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Monographie Kein Zugriff
Zur Strafbarkeit von digitalem Hass
Eine materiellrechtliche, rechtstatsächliche und kriminalpolitische Betrachtung unter Heranziehung empirischer Untersuchungen- Autor:innen:
- Reihe:
- Beiträge zum Strafrecht - Contributions to Criminal Law, Band 36
- Verlag:
- 2026
Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit online getätigten herabwürdigenden und bedrohlichen Äußerungen. Eine Interviewstudie mit Betroffenen und Verfasser:innen bildete die Grundlage für die sich daran anschließende Befassung mit der Strafbarkeit des Phänomens. Die Autorin untersucht, inwieweit die verschiedenen Erscheinungsformen strafbar sind und welche Schwierigkeiten sich bei der Rechtsanwendung zeigen. Hierzu wird eine Auswertung von Akten mehrerer Staatsanwaltschaften herangezogen, die Verfahren wegen §§ 185 ff., 130, 241, 111, 126 und 140 StGB betraf und durch Expert:innen-Interviews ergänzt wurde. In der Arbeit werden bereits erfolgte Reformen berücksichtigt und weitere Vorschläge zur Anpassung des materiellen Strafrechts unterbreitet.
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2026
- Copyrightjahr
- 2026
- ISBN-Print
- 978-3-7560-4295-1
- ISBN-Online
- 978-3-7489-7220-4
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Beiträge zum Strafrecht - Contributions to Criminal Law
- Band
- 36
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 641
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Danksagung Kein Zugriff
- I. Gang der Arbeit Kein Zugriff
- 1. Der Stand der Forschung und die Forschungsfragen Kein Zugriff
- 2. Explorative und qualitative Interviewstudie mit Betroffenen und Verfasser:innen von digitalem Hass Kein Zugriff
- 3. Qualitative Aktenauswertung und Interviewstudie mit Expert:innen Kein Zugriff
- 4. Limitationen der empirischen Studien Kein Zugriff
- I. Gruppenbezogene Herabwürdigungen Kein Zugriff
- II. Vage Bedrohungsszenarien, Billigungen oder Aufforderungen, Doxing und Feindeslisten Kein Zugriff
- III. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Hate Storms und die Rolle der „Initiator:innen“ und „Strateg:innen“ Kein Zugriff
- IV. Gefahr des sog. „Silencing“-Effektes – Verdrängung von Personen und Meinungen aus dem öffentlichen Diskurs Kein Zugriff
- 1. Erfordernis einer der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG Rechnung tragenden Deutung Kein Zugriff
- 2. Die sog. beleidigungsfreie Sphäre, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG Kein Zugriff
- a) Der Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB Kein Zugriff
- (a) Schmähkritik Kein Zugriff
- (b) Formalbeleidigung Kein Zugriff
- (c) Menschenwürdeverletzung Kein Zugriff
- (a) Neujustierung hinsichtlich der Vermutungsregel durch die „Mai-Beschlüsse”? Kein Zugriff
- (b) Beachtung öffentlicher Interessen Kein Zugriff
- (c) Berücksichtigung der Besonderheiten digitaler Kommunikation in den „Mai-Beschlüssen” Kein Zugriff
- (3) Zweifelsfälle und die hilfsweise Abwägung Kein Zugriff
- bb) Öffentliche Begehung und Inhaltsverbreitung als Qualifikation in § 185 StGB Kein Zugriff
- cc) Fortentwicklung: Der pluralistische gesellschaftliche Meinungsaustausch als weiteres Schutzgut der Beleidigungsdelikte? Kein Zugriff
- aa) Die Gruppenbezogenheit als deutungs- und abwägungsrelevanter Gesichtspunkt Kein Zugriff
- bb) Strafbarkeit vorgeblich „wertneutraler“ Äußerungen bei Vorliegen eines Gruppenbezugs? Kein Zugriff
- cc) Strafbarkeit des „Misgenderns” und „Deadnamings” Kein Zugriff
- dd) Berücksichtigung des Vorliegens gruppenbezogener Herabwürdigungen im Rahmen der Strafzumessung nach § 46 Abs. 2 S. 2 Var. 1 StGB Kein Zugriff
- (1) Gruppenzugehörigkeit als besonders wesentlicher Bestandteil der eigenen Identität Kein Zugriff
- (2) Marginalisierung der Gruppe als zentrales Element Kein Zugriff
- (3) Formulierungsvorschlag Kein Zugriff
- a) Die Strafbarkeit wegen frei erfundener oder verfälschter „Zitate“ – bewusst eindeutig unwahre Tatsachenbehauptungen, § 187 StGB Kein Zugriff
- b) Reformbedarf oder Strafbarkeit nach § 185 StGB bei Verbreitung bewusst eindeutig unwahrer Tatsachenbehauptungen? Kein Zugriff
- c) Strafbarkeit wegen der Aufstellung nicht erweislich wahrer Tatsachenbehauptungen und nicht wider besseren Wissens aufgestellter unwahrer Tatsachenbehauptungen, § 186 StGB Kein Zugriff
- d) Zwischenfazit und kritische Beleuchtung der Notwendigkeit eines neuen (Qualifikations-)Straftatbestandes Kein Zugriff
- a) Ratio und Schutzgut von § 188 StGB Kein Zugriff
- aa) Kommunalpolitiker:innen Kein Zugriff
- bb) Journalist:innen und weitere Personen, denen eine besondere Bedeutung im Rahmen des gesellschaftlichen Meinungsaustausches zukommt Kein Zugriff
- c) Das Erfordernis der Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren, und die Ergänzung um die Beleidigung Kein Zugriff
- d) Gefahr der politischen Instrumentalisierung von § 188 StGB Kein Zugriff
- a) Telos und kriminalpolitischer Hintergrund der Norm Kein Zugriff
- aa) Beleidigung von Einzelpersonen durch personalisierte Zuordnung Kein Zugriff
- bb) Nähere Betrachtung der Kollektivbeleidigung bzw. Beleidigung von Einzelpersonen unter einer Kollektivbezeichnung Kein Zugriff
- aa) Inhalt (§ 11 Absatz 3) Kein Zugriff
- bb) Eignung zum Angreifen der Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden Kein Zugriff
- cc) Geschützte Gruppen Kein Zugriff
- dd) Strafverfolgung von Amts wegen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, § 194 Abs. 1 S. 3 StGB Kein Zugriff
- d) Zwischenfazit – Streichung von § 192a StGB Kein Zugriff
- (1) Der öffentliche Friede Kein Zugriff
- (2) Die Menschenwürde Kein Zugriff
- (3) Begrenzung auf „Minderheiten-“ oder „Antidiskriminierungsschutz“? Kein Zugriff
- (4) Fazit zu Ratio und Schutzgut der Volksverhetzung Kein Zugriff
- bb) Inlandsbezug des Gruppenschutzes – Schutzlücken und Wertungswidersprüche Kein Zugriff
- aa) Fiktion der praktischen Umsetzbarkeit als deskriptives Tatbestandsmerkmal und Reduzierung auf das Erfordernis bloßer Öffentlichkeitsfähigkeit Kein Zugriff
- bb) Umdeutung durch das BVerfG zum bloßen Korrektiv in Form einer Wertungsklausel Kein Zugriff
- cc) Überschneidung mit anderen Tatbestandsmerkmalen einerseits und Relevanz des Prüfungsinhalts der Eignungsklausel auch für eine Strafbarkeit nach Absatz 2 andererseits Kein Zugriff
- aa) Grundsätzliches Kein Zugriff
- bb) Schutz quantitativer Mehrheiten? Kein Zugriff
- cc) Gefahr des Übersehens einzelner Schutzobjekte und Verwechselung von unmittelbaren Äußerungsadressat:innen und angegriffener Gruppe Kein Zugriff
- dd) Verkennen von Codes und Chiffren Kein Zugriff
- aa) Unsaubere Handhabe des Konkurrenzverhältnisses Kein Zugriff
- bb) Voraussetzung der „Öffentlichkeitsfähigkeit“ (Absatz 1) Kein Zugriff
- (1) Das Verbreiten eines Inhalts Kein Zugriff
- (2) Das der Öffentlichkeit Zugänglichmachen Kein Zugriff
- dd) Zusammenfassende Gegenüberstellung der Reichweite der Eignungsklausel aus Absatz 1 und den beiden Varianten aus Absatz 2 Kein Zugriff
- ee) Praxisrelevante Problematik der kleineren Chats Kein Zugriff
- ff) Zwischenfazit Kein Zugriff
- (1) Der Menschenwürdeangriff Kein Zugriff
- (2) Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen und Verleumden Kein Zugriff
- (3) Einfache Diskriminierungsstrafbarkeit? Kein Zugriff
- bb) Aufstacheln zum Hass Kein Zugriff
- cc) Aufforderung zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen Kein Zugriff
- a) Abkehr vom öffentlichen Frieden als vagem Schutzgut und Tatbestandsmerkmal Kein Zugriff
- b) Einführung eines neuen Gruppenschutzkonzeptes Kein Zugriff
- c) Reform der Tatbegehungsvarianten Kein Zugriff
- d) Diskussionsvorschlag Kein Zugriff
- 1. Überblick Kein Zugriff
- a) Vorgelagerter Schutz der bei Verwirklichung der Drohung, Billigung oder Aufforderung betroffenen Rechtsgüter Kein Zugriff
- b) Schutz des Freiseins von Furcht bzw. der Handlungsfreiheit Kein Zugriff
- c) Die Ratio des neuen Straftatbestands des Gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten, § 126a StGB Kein Zugriff
- (1) Teleologische Reduktion Kein Zugriff
- (2) Lösung über die Ernstlichkeit oder den subjektiven Tatbestand Kein Zugriff
- (3) Neuinterpretation der „besonders gravierenden Bedrohungen“ Kein Zugriff
- bb) Einbeziehung überindividueller Interessen durch § 241 Abs. 4 StGB? Kein Zugriff
- a) Besondere Anforderungen an den Adressat:innenkreis, § 111 StGB Kein Zugriff
- b) Erfordernis des Appellcharakters (§ 111 StGB) und der Ernstlichkeit – der Meinungsfreiheit Rechnung tragende Deutung Kein Zugriff
- c) Gemeinsames Erfordernis einer hinreichend konkretisierten Tat – die Problematik im Vagen bleibender Drohkulissen Kein Zugriff
- aa) Personenbezogene Daten Kein Zugriff
- bb) Öffentliche, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) erfolgte Verbreitung Kein Zugriff
- cc) Eignung zur Gefährdung Kein Zugriff
- dd) Bestimmtsein Kein Zugriff
- b) Reformüberlegungen Kein Zugriff
- 1. Vorüberlegungen Kein Zugriff
- a) Allgemein zum Zueigenmachen Kein Zugriff
- b) Zueigenmachen durch Liken Kein Zugriff
- c) Zueigenmachen durch Teilen Kein Zugriff
- 3. Teilnahmestrafbarkeit Kein Zugriff
- D. Abschließende Gedanken zur Strafbarkeit digitalen Hasses und Ausblick Kein Zugriff Seiten 573 - 584
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 585 - 616
- Annex Leitfäden Kein Zugriff Seiten 617 - 640






