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Mofas und zweirädrige Kleinkrafträder bis 25 km/h

Autor:innen:
Verlag:
 2018

Zusammenfassung

Verkehrsrecht im Fokus

Der Schwerpunkt der anschaulichen Darstellung liegt auf verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die für eine umfangreiche Begutachtung einspuriger und fahrerlaubnisfreier Kfz (Mofas, Leichtmofas, E-Bikes und geschwindigkeitsbeschränkte KKR) erforderlich sind.

Von Alkohol bis Zulassungsrecht

Aus dem Inhalt:

Fahrerlaubnisrecht

Zulassungsrecht

Betriebsvorgaben

Verhaltensvorschriften

Pflichtversicherung

Alkohol/Drogen

Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht für Mofas, Kleinkrafträder und E-Bikes

Mofas und geschwindigkeitsbeschränkte Kleinkrafträder (KKR) erfreuen sich großer Beliebtheit und stellen insbesondere mit Blick auf die Urbanisierung städtischer Ballungsräume ein probates Mittel zur Überwindung kleinerer Distanzen dar. Mit zunehmendem technologischen Fortschritt und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Einflüsse haben sich neben den typischen KKR mit Zweitaktmotor auch sogenannte Fahrräder mit elektromotorischem Antriebssystem (E-Bikes und Pedelecs) auf dem Fahrzeugmarkt etabliert.

Neben niedrigen Betriebs- und Instandhaltungskosten profitieren solche Kfz von zahlreichen Begünstigungen im Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht.

Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat die tatbestandlichen Voraussetzungen für Mofas und geschwindigkeitsbeschränkte KKR eng gefasst.

Manipulierte Fahrzeuge

Trotz der eindeutigen rechtlichen Vorgaben werden immer wieder Mofas bzw. KKR mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 25 km/h zur Erzielung höherer Geschwindigkeiten in ihrer technischen Beschaffenheit manipuliert. Die Folge sind erhebliche Gefahren für den Fahrzeugführer und weitere Verkehrsteilnehmer. Mit Blick auf diese Problematik wurden bereits frühzeitig einheitliche technische Standards für zweirädrige Kfz auf europäischer Ebene geschaffen. Diese reglementieren einerseits die bauarttechnische Beschaffenheit solcher Kfz. Andererseits erleichtern und fördern sie den innereuropäischen Handel. Bedingt durch vielfältige technische Innovationen in den vergangenen Jahren mussten die bestehenden Regelungen in ihrer rechtlichen Ausfertigung dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden und erfuhren mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 2016 ihre letzten Novellierungen.

Präzise und praxisnah – die 2. Auflage von "Mofas und zweirädrige Kleinkrafträder bis 25 km/h".

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2018
ISBN-Print
978-3-415-06324-2
ISBN-Online
978-3-415-06325-9
Verlag
Boorberg, Stuttgart/München
Sprache
Deutsch
Seiten
160
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 3 - 12
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 13 - 16
  3. 1. Einleitung Kein Zugriff Seiten 17 - 17
    1. 2.1 Fahrerlaubnisrecht Kein Zugriff
    2. 2.2 Typgenehmigungsrecht Kein Zugriff
      1. 3.1.1 Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa) Kein Zugriff
      2. 3.1.2 Leichtmofa Kein Zugriff
      3. 3.1.3 Kleinkraftrad bis 25 km/h Kein Zugriff
      4. 3.1.4 Fahrrad mit Antriebssystem (E-Bike) Kein Zugriff
      1. 3.2.1 Ausbildung Kein Zugriff
      2. 3.2.2 Prüfbescheinigung Kein Zugriff
      3. 3.2.3 Mindestalter Kein Zugriff
    1. 3.3 Anhängerbetrieb Kein Zugriff
    2. 3.4 Beiwagenbetrieb Kein Zugriff
        1. 4.1.1.1 EG-Typgenehmigung Kein Zugriff
        2. 4.1.1.2 Nationale Typgenehmigung Kein Zugriff
        3. 4.1.1.3 Ausnahmen von der Typgenehmigungspflicht Kein Zugriff
        1. 4.1.2.1 Ausgabe und Gültigkeit Kein Zugriff
        2. 4.1.2.2 Datenspeicherung Kein Zugriff
        3. 4.1.2.3 Ausgestaltung Kein Zugriff
        4. 4.1.2.4 Anbringung Kein Zugriff
        5. 4.1.2.5 Rote Versicherungskennzeichen Kein Zugriff
      1. 4.2.1 Zulassungspflicht Kein Zugriff
      2. 4.2.2 Ausnahmen von der Zulassungspflicht Kein Zugriff
      1. 5.1.1 Erteilung der Betriebserlaubnis Kein Zugriff
        1. 5.1.2.1 Anwendungsoptionen Kein Zugriff
        2. 5.1.2.2 Ausnahmen vom Erlöschen der Betriebserlaubnis Kein Zugriff
        3. 5.1.2.3 Rechtsfolgen Kein Zugriff
      1. 5.2.1 Bereifung Kein Zugriff
        1. 5.2.2.1 Mofas und Kleinkrafträder bis 25 km/h Kein Zugriff
        2. 5.2.2.2 Leichtmofas Kein Zugriff
        3. 5.2.2.3 Fahrräder mit Antriebssystem (E-Bike) Kein Zugriff
      2. 5.2.3 Rückspiegel Kein Zugriff
      3. 5.2.4 Auspuffanlage Kein Zugriff
      4. 5.2.5 Halteeinrichtungen für Beifahrer, Fußstützen und Ständer Kein Zugriff
      5. 5.2.6 Anhängerbetrieb Kein Zugriff
      6. 5.2.7 Beiwagenbetrieb Kein Zugriff
    1. 6.1 Fahrbahnbenutzung Kein Zugriff
    2. 6.2 Beleuchtung Kein Zugriff
    3. 6.3 Personenbeförderung Kein Zugriff
  4. 7. Pflichtversicherung Kein Zugriff Seiten 110 - 116
      1. 8.1.1 Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) Kein Zugriff
      2. 8.1.2 Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c I Nr. 1a StGB) Kein Zugriff
      1. 8.2.1 0,5 Promille-Grenze (§ 24a StVG) Kein Zugriff
      2. 8.2.2 Alkoholverbot für Fahranfänger (§ 24c StVG) Kein Zugriff

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