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Werknutzung und künstliche Intelligenz

Analyse und Perspektiven der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Werken als Trainings- und Inputdaten künstlicher neuronaler Netze
Authors:
Publisher:
 2025

Summary

This thesis examines the legal framework established by copyright law for the use of works as training and input data for artificial neural networks (AI). It thus addresses highly pressing and practical questions. For example, it clarifies whether AI training can be conducted without the author's consent and which requirements must be met for a 'machine-readable' reservation of rights. The use of works as prompts for generative AI systems is also examined. Additionally, the author reflects on the future of copyright law: In what direction should the legal system evolve? How can lawmakers engage? The thesis offers some specific regulatory suggestions.The book will also be available in open access upon publication.



Bibliographic data

Copyright year
2025
ISBN-Print
978-3-7560-3383-6
ISBN-Online
978-3-7489-6346-2
Publisher
Nomos, Baden-Baden
Series
Datenrecht und neue Technologien
Volume
14
Language
German
Pages
356
Product type
Book Titles

Table of contents

ChapterPages
  1. Download chapter (PDF)
    1. Vorwort
  2. Download chapter (PDF)
    1. A. Einleitung
      1. I. KI-Begriff der Untersuchung
        1. 1. Maschinelles Lernen
        2. 2. Struktur und Arbeitsweise eines künstlichen neuronalen Netzes
        3. 3. Das Lernen: Training des künstlichen neuronalen Netzes
    2. C. Forschungsfrage und Ziel der Arbeit
    3. D. Gang der Untersuchung
  3. Download chapter (PDF)
          1. a) Die Urheberinteressen
          2. b) Grundrechtlicher Schutz der Urheberinteressen
          3. c) Schlussfolgerung: Freistellung wegen Unerheblichkeit für die Urheber
            1. aa) Grundrechte der Nutzer
            2. bb) Berücksichtigung von Nutzerinteressen als sekundäres Regelungsziel des europäischen Urheberrechts
            3. cc) Sozialbindung des Urheberrechts
          1. b) Funktion des Ausgleichsmechanismus
          1. a) Überblick über die Funktionsweise
          2. b) Eignung der ökonomischen Analyse des Rechts für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen
        1. 4. Techniksensibilität des Urheberrechts oder der „more technological approach“
        2. 5. Zusammenfassung: Maßstab für die regulatorische Analyse
          1. a) Unvergütete Schutzbereichsbegrenzung: Unmittelbar begrenzende Ausgestaltung der Verwertungsrechte und vergütungsfreie Schrankenbestimmung
          2. b) Gesetzliche Lizenz
          3. c) Erweiterte kollektive Lizenz
          4. d) Zusammenfassung
          1. a) Angemessener Ausgleich für die Nutzungshandlung
          2. b) Darlegungs- und Beweislast bei vergütungsfreier Nutzung
          3. c) Schutz eingesetzter technischer Schutzmaßnahmen via § 95a UrhG
          4. d) Notwendigkeit eines Opt-out-Mechanismus
          5. e) Erhöhtes Bedürfnis nach Rechtssicherheit für Werknutzer
          6. f) Weitere Aspekte und Zusammenfassung
        1. 1. Beeinträchtigung der Urheberinteressen
          1. a) Zu berücksichtigende Trainingsdatensammler- und Allgemeininteressen
          2. b) Beeinträchtigungsintensitäten der gegenläufigen Interessen
          3. c) Erwägungen gegen eine Freistellung
            1. aa) Verhältnis zwischen der Speicherung zum Training und den Erzeugnissen des KI-Systems
            2. bb) Kompensationswirkung einer Vergütungspflicht
            3. cc) Art der Werkverwendung
            4. dd) Innovationsbegünstigte und Bedeutung des Innovationsinteresses
            5. ee) Praktische Erwägungen
            6. ff) Ökonomischer Vorteil aus einer Freistellung
          4. e) Schlussfolgerungen
          1. a) Rechtfertigungsansätze für eine vergütungsfreie Nutzung
          2. b) Argumente für eine Vergütungspflicht
          3. c) Schlussfolgerung
          1. a) Vorteile eines Opt-out-Mechanismus
          2. b) Praktische Schwierigkeiten und weitere Nachteile eines Opt-out-Mechanismus
          3. c) Schlussfolgerungen
        1. 3. Erhöhtes Rechtssicherheitsbedürfnis
        2. 4. Schlussfolgerung für den Freistellungsmechanismus
      1. III. Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Tätigkeit
      2. IV. Zwischenergebnis
      1. I. Zweckmäßigkeit der Freistellung
        1. 1. Angemessene Vergütung der Urheber
        2. 2. Schutz technischer Schutzmaßnahmen über § 95a UrhG
        3. 3. Vergleich zum Werkgenuss
      2. III. Zwischenergebnis
        1. 1. Beeinträchtigung der Urheberinteressen
        2. 2. Abwägung der Urheber- und Nutzerinteressen
        3. 3. Schlussfolgerung
        1. 1. Notwendigkeit eines angemessenen Ausgleichs
        2. 2. Schutz eingesetzter technischer Schutzmaßnahmen
      1. III. Zwischenergebnis
        1. 1. Zweckmäßigkeit der Freistellung
        2. 2. Freistellungsmechanismus
        3. 3. Zwischenergebnis
        1. 1. Zweckmäßigkeit einer Freistellung
        2. 2. Freistellungsmechanismus
      1. III. Zwischenergebnis
    1. F. Zusammenfassung der regulatorischen Bedarfsanalyse
  4. Download chapter (PDF)
        1. 1. Hinreichender Inlandsbezug der Speicherung zur Anwendung deutschen Urheberechts
        2. 2. Hilfsweise Geltung durch Extraterritorialität des Unionsurheberrechts nach der KI-VO
      1. II. Eingriff in das urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrecht
          1. a) Vorübergehender Charakter der Vervielfältigung
          2. b) Eigene wirtschaftliche Bedeutung der Vervielfältigung
          3. c) Schlussfolgerung zur Anwendbarkeit der Schrankenbestimmung
              1. (1) Wortsinn des Begriffs der „Gewinnung“ im deutschen Regelungskontext
              2. (2) Wortsinn des Begriffs der „Gewinnung“ im unionsrechtlichen Regelungskontext
              3. (3) Schlussfolgerung aus dem Wortlaut der Bestimmungen
            1. bb) Systematische Bezüge
            2. cc) Technologische Neutralität des Urheberrechts
              1. (1) Nationale Gesetzeshistorie
              2. (2) Historie der Richtlinienbestimmung
            3. ee) Zweck des zugrundeliegenden Richtlinienrechts
            4. ff) Schlussfolgerungen
          1. b) Bezugspunkt der Informationsgewinnung
          2. c) Schlussfolgerungen für das KI-Training als Text und Data Mining im Sinne des § 44b Abs. 1 UrhG
            1. aa) Bestimmter Sonderfall
            2. bb) Beeinträchtigung der normalen Verwertung und ungebührliche Beeinträchtigung der Urheberinteressen
          3. e) Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit von § 44b UrhG
              1. (1) Wortlaut und systematischer Bezug zu Art. 3 DSM-RL
              2. (2) Regelungszweck
              3. (3) Ergebnis der Auslegung
              4. (4) Beispiele für rechtmäßige Zugangskonstellationen
              5. (5) Technische Schutzmaßnahmen sowie Geoblocking-Technologien und ihre Auswirkungen auf die rechtmäßige Zugänglichkeit
              6. (6) Abgleich mit den identifizierten Regelungsbedürfnissen und Schlussfolgerungen
                  1. (⍺) Voraussetzungen
                  2. (β) Aktiver Eingriff des Datenverarbeiters im vorliegenden Fall
                  3. (ɣ) Schlussfolgerungen
                  1. (⍺) Strenge Wortlautanwendung
                  2. (β) Umkehrschluss aus § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG
                  3. (ɣ) Ableitung eines allgemeinen Rechtsgedankens aus § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG
                  4. (δ) Teleologische Erwägungen anhand des umgesetzten Art. 4 DSM-RL
                  5. (ϵ) Auslegungsergebnis
                1. (iii) Zugangsweitergabe trotz vertraglicher Weitergabebeschränkung
              1. (2) Bereitstellung bereits angefertigter Vervielfältigungsvorlagen aus den Werkzugängen für Datenverarbeitung im Interesse des Zugangsinhabers
                1. (i) Rechtmäßiger Zugang der Datenverarbeiter
                  1. (⍺) Argumente für eine ungebührliche Beeinträchtigung der Urheberinteressen
                  2. (β) Argumente gegen eine ungebührliche Beeinträchtigung der Urheberinteressen
                  3. (ɣ) Schlussfolgerungen
                  4. (δ) Abweichende Beurteilung bei objektiver Erkennbarkeit der zugangsgeschützten Herkunft genutzter Vervielfältigungsvorlagen
              2. (4) Zugangsvermittlung für Datenverarbeitung im Interesse des Datenverarbeiters
            1. cc) Fernwirkung einer fehlenden Zugangsberechtigung insbesondere bei der öffentlichen Wiedergabe von Trainingsdatensätzen
            1. aa) Kommerziell tätige Trainingsdatensammler
              1. (1) Wortlaut der Regelung
              2. (2) Systematische Anknüpfungspunkte
              3. (3) Telos der Schrankenbestimmung
              4. (4) Zwischenergebnis
                1. (i) Erwägungen zugunsten der betroffenen Urheber
                2. (ii) Erwägungen zugunsten intermediärer Trainingsdatensammler
              5. (6) Schlussfolgerungen
              6. (7) Auswirkungen der Schrankenbestimmung auf die Geschäftsmodelle intermediärer Trainingsdatensammler
            1. aa) Zeitpunkt des Eingreifens der Löschungspflicht
            2. bb) Regulatorische Defizite des geltenden Urheberrechts
              1. (1) Notwendigkeit einer digitalen Hinterlegung der Informationen
                1. (i) Natürlicher Sprachgebrauch des Begriffs „maschinenlesbar“ bzw. „machine-readable“
                2. (ii) Begriffsverwendung im nationalen Regelungskontext
                  1. (⍺) Maschinenlesbarkeit in der PSI-Richtlinie
                  2. (β) Maschinenlesbarkeit in der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
                  3. (ɣ) Maschinenlesbarkeit in der KI-Verordnung
                  4. (δ) Maschinenlesbarkeit in der Datenschutz-Grundverordnung
                  5. (ϵ) Schlussfolgerung zur Existenz eines einheitlichen europäischen Begriffsverständnisses
                  6. (iv) Telos der Regelung
                  7. (v) Systematik innerhalb des nationalen Regelungsgefüges
                  8. (vi) Schlussfolgerung
              1. (1) Verhältnis zwischen Angemessenheits- und Maschinenlesbarkeitsvoraussetzung
              2. (2) Richtlinienkonforme Auslegung des § 44b UrhG zur nationalen Anknüpfung der Angemessenheitsvoraussetzung
                1. (i) Ort der Vorbehaltserklärung bei online veröffentlichten Inhalten
                2. (ii) Sprache der Vorbehaltserklärung
                3. (iii) Mindestmaß an Struktur und Klarheit
            1. cc) Ausdrücklichkeit des Nutzungsvorbehalts
            2. dd) Notwendigkeit einer Beschränkung der Vorbehaltserklärung auf Nutzung zum Zwecke des Text und Data Minings
              1. (1) Robots Exclusion Standard (robots.txt)
              2. (2) Spawning-Protokoll (ai.txt)
              3. (3) World Wide Web Consortium (W3C) TDM Reservation Protocol
              4. (4) Technische Schutzmaßnahmen gemäß § 95a UrhG
            3. ff) Werk- oder wiedergabebezogene Wirkung des Nutzungsvorbehalts
            4. gg) Zeitliche Wirkung des Nutzungsvorbehalts
              1. (1) Einfache und ausschließliche Rechtsinhaber
                1. (i) Inhaltliche Beschränkungen und die Vorbehaltsbefugnis
                2. (ii) Zeitliche sowie räumliche Beschränkungen und die Vorbehaltsbefugnis
              2. (3) Vertragliche Schutzpflicht beim Auseinanderfallen von Wiedergabeherrschaft und Vorbehaltsbefugnis
              1. (1) Bereitstellung bereits angefertigter Vervielfältigungsvorlagen
              2. (2) Zugangsvermittlung
            5. jj) Zwischenergebnis zum Nutzungsvorbehalt
          4. j) Fazit zur Schrankenbestimmung für Text und Data Mining
          1. a) Schrankenbestimmung für Zitate (§ 51 UrhG)
          2. b) Schrankenbestimmung für die Benutzung eines Datenbankwerks (§ 55a UrhG)
            1. aa) Irrtümlich nicht erfasste Nutzungsvorbehalte (§ 44b Abs. 3 UrhG)
            2. bb) Trainingsdatensätze aus primär nicht urheberrechtlich geschützten Inhalten
          3. d) Schrankenbestimmung für Karikatur, Parodie und Pastiche (§ 51a UrhG)
          4. e) Intermediäre Trainingsdatensammler als Bibliotheken (§ 60d UrhG)
          1. a) Rechtmäßige Zugänglichkeit der Werke für Nutzer der Gedächtniseinrichtungen
          2. b) Freistellung über § 60d UrhG zugunsten der Nutzer von Gedächtnisinstitutionen
        1. 5. Zwischenergebnis zum Eingreifen einer urheberrechtlichen Schrankenbestimmung
      2. IV. Gesetzliche Vergütung für Urheber
      3. V. Zwischenfazit zum Web Scraping von Werken als Trainingsdaten für KI
            1. aa) Der Begriff des Vervielfältigungsstücks nach dem UrhG
              1. (1) Herleitung einer Schutzbereichsbegrenzung aus der verwertungsrechtlichen Funktion des Vervielfältigungsrechts
              2. (2) Wiedererkennbarkeit eigenschöpferischer Züge nach der Normalisierung
              3. (3) Weitere funktionsorientierte Erwägungen zur Normalisierung von Werken
            2. cc) Schlussfolgerungen
            1. aa) Schrankenbestimmung für vorübergehende Vervielfältigungshandlungen (§ 44a UrhG)
              1. (1) Grundsätzliche Anwendbarkeit von § 44b UrhG
              2. (2) Auswirkungen von Veränderungen der Werke auf die Anwendbarkeit der Schrankenbestimmung
          1. c) Zwischenergebnis zur Normalisierung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten
              1. (1) Faktische oder normative Widererkennbarkeit
              2. (2) Beurteilungsperspektive für die faktische Wiedererkennbarkeit schutzbegründender Elemente
              3. (3) Technische Rekonstruierbarkeit
              4. (4) Wiedererkennbarkeitsgrenze bei ausschließlich technisch bedingten Erzeugnissen ohne eigene Werkqualität
            1. bb) Anwendung des Maßstabs der Wiedererkennbarkeit auf den konkreten Fall
          1. b) Schlussfolgerung
        1. 3. Zwischenfazit zur Vorverarbeitung urheberrechtlicher geschützter Trainingsdaten
      1. II. Trainingsanalyse der Werke selbst
      2. III. Vervielfältigungen während der Trainingsanalyse
        1. 1. Objektive Identifizierbarkeit schutzbegründender Elemente in Parametern eines KNN
        2. 2. Möglichkeiten der Invertierung und die Wiedererkennbarkeit
        3. 3. Identifizierbarkeit schutzbegründender Elemente im Output von KI und die Wiedererkennbarkeit
        4. 4. Schlussfolgerungen
      3. V. Fazit zur Durchführung des Trainings auf Basis von Werken
      1. I. Eingriff in das Vervielfältigungsrecht
          1. a) Vorübergehende Vervielfältigung
          2. b) Wesentlicher und integraler Bestandteil eines technischen Verfahrens
          3. c) Flüchtiger oder begleitender Charakter der Vervielfältigungen
          4. d) Rechtmäßige Nutzung
            1. aa) Eigene wirtschaftliche Bedeutung unmittelbar aus der Nutzung der Werke als Inputdaten
            2. bb) Mittelbare eigene wirtschaftliche Bedeutung aus der Möglichkeit zur Sekundärverwertung von Inputdaten
            3. cc) Schlussfolgerungen
          5. f) Zwischenergebnis
          6. g) Erfassung rechtswidrig verfügbarer Werke
            1. aa) Anwendbarkeit der Schrankenbestimmung
            2. bb) Zugangsvermittlung oder Bereitstellung von Vervielfältigungsvorlagen an dritte Datenverarbeiter
            3. cc) Fernwirkung des Nutzungsvorbehalts bei Zugangsvermittlung oder Bereitstellung von Vervielfältigungsvorlagen an dritte Datenverarbeiter
          1. b) Anwendungsspezifische Schrankenbestimmungen
        1. 3. Verhältnis der Schrankenbestimmungen aus § 44a Nr. 2 UrhG und § 44b UrhG
          1. a) Technische Perspektive auf die Verarbeitung als Inputdaten
          2. b) Erzeugung von Kreativinhalten im Output
          3. c) Dreistufentest
          4. d) Schlussfolgerungen
      2. IV. Zwischenfazit zur Speicherung urheberrechtlich geschützter Inputdaten
        1. 1. Eingriff in das urheberrechtliche Verwertungsrecht
            1. aa) Grundvoraussetzungen des Schrankentatbestands
            2. bb) Eigene wirtschaftliche Bedeutung der Vervielfältigungen
            3. cc) Schlussfolgerungen zur grundsätzlichen Anwendbarkeit von § 44a Nr. 2 UrhG
            4. dd) Verändernde Vervielfältigungen und das Änderungsverbot (§ 62 UrhG)
          1. b) Schrankenbestimmung für Text und Data Mining (§ 44b UrhG)
        2. 3. Zwischenergebnis zur Normalisierung der Inputdaten
      1. II. Feature Encoding
      2. III. Zwischenfazit zur Vorverarbeitung urheberrechtlich geschützter Inputdaten
    1. E. Zusammenfassung des dritten Teils
  5. Download chapter (PDF)
      1. I. Reichweite der Schrankenbestimmung
        1. 1. Vergütungspflicht und Vergütungssystem
        2. 2. Vergütungshöhe und ihre Konkretisierung durch Verwertungsgesellschaften
        3. 3. Erwartung der Vervielfältigung als Voraussetzung für die Vergütung (§ 44c Abs. 1 UrhG-E)
        4. 4. Trainingsdatensammler als Vergütungsschuldner (§ 44c Abs. 2 UrhG-E)
        1. 1. Klarstellung zum KI-Training
        2. 2. Verzicht auf Löschungspflicht und Opt-Out-Mechanismus
          1. a) Vergütungspflicht als solche
          2. b) Trainingsdatensammler als Vergütungsschuldner
          3. c) Zwischenergebnis
      2. IV. Zusammenfassung und kritische Würdigung des Regelungsvorschlags
      1. I. Unmittelbar begrenzende Ausgestaltung des urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechts
      2. II. Unionsrechtliche Perspektive auf den Regelungsvorschlag und Schlussfolgerungen
      1. I. Unmittelbar begrenzende Ausgestaltung des urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechts
      2. II. Unionsrechtliche Perspektive auf den Regelungsvorschlag und Schlussfolgerungen
  6. Fünfter Teil: Zusammenfassung und Schlussfolgerungen aus der UntersuchungPages 327 - 332 Download chapter (PDF)
  7. LiteraturverzeichnisPages 333 - 356 Download chapter (PDF)

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