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Fachtagung Personenschaden 2024

Herausgeber:innen:
Verlag:
 2024

Zusammenfassung

Der hochaktuelle Band, richtet sich vor allem an Experten der Personenschadensregulierung und vermittelt diesen essentielle Antworten auf die Herausforderungen der Schadensregulierung. Neben fundierten Einblicken in die komplexe Thematik des Schädelhirntraumas, geht es auch um die Frage, wie Künstliche Intelligenz die Personenschadenregulierung revolutioniert. Zusätzlich enthält das Werk eine umfassende Rechtsprechungsübersicht des letzten Jahres. Damit ist der Band ein unverzichtbarer Begleiter für alle Fachleute, die stets auf dem neuesten Stand sein wollen.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2024
ISBN-Print
978-3-7560-1779-9
ISBN-Online
978-3-7489-4863-6
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Fachtagungen Personenschaden
Band
6
Sprache
Deutsch
Seiten
268
Produkttyp
Sammelband

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 6
  2. Sabine Unverhau
    1. Zum fachlichen Hintergrund Kein Zugriff
    2. Neuropsychologische Diagnostik und Begutachtung Kein Zugriff
    3. Im Zweifel für Qualität Kein Zugriff
      1. Ist eine traumatische Hirnschädigung eingetreten? (haftungsbegründende Kausalität) Kein Zugriff
      2. Hat diese Hirnschädigung Auswirkungen auf die Funktions-/ Leistungsfähigkeit der betroffenen Person und wie sind diese von anderen leistungsrelevanten Einflüssen abzugrenzen? (haftungsausfüllende Kaus... Kein Zugriff
    4. Lässt sich den Folgen einer traumatischen Hirnschädigung durch aktives Schadensmanagement entgegen wirken? Kein Zugriff
      1. Autorenangaben Kein Zugriff
  3. Eckhard Rickels
      1. Einige Fakten zur Epidemiologie Kein Zugriff
      2. Hauptsymptom Bewusstseinsstörung Kein Zugriff
      3. Wie kann man die Schwere der Verletzung einordnen? Kein Zugriff
      4. Das Hirnödem - Hauptproblem des Schädel-Hirn-Traumas Kein Zugriff
      1. Versorgung am Unfallort: Kein Zugriff
      2. In der Notfallaufnahme: Kein Zugriff
      3. Behandlung nach der Notaufnahme Kein Zugriff
      4. Behandlung außerhalb der Intensivstation Kein Zugriff
      5. Was kommt nach der Krankenhausphase? Kein Zugriff
      6. Neurorehabilitation und soziale Teilhabe Kein Zugriff
      1. Hydrozephalus Kein Zugriff
      2. Offenes Schädel-Hirn-Trauma und Liquorfistel Kein Zugriff
      3. Entzündungen Kein Zugriff
      4. Endokrinologische Störungen Kein Zugriff
      5. Epileptische Anfälle Kein Zugriff
      6. Gerinnungsstörungen Kein Zugriff
      7. Heterotope Ossifikationen Kein Zugriff
      8. Langzeitfolgen Kein Zugriff
      1. Biomarker Kein Zugriff
      2. Leichtes SHT, Gehirnerschütterung/Concussion/Mild TBI Kein Zugriff
      3. Chronisch subdurale Hämatome (cSDH) Kein Zugriff
    1. Weiterführende Literatur: Kein Zugriff
  4. Timo Car
      1. a. Das Prinzip der „vertikalen temporalen Teilung“ Kein Zugriff
      2. b. Das Prinzip der „horizontalen temporalen Teilung“ Kein Zugriff
      3. c. Behandlung von Renten Kein Zugriff
      4. d. Zusammenfassung Kein Zugriff
      1. a. Maßgeblichkeit der Schadensprognose Kein Zugriff
      2. b. Die maßgebliche Deckungssumme Kein Zugriff
      3. c. Summe der absehbaren Aufwendungen Kein Zugriff
      4. d. Quotierung Kein Zugriff
      1. a. Allgemeine Befriedigungsvorrechte Kein Zugriff
      2. b. Das „Super-Befriedigungsvorrecht“ in § 118 VVG Kein Zugriff
    1. Literaturverzeichnis Kein Zugriff
  5. Wolfdietrich Prelinger
        1. 1. Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO Kein Zugriff
        2. 2. Schadenshöhe oder sachliche Kongruenz? Kein Zugriff
        3. 3. Weitere Argumente für einen eigenen Schaden des SVT Kein Zugriff
        4. 4. Darlegungs- und Beweislast wie beim Geschädigten Kein Zugriff
        5. 5. Übergehung sozialrechtlicher Vorgaben Kein Zugriff
      1. II. Krankenhausrisiko Kein Zugriff
        1. 1. „Erforderlichkeit“ der Behandlung des Geschädigten: Kein Zugriff
        2. 2. Abrechnung der Behandlungskosten und Prüfmöglichkeiten Kein Zugriff
        1. 1. Konkreter Schaden der Krankenkasse gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB: Kein Zugriff
        2. 2. Behandlungskosten und Prüfmöglichkeiten Kein Zugriff
        1. 1. Belege für die Erforderlichkeit und Abrechnung Kein Zugriff
        2. 2. Vorschäden-Problematik Kein Zugriff
        3. 3. Datenschutz Kein Zugriff
        4. 4. Außergerichtliche Erforderlichkeit einzelner Behandlungsunterlagen Kein Zugriff
        5. 5. Verfahrensweise Kein Zugriff
  6. Sven Wilhelmy, Ray Lukac
    1. I. Einleitung Kein Zugriff
      1. a) Datenschutzrechtliche Dimension Kein Zugriff
      2. b) Aufklärungspflicht des Anwalts über Nutzung Künstlicher Intelligenz? Kein Zugriff
      3. c) Das KI-Gesetz der EU Kein Zugriff
      4. d) Anwaltliches Berufsrecht Kein Zugriff
      5. e) Urheberrecht Kein Zugriff
      6. f) Ausblick am Beispiel der American Bar Association Kein Zugriff
    2. 3. Aktueller Stand und weiterer Ausblick Kein Zugriff
    3. 4. Fazit Kein Zugriff
  7. Volker Messing
    1. 1. Haftung bei Rückwärtsfahrt mit Anhänger Kein Zugriff
    2. 2. Kontaminierung der Traubenlese durch Hydrauliköl Kein Zugriff
    3. 3. Keine Haftung bei Fahrzeugbrand aus unklarer Ursache Kein Zugriff
    4. 4. Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Heizöllieferung Kein Zugriff
    5. 5. Verkehrsunfall bei Vorbeifahrt an Müllwagen Kein Zugriff
    6. 6. Keine „Lückenrechtsprechung“ bei bloßen Vorbeifahren Kein Zugriff
    7. 7. Halterhaftung für Tiere, die dem Willen und der Leitung eines Menschen folgen Kein Zugriff
  8. Christian Huber
    1. A. Vorbemerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. OLG Celle: Stattgebung der Berufung der Klägerin im Wesentlichen nach nur teilweiser Stattgebung des Klagebegehrens durch das LG Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. LG Bamberg: Teilzuspruch Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Abweisung des Begehrens nach Zuspruch der Kosten von 18.990,- € für ein passendes Neufahrzeug durch das LG Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Stattgebung der Revision des Klägers nach Stattgebung durch das BerG bloß in Höhe von 31.353,- € Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Stattgebung nach Abweisung durch das LG Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Nach Stattgebung durch das ErstG in Höhe von 63.706,- € nach Berufung der Beklagten Beschränkung des Zuspruchs durch das OLG auf 8.772,- € Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Bestätigung der Abweisung des LG durch das OLG nach Berufung des Klägers Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Im Wesentlichen Stattgebung des Begehrens nach Abweisung durch das LG wegen nicht hinreichender Darlegung Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Im Wesentlichen Stattgebung des Feststellungsbegehrens wie das LG – die Berufung der Beklagten bleibt weitgehend ohne Erfolg Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Teilweise Stattgebung der Berufung des Klägers nach einem Teilzuspruch des LG Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Stattgebung im Ausmaß von weiteren 28.322,- € nach Zuspruch von 150.830,- € durch das LG nach Berufung des Klägers Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Geringfügige Anhebung der Rente wegen Beeinträchtigung der Haushaltsführung nach Berufung des Klägers Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Teilweise Stattgebung der Berufung der Klägerin; Zuspruch von 390,- € Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. OLG Bestätigung des Zuspruchs des LG in Höhe von 814,50 € Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. KG: Abweisung Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Stattgebung des Begehrens in Höhe von 8.833,- € pro Monat nach Abzug der Hinterbliebenenrente von 4.512,- € Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Teilweise Stattgebung der Klage Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Abweisung des Begehrens Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Zuspruch von 20.000,- € Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Stattgebung der Berufung des Beklagten und Abweisung des Begehrens nach Zuspruch eines Hinterbliebenengeldes durch das LG von jeweils 8.500,- € Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Stattgebung in Höhe von 10.000,- € Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Abweisung der Berufung der Beklagten und Bestätigung des Zuspruchs von 12.000,- € Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Zuspruch von 5.000,- € an den Kläger und Zuspruch von 2.500,- € an die Klägerin durch das OLG Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Stattgebung des Begehrens Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Kein Anspruch, der über 10.000,- € hinausgeht Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. 2. Rücknahme der Berufung der Beklagten nach Zuspruch von 70.000,- € durch das LG und Hinweis des OLG, dass eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat Kein Zugriff
        3. 3. Anmerkung Kein Zugriff
      1. II. LG Karlsruhe, 26.07.2023, 6 O 140/17, NJW-RR 2023, 1446 Kein Zugriff
      2. III. OLG Bamberg 19.12.2023, 5 U 314/22, jurisPR-VerkR 11/2024 Am 2 (Nugel) Kein Zugriff
      1. I. Sachverhalt Kein Zugriff
      2. II. Bestätigung des Zuspruchs des LG durch das OLG Kein Zugriff
      3. III. Anmerkung Kein Zugriff
      1. I. Sachverhalt Kein Zugriff
      2. II. Nach Stattgebung des Begehrens durch das LG Abweisung der Berufung der Beklagten Kein Zugriff
      3. III. Anmerkung Kein Zugriff
      1. I. Sachverhalt Kein Zugriff
      2. II. Abweisung durch das FG Kein Zugriff
      3. III. Anmerkung Kein Zugriff
  9. Andreas Engelbrecht
      1. Sachverhalt Kein Zugriff
      2. Entscheidung des Gerichts Kein Zugriff
      3. Kommentar Kein Zugriff
      1. Sachverhalt Kein Zugriff
      2. Entscheidung des Gerichts Kein Zugriff
      3. Kommentar Kein Zugriff
      1. Sachverhalt Kein Zugriff
      2. Entscheidung des Gerichts Kein Zugriff
      3. Kommentar Kein Zugriff
      1. Sachverhalt Kein Zugriff
      2. Die Entscheidung des Gerichts Kein Zugriff
      3. Kommentar Kein Zugriff
      1. Sachverhalt Kein Zugriff
      2. Entscheidung des Gerichts Kein Zugriff
      3. Kommentar Kein Zugriff
  10. Alexander Peter Rüdiger
        1. Sachverhalt Kein Zugriff
          1. I. Kein Zugriff
          2. II. Kein Zugriff
        2. Anmerkung Kein Zugriff
        1. Sachverhalt Kein Zugriff
          1. I. Kein Zugriff
          2. II. Kein Zugriff
          3. 1. Das Berufungsgericht hat zutreffend festgestellt, dass die Beklagte zu 1 ihre vertragliche Verpflichtung zur pränatalen Beratung der Klägerin verletzt hat. Kein Zugriff
          4. 2. Als rechtsfehlerhaft sieht der Senat jedoch die Überzeugung des Berufungsgericht, die Klägerin hätte sich bei einer ordnungsgemäßen Beratung dazu entschieden, die Schwangerschaft abzubrechen. Kein Zugriff
          5. 3. Die Feststellungen des Berufungsgerichts reichen nicht aus, um dessen Beurteilung zu stützen, dass ein Schwangerschaftsabbruch der Klägerin rechtmäßig gewesen wäre. Kein Zugriff
          6. 4. Auch aus anderen Gründen kommt eine Verurteilung der Beklagten nicht in Betracht (§ 561 ZPO). Kein Zugriff
        2. Anmerkung Kein Zugriff
        1. Sachverhalt Kein Zugriff
          1. I. Kein Zugriff
          2. II. Kein Zugriff
        2. Anmerkung Kein Zugriff
        1. Sachverhalt Kein Zugriff
          1. I. Kein Zugriff
          2. 1. Kein Zugriff
          3. 2. Kein Zugriff
          4. 3. Kein Zugriff
        2. Anmerkung Kein Zugriff
        1. Sachverhalt Kein Zugriff
          1. I. Kein Zugriff
          2. II. Kein Zugriff
        2. Anmerkung Kein Zugriff
        1. Sachverhalt Kein Zugriff
        2. Begründung Kein Zugriff
        3. Anmerkung Kein Zugriff
        1. Sachverhalt Kein Zugriff
          1. I. Kein Zugriff
          2. II. Kein Zugriff
          3. 1. Die Revision hat Erfolg. Kein Zugriff
          4. 2. Auch die Bewertung des Berufungsgerichts, dass der Beklagte zu 1 es versäumt hat, die Arterien im linken Unterarm des Klägers vor der Anlage des arteriellen Verweilkatheters in die Oberarmarterie a... Kein Zugriff
          5. 3. Auch die Bewertung des Behandlungsgeschehens nach der Operation des Klägers in H. ist von erheblichen Rechtsfehlern betroffen. Die Revision kritisiert zutreffend, dass das Berufungsgericht keine ha... Kein Zugriff
          6. 4. Ebenfalls rechtsfehlerhaft sind die Erwägungen des Berufungsgerichts, eine unzureichende Aufklärung der Eltern zu verneinen. Kein Zugriff
        2. Ergebnis Kein Zugriff
        3. Anmerkung Kein Zugriff

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