
Das Normverhältnis zwischen Grundfreiheiten und Beihilferecht im Rahmen des Europäischen Steuerrechts
- Autor:innen:
- Reihe:
- Steuerwissenschaftliche Schriften, Band 97
- Verlag:
- 2026
Zusammenfassung
Das Normverhältnis zwischen Grundfreiheiten und Beihilferecht ist aufgrund des von EuGH und Kommission derzeit weit gesteckten Anwendungsbereichs, insbesondere des Beihilferechts, sowohl für die europäische Steuerrechtswissenschaft als auch Steuerrechtspraxis von Interesse. In diesem Buch werden beide Normregime analysiert, teleologisch charakterisiert und schließlich mit Hilfe der juristischen Methodenlehre zueinander ins Verhältnis gesetzt. Die aus dem Vergleich gewonnenen Erkenntnisse werden schließlich genutzt, den beihilferechtlichen Anwendungsbereich auf abstrakt-generelle Steuerregelungen sachgerecht zu begrenzen. Das Buch liefert außerdem einen Beitrag zur juristischen Grundlagenforschung im Bereich der Gleichheitssätze. Dieser Titel erscheint auch Open Access.
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2026
- Copyrightjahr
- 2026
- ISBN-Print
- 978-3-7560-3741-4
- ISBN-Online
- 978-3-7489-6786-6
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Steuerwissenschaftliche Schriften
- Band
- 97
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 578
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Problemaufriss und ZielsetzungSeiten 23 - 28 Download Kapitel (PDF)
- I. Die Europäischen Grundfreiheiten
- 1. Dogmatische Nähe zu den Grundfreiheiten
- 2. Anwendungskonflikt mit dem Beihilferecht und Einbeziehung in die Forschungsfrage
- B. Das Beihilferecht
- a. Die Korrelation zwischen steuerlicher Souveränität und staatlicher Souveränität
- b. Das politische Bedürfnis nach nationaler Steuersouveränität
- c. Ökonomische Vorteile des steuerlichen Systemwettbewerbs
- d. Zwischenfazit
- a. Rechtliche und ökonomische Grundlagen des Binnenmarkts – Neutralitätsprinzip
- b. Das Steuerrecht als binnenmarkthemmender Faktor
- c. Konkretisierung des Widerstreits zwischen mitgliedstaatlicher Steuerautonomie und Binnenmarktrealisierung
- a. Positive Integration
- b. Negative Integration
- 1. Steuerliche Normen
- 2. Parafiskalische Abgaben
- A. Methodik – Deduktive Herangehensweise
- B. Gang der weiteren Untersuchung
- A. Hintergründe und Entwicklung
- 1. Anwendungsbereich der Grundfreiheiten – insbesondere Eröffnung des territorialen Schutzbereichs
- a. Terminologie des Diskriminierungs- und Beschränkungsverbots – gleichheits- und freiheitsrechtliche Dimension der Grundfreiheiten?
- aa. Fallkonstellationen
- (1) Offene Diskriminierung
- (2) Versteckte Diskriminierung
- (3) Unterscheidung zwischen offener und versteckter Diskriminierung im steuerlichen Kontext
- (1) Ungleichbehandlung
- (2) Grundfreiheitlich verbotenes Differenzierungskriterium
- (3) Vergleichbarkeitsprüfung
- c. Zwischenfazit
- II. Grundfreiheitliche Rechtfertigung steuerlicher Ungleichbehandlungen
- III. Rechtsschutz und gerichtliche Durchsetzung der Grundfreiheiten
- IV. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Grundfreiheiten
- A. Hintergründe und Entwicklung
- 1. Staatliche Mittel und Zurechenbarkeit
- a. Vorbemerkungen
- aa. Vorteil
- (1) EuGH und Kommission: Vergleichbarkeitsprüfung
- (2) Teile der Literatur: Homogenitätsprüfung
- aa. Ungleichbehandlung – prima facie Selektivität
- bb. Rechtfertigung durch Systemimmanenz
- aa. Einordnung und Bewertung des von EuGH und Kommission praktizierten Ansatzes
- bb. Kritik am Derogation Approach
- cc. Vorzüge des Comparison Approach
- dd. Zwischenfazit
- a. Wettbewerbsverfälschung
- b. Zwischenstaatlichkeitsklausel
- II. Mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen – die Ausnahmetatbestände des Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV
- a. Die Kommission als maßgebliches Organ der Beihilfeaufsicht
- b. Beihilfeverfahren
- a. Unionsgerichte
- b. Nationale Gerichte
- IV. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Beihilfeverbot – Rückforderung unionsrechtswidriger Steuervorteile
- I. Gleichheitsrechtliche Ausrichtung
- II. Wirkungsdoktrinierte Auslegung
- III. Unilateraler Bezugsrahmen
- IV. Grundfreiheitliche Rechtfertigung und beihilferechtlicher Systemimmanenztest
- V. Transnationales Element
- VI. Tabellarische Übersicht über die Parallelen
- I. Rechtsfolge
- II. Anwendbarkeit innerhalb der nationalen Rechtsordnungen – Rechtsschutz
- III. Kompetenzverteilung und Verfahrensrecht
- IV. Tabellarische Übersicht über die Differenzen
- C. Fazit
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- 1. Sachverhalte
- 2. Lösungsansatz des EuGH
- B. Rechtsprechungslinien und Kritik
- I. Die Binnenmarktintegration als Metaprinzip beider Normregime
- 1. Marktöffnung – Schutz des transnationalen Wirtschaftsverkehrs
- 2. Schutz des Wettbewerbs?
- 3. Schlussfolgerungen für das grundfreiheitliche Neutralitätspostulat
- 1. Ursprüngliche Normratio – Absicherung der offenen Märkte
- aa. Theorie
- bb. Pro und Contra
- aa. Theorie
- bb. Pro und Contra
- aa. Theorie
- bb. Kritik
- aa. Grenzen des grundfreiheitlichen Schutzes der transnationalen Integration bei mitgliedstaatlichen Fördermaßnahmen
- bb. Absicherungsfunktion des Beihilferechts
- cc. Zwischenfazit
- b. Wettbewerbsschutz und Schutz des transnationalen Wirtschaftsverkehrs – Binäre Normratio des Beihilfeverbots
- 4. Schlussfolgerungen für das beihilferechtliche Neutralitätspostulat
- B. Fazit
- A. Paralleler Geltungsanspruch
- I. Gegenstand der Normregime – Norm oder Sachverhalt?
- II. Inhaltliche Charakterisierung des relevanten Sachverhalts – Ungleichbehandlung oder Differenzierung?
- 1. Die Eindeutigkeit des grundfreiheitlichen Diskriminierungsverbotes
- a. Kein Verbot einer Ungleichbehandlung „wegen etwas“
- b. Verbot der Ungleichbehandlung „bei etwas“
- 3. Perspektivische Unterschiede bei der Beurteilung mitgliedstaatlicher Differenzierungen durch Grundfreiheiten und Beihilferecht
- 1. Fallgruppe 1 – Kein Konnex zwischen grundfreiheitlich diskriminierenden und beihilferechtlich begünstigenden Differenzierungen (Kein Anwendungskonflikt)
- a. Fallgruppe 2a – Grundfreiheiten und Beihilferecht betreffen innerhalb derselben Differenzierung dieselbe Ungleichbehandlung (echte Anwendungskongruenz)
- aa. Konzentrische unechte Anwendungskongruenz
- bb. Exzentrische unechte Anwendungskongruenz
- c. Bewertung
- 3. Fallgruppe 3 – Mischfälle (Teilanwendungskonflikte und mehrfache Anwendungskonflikte)
- a. Grundlegendes zur unionsgerichtlichen Determination des maßgeblichen Sachverhalts
- b. Fallgruppendarstellung
- c. Bewertung
- V. Zwischenfazit
- C. Vereinbarkeit der Rechtsfolgen
- D. Fazit
- I. Materiell-rechtliche Implikation der „Trennbarkeitsformel“ – Grundsätzlicher Anwendungsvorrang des Beihilferechts?
- a. Art. 50 Abs. 2 lit. h AEUV
- b. Art. 107 Abs. 1 AEUV „Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist,…“ – Genereller Anwendungsvorrang der Grundfreiheiten?
- a. Denkbare Konfliktlösungsmaximen – lex specialis-Grundsatz, materielle Subsidiarität und praktische Konkordanz
- (1) Maßgeblichkeit des Inhalts der nationalen Maßnahme (subjektive Perspektive)
- (2) Maßgeblichkeit unionsrechtlicher Wertungen (objektive Perspektive)
- (a) Keine Anwendbarkeit des lex specialis-Grundsatzes
- (b) Anwendungsvorrang der Grundfreiheiten aufgrund materieller Subsidiarität des Beihilferechts
- (2) Konzentrische unechte Anwendungskongruenz – Anwendungsparallelität
- (3) Exzentrische unechte Anwendungskongruenz – Anwendungsparallelität
- (4) Synthetischer Anwendungskonflikt – Anwendungsparallelität
- cc. Zwischenfazit
- a. Verhältnis der grundfreiheitlichen Rechtfertigungsprüfung zum beihilferechtlichen Systemimmanenztest
- b. Verhältnis der grundfreiheitlichen Rechtfertigungsprüfung zu den Ausnahmetatbeständen des Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV
- 2. Definition des Normverhältnisses auf Rechtsfolgenebene
- 1. Hinreichende Auflösung des Kompetenzkonflikts durch die „Trennbarkeitsformel“?
- a. Pflichten der Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens
- aa. Bei abgeschlossenem Beihilfeverfahren
- bb. Bei nicht notifizierten Maßnahmen
- C. Fazit
- A. Grundlegende Erwägungen zur tatbestandlichen Verortung einer eingrenzenden Auslegung des Beihilfeverbots
- I. Zielvorgaben bei der Ausgestaltung der verpönten Differenzierungsmerkmale
- 1. Branchenbezogene Förderungen
- 2. Förderungen von Exporttätigkeiten, Outbound- beziehungsweise Inbound-Investitionen
- 3. Förderungen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- 1. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung – Wegfall der Systemimmanenzprüfung?
- 2. Wettbewerbsverfälschung und Zwischenstaatlichkeitsklausel
- IV. Fazit
- A. Grundlagen – Untersuchungsumfeld und Untersuchungsrahmen
- B. Status Quo der grundfreiheitlichen und beihilferechtlichen Überprüfung mitgliedstaatlicher Steuermaßnahmen
- I. Die Ratio der Normregime als Fixpunkt der Verhältnisinterpretation
- II. Qualifikation des materiellen Normverhältnisses de lege lata
- III. Bewältigung der Normkonkurrenz zwischen Grundfreiheiten und Beihilferecht de lege lata
- IV. Schlussfolgerungen zur Konturierung des Beihilfeverbots in seiner Anwendung auf abstrakt-generelle fiskalische Maßnahmen
- GesamtfazitSeiten 549 - 552 Download Kapitel (PDF)
- LiteraturverzeichnisSeiten 553 - 578 Download Kapitel (PDF)




