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Der Keimbahneingriff de lege lata und de lege ferenda
Kriminalpolitische Überlegungen zur Zulässigkeit der Kriminalisierung von Keimbahneingriffen- Autor:innen:
- Reihe:
- Schriften zum Medizinstrafrecht, Band 31
- Verlag:
- 2026
Zusammenfassung
Genome Editing bleibt trotz Fortschritten risikobehaftet, eröffnet jedoch erhebliche Chancen. Eine Differenzierung zwischen Keimbahntherapie, Enhancement und Forschung ist unerlässlich. Die pauschal verbietende Rechtslage schafft zwar Rechtssicherheit, wird den Entwicklungen jedoch nur begrenzt gerecht. Strafrechtlich ist entscheidend: Enhancement und die gezielte Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken sind sowohl strafwürdig als auch strafbedürftig, da sie sozialethisches Unrecht begründen und mildere Mittel nicht ausreichen. Keimbahntherapie ist hingegen weder strafwürdig noch strafbedürftig. Reformbedarf besteht in einer differenzierten Regulierung.
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2026
- Copyrightjahr
- 2026
- ISBN-Print
- 978-3-7560-2157-4
- ISBN-Online
- 978-3-7489-5705-8
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Schriften zum Medizinstrafrecht
- Band
- 31
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 305
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Vorwort Kein Zugriff
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 19 - 24
- I. Die Zelle Kein Zugriff
- II. Die Desoxyribonukleinsäuren Kein Zugriff
- I. Die Keimzellen Kein Zugriff
- II. Die Befruchtung und die embryonale Entwicklung Kein Zugriff
- C. Mutation und vererbbare Krankheiten Kein Zugriff
- 1. Zinkfingernukleasen Kein Zugriff
- 2. TALE-Nukleasen Kein Zugriff
- 3. CRISPR/Cas 9 Kein Zugriff
- 1. Chancen Kein Zugriff
- 2. Risiken Kein Zugriff
- a) Therapie und Enhancement Kein Zugriff
- b) Die somatische Gentherapie Kein Zugriff
- c) Die Keimbahntherapie Kein Zugriff
- 2. Keimbahneingriffe zu Forschungszwecken Kein Zugriff
- E. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 1. Biomedizinkonvention des Europarates Kein Zugriff
- 2. Europäische Menschenrechtskonvention Kein Zugriff
- 3. UNESCO-Erklärung Kein Zugriff
- 4. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Kein Zugriff
- 1. Die EU-Grundrechtecharta Kein Zugriff
- 2. Die Richtlinie 2001/18/EG und die Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Kein Zugriff
- 3. Die Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Kein Zugriff
- 4. Die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Kein Zugriff
- 5. Die Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 und die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates Kein Zugriff
- III. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- I. Die Entstehungsgeschichte des Embryonenschutzgesetzes Kein Zugriff
- aa) Ratio legis Kein Zugriff
- (a) Taugliches Tatobjekt Kein Zugriff
- (b) Die Tathandlung Kein Zugriff
- (c) Die Ausnahmen des § 5 Abs. 4 ESchG Kein Zugriff
- (2) Der subjektive Tatbestand Kein Zugriff
- b) Das Verbot des § 5 Abs. 2 ESchG Kein Zugriff
- 2. Die Verbotstatbestände von Keimbahneingriffen zu Forschungszwecken Kein Zugriff
- 1. § 3 S. 2 ESchG Kein Zugriff
- 2. Notwehr, § 32 StGB, und rechtfertigender Notstand, § 34 StGB Kein Zugriff
- 3. Rechtfertigende Einwilligung oder mutmaßliche Einwilligung Kein Zugriff
- 4. Analoge Anwendung des § 218a II StGB Kein Zugriff
- I. Belgien Kein Zugriff
- II. Niederlande Kein Zugriff
- III. Frankreich Kein Zugriff
- IV. Italien Kein Zugriff
- D. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- I. Grundlage Kein Zugriff
- a) Die Zurückhaltung der Rechtsprechung des BVerfG Kein Zugriff
- b) Das Problem von der Zurückhaltung der Rechtsprechung Kein Zugriff
- c) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) Rechtsgutsträger – der betroffene Personenkreis Kein Zugriff
- (a) Der Embryo als Träger des Rechtsguts Leben und körperliche Unversehrtheit Kein Zugriff
- (aa) Rechtsgut Leben und körperliche Unversehrtheit des Embryos Kein Zugriff
- (bb) Rechtsgut Leben und körperliche Unversehrtheit der zukünftigen Generation Kein Zugriff
- (a) Der Embryo als Träger des Rechtsguts Menschenwürde Kein Zugriff
- (aa) Natürlichkeit/Kontingenz Kein Zugriff
- (bb) Instrumentalisierung des zukünftigen Kindes Kein Zugriff
- (a) Selbstbestimmungsrecht der zukünftigen Eltern Kein Zugriff
- (b) Selbstbestimmungsrecht künftiger durch Keimbahneingriffe geneditierter Menschen Kein Zugriff
- (4) Orientierungskompetenz/Orientierungssicherheit Kein Zugriff
- (1) Recht auf Gleichheit Kein Zugriff
- (2) Eugenik Kein Zugriff
- (3) Gattungswürde Kein Zugriff
- (4) Gesundheitsrecht anderer Mitglieder der Rechtsgemeinschaft Kein Zugriff
- 3. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 1. Keimbahntherapie Kein Zugriff
- 2. Enhancement Kein Zugriff
- 3. Keimbahneingriffe zu Forschungszwecken Kein Zugriff
- IV. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) Fragmentarischer Charakter des Strafrechts Kein Zugriff
- b) Das Ultima-Ratio-Prinzip Kein Zugriff
- c) Die Subsidiarität des Strafrechts Kein Zugriff
- d) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) Das Verhältnis von Strafrecht und Selbstschutz Kein Zugriff
- b) Das Verhältnis von Straf- und Zivilrecht Kein Zugriff
- c) Das Verhältnis von Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Kein Zugriff
- 3. Verhältnismäßigkeit Kein Zugriff
- a) Schutzmöglichkeiten des Zivilrechts Kein Zugriff
- b) Schutzmöglichkeiten des Ordnungswidrigkeitenrechts Kein Zugriff
- c) Schutzmöglichkeiten berufsrechtlicher Disziplinarmaßnahmen Kein Zugriff
- d) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) Zulässiger Zweck Kein Zugriff
- b) Geeignetheit Kein Zugriff
- c) Erforderlichkeit Kein Zugriff
- aa) Geschütztes Rechtsgut Kein Zugriff
- (1) Die Fortpflanzungsfreiheit Kein Zugriff
- (2) Die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit Kein Zugriff
- (3) Die Berufsfreiheit Kein Zugriff
- cc) Abwägung Kein Zugriff
- III. Zwischenfazit Kein Zugriff
- C. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 1. Vorstellung des AME-FMedG Kein Zugriff
- a) Inhalte von Regelungsvorschlag Kein Zugriff
- aa) Regelungsmechanismus: Grundsätzliches Verbot Kein Zugriff
- bb) Die Voraussetzung: „schwerwiegende Beeinträchtigung“ Kein Zugriff
- cc) Votum der Fortpflanzungsmedizin-Kommission Kein Zugriff
- dd) Nutzen-Risiko-Abwägung Kein Zugriff
- a) Inhalte von Regelungsvorschlag Kein Zugriff
- (1) Regelungsmechanismus: Verbot mit Genehmigungsvorbehalt Kein Zugriff
- (2) Widerspruchsrecht statt Einwilligung der biologischen Eltern Kein Zugriff
- (3) Unentgeltlichkeit und Subsidiaritätserfordernis Kein Zugriff
- (1) Unbestimmtheit bezüglich des Begriffs der Hochrangigkeit Kein Zugriff
- (2) Verletzung der Forschungsfreiheit Kein Zugriff
- 1. Regelung zum Keimbahneingriff Kein Zugriff
- 2. Regelung zur Forschung an Embryonen Kein Zugriff
- B. Erlass eines neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes Kein Zugriff
- Fazit und Ausblick Kein Zugriff Seiten 281 - 284
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 285 - 304






