 - 41
- Vorrang des § 64 Abs. 2 GmbHG Kein Zugriff Seiten 41 - 44
- Eingeschränkter Vorrang der § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
- Vorrang des § 266a Abs. 1 StGB mit Möglichkeit der Entschuldigung Kein Zugriff
- Differenzierung nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit Kein Zugriff
- Differenzierung nach den Sanierungsaussichten Kein Zugriff
- Konfliktfreies Nebeneinander von § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB und § 64 Abs. 2 GmbHG Kein Zugriff Seiten 48 - 49
- Freies Wahlrecht des Geschäftsführers Kein Zugriff Seiten 49 - 52
- Einwände gegen die bisherigen Lösungswege Kein Zugriff Seiten 52 - 54
- Rückschluss von der Sanktionsnorm auf die Verhaltensnorm Kein Zugriff
- Überleitung der Verhaltensnorm durch § 14 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
- Grundsätze des Sozialversicherungssystems Kein Zugriff
- Die Beitragsvorenthaltungstatbestände des KVG Kein Zugriff
- Die Entwicklung der weiteren Beitragsvorenthaltungsstraftatbestände Kein Zugriff
- Zwischenfazit Kein Zugriff
- § 266a Abs. 1 StGB als strukturell erforderliche Absicherung des Sozialversicherungssystems Kein Zugriff
- Rechtsgut, Deliktsnatur und Tatbestandsvoraussetzungen des § 266a Abs. 1 StGB Kein Zugriff
- Straffreiheit nach § 266a Abs. 6 StGB Kein Zugriff
- Schlussfolgerung für die Verhaltensnorm aus § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
- Gang der Untersuchung Kein Zugriff
- Historischer Überblick Kein Zugriff
- Notwendigkeit von Gläubigerschutz im GmbH-Recht Kein Zugriff
- § 64 GmbHG als gläubigerschützende Vorschrift Kein Zugriff
- § 64 Abs. 2 GmbHG im Haftungskonzept des GmbH-Rechts Kein Zugriff
- Die Verhaltensnorm aus § 64 Abs. 2 GmbHG Kein Zugriff
- Aussagen des § 64 Abs. 2 GmbHG über den Umgang mit Gesellschaftsvermögen Kein Zugriff
- § 64 Abs. 2 GmbHG im Zivilrechtssystem Kein Zugriff
- Begriffsbestimmung in der gesellschaftsrechtlichen Literatur Kein Zugriff
- (Allgemeine) Verhaltenspflichten und § 43 GmbHG Kein Zugriff
- Konsequenzen für § 64 Abs. 2 S. 2 GmbHG Kein Zugriff
- Zwischenfazit Kein Zugriff
- Schlussfolgerungen für die Verhaltensnorm aus § 64 Abs. 2 GmbHG Kein Zugriff
- Überschneidungen von § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB mit § 64 Abs. 2 GmbHG und Zwischenfazit Kein Zugriff Seiten 101 - 102
- Einführung Kein Zugriff Seiten 102 - 103
- § 28e Abs. 1 S. 2 SGB IV im insolvenzrechtlichen Anfechtungsrecht Kein Zugriff Seiten 103 - 107
- Keine Geltung der Fiktion bei § 266a Abs. 1 StGB Kein Zugriff Seiten 107 - 107
- Keine Geltung der Fiktion bei § 64 Abs. 2 GmbHG Kein Zugriff Seiten 107 - 111
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 111 - 112
- Normtheoretischer Hintergrund bei Widersprüchen zwischen dem Strafrecht und der übrigen Rechtsordnung Kein Zugriff Seiten 112 - 115
- Begriff der Einheit der Rechtsordnung Kein Zugriff
- Verfassungsrechtliche Verankerung des Grundsatzes der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung Kein Zugriff
- Zwischenbilanz Kein Zugriff
- Kompetenzordnung Kein Zugriff
- Verhältnismäßigkeitsprinzip Kein Zugriff
- Verfassungsrechtliches Verbot der Beeinträchtigung der Zielsetzung anderer Teilrechtsordnungen Kein Zugriff
- Verfassungsrechtlich vorgegebene Gesetzessystematik Kein Zugriff
- Zwischenbilanz Kein Zugriff
- Lex superior derogat legi inferiori Kein Zugriff
- Lex posterior derogat legi priori Kein Zugriff
- Lex specialis derogat legi generali Kein Zugriff
- Keine allgemein anerkannte generelle Akzessorietät des Strafrechts Kein Zugriff
- Akzessorietät des Umweltschutzstrafrechts Kein Zugriff
- Straßenverkehrsrechtsakzessorietät des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB Kein Zugriff
- Akzessorietät des § 266 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
- Zwischenfazit Kein Zugriff
- § 261 Abs. 2 StGB und § 159 InsO Kein Zugriff
- § 323c StGB und § 64 Abs. 2 GmbHG Kein Zugriff
- §§ 218, 27 StGB und § 985 BGB Kein Zugriff
- Zwischenfazit Kein Zugriff
- Zwischenbilanz Kein Zugriff
- Das Sozialrecht als Bezugspunkt Kein Zugriff
- Das Gesellschaftsrecht als (mittelbarer) Bezugspunkt Kein Zugriff
- Zwischenbilanz Kein Zugriff
- Akzessorietät zur Sicherstellung der Verhältnismäßigkeit von § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
- Akzessorietät zum Schutz vor Systembrüchen Kein Zugriff
- Zwischenbilanz Kein Zugriff
- Vorrang der § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB aufgrund ihrer Strafbewehrung Kein Zugriff
- Die von § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB vorausgesetzte Handlungsfähigkeit bestimmt sich nach derjenigen der Gesellschaft Kein Zugriff
- Einfluss von § 266a Abs. 6 StGB auf die Auslegung des Tatbestandes Kein Zugriff
- Insolvenzrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nicht vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Kein Zugriff
- Trennung der Zahlung an sich vom Zahlungserfolg Kein Zugriff
- Ungleichbehandlung von GmbH-Geschäftsführer und geschäftsführendem Personengesellschafter Kein Zugriff
- Unvereinbarkeit des eingeschränkten Vorrangs mit dem Inhalt und der Regelungssystematik des § 64 GmbHG Kein Zugriff
- Konflikt nicht auf der Rechtswidrigkeitsebene zu lösen Kein Zugriff
- Beseitigung der Konfliktsituation durch Insolvenzantragsstellung Kein Zugriff
- Schutz in der wirtschaftlichen Krise als Geltungsgrund des § 266a StGB? Kein Zugriff
- Zwischenfazit Kein Zugriff
- Zwischenbilanz Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 178 - 179
- Grundlagen der omissio libera in omittendo Kein Zugriff
- Anwendung der omissio libera in omittendo bei § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 StGB während der materiellen Insolvenz der GmbH Kein Zugriff
- Zwischenbilanz Kein Zugriff
- Formelle Voraussetzungen einer Wahlfeststellung Kein Zugriff
- Materielle Voraussetzung einer Wahlfeststellung Kein Zugriff
- Zwischenbilanz Kein Zugriff
- Fazit Kein Zugriff Seiten 189 - 191
- Ergebnis des Teils 2: Die Lösung des Konflikts Kein Zugriff Seiten 191 - 192
- Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse Kein Zugriff Seiten 193 - 196
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 197 - 210





