
Werknutzung und künstliche Intelligenz
Analyse und Perspektiven der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Werken als Trainings- und Inputdaten künstlicher neuronaler Netze- Autor:innen:
- Reihe:
- Datenrecht und neue Technologien, Band 14
- Verlag:
- 2025
Zusammenfassung
Diese Arbeit analysiert, welche Rahmenbedingungen das Urheberrecht für die Verwendung von Werken als Trainings- und Inputdaten künstlicher neuronaler Netze zur Verfügung stellt. Sie liefert damit Antworten auf hochaktuelle und praxisrelevante Fragestellungen. Geklärt wird unter anderem, ob das KI-Training urheberrechtlich frei möglich ist oder welche Anforderungen an einen „maschinenlesbaren“ Nutzungsvorbehalt gestellt werden. Auch die Verwendung von Werken als Prompts generativer KI-Systeme wird untersucht. Der Verfasser nimmt dabei auch die Lex ferenda des Urheberrechts in den Blick: Wohin sollte sich die Rechtsordnung bewegen? Wie kann der Gesetzgeber tätig werden? Hierfür wartet die Arbeit mit konkreten Regelungsvorschlägen auf.Der Titel wird mit Erscheinen auch Open Access zur Verfügung stehen.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2025
- ISBN-Print
- 978-3-7560-3383-6
- ISBN-Online
- 978-3-7489-6346-2
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Datenrecht und neue Technologien
- Band
- 14
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 356
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- A. Einleitung
- I. KI-Begriff der Untersuchung
- 1. Maschinelles Lernen
- 2. Struktur und Arbeitsweise eines künstlichen neuronalen Netzes
- 3. Das Lernen: Training des künstlichen neuronalen Netzes
- C. Forschungsfrage und Ziel der Arbeit
- D. Gang der Untersuchung
- a) Die Urheberinteressen
- b) Grundrechtlicher Schutz der Urheberinteressen
- c) Schlussfolgerung: Freistellung wegen Unerheblichkeit für die Urheber
- aa) Grundrechte der Nutzer
- bb) Berücksichtigung von Nutzerinteressen als sekundäres Regelungsziel des europäischen Urheberrechts
- cc) Sozialbindung des Urheberrechts
- b) Funktion des Ausgleichsmechanismus
- a) Überblick über die Funktionsweise
- b) Eignung der ökonomischen Analyse des Rechts für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen
- 4. Techniksensibilität des Urheberrechts oder der „more technological approach“
- 5. Zusammenfassung: Maßstab für die regulatorische Analyse
- a) Unvergütete Schutzbereichsbegrenzung: Unmittelbar begrenzende Ausgestaltung der Verwertungsrechte und vergütungsfreie Schrankenbestimmung
- b) Gesetzliche Lizenz
- c) Erweiterte kollektive Lizenz
- d) Zusammenfassung
- a) Angemessener Ausgleich für die Nutzungshandlung
- b) Darlegungs- und Beweislast bei vergütungsfreier Nutzung
- c) Schutz eingesetzter technischer Schutzmaßnahmen via § 95a UrhG
- d) Notwendigkeit eines Opt-out-Mechanismus
- e) Erhöhtes Bedürfnis nach Rechtssicherheit für Werknutzer
- f) Weitere Aspekte und Zusammenfassung
- 1. Beeinträchtigung der Urheberinteressen
- a) Zu berücksichtigende Trainingsdatensammler- und Allgemeininteressen
- b) Beeinträchtigungsintensitäten der gegenläufigen Interessen
- c) Erwägungen gegen eine Freistellung
- aa) Verhältnis zwischen der Speicherung zum Training und den Erzeugnissen des KI-Systems
- bb) Kompensationswirkung einer Vergütungspflicht
- cc) Art der Werkverwendung
- dd) Innovationsbegünstigte und Bedeutung des Innovationsinteresses
- ee) Praktische Erwägungen
- ff) Ökonomischer Vorteil aus einer Freistellung
- e) Schlussfolgerungen
- a) Rechtfertigungsansätze für eine vergütungsfreie Nutzung
- b) Argumente für eine Vergütungspflicht
- c) Schlussfolgerung
- a) Vorteile eines Opt-out-Mechanismus
- b) Praktische Schwierigkeiten und weitere Nachteile eines Opt-out-Mechanismus
- c) Schlussfolgerungen
- 3. Erhöhtes Rechtssicherheitsbedürfnis
- 4. Schlussfolgerung für den Freistellungsmechanismus
- III. Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Tätigkeit
- IV. Zwischenergebnis
- I. Zweckmäßigkeit der Freistellung
- 1. Angemessene Vergütung der Urheber
- 2. Schutz technischer Schutzmaßnahmen über § 95a UrhG
- 3. Vergleich zum Werkgenuss
- III. Zwischenergebnis
- 1. Beeinträchtigung der Urheberinteressen
- 2. Abwägung der Urheber- und Nutzerinteressen
- 3. Schlussfolgerung
- 1. Notwendigkeit eines angemessenen Ausgleichs
- 2. Schutz eingesetzter technischer Schutzmaßnahmen
- III. Zwischenergebnis
- 1. Zweckmäßigkeit der Freistellung
- 2. Freistellungsmechanismus
- 3. Zwischenergebnis
- 1. Zweckmäßigkeit einer Freistellung
- 2. Freistellungsmechanismus
- III. Zwischenergebnis
- F. Zusammenfassung der regulatorischen Bedarfsanalyse
- 1. Hinreichender Inlandsbezug der Speicherung zur Anwendung deutschen Urheberechts
- 2. Hilfsweise Geltung durch Extraterritorialität des Unionsurheberrechts nach der KI-VO
- II. Eingriff in das urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrecht
- a) Vorübergehender Charakter der Vervielfältigung
- b) Eigene wirtschaftliche Bedeutung der Vervielfältigung
- c) Schlussfolgerung zur Anwendbarkeit der Schrankenbestimmung
- (1) Wortsinn des Begriffs der „Gewinnung“ im deutschen Regelungskontext
- (2) Wortsinn des Begriffs der „Gewinnung“ im unionsrechtlichen Regelungskontext
- (3) Schlussfolgerung aus dem Wortlaut der Bestimmungen
- bb) Systematische Bezüge
- cc) Technologische Neutralität des Urheberrechts
- (1) Nationale Gesetzeshistorie
- (2) Historie der Richtlinienbestimmung
- ee) Zweck des zugrundeliegenden Richtlinienrechts
- ff) Schlussfolgerungen
- b) Bezugspunkt der Informationsgewinnung
- c) Schlussfolgerungen für das KI-Training als Text und Data Mining im Sinne des § 44b Abs. 1 UrhG
- aa) Bestimmter Sonderfall
- bb) Beeinträchtigung der normalen Verwertung und ungebührliche Beeinträchtigung der Urheberinteressen
- e) Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit von § 44b UrhG
- (1) Wortlaut und systematischer Bezug zu Art. 3 DSM-RL
- (2) Regelungszweck
- (3) Ergebnis der Auslegung
- (4) Beispiele für rechtmäßige Zugangskonstellationen
- (5) Technische Schutzmaßnahmen sowie Geoblocking-Technologien und ihre Auswirkungen auf die rechtmäßige Zugänglichkeit
- (6) Abgleich mit den identifizierten Regelungsbedürfnissen und Schlussfolgerungen
- (⍺) Voraussetzungen
- (β) Aktiver Eingriff des Datenverarbeiters im vorliegenden Fall
- (ɣ) Schlussfolgerungen
- (⍺) Strenge Wortlautanwendung
- (β) Umkehrschluss aus § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG
- (ɣ) Ableitung eines allgemeinen Rechtsgedankens aus § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG
- (δ) Teleologische Erwägungen anhand des umgesetzten Art. 4 DSM-RL
- (ϵ) Auslegungsergebnis
- (iii) Zugangsweitergabe trotz vertraglicher Weitergabebeschränkung
- (2) Bereitstellung bereits angefertigter Vervielfältigungsvorlagen aus den Werkzugängen für Datenverarbeitung im Interesse des Zugangsinhabers
- (i) Rechtmäßiger Zugang der Datenverarbeiter
- (⍺) Argumente für eine ungebührliche Beeinträchtigung der Urheberinteressen
- (β) Argumente gegen eine ungebührliche Beeinträchtigung der Urheberinteressen
- (ɣ) Schlussfolgerungen
- (δ) Abweichende Beurteilung bei objektiver Erkennbarkeit der zugangsgeschützten Herkunft genutzter Vervielfältigungsvorlagen
- (4) Zugangsvermittlung für Datenverarbeitung im Interesse des Datenverarbeiters
- cc) Fernwirkung einer fehlenden Zugangsberechtigung insbesondere bei der öffentlichen Wiedergabe von Trainingsdatensätzen
- aa) Kommerziell tätige Trainingsdatensammler
- (1) Wortlaut der Regelung
- (2) Systematische Anknüpfungspunkte
- (3) Telos der Schrankenbestimmung
- (4) Zwischenergebnis
- (i) Erwägungen zugunsten der betroffenen Urheber
- (ii) Erwägungen zugunsten intermediärer Trainingsdatensammler
- (6) Schlussfolgerungen
- (7) Auswirkungen der Schrankenbestimmung auf die Geschäftsmodelle intermediärer Trainingsdatensammler
- aa) Zeitpunkt des Eingreifens der Löschungspflicht
- bb) Regulatorische Defizite des geltenden Urheberrechts
- (1) Notwendigkeit einer digitalen Hinterlegung der Informationen
- (i) Natürlicher Sprachgebrauch des Begriffs „maschinenlesbar“ bzw. „machine-readable“
- (ii) Begriffsverwendung im nationalen Regelungskontext
- (⍺) Maschinenlesbarkeit in der PSI-Richtlinie
- (β) Maschinenlesbarkeit in der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- (ɣ) Maschinenlesbarkeit in der KI-Verordnung
- (δ) Maschinenlesbarkeit in der Datenschutz-Grundverordnung
- (ϵ) Schlussfolgerung zur Existenz eines einheitlichen europäischen Begriffsverständnisses
- (iv) Telos der Regelung
- (v) Systematik innerhalb des nationalen Regelungsgefüges
- (vi) Schlussfolgerung
- (1) Verhältnis zwischen Angemessenheits- und Maschinenlesbarkeitsvoraussetzung
- (2) Richtlinienkonforme Auslegung des § 44b UrhG zur nationalen Anknüpfung der Angemessenheitsvoraussetzung
- (i) Ort der Vorbehaltserklärung bei online veröffentlichten Inhalten
- (ii) Sprache der Vorbehaltserklärung
- (iii) Mindestmaß an Struktur und Klarheit
- cc) Ausdrücklichkeit des Nutzungsvorbehalts
- dd) Notwendigkeit einer Beschränkung der Vorbehaltserklärung auf Nutzung zum Zwecke des Text und Data Minings
- (1) Robots Exclusion Standard (robots.txt)
- (2) Spawning-Protokoll (ai.txt)
- (3) World Wide Web Consortium (W3C) TDM Reservation Protocol
- (4) Technische Schutzmaßnahmen gemäß § 95a UrhG
- ff) Werk- oder wiedergabebezogene Wirkung des Nutzungsvorbehalts
- gg) Zeitliche Wirkung des Nutzungsvorbehalts
- (1) Einfache und ausschließliche Rechtsinhaber
- (i) Inhaltliche Beschränkungen und die Vorbehaltsbefugnis
- (ii) Zeitliche sowie räumliche Beschränkungen und die Vorbehaltsbefugnis
- (3) Vertragliche Schutzpflicht beim Auseinanderfallen von Wiedergabeherrschaft und Vorbehaltsbefugnis
- (1) Bereitstellung bereits angefertigter Vervielfältigungsvorlagen
- (2) Zugangsvermittlung
- jj) Zwischenergebnis zum Nutzungsvorbehalt
- j) Fazit zur Schrankenbestimmung für Text und Data Mining
- a) Schrankenbestimmung für Zitate (§ 51 UrhG)
- b) Schrankenbestimmung für die Benutzung eines Datenbankwerks (§ 55a UrhG)
- aa) Irrtümlich nicht erfasste Nutzungsvorbehalte (§ 44b Abs. 3 UrhG)
- bb) Trainingsdatensätze aus primär nicht urheberrechtlich geschützten Inhalten
- d) Schrankenbestimmung für Karikatur, Parodie und Pastiche (§ 51a UrhG)
- e) Intermediäre Trainingsdatensammler als Bibliotheken (§ 60d UrhG)
- a) Rechtmäßige Zugänglichkeit der Werke für Nutzer der Gedächtniseinrichtungen
- b) Freistellung über § 60d UrhG zugunsten der Nutzer von Gedächtnisinstitutionen
- 5. Zwischenergebnis zum Eingreifen einer urheberrechtlichen Schrankenbestimmung
- IV. Gesetzliche Vergütung für Urheber
- V. Zwischenfazit zum Web Scraping von Werken als Trainingsdaten für KI
- aa) Der Begriff des Vervielfältigungsstücks nach dem UrhG
- (1) Herleitung einer Schutzbereichsbegrenzung aus der verwertungsrechtlichen Funktion des Vervielfältigungsrechts
- (2) Wiedererkennbarkeit eigenschöpferischer Züge nach der Normalisierung
- (3) Weitere funktionsorientierte Erwägungen zur Normalisierung von Werken
- cc) Schlussfolgerungen
- aa) Schrankenbestimmung für vorübergehende Vervielfältigungshandlungen (§ 44a UrhG)
- (1) Grundsätzliche Anwendbarkeit von § 44b UrhG
- (2) Auswirkungen von Veränderungen der Werke auf die Anwendbarkeit der Schrankenbestimmung
- c) Zwischenergebnis zur Normalisierung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten
- (1) Faktische oder normative Widererkennbarkeit
- (2) Beurteilungsperspektive für die faktische Wiedererkennbarkeit schutzbegründender Elemente
- (3) Technische Rekonstruierbarkeit
- (4) Wiedererkennbarkeitsgrenze bei ausschließlich technisch bedingten Erzeugnissen ohne eigene Werkqualität
- bb) Anwendung des Maßstabs der Wiedererkennbarkeit auf den konkreten Fall
- b) Schlussfolgerung
- 3. Zwischenfazit zur Vorverarbeitung urheberrechtlicher geschützter Trainingsdaten
- II. Trainingsanalyse der Werke selbst
- III. Vervielfältigungen während der Trainingsanalyse
- 1. Objektive Identifizierbarkeit schutzbegründender Elemente in Parametern eines KNN
- 2. Möglichkeiten der Invertierung und die Wiedererkennbarkeit
- 3. Identifizierbarkeit schutzbegründender Elemente im Output von KI und die Wiedererkennbarkeit
- 4. Schlussfolgerungen
- V. Fazit zur Durchführung des Trainings auf Basis von Werken
- I. Eingriff in das Vervielfältigungsrecht
- a) Vorübergehende Vervielfältigung
- b) Wesentlicher und integraler Bestandteil eines technischen Verfahrens
- c) Flüchtiger oder begleitender Charakter der Vervielfältigungen
- d) Rechtmäßige Nutzung
- aa) Eigene wirtschaftliche Bedeutung unmittelbar aus der Nutzung der Werke als Inputdaten
- bb) Mittelbare eigene wirtschaftliche Bedeutung aus der Möglichkeit zur Sekundärverwertung von Inputdaten
- cc) Schlussfolgerungen
- f) Zwischenergebnis
- g) Erfassung rechtswidrig verfügbarer Werke
- aa) Anwendbarkeit der Schrankenbestimmung
- bb) Zugangsvermittlung oder Bereitstellung von Vervielfältigungsvorlagen an dritte Datenverarbeiter
- cc) Fernwirkung des Nutzungsvorbehalts bei Zugangsvermittlung oder Bereitstellung von Vervielfältigungsvorlagen an dritte Datenverarbeiter
- b) Anwendungsspezifische Schrankenbestimmungen
- 3. Verhältnis der Schrankenbestimmungen aus § 44a Nr. 2 UrhG und § 44b UrhG
- a) Technische Perspektive auf die Verarbeitung als Inputdaten
- b) Erzeugung von Kreativinhalten im Output
- c) Dreistufentest
- d) Schlussfolgerungen
- IV. Zwischenfazit zur Speicherung urheberrechtlich geschützter Inputdaten
- 1. Eingriff in das urheberrechtliche Verwertungsrecht
- aa) Grundvoraussetzungen des Schrankentatbestands
- bb) Eigene wirtschaftliche Bedeutung der Vervielfältigungen
- cc) Schlussfolgerungen zur grundsätzlichen Anwendbarkeit von § 44a Nr. 2 UrhG
- dd) Verändernde Vervielfältigungen und das Änderungsverbot (§ 62 UrhG)
- b) Schrankenbestimmung für Text und Data Mining (§ 44b UrhG)
- 3. Zwischenergebnis zur Normalisierung der Inputdaten
- II. Feature Encoding
- III. Zwischenfazit zur Vorverarbeitung urheberrechtlich geschützter Inputdaten
- E. Zusammenfassung des dritten Teils
- I. Reichweite der Schrankenbestimmung
- 1. Vergütungspflicht und Vergütungssystem
- 2. Vergütungshöhe und ihre Konkretisierung durch Verwertungsgesellschaften
- 3. Erwartung der Vervielfältigung als Voraussetzung für die Vergütung (§ 44c Abs. 1 UrhG-E)
- 4. Trainingsdatensammler als Vergütungsschuldner (§ 44c Abs. 2 UrhG-E)
- 1. Klarstellung zum KI-Training
- 2. Verzicht auf Löschungspflicht und Opt-Out-Mechanismus
- a) Vergütungspflicht als solche
- b) Trainingsdatensammler als Vergütungsschuldner
- c) Zwischenergebnis
- IV. Zusammenfassung und kritische Würdigung des Regelungsvorschlags
- I. Unmittelbar begrenzende Ausgestaltung des urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechts
- II. Unionsrechtliche Perspektive auf den Regelungsvorschlag und Schlussfolgerungen
- I. Unmittelbar begrenzende Ausgestaltung des urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechts
- II. Unionsrechtliche Perspektive auf den Regelungsvorschlag und Schlussfolgerungen
- Fünfter Teil: Zusammenfassung und Schlussfolgerungen aus der UntersuchungSeiten 327 - 332 Download Kapitel (PDF)
- LiteraturverzeichnisSeiten 333 - 356 Download Kapitel (PDF)




