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Enthaftung durch Zustimmung

Voraussetzungen und Grenzen eines Enthaftungsbeschlusses im Aktien- und GmbH-Recht
Autor:innen:
Verlag:
 2021

Zusammenfassung

Können sich Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer effektiv von der Haftung befreien, indem die Gesellschafter der Handlung vorab zustimmen? Das Werk soll zu einem rechtssicheren Umgang mit der Frage der „Enthaftung“ beitragen. Während die enthaftende Wirkung einer Zustimmung im Grundsatz anerkannt ist, sind Voraussetzungen und Grenzen im Detail umstritten. Hier setzt die Autorin an und beleuchtet zunächst wichtige Themenkomplexe im Zusammenhang mit der aktienrechtlichen Enthaftungsregelung des § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG. Im Anschluss wird – mangels entsprechender Vorschrift im GmbH-Recht – untersucht, inwieweit sich die herausgearbeiteten Ergebnisse auf die GmbH übertragen lassen.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2021
ISBN-Print
978-3-8288-4708-8
ISBN-Online
978-3-8288-7796-2
Verlag
Tectum, Baden-Baden
Reihe
Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft
Band
167
Sprache
Deutsch
Seiten
438
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - XXXII
      1. 1. Schadensersatzforderungen bedrohen Existenz von Organmitgliedern Kein Zugriff
      2. 2. Haftungsrisiken als Anreiz für risikoaverses Verhalten Kein Zugriff
      3. 3. System des verdrängten Risikos Kein Zugriff
      4. 4. Unterschätzte Haftungsrisiken im GmbH-Recht Kein Zugriff
      1. 1. Sorgfaltsmaßstab und Haftungstatbestand Kein Zugriff
      2. 2. Haftungsprivilegierung bei unternehmerischen Entscheidungen Kein Zugriff
      1. 1. Zustimmungsbeschluss der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung Kein Zugriff
      2. 2. Verbreitete Skepsis vor einem Enthaftungsbeschluss Kein Zugriff
    1. IV. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
        1. a) Leitungs- und Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes Kein Zugriff
            1. (1) Ausdrückliche Zuständigkeiten der Hauptversammlung gem. § 119 Abs. 1 AktG Kein Zugriff
              1. (a) „Holzmüller“-Entscheidung des BGH Kein Zugriff
              2. (b) „Gelatine“-Entscheidungen des BGH Kein Zugriff
          1. bb) Geschäftsführungsverbot der Hauptversammlung Kein Zugriff
        1. a) Unmittelbare Einwirkungsmöglichkeiten der Hauptversammlung auf den Vorstand Kein Zugriff
        2. b) Mittelbare Einwirkungsmöglichkeiten der Hauptversammlung auf den Vorstand Kein Zugriff
      1. 3. Zwischenergebnis: Kräftegleichgewicht zwischen Vorstand und Hauptversammlung Kein Zugriff
          1. aa) Inhalt und Umfang der Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer Kein Zugriff
          2. bb) Keine eigenverantwortliche Leitungsmacht Kein Zugriff
        1. b) Gesellschafterversammlung als Willensbildungs- und Beschlussorgan Kein Zugriff
        1. a) Umfassende Weisungsbefugnis der Gesellschafter Kein Zugriff
        2. b) Folgepflicht der Geschäftsführer Kein Zugriff
    1. III. Zwischenergebnis: Unterschiede in den Unternehmensordnungen Kein Zugriff
      1. 1. Enthaftung nur gegenüber der Gesellschaft Kein Zugriff
        1. a) Verfolgungsrecht der Gesellschaftsgläubiger und Haftung der Vorstandsmitglieder trotz Hauptversammlungsbeschlusses Kein Zugriff
        2. b) Ausnahmsweise Enthaftung bei Ausführungspflicht gem. § 83 Abs. 2 AktG Kein Zugriff
      2. 3. Zwischenergebnis: Grundsätzlich Enthaftung gegenüber der Gesellschaft Kein Zugriff
    1. II. Keine Enthaftung der Vorstandsmitglieder durch Billigung des Aufsichtsrates Kein Zugriff
      1. 1. Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch vom 05.06.1869 – Unmittelbare und weitreichende Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft und Dritten Kein Zugriff
      2. 2. Aktienrechtsnovelle vom 18.07.1884 – Enthaftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft bei der Ausführung gesetzmäßiger und gesetzwidriger Generalversammlungsbeschlüsse Kein Zugriff
      3. 3. Aktienrecht des HGB vom 10.05.1897 – Beibehaltung der Haftungssituation Kein Zugriff
      4. 4. Rechtslage nach dem Aktiengesetz vom 30.01.1937 – Enthaftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft bei der Ausführung gesetzmäßiger Hauptversammlungsbeschlüsse Kein Zugriff
      5. 5. Rechtslage nach der Aktienrechtsreform 1965 – Enthaftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft bei der Ausführung gesetzmäßiger Hauptversammlungsbeschlüsse Kein Zugriff
        1. a) Ausführungsbedürftige Maßnahmen Kein Zugriff
        2. b) Zuständigkeit der Hauptversammlung Kein Zugriff
      1. 2. Perplexe Pflichtenlage Kein Zugriff
      2. 3. Reduzierung der Ausführungspflicht auf gesetzmäßige Beschlüsse Kein Zugriff
        1. a) H. M.: Reduzierung der Enthaftung auf bindende Beschlüsse Kein Zugriff
          1. aa) Keine gesetzlichen Anhaltspunkte für eine Verknüpfung der Haftungsbefreiung mit der Ausführungspflicht Kein Zugriff
          2. bb) Rückführbarkeit der Enthaftungsregelung auf den Arglisteinwand Kein Zugriff
        2. c) Stellungnahme: Enthaftung bei jeglicher zustimmenden Beschlussfassung Kein Zugriff
        1. a) § 119 Abs. 1 AktG Kein Zugriff
          1. aa) H. M.: Ausführungspflicht im Falle des § 119 Abs. 2 AktG Kein Zugriff
            1. (1) § 119 Abs. 2 AktG verkürzt nicht die Geschäftsführungsbefugnis Kein Zugriff
            2. (2) § 83 Abs. 2 AktG verlangt originäre Zuständigkeit der Hauptversammlung Kein Zugriff
            3. (3) Vorstand kein reines Willensausführungsorgan Kein Zugriff
            4. (4) Keine beliebige Entledigung der Haftung Kein Zugriff
            5. (5) Faktische Einflussnahmemöglichkeit nicht zu vernachlässigen Kein Zugriff
          2. cc) Stellungnahme: Entscheidungsbefugnis des Vorstandes besteht im Falle des § 119 Abs. 2 AktG fort Kein Zugriff
        2. c) „Holzmüller“-Doktrin: Entscheidungsbefugnis des Vorstandes besteht fort Kein Zugriff
        1. a) Gesetzmäßiger Beschluss und Ausführungspflicht – Enthaftungsregelung deklaratorisch Kein Zugriff
        2. b) Gesetzmäßiger Beschluss und keine Ausführungspflicht – Enthaftungsregelung gewinnt eigenständige Bedeutung Kein Zugriff
        3. c) Gesetzwidriger Beschluss – keine Ausführungspflicht und keine Enthaftung Kein Zugriff
        1. a) Formulierung des BGH spricht für haftungsrechtliche Funktion Kein Zugriff
        2. b) Z. T.: Ausschließlich haftungsrechtliche Funktion des § 119 Abs. 2 AktG Kein Zugriff
        3. c) Z. T.: Enthaftung nur ein Zweck von § 119 Abs. 2 AktG Kein Zugriff
        4. d) Z. T.: Enthaftung lediglich Nebeneffekt Kein Zugriff
        5. e) Stellungnahme: Normzweck ausschließlich haftungsrechtlicher Natur Kein Zugriff
        6. f) Zwischenergebnis: § 119 Abs. 2 AktG hat haftungsrechtlichen Charakter Kein Zugriff
      3. 8. Zwischenergebnis: Enthaftung aufgrund zustimmender Beschlussfassung Kein Zugriff
      1. 1. Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat Kein Zugriff
        1. a) Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung gem. § 131 AktG Kein Zugriff
          1. aa) Informationspflichten bei Einberufung der Hauptversammlung Kein Zugriff
              1. (a) Grundsätzlich keine Bekanntmachung des Vertragswortlautes Kein Zugriff
              2. (b) Ausnahmsweise Pflicht zur Vorlage des konkreten Vertragswerkes Kein Zugriff
              3. (c) Ausnahmsweise Pflicht zur Erläuterung der Tatsachen Kein Zugriff
              1. (a) Erweiterung auf vertraglich vereinbarte Zustimmungsvorbehalte Kein Zugriff
              2. (b) Erweiterung auf ungeschriebene Zustimmungserfordernisse gemäß der „Holzmüller“-Doktrin Kein Zugriff
              3. (c) Erweiterung auf Grundsatzentscheidungen über Strukturmaßnahmen Kein Zugriff
                1. (aa) M. M.: Keine analoge Anwendung auf freiwillige Entscheidungsverlangen Kein Zugriff
                2. (bb) H. M.: § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG analog auf freiwillige Entscheidungsverlangen – BGH „Altana/Milupa“ Kein Zugriff
                3. (cc) Kritik an der Begründung des BGH Kein Zugriff
              1. (a) Kriterium der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Mitgliedschaft als Maßstab für das Eingreifen der erweiterten Bekanntmachungspflicht ungeeignet Kein Zugriff
                1. (aa) Schutz der Aktionäre vor Überrumpelung Kein Zugriff
                2. (bb) Darreichung der Information auf die Bedürfnisse der Aktionäre zugeschnitten Kein Zugriff
              2. (c) Schutzzweck gilt bei sämtlichen Maßnahmen Kein Zugriff
              1. (a) Regelmäßig erforderliche Informationen Kein Zugriff
              2. (b) Wesentlicher Inhalt der zustimmungspflichtigen Verträge Kein Zugriff
              3. (c) Inhaltlich umfassende und zutreffende Informationen Kein Zugriff
            1. (5) Zwischenergebnis: § 124 Abs. 2 Satz 3 Alt. 2 AktG erfasst sämtliche Vorlagen an die Hauptversammlung Kein Zugriff
            1. (1) BGH: Keine Gesamtanalogie zu den gesetzlich normierten Fällen Kein Zugriff
            2. (2) BGH: Einzelfallprüfung Kein Zugriff
            3. (3) Eigene Auffassung: Keine gesetzliche Grundlage für Pflicht zur Bekanntmachung des Vertragswortlautes Kein Zugriff
            4. (4) Vorlage des Vertrages aus praktischen Erwägungen empfehlenswert Kein Zugriff
            5. (5) Zwischenergebnis: Erfüllung der gesteigerten Informationspflichten unter praktischen Gesichtspunkten zu empfehlen Kein Zugriff
        1. a) Gesetzliche Berichtspflicht Kein Zugriff
          1. aa) H. M.: Berichtspflicht bei „Holzmüller“-Maßnahmen Kein Zugriff
          2. bb) Z. T.: Keine Berichtspflicht bei „Holzmüller“-Maßnahmen und freiwilligen Vorlagen nach § 119 Abs. 2 AktG Kein Zugriff
          3. cc) Z. T.: Differenzierung zwischen konzeptionellen Strukturmaßnahmen und konkreten Verträgen Kein Zugriff
          4. dd) Analoge Anwendung des § 124 Abs. 2 Satz 3 Alt. 2 AktG auf Vorstandsberichte? Kein Zugriff
            1. (1) Berichtspflichten knüpfen nicht an schwerwiegende Beeinträchtigung der Mitgliedschaft an Kein Zugriff
            2. (2) Vorstandsbericht als Grundlage einer besonderen Aktionärsentscheidung Kein Zugriff
            1. (1) Begründungspflicht oppositioneller Aktionäre gem. § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG Kein Zugriff
            2. (2) Begründungspflicht des Vorstandes folgt aus einem Erst-Recht-Schluss zu § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG Kein Zugriff
          1. cc) Umfang der Begründung Kein Zugriff
          2. dd) Inhalt der Begründung Kein Zugriff
        2. d) Keine analoge Anwendung des § 124 Abs. 2 Satz 3 Alt. 2 AktG auf Vorstandsberichte Kein Zugriff
        3. e) Zwischenergebnis: Generelle Begründungspflicht des Vorstandes Kein Zugriff
              1. (a) Sachverhalt Kein Zugriff
              2. (b) Entscheidungsgründe Kein Zugriff
              1. (a) Sachverhalt Kein Zugriff
              2. (b) Entscheidungsgründe Kein Zugriff
          1. bb) Herrschendes Schrifttum: Keine Gleichstellung Kein Zugriff
            1. (1) Differenzierung zwischen stillschweigender Duldung und aktiver formloser Zustimmung Kein Zugriff
            2. (2) Fehlende Bindungswirkung einer formlosen Billigung unerheblich Kein Zugriff
            3. (3) Wortlaut verlangt förmliche Entscheidung Kein Zugriff
            4. (4) Formstrenge des Aktiengesetzes Kein Zugriff
            5. (5) Mangel an Klarheit und Transparenz Kein Zugriff
            6. (6) Beweisnot bei stillschweigender Duldung Kein Zugriff
            1. (1) OLG Celle, Urt. v. 04.04.1884, Az. 9 U 124/83: Zulassung des Einwandes Kein Zugriff
            2. (2) OLG Köln, Urt. v. 25.10.2012, Az. 18 U 37/12: Ablehnung des Einwandes Kein Zugriff
            3. (3) BGH, Urt. v. 10.07.2018, Az. II ZR 24/17: Ablehnung des Einwandes Kein Zugriff
            1. (1) Z. T.: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründet Kein Zugriff
            2. (2) Z. T.: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung unbegründet Kein Zugriff
            3. (3) Z. T.: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur in Ausnahmefällen zulässig Kein Zugriff
          1. cc) Stellungnahme: Formlose Billigung begründet nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung Kein Zugriff
        1. a) Bislang überwiegendes Schrifttum: Berufung auf den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens ausgeschlossen Kein Zugriff
        2. b) Teile des Schrifttums und BGH: Berufung auf den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens zulässig Kein Zugriff
        3. c) Stellungnahme: Keine Übertragung der Argumentation auf Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung Kein Zugriff
      1. 3. Keine Enthaftung durch unverbindliche Kenntnisnahme Kein Zugriff
      2. 4. Zwischenergebnis: Kein Absehen von dem Erfordernis einer förmlichen Beschlussfassung Kein Zugriff
        1. a) Wortlaut „Beruhen“ Kein Zugriff
        2. b) Zweck der Enthaftungsregelung Kein Zugriff
        3. c) Nachträgliche Billigung wäre unzulässiger Verzicht auf Ersatzansprüche Kein Zugriff
      1. 2. Älteres Schrifttum: Zeitpunkt des Schadenseintrittes maßgeblich Kein Zugriff
      2. 3. Stellungnahme: Im Grundsatz Beschlussfassung zeitlich vor der Handlung des Vorstandes erforderlich Kein Zugriff
          1. aa) Z. T.: Keine Anwendung des § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG möglich Kein Zugriff
          2. bb) Kleinhenz/Leyendecker: Enthaftung der Vorstandsmitglieder nach Sinn und Zweck des § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG möglich Kein Zugriff
          3. cc) Stellungnahme: Zustimmende Beschlussfassung ausreichend Kein Zugriff
          1. aa) Z. T.: Nachträgliche Beschlussfassung ist generell ein unzulässiger Verzicht Kein Zugriff
            1. (1) Rspr.: Geht stillschweigend von Enthaftungswirkung aus Kein Zugriff
            2. (2) Kleinhenz/Leyendecker: Vergleich mit Beschlussfassung über (Nicht-)Ausübung des Rücktrittsrechtes Kein Zugriff
            1. (1) Enthaftung bei Umsetzung des Willens der Hauptversammlung Kein Zugriff
            2. (2) Kein unzulässiger nachträglicher Verzicht Kein Zugriff
            3. (3) Rücktritt ohne Nachteile für Gesellschaft Kein Zugriff
      3. 5. Zwischenergebnis: Enthaftung der Vorstandsmitglieder im Falle eines Gremienvorbehaltes möglich Kein Zugriff
          1. aa) Grundsatz: Haftung der Vorstandsmitglieder Kein Zugriff
            1. (1) Möglichkeit der Heilung Kein Zugriff
              1. (a) M. M.: Heilung schränkt lediglich die Geltendmachung der Nichtigkeit ein Kein Zugriff
              2. (b) H. M.: Materiell-rechtliche Heilungswirkung Kein Zugriff
          2. cc) Rückausnahme: Haftung beim Unterlassen der Klageerhebung Kein Zugriff
          1. aa) Grundsatz: Haftung der Vorstandsmitglieder Kein Zugriff
            1. (1) Möglichkeit des Eintrittes der Unanfechtbarkeit Kein Zugriff
              1. (a) Z. T.: Gesetzwidrigkeit trotz Eintrittes der Bestandskraft Kein Zugriff
              2. (b) H. M.: Gesetzmäßiger Beschluss mit Eintritt der Bestandskraft Kein Zugriff
            1. (1) Z. T.: Generelle Anfechtungspflicht Kein Zugriff
            2. (2) H. M.: Keine generelle Anfechtungspflicht Kein Zugriff
              1. (a) Selbstschutzfunktion Kein Zugriff
              2. (b) Rechtswahrungsfunktion Kein Zugriff
              3. (c) Schadensabwendungsfunktion Kein Zugriff
        1. c) Gesetzmäßige, aber pflichtwidrig herbeigeführte Beschlüsse Kein Zugriff
        2. d) Grundlegende Veränderung der Verhältnisse nach Beschlussfassung Kein Zugriff
        3. e) Zwischenergebnis der h. M.: Enthaftung mit Eintritt der formalen Bestandskraft nebst zahlreichen Ausnahmen Kein Zugriff
        1. a) Zirkelschluss – Ex post wird Klagepflicht mit Eintritt eines Schadens begründet Kein Zugriff
          1. aa) Keine Anfechtungspflicht bei Formalfehlern Kein Zugriff
          2. bb) Keine Anfechtungspflicht wegen Sondervorteiles Kein Zugriff
              1. (a) § 53a AktG – Keine Pflicht zur Durchsetzung der Gleichbehandlung der Aktionäre Kein Zugriff
              2. (b) § 57 AktG – Keine Einlagenrückgewähr Kein Zugriff
              3. (c) Keine Anfechtungspflicht wegen Verletzung der Treuepflicht Kein Zugriff
              4. (d) Keine Anfechtungspflicht, weil Enthaftungsbeschluss gesellschaftsschädlich ist Kein Zugriff
            1. (2) Keine Anfechtungspflicht, weil Beschlussausführung der Gesellschaft schadet Kein Zugriff
          3. dd) Keine Anfechtungspflicht bei Verletzung des Gesellschaftsinteresses Kein Zugriff
          4. ee) Zwischenergebnis: Keine Pflicht zur Anfechtung eines Enthaftungsbeschlusses Kein Zugriff
        2. c) Ausnahmslose Haftung bei Informationspflichtverletzungen nicht überzeugend Kein Zugriff
        3. d) Stellungnahme: Enthaftungsbeschluss würde kaum zu einer verbesserten Haftungssituation führen Kein Zugriff
          1. aa) § 119 Abs. 1 AktG – Verstoß gegen interne Pflichtenbindung – Vorrang der Bestandskraft möglich Kein Zugriff
          2. bb) § 119 Abs. 2 AktG – Verstoß gegen externe Pflichtenbindung – Vorrang des Legalitätsprinzipes Kein Zugriff
          1. aa) Reine Formalfehler Kein Zugriff
            1. (1) Grundsätzliche Enthaftung mit Bestandskraft Kein Zugriff
            2. (2) Einschränkung: Umfang der Haftungsbefreiung entspricht konkretem Beschlussvorschlag Kein Zugriff
      1. 4. Zwischenergebnis: Reichweite der Enthaftungswirkung ist vom konkreten Beschlussinhalt abhängig Kein Zugriff
          1. aa) Entscheidungsverlangen gem. § 119 Abs. 2 AktG setzt Zuständigkeit des Vorstandes voraus Kein Zugriff
            1. (1) Ermächtigung des Satzungsgebers Kein Zugriff
            2. (2) Aufsichtsrat handelt zur Vermeidung von Interessenkonflikten anstelle des Vorstandes Kein Zugriff
          1. aa) Z. T.: Eigene Vorlagekompetenz des Aufsichtsrates gem. § 119 Abs. 2 AktG (analog) Kein Zugriff
          2. bb) H. M.: Keine eigene Vorlagekompetenz des Aufsichtsrates Kein Zugriff
        1. a) Geschäftsführungsverbot des Aufsichtsrates Kein Zugriff
        2. b) Zustimmungsvorbehalte gem. § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG Kein Zugriff
          1. aa) M. M.: Vorlageberechtigung erst nach vorheriger Befassung des Aufsichtsrates Kein Zugriff
            1. (1) Vorstand bleibt für Geschäftsführungsmaßnahme originär zuständig Kein Zugriff
            2. (2) Erst-Recht-Schluss zu § 111 Abs. 4 Satz 3 AktG Kein Zugriff
            3. (3) Qualifizierte Mehrheit in der Hauptversammlung erforderlich Kein Zugriff
      1. 3. Zwischenergebnis: Enthaftender Hauptversammlungsbeschluss auch ohne vorherige Befassung des Aufsichtsrates möglich Kein Zugriff
            1. (1) Zustimmungserfordernis Kein Zugriff
              1. (a) Zustimmungsbeschluss vor Abschluss des Unternehmensvertrages Kein Zugriff
                1. (aa) Keine unmittelbare Anwendung von § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG Kein Zugriff
                2. (bb) Analoge Anwendung von § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG Kein Zugriff
            1. (1) Zustimmungserfordernis Kein Zugriff
            2. (2) Wirkung des Zustimmungsbeschlusses – Keine Enthaftung der Vorstandsmitglieder der abhängigen Gesellschaft Kein Zugriff
            1. (1) Enthaftung durch Weisung des herrschenden Unternehmens Kein Zugriff
                1. (aa) Wortlaut des § 310 AktG Kein Zugriff
                2. (bb) Gesetzesbegründung Kein Zugriff
                3. (cc) Systematik Kein Zugriff
                4. (dd) Teleologie – Schutzzweckgesichtspunkte Kein Zugriff
                1. (aa) Wortlaut des § 310 AktG schließe analoge Anwendung nicht aus Kein Zugriff
                2. (bb) Gesetzesbegründung nicht bindend Kein Zugriff
                3. (cc) Teleologische Gesichtspunkte Kein Zugriff
              1. (a) Weisung des herrschenden Unternehmens schließt Anwendung des § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG aus Kein Zugriff
              2. (b) § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG behält ohne Weisung des herrschenden Unternehmens auch im Vertragskonzern eigenständige Bedeutung Kein Zugriff
            1. (1) Kein Weisungsrecht des herrschenden Unternehmens Kein Zugriff
            2. (2) Haftungsausschluss in § 318 Abs. 3 AktG obsolet Kein Zugriff
            3. (3) Enthaftung im faktischen Konzern gem. § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG Kein Zugriff
      1. 2. Zwischenergebnis: Enthaftung im AG-Konzern abhängig vom Zeitpunkt der Pflichtverletzung Kein Zugriff
              1. (a) Beschränkungen des Umfanges der Geschäftsführungsbefugnis Kein Zugriff
              2. (b) Beschränkungen durch Verbotsbeschlüsse Kein Zugriff
              3. (c) Beschränkungen durch positiv-gebietende Weisungen Kein Zugriff
            1. (2) Umkehrschluss zu § 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG Kein Zugriff
            2. (3) Einwand unzulässiger Rechtsausübung Kein Zugriff
          1. bb) Besonderheiten bei der Ein-Personen-GmbH Kein Zugriff
          1. aa) Unterschied zwischen Weisungs- und Billigungsbeschluss Kein Zugriff
            1. (1) Keine Folgepflicht gem. § 37 Abs. 1 GmbHG Kein Zugriff
            2. (2) Keine Folgepflicht gem. § 83 Abs. 2 AktG analog Kein Zugriff
            1. (1) Keine Verknüpfung der Haftungsbefreiung mit Folgepflicht Kein Zugriff
            2. (2) Umkehrschluss zu § 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG Kein Zugriff
            3. (3) Einwand des Rechtsmissbrauches Kein Zugriff
            4. (4) Argument § 75 Abs. 4 GmbHG-RegE 1971 Kein Zugriff
            5. (5) Erst-Recht-Schluss zum Aktienrecht Kein Zugriff
          2. dd) Besonderheiten bei der Ein-Personen-GmbH Kein Zugriff
        1. c) Zwischenergebnis: Enthaftung bei jeglicher zustimmenden Beschlussfassung Kein Zugriff
        1. a) Keine Regelung zum Verfolgungsrecht der Gesellschaftsgläubiger im GmbHG Kein Zugriff
        2. b) Keine analoge Anwendung des § 93 Abs. 5 Satz 2 und 3 AktG Kein Zugriff
        3. c) Keine Enthaftung beim Verstoß gegen die Pflichten zur Kapitalerhaltung gem. § 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG Kein Zugriff
      1. 3. Zwischenergebnis: Grundsätzlich Enthaftung gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftsgläubigern Kein Zugriff
        1. a) Keine abschließende Aufzählung der entsprechend anwendbaren aktienrechtlichen Vorschriften Kein Zugriff
        2. b) Modifizierung der anwendbaren aktienrechtlichen Normen Kein Zugriff
        3. c) Verhältnis des fakultativen Aufsichtsrates zur Geschäftsführung Kein Zugriff
        4. d) Enthaftung der Geschäftsführer durch Billigung des fakultativen Aufsichtsrates möglich Kein Zugriff
        1. a) Verhältnis des obligatorischen Aufsichtsrates zur Gesellschafterversammlung Kein Zugriff
        2. b) Keine Enthaftung der Geschäftsführer durch Billigung des obligatorischen Aufsichtsrates Kein Zugriff
      1. 3. Zwischenergebnis: Enthaftungsmöglichkeit abhängig vom Bestehen eines fakultativen bzw. obligatorischen Aufsichtsrates Kein Zugriff
    1. III. Historische Entwicklung der Enthaftung durch Zustimmung Kein Zugriff
      1. 1. Z. T.: Keine klare Trennung zwischen Ausführungspflicht und Weisungsabhängigkeit Kein Zugriff
        1. a) Rechtliche Eigenschaften von Weisung und Ausführungspflicht identisch Kein Zugriff
        2. b) Unterschiedliche Veränderungen im Verhältnis von Willensbildung und Willensausführung Kein Zugriff
      2. 3. Stellungnahme: Terminologische Unterscheidung erforderlich Kein Zugriff
      3. 4. Zwischenergebnis: Begriffe der Weisungsabhängigkeit und Ausführungspflicht sind nicht synonym zu verwenden Kein Zugriff
        1. a) Informationspflichten gegenüber dem fakultativen Aufsichtsrat Kein Zugriff
        2. b) Informationspflichten gegenüber dem obligatorischen Aufsichtsrat Kein Zugriff
        3. c) Zwischenergebnis: Keine Pflicht der Geschäftsführer zur periodischen Berichterstattung Kein Zugriff
      1. 2. Informationspflichten gegenüber dem einzelnen Gesellschafter Kein Zugriff
          1. aa) Angabe des Zweckes der Versammlung bei der Einberufung Kein Zugriff
          2. bb) Ankündigung der Tagesordnung wenigstens drei Tage vor Versammlung Kein Zugriff
          3. cc) Ankündigung bedeutender Beschlussgegenstände wenigstens eine Woche vor Versammlung Kein Zugriff
          4. dd) Ankündigung braucht keine Beschlussvorschläge enthalten Kein Zugriff
            1. (1) Informationspflicht zur Rechtfertigung der Enthaftung Kein Zugriff
            2. (2) Grad der Informationsdichte entspricht Umfang der Enthaftung Kein Zugriff
            3. (3) Dogmatische Herleitung der Informationspflicht vor Beschlussfassungen Kein Zugriff
          1. aa) Allgemeine Auffassung: Bekanntmachung des wesentlichen Vertragsinhaltes bei wichtigen Grundlagenentscheidungen Kein Zugriff
            1. (1) Schutz der Gesellschafter vor Überrumpelung durch das individuelle Auskunftsrecht gem. § 51a GmbHG und das beschlussbezogene Informationsrecht Kein Zugriff
            2. (2) Keine Erforderlichkeit der auf die Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnittenen Art der Darreichung der Information Kein Zugriff
        1. c) Zwischenergebnis: Bekanntmachung des wesentlichen Vertragsinhaltes nur auf Verlangen der Gesellschafter Kein Zugriff
        1. a) Keine gesetzlichen Berichtspflichten im GmbHG Kein Zugriff
        2. b) Berichtspflichten im Anwendungsbereich des UmwG Kein Zugriff
              1. (a) Keine generelle Analogie Kein Zugriff
              2. (b) Keine Analogie im Einzelfall Kein Zugriff
              3. (c) Vorschriften des UmwG als Leitlinie für das bei der Beschlussfassung zu beachtende Verfahren Kein Zugriff
            1. (2) Umwandlungsrechtliche Verfahrensvorschriften als Leitlinie bei sonstigen strukturändernden Beschlüssen Kein Zugriff
            2. (3) Umwandlungsrechtliche Verfahrensvorschriften als Leitlinie bei satzungsgemäßer Begründung der Gesellschafterkompetenz Kein Zugriff
            3. (4) Keine Heranziehung der umwandlungsrechtlichen Verfahrensvorschriften als Leitlinie bei freiwilligen Vorlagen Kein Zugriff
            4. (5) Zwischenergebnis: Herrschende Auffassung befürwortet Wertungstransfer Kein Zugriff
            1. (1) Keine planwidrige Regelungslücke Kein Zugriff
            2. (2) Keine vergleichbare Interessenlage Kein Zugriff
            3. (3) Keine Heranziehung als Leitlinie für die Informationsdichte Kein Zugriff
          1. cc) Stellungnahme: Heranziehung der umwandlungsrechtlichen Berichtspflichten dogmatisch nicht begründbar Kein Zugriff
        3. d) Keine Übertragbarkeit sonstiger aktienrechtlicher Berichtspflichten auf das GmbH-Recht Kein Zugriff
        4. e) Zwischenergebnis: Keine Berichtspflichten im GmbH-Recht Kein Zugriff
              1. (a) BGH, Urt. v. 15.11.1999: Stillschweigende Übereinkunft über die Nichtgeltendmachung von Forderungen Kein Zugriff
              2. (b) OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.05.2000: Stillschweigendes Einverständnis über das Nichteinschreiten gegen einen Verstoß gegen die Buchführungspflichten Kein Zugriff
              3. (c) BGH, Urt. v. 07.04.2003: Stillschweigendes Einverständnis über die unterlassene Beaufsichtigung des einzigen Mitgesellschafters Kein Zugriff
            1. (2) Teilweise Auffassung: Formlose Billigung muss die Qualität eines Gesellschafterbeschlusses aufweisen Kein Zugriff
              1. (a) Keine Formstrenge des GmbHG Kein Zugriff
              2. (b) Wille der Gesellschafter entscheidend Kein Zugriff
              3. (c) Beweisnot bei stillschweigender Duldung nur verfahrensrechtlich relevant Kein Zugriff
          1. bb) Enthaftung bei einer aktiven formlosen Zustimmung zum Handeln der Geschäftsführer Kein Zugriff
        1. b) Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bedeutungslos Kein Zugriff
        1. a) BGH, Urt. v. 18.06.2013: Sachverhalt Kein Zugriff
        2. b) Entscheidungsgründe: Verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung des Einwandes des rechtmäßigen Alternativverhaltens Kein Zugriff
      1. 3. Keine Enthaftung durch unverbindliche Kenntnisnahme Kein Zugriff
      2. 4. Zwischenergebnis: Absehen vom Erfordernis einer förmlichen Beschlussfassung möglich Kein Zugriff
      1. 1. Nachträglicher Verzicht jederzeit möglich Kein Zugriff
      2. 2. Beschlussfassung der Gesellschafter erforderlich Kein Zugriff
      3. 3. Zwischenergebnis: Zeitpunkt der Zustimmung für Enthaftung unerheblich Kein Zugriff
          1. aa) Grundsatz: Haftung der Geschäftsführer Kein Zugriff
              1. (a) Eintragungspflichtige Beschlüsse Kein Zugriff
              2. (b) Eintragungsfreie Beschlüsse Kein Zugriff
            1. (2) Rückwirkende Gesetzmäßigkeit des Beschlusses mit Eintritt der Heilungswirkung Kein Zugriff
            1. (1) Klagebefugnis der Geschäftsführer analog § 249 Abs. 1 AktG Kein Zugriff
            2. (2) Keine Klagepflicht der Geschäftsführer Kein Zugriff
            1. (1) Vereinzelt: Bestehen einer Folgepflicht Kein Zugriff
            2. (2) H. M.: Ablehnung einer uneingeschränkten Folgepflicht Kein Zugriff
            1. (1) Möglichkeit des Eintrittes der Unanfechtbarkeit Kein Zugriff
            2. (2) Rückwirkende Gesetzmäßigkeit des Beschlusses mit Eintritt der Unanfechtbarkeit Kein Zugriff
              1. (a) Z. T.: Keine Anfechtungsbefugnis der Geschäftsführer Kein Zugriff
              2. (b) Z. T.: Beschränkung des Anfechtungsrechtes auf bestimmte Fallgruppen Kein Zugriff
              3. (c) Z. T.: Anfechtungsrecht im Falle von ausführungsbedürftigen Beschlüssen Kein Zugriff
            1. (2) Keine Anfechtungspflicht der Geschäftsführer Kein Zugriff
        1. c) Gesetzmäßige, aber pflichtwidrig herbeigeführte Gesellschafterbeschlüsse Kein Zugriff
        2. d) Grundlegende Veränderung der Verhältnisse nach Beschlussfassung Kein Zugriff
        3. e) Zwischenergebnis: Enthaftung mit Eintritt der (formalen) Bestandskraft Kein Zugriff
        1. a) Ausnahmslose Enthaftung der Geschäftsführer erscheint fragwürdig Kein Zugriff
        2. b) Fehlende Klagepflicht steht möglichem Vorrang der Legalitätspflicht vor der Bestandskraft nicht entgegen Kein Zugriff
          1. aa) Verstoß gegen interne Pflichtenbindung – Vorrang der Bestandskraft Kein Zugriff
            1. (1) Gesellschafter können über externe Pflichtenbindung der Geschäftsführer verfügen Kein Zugriff
            2. (2) Gesellschafterversammlung als oberstes Organ der GmbH Kein Zugriff
            3. (3) Gesichtspunkt des arglistigen Verhaltens Kein Zugriff
            4. (4) Eintritt der Bestandskraft führt rückwirkend zur Gesetzmäßigkeit Kein Zugriff
            5. (5) Veränderung der Verhältnisse nach Beschlussfassung Kein Zugriff
          1. aa) Reine Formalfehler Kein Zugriff
          2. bb) Informationspflichtverletzungen Kein Zugriff
      1. 4. Zwischenergebnis: Enthaftung mit Bestandskraft Kein Zugriff
      1. 1. Originäre Zuständigkeit des Aufsichtsrates für Geschäftsführungsmaßnahmen: Keine Vorlageberechtigung der Geschäftsführer Kein Zugriff
        1. a) Grundsätzliches Geschäftsführungsverbot des Aufsichtsrates Kein Zugriff
        2. b) Zustimmungsvorbehalt gem. § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG analog Kein Zugriff
          1. aa) Überspielung verweigerter Zustimmung bedarf keiner qualifizierten Mehrheit Kein Zugriff
          2. bb) Vorlageberechtigung der Geschäftsführer ohne vorherige Befassung des Aufsichtsrates Kein Zugriff
      2. 3. Zwischenergebnis: Enthaftende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung auch ohne vorherige Befassung des Aufsichtsrates möglich Kein Zugriff
      1. 1. Grundkonzeption des GmbH-Konzerns Kein Zugriff
      2. 2. Heranziehung der Wertungen des Aktien-Konzernrechtes Kein Zugriff
            1. (1) Zustimmungserfordernis Kein Zugriff
              1. (a) Zustimmungsbeschluss vor Abschluss des Unternehmensvertrages Kein Zugriff
              2. (b) Zustimmungsbeschluss nach Abschluss des Unternehmensvertrages Kein Zugriff
            1. (1) Zustimmungserfordernis Kein Zugriff
            2. (2) Wirkung des Zustimmungsbeschlusses – Keine Enthaftung der Geschäftsführer der abhängigen Gesellschaft Kein Zugriff
            1. (1) Enthaftung durch Weisung des herrschenden Unternehmens Kein Zugriff
              1. (a) Weisung des herrschenden Unternehmens schließt Enthaftung durch Weisung der Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH aus Kein Zugriff
              2. (b) Ohne Weisung des herrschenden Unternehmens bleibt Enthaftungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH möglich Kein Zugriff
            1. (1) Keine analoge Anwendung der §§ 311 ff. AktG Kein Zugriff
            2. (2) Schranken der Leitungsmacht des herrschenden Unternehmens Kein Zugriff
            3. (3) Weisungsrecht bleibt bei Gesellschaftern der abhängigen Gesellschaft Kein Zugriff
      3. 4. Zwischenergebnis: Enthaftung im GmbH-Konzern abhängig vom Zeitpunkt der Pflichtverletzung Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – Leitungssouveränität Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Weisungsgebundenheit Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG ist Kernvorschrift für die Enthaftung Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Weisungs- und Billigungsbeschluss führen zur Enthaftung Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – Billigung des Aufsichtsrates enthaftet gem. § 93 Abs. 4 Satz 2 AktG nicht Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Keine Weisungsrechte des obligatorischen Aufsichtsrates Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG gewinnt beim Fehlen einer Ausführungspflicht eigenständige Bedeutung Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Terminologische Unterscheidung zwischen Ausführungspflicht und Weisungsabhängigkeit erforderlich Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – Pflicht zur Bekanntmachung des wesentlichen Vertragsinhaltes gem. § 124 Abs. 2 Satz 3 Alt. 2 AktG (analog) bei sämtlichen Vorlagen Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Bekanntmachung des wesentlichen Vertragsinhaltes nur auf Verlangen der Gesellschafter gem. § 51a GmbHG Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – Formalisierte Berichtspflichten im Erst-Recht-Schluss zu § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Individueller Auskunftsanspruch gem. § 51a GmbHG Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – Enthaftung nur durch förmliche Beschlussfassung Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Enthaftung durch formlose Billigung möglich Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – Zustimmung im Grundsatz vor der Handlung des Vorstandes Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Zustimmende Beschlussfassung jederzeit möglich Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – Abstellen auf die (formale) Bestandskraft überzeugt nicht Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Enthaftung mit Eintritt der (formalen) Bestandskraft Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – Legalitätspflicht hat nur bei materiellen Beschlussfehlern Vorrang vor der Bestandskraft Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – Vorrang der Legalitätspflicht widerspräche Stellung der Gesellschafterversammlung Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – Vorlageberechtigung des Vorstandes trotz Zustimmungsvorbehaltes Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – § 111 Abs. 4 Satz 3 und 4 AktG (analog) im GmbH-Recht ohne maßgebliche praktische Bedeutung Kein Zugriff
      1. 1. Aktiengesellschaft – §§ 310 Abs. 3, 308 Abs. 2 AktG „entmachtet“ den Vorstand der abhängigen Gesellschaft Kein Zugriff
      2. 2. GmbH – §§ 310 Abs. 3, 308 Abs. 2 AktG analog überträgt das Weisungsrecht auf das herrschende Unternehmen Kein Zugriff
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 401 - 438

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