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Modifikationen des Insolvenzplans

Die Zulässigkeit und der zulässige Umfang von Planänderungen
Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Insolvenzpläne basieren auf Prognosen, die im Laufe des Verfahrens durch veränderte tatsächliche Entwicklungen ihre Grundlage verlieren können. Die Arbeit untersucht die daraus resultierende Notwendigkeit von Plananpassungen und analysiert deren rechtliche Zulässigkeit in den Verfahrensabschnitten. Dabei wird insbesondere der Zielkonflikt zwischen Verfahrensbeschleunigung und der Nachvollziehbarkeit von Änderungen für die Planbetroffenen herausgearbeitet. Die Autorin setzt sich u.a. kritisch mit den §§ 221, 231 und 240 InsO auseinander und untersucht die Einwirkungsmöglichkeit auf Insolvenzpläne nach deren gerichtlicher Bestätigung. Dabei werden differenzierte Lösungsansätze zur flexibleren Handhabung von Insolvenzplanänderungen entwickelt.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2026
Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-7560-2201-4
ISBN-Online
978-3-7489-5749-2
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriften zum Insolvenzrecht
Band
99
Sprache
Deutsch
Seiten
357
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    1. A. Problemdarstellung und Rechtfertigung der Arbeit Kein Zugriff
    2. B. Ziel und Gegenstand der Untersuchung Kein Zugriff
    3. C. Begrifflichkeiten Kein Zugriff
      1. I. Die Begleitung und Durchführung des Planverfahrens Kein Zugriff
      2. II. Die Kontrollfunktion des Gerichts über den Insolvenzplan Kein Zugriff
      3. III. Aufsichts- und Kontrollfunktion des Gerichts über den Insolvenzverwalter Kein Zugriff
      4. IV. Kosten des Insolvenzverfahrens Kein Zugriff
      1. I. Der Insolvenzplan als Vergleich Kein Zugriff
      2. II. Der Insolvenzplan als Vertrag im weitesten Sinn Kein Zugriff
      3. III. Der Insolvenzplan als Rechtsnorm Kein Zugriff
        1. 1. Verständnis von der Planvorlage Kein Zugriff
        2. 2. Zeitliche Befugnis zur Planrücknahme Kein Zugriff
        3. 3. Auslegung der Planvorschriften Kein Zugriff
        4. 4. Anwendbarkeit des § 313 BGB auf den Insolvenzplan Kein Zugriff
        5. 5. Diskussion Kein Zugriff
      4. V. Ergebnis Kein Zugriff
      1. I. Die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen im Allgemeinen Kein Zugriff
      2. II. Reichweite und objektive Grenze der Rechtskraft Kein Zugriff
      3. III. Übertragung der Erkenntnisse im Hinblick auf die Rechtskraft des Planbestätigungsbeschlusses Kein Zugriff
    1. D. Die Bindungswirkung des Insolvenzplans Kein Zugriff
    2. E. Kapitelzusammenfassung Kein Zugriff
      1. I. Arten von prepackaged Plänen nach dem US-amerikanischen Recht Kein Zugriff
      2. II. Der unverhandelte und vorverhandelte Plan im deutschen Recht Kein Zugriff
      1. I. Einflüsse der Privatautonomie auf den Insolvenzplan Kein Zugriff
      2. II. Grenzen der Regelungsfreiheit in den Anforderungen an Insolvenzpläne gem. §§ 217 ff. InsO Kein Zugriff
      1. I. Keine Einhaltung von vorverfahrensrechtlichen Informationspflichten in Anlehnung an 11 USC § 1126 (b) Kein Zugriff
      2. II. Änderungsfähigkeit bei vorheriger Absprache von Planregelungen mit den (wichtigsten) Insolvenzgläubigern und Anteilsinhabern Kein Zugriff
      3. III. Änderungsfähigkeit bei informeller Abstimmung mit dem Insolvenzgericht Kein Zugriff
      1. I. Stimmbindungsvereinbarungen im Allgemeinen Kein Zugriff
      2. II. Zulässigkeit von Stimmbindungsvereinbarungen Kein Zugriff
      3. II. Die Änderungsfähigkeit des Plans beim Abschluss von Stimmbindungsvereinbarungen Kein Zugriff
    1. E. Kapitelzusammenfassung Kein Zugriff
      1. I. Durchführung einer umfassenden Rechtsprüfung Kein Zugriff
      2. II. Keine Prüfung der Erfüllbarkeit von Masseverbindlichkeiten Kein Zugriff
      3. III. Die Berücksichtigung von Stellungnahmen im Rahmen der Vorprüfung Kein Zugriff
        1. 1. Ein behebbarer Mangel im Sinne von § 231 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO – Die Behebung einer Verletzung des Rechts zur Planvorlage Kein Zugriff
        2. 2. Ein behebbarer Mangel im Sinne von § 231 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO – Die Verletzung einer Vorschrift über den Inhalt des Plans Kein Zugriff
          1. a) Wortlaut und Historie Kein Zugriff
          2. b) Telos Kein Zugriff
          3. c) Offensichtlichkeitskriterium in § 231 Abs. 1 Nr. 2, 3 InsO Kein Zugriff
          4. d) Ergebnis Kein Zugriff
        3. 4. Zusammenfassung Kein Zugriff
          1. a) Wortlaut Kein Zugriff
          2. b) Systematik Kein Zugriff
          3. c) Historie sowie Sinn und Zweck Kein Zugriff
          4. d) Rechtsdogmatische und praktische Erwägungen Kein Zugriff
        1. 2. Fehlendes Interesse an einer beschwerdefähigen Zurückweisungsentscheidung Kein Zugriff
        2. 3. Fazit Kein Zugriff
      1. I. § 218 S. 3 InsO als zeitliche Grenze für Nachbesserungsversuche? Kein Zugriff
        1. 1. Erschöpfung der Nachbesserungen durch Eintritt offensichtlicher Aussichtslosigkeit gem. § 231 Abs. 1 Nr. 2 InsO Kein Zugriff
        2. 2. Keine Pflicht zur Wiederholung richterlicher Hinweise Kein Zugriff
      2. III. Ergebnis Kein Zugriff
    1. D. Kapitelzusammenfassung Kein Zugriff
      1. I. Der Beschleunigungsgrundsatz im Planverfahren Kein Zugriff
      2. II. Die Gewährung rechtlichen Gehörs im Insolvenzverfahren Kein Zugriff
      3. III. Informationsgewährleistung und -weitergabe im Planverfahren Kein Zugriff
        1. 1. Änderungen bis zum Beginn der Abstimmung Kein Zugriff
        2. 2. Änderungen vor dem Erörterungstermin Kein Zugriff
        3. 3. Diskussion Kein Zugriff
        1. 1. Historische Erwägungen: Regelungen des Plankerns sind nicht änderungsfähig Kein Zugriff
        2. 2. Wortlaut Auslegung Kein Zugriff
          1. a) Das Verständnis einer Regelung als rechtsfolgenbezogene Maßnahme Kein Zugriff
          2. b) Vergleich zu § 221 S. 2 InsO Kein Zugriff
        3. 4. Teleologische Erwägungen – Die Nachvollziehbarkeit der Änderung als Zulässigkeitskriterium Kein Zugriff
        4. 5. Zusammenfassung Kein Zugriff
        1. 1. Verständnis vom Plankern Kein Zugriff
        2. 2. Folgebetrachtungen vor dem Hintergrund des Beschleunigungsgrundsatzes Kein Zugriff
            1. aa) Stimmberechtigung im Erörterungs- und Abstimmungstermin Kein Zugriff
            2. bb) Änderung der Stimmberechtigung Kein Zugriff
          1. b) Schutzbedürftigkeit am Erörterungstermin nicht anwesender Beteiligter Kein Zugriff
          2. c) Schutzbedürftigkeit erstmals Betroffener Kein Zugriff
        3. 4. Wahrung der Nachvollziehbarkeit als Zulässigkeitskriterium für Änderungen? Kein Zugriff
        1. 1. Das Loslösen von der Plankerntheorie Kein Zugriff
        2. 2. Die Nachvollziehbarkeit bildet kein Zulässigkeitskriterium für Änderungen Kein Zugriff
        3. 3. Trennung von Änderungsfähigkeit und Abstimmungsfähigkeit Kein Zugriff
        4. 4. Umfangreiches Verständnis von einzelner Regelung im Sinne von § 240 S. 1 InsO Kein Zugriff
      1. V. Exkurs: Verstoß gegen die Gläubigerautonomie bei Zulassungsentscheidung des Gerichts Kein Zugriff
        1. 1. Wiedereröffnung der Verhandlung gem. § 4 InsO iVm § 156 ZPO Kein Zugriff
        2. 2. Heilung des Verfahrensfehlers mit Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses Kein Zugriff
          1. a) Keine Vertagung des Erörterungstermins Kein Zugriff
          2. b) Keine Unterbrechung des Erörterungstermins bei fehlender Abstimmungsfähigkeit Kein Zugriff
          3. c) Entkopplung des Erörterungs- vom Abstimmungstermin Kein Zugriff
        1. 2. Vorteile des gesonderten Abstimmungstermins Kein Zugriff
          1. a) Mutation des Abstimmungstermins zum zweiten Erörterungstermin Kein Zugriff
            1. aa) Die Zulässigkeit der Zurückdrängung von Beteiligteninteressen zugunsten eines beschleunigten Verfahrens Kein Zugriff
              1. (1) Eilbedürftigkeit des Insolvenzverfahrens selbst Kein Zugriff
              2. (2) Orientierung an der Eilbedürftigkeit vorläufiger Sicherungsmaßnahmen Kein Zugriff
              3. (3) Eilbedürftigkeit von Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz Kein Zugriff
            2. cc) Die (fehlende) Eilbedürftigkeit der Planbestätigungsentscheidung Kein Zugriff
          2. c) Fazit Kein Zugriff
        2. 4. Wem obliegt die Bedarfsentscheidung – den Gläubigern oder dem Gericht? Kein Zugriff
        3. 5. Öffentliche Bekanntmachung des gesonderten Abstimmungstermins Kein Zugriff
        4. 6. Anwendbarkeit von §§ 235 Abs. 2, 3 InsO – eine erneute Niederlegung des Plans? Kein Zugriff
        5. 7. Die Modalitäten des (schriftlichen) Abstimmungsverfahrens Kein Zugriff
      1. III. Zusammenfassung und Anpassung im Gesetzestext Kein Zugriff
    1. D. Kapitelzusammenfassung Kein Zugriff
      1. I. Gerichtliches Bestätigungsverfahren, § 248 Abs. 1 InsO Kein Zugriff
      2. II. Prüfungsumfang, § 248 InsO Kein Zugriff
      3. III. Anhörung, § 248 Abs. 2 InsO Kein Zugriff
      4. IV. Beschwerdemöglichkeit, § 253 InsO Kein Zugriff
      5. V. Aufhebung des Planverfahrens gem. § 258 InsO Kein Zugriff
        1. 1. Zeitliche Wirkung ab der Planbestätigung Kein Zugriff
        2. 2. Zeitliche Wirkung ab der Planannahme Kein Zugriff
        3. 3. Diskussion Kein Zugriff
        1. 1. Meinungslager Kein Zugriff
          1. a) Sprachgebrauch der Begriffe Kein Zugriff
          2. b) Vergleich zu §§ 129, 169 AO Kein Zugriff
          3. c) Unterschiedlichkeit insolvenzrechtlicher Berichtigungs- und Änderungsrechte Kein Zugriff
          4. d) Vergleich der Eingriffsintensität von Nachbesserungsrechten in die Rechtsstellung der am Insolvenzplan Beteiligten Kein Zugriff
        2. 3. Ergebnis Kein Zugriff
        1. 1. Wortlaut Auslegung Kein Zugriff
            1. aa) Formulierungsbeispiel eines Fortsetzungsbeschlusses Kein Zugriff
            2. bb) Formulierungsbeispiel Änderung der Firma Kein Zugriff
            3. cc) Formulierungsbeispiel zum Kapitalschnitt bei einer AktG Kein Zugriff
            1. aa) Tipp- und Rechtschreibfehler Kein Zugriff
            2. bb) Missachtung gesetzlicher Mindestanforderungen Kein Zugriff
            1. aa) Ansichten zur Prüfungskompetenz des Registergerichts Kein Zugriff
            2. bb) Diskussion zur (eingeschränkten) Prüfungskompetenz Kein Zugriff
            3. cc) Reichweite der (eingeschränkten) Prüfungskompetenz Kein Zugriff
          1. d) Einordnung der Erkenntnisse Kein Zugriff
          2. e) Erweiterung des Anwendungsbereichs auf materielle Fehler Kein Zugriff
            1. aa) Vergleich zu § 240 InsO Kein Zugriff
            2. bb) Vergleichbarkeit zu anderen Verwalterermächtigungen Kein Zugriff
          1. b) Die Verwalterermächtigung als Vertretung im Sinne von §§ 164 ff. BGB Kein Zugriff
            1. aa) Keine direkte Anwendung von §§ 319, 164 ZPO auf den Insolvenzplan Kein Zugriff
              1. (1) Gesetzeshistorie Kein Zugriff
              2. (2) Systematik Kein Zugriff
              3. (3) Telos von § 319 Abs. 1 ZPO Kein Zugriff
            2. cc) Kritische Würdigung Kein Zugriff
            3. dd) Ergebnis Kein Zugriff
        2. 4. Teleologische Auslegung des Fehlerbegriffs von § 221 S. 2 InsO Kein Zugriff
          1. a) Verlautbarungsmängel als berichtigungsfähiger Fehler im Sinne von § 221 S. 2 InsO Kein Zugriff
          2. b) Kein zusätzliches Erfordernis der Offensichtlichkeit Kein Zugriff
          3. c) Die uneingeschränkte Anwendung des Berichtigungsrechts Kein Zugriff
        3. 6. Gesetzgeberische Klarstellung Kein Zugriff
          1. a) Anhörungserfordernis, § 248a Abs. 2 InsO Kein Zugriff
          2. b) Prüfungsumfang von § 248a Abs. 1 InsO – Abgrenzung eines Willensbildungs- von einem Willensäußerungsmangel Kein Zugriff
          3. c) Versagungsantrag bei voraussichtlicher Schlechterstellung, § 248a Abs. 3 InsO Kein Zugriff
          4. d) Beschwerdemöglichkeit Kein Zugriff
          1. a) Die Gläubiger als Kontrollinstanz in der InsO Kein Zugriff
          2. b) Ein Beschwerdeverfahren als verfahrenseffektiveres Kontrollinstrument? Kein Zugriff
            1. aa) Nachteile des Bestätigungserfordernisses im Rahmen des § 248a InsO Kein Zugriff
            2. bb) Vorteile des Bestätigungserfordernisses im Rahmen von § 248a InsO Kein Zugriff
            3. cc) Ergebnis Kein Zugriff
          3. d) Sinnhaftigkeit des Anhörungserfordernisses Kein Zugriff
                1. (a) Historie und mögliche Verletzung des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes Kein Zugriff
                2. (b) Sinn und Zweck Kein Zugriff
                3. (c) Umsetzung der Kompensationszahlung Kein Zugriff
                1. (a) Vergleichbarkeit der Interessenlage Kein Zugriff
                2. (b) Planwidrige Regelungslücke Kein Zugriff
              1. (3) Ergebnis und Klarstellung im Gesetzestext Kein Zugriff
              1. (1) Telos der Mittelbereitstellung Kein Zugriff
              2. (2) Widmung der Mittel im Plan Kein Zugriff
              3. (3) Praktische Erwägungen Kein Zugriff
              4. (4) Nutzung der Ausgleichsmittel für Erfüllung des Schadensersatzanspruchs gem. § 253 Abs. 4 S. 3 InsO Kein Zugriff
              5. (5) Festlegung der Ausgleichshöhe bei Schlechterstellung durch eine Berichtigung Kein Zugriff
            1. cc) Ergebnis: Ein „Topf“ an Kompensationsmitteln Kein Zugriff
          4. f) Sofortige Beschwerde, § 248a Abs. 4 InsO Kein Zugriff
        1. 3. Fazit Kein Zugriff
      1. I. Historische Auslegung Kein Zugriff
        1. 1. Zeitliche Einordnung im Gesamtkontext des Verfahrens unter Berücksichtigung des Anwendungsbereichs von § 221a InsO Kein Zugriff
        2. 2. Vergleich zu § 231 Abs. 1 Nr. 1 InsO – Keine Übertragbarkeit des extensiven Verständnisses zur Behebbarkeit eines Mangels Kein Zugriff
        3. 3. Erfasst die Nachbesserungsmöglichkeit von § 250 Nr. 1 InsO auch den Tatbestand von § 250 Nr. 2 InsO? Kein Zugriff
        4. 4. Keine Wiederholung eines Verfahrensabschnittes von Gesetzes wegen Kein Zugriff
      2. III. Teleologische Auslegung Kein Zugriff
      3. IV. Zusammenfassung Kein Zugriff
      1. I. Rechtliche Zulässigkeit der Planrücknahme – Das Meinungsbild Kein Zugriff
        1. 1. Prozessgestaltende Wirkung der Planvorlage Kein Zugriff
        2. 2. Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung Kein Zugriff
          1. a) Der Missbrauch der Rücknahmeoption durch die Gläubiger Kein Zugriff
          2. b) Der Missbrauch der Rücknahmeoption durch den Schuldner Kein Zugriff
        3. 4. Flexibilitätsgewinn durch Rücknahmeoption bis zur Bestätigung Kein Zugriff
      2. III. Schlussfolgerung Kein Zugriff
      1. I. Eine zukunftsfähige Entscheidung des AG Frankfurt/Oder Kein Zugriff
        1. 1. Nachteile eines neuen Abstimmungstermins nach bereits erfolgter Abstimmung Kein Zugriff
        2. 2. Vorteile eines neuen Abstimmungstermins nach bereits erfolgter Abstimmung Kein Zugriff
        1. 1. Realistische Betrachtung der erwartbaren Verfahrensverzögerung bei einem Verfahrensneustart Kein Zugriff
        2. 2. Herabgestufter Vorprüfungsbedarf Kein Zugriff
        3. 3. Zurückdrängen der Beteiligteninteressen zugunsten eines beschleunigten Verfahrens Kein Zugriff
        4. 4. Planverfahren als Instrument der Gläubigerautonomie Kein Zugriff
      2. IV. Ergebnis Kein Zugriff
        1. 1. Vorschlag zur Eingliederung eines § 241a InsO Kein Zugriff
        2. 2. Begründung Kein Zugriff
    1. F. Kapitelzusammenfassung Kein Zugriff
      1. I. Eintritt von Masseunzulänglichkeit nach der gerichtlichen Planbestätigung – Die „Insolvenz in der Insolvenz“ Kein Zugriff
      2. II. Scheitern einer geplanten Sanierung – Fehlgehen der Vergleichsrechnung Kein Zugriff
      3. III. Fazit – Das Scheitern von Insolvenzplänen nach der gerichtlichen Bestätigung Kein Zugriff
      1. I. Theoretische Erwartung des Gesetzgebers Kein Zugriff
      2. II. Rechtspraktische Nutzung Kein Zugriff
      3. III. Schlussfolgerung Kein Zugriff
      1. I. Keine Einwirkungsmöglichkeiten über das Planberichtigungsrecht, § 221 S. 2 InsO Kein Zugriff
      2. II. Ausdehnung der Vorprüfungsentscheidung auf die Erfüllbarkeit der Masseverbindlichkeiten Kein Zugriff
      3. III. Unwirksamkeit des Plans und Übertritt in das Regelverfahren Kein Zugriff
      4. IV. Fortsetzung des Verfahrens und Anwendung von § 255 InsO analog Kein Zugriff
      5. V. Plan-Neuverhandlungen auf Basis einer Geschäftsgrundlagenstörung Kein Zugriff
        1. 1. Keine Kopplung der Planunwirksamkeit an Unmöglichkeit der Leistungserbringung gem. § 275 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
        2. 2. Keine gerichtliche Kompetenz zur Aufhebung der Planwirkungen Kein Zugriff
      6. VII. Fazit und Ausblick Kein Zugriff
      1. I. Die Gestaltung von Masseforderungen durch einen (Anschluss-)Insolvenzplan nach § 210a InsO Kein Zugriff
        1. 1. Die Rechtskraftwirkung des ersten Insolvenzplans auf prozessualer Ebene Kein Zugriff
          1. a) Der ursprüngliche Lebenssachverhalt und das Erstrecken des Insolvenzplans auf zukünftige Ereignisse Kein Zugriff
          2. b) Vergleichbarkeit zu Unterhaltsansprüchen und Klagen auf wiederkehrende Leistungen Kein Zugriff
          3. c) Ein neuer Lebenssachverhalt beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse Kein Zugriff
            1. aa) Das Ziel der Deregulierung als Indiz für eine Änderungsfreiheit Kein Zugriff
            2. bb) Verfahrensrechtliche Einbindung des Gerichts Kein Zugriff
              1. (1) Privatautonomes Abweichen von einem vollstreckungsfähigen Urteil – zivilprozessrechtliche Grundbetrachtung Kein Zugriff
              2. (2) Die materiell-rechtliche Einwendung als Vollstreckungshindernis Kein Zugriff
              3. (3) Berechtigt eine privatautonome Vereinbarung zur Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO? Kein Zugriff
              4. (4) Ergebnis Kein Zugriff
            3. dd) Zulässigkeit einer von den Insolvenzplanregelungen abweichenden Vereinbarung – Welche Voraussetzungen muss die privatautonome Vereinbarung erfüllen? Kein Zugriff
            4. ee) Einvernehmlichkeit der Vereinbarung Kein Zugriff
            1. aa) Durchbrechung der Bindungswirkung mittels Gestaltungsrechts Kein Zugriff
              1. (1) Der Sinn und Zweck von § 313 BGB Kein Zugriff
              2. (2) Die Rechtsfolge von § 313 BGB Kein Zugriff
                1. (a) Zentrale Bedeutung der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses Kein Zugriff
                2. (b) Vorrang von § 255 InsO und Subsidiarität des § 313 BGB Kein Zugriff
                3. (c) Keine Möglichkeit zum einseitigen Loslösen vom Insolvenzplan – Keine Anwendung von § 313 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
                4. (d) Das Insolvenzgericht darf keine plangestaltende Funktion wahrnehmen Kein Zugriff
                5. (e) Die Neuverhandlungs- und Mitwirkungspflicht im Verfahren des Anschlussinsolvenzplans Kein Zugriff
              3. (4) Fazit – Die Anwendbarkeit von § 313 BGB auf den Insolvenzplan Kein Zugriff
        2. 4. Der Anschlussinsolvenzplan zur Änderung des ursprünglichen Insolvenzplans Kein Zugriff
          1. a) Restriktive Anwendung von § 313 BGB im Insolvenzplanverfahren Kein Zugriff
            1. aa) Die Lehre von der Geschäftsgrundlage Kein Zugriff
            2. bb) Der darstellende Teil eines Insolvenzplans als Geschäftsgrundlage? Kein Zugriff
            3. cc) Die Vergleichsrechnung als Geschäftsgrundlage des Insolvenzplans Kein Zugriff
            1. aa) Abbedingen der gesetzlichen Risikoverteilung durch Verzicht auf eine Wiederauflebensklausel gem. §§ 255, 256 InsO Kein Zugriff
            2. bb) Die Berücksichtigung individueller Vereinbarungen Kein Zugriff
          2. d) Keine Korrektur früherer Fehlentscheidungen über die Anwendung von § 313 BGB Kein Zugriff
            1. aa) Erweiterte Prüfungskompetenz des Insolvenzgerichts Kein Zugriff
            2. bb) Vorlage durch denselben Planvorlageberechtigten Kein Zugriff
            3. cc) Vorlage des (Anschluss-)Insolvenzplans nach dem Schlusstermin – Verstoß gegen § 218 S. 3 InsO? Kein Zugriff
          1. b) Erörterungs- und Abstimmungstermin Kein Zugriff
          2. c) Prüftermin und Stimmrechtsfeststellung Kein Zugriff
              1. (1) Zustimmungsersetzung bzw. Geltendmachung von Rechtsbehelfen gegen den Plan Kein Zugriff
              2. (2) Welche Vergleichssituation wird bei einem Anschlussinsolvenzplan in den Ansatz gebracht? – Schlechterstellung zur Situation der Regelabwicklung oder zur Situation mit rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan Kein Zugriff
              3. (3) Die planbedingte Schlechterstellung hat im Kontext des Anschlussinsolvenzplans auf §§ 245, 247, 251, 253 InsO keinen Einfluss Kein Zugriff
              4. (4) Kompensation durch Ausgleichsmittel – § 251 Abs. 3 InsO analog Kein Zugriff
            1. bb) Die Suspensivwirkung des Anschlussinsolvenzplans Kein Zugriff
        1. 3. Zusammenfassung Kein Zugriff
      1. I. Abgrenzung Änderungs- und Neuverhandlungsklausel Kein Zugriff
        1. 1. Ausgestaltung der Änderungsklausel als Bevollmächtigung Kein Zugriff
        2. 2. Konstruktion der Änderungsklausel mit Rückgriff auf § 315 BGB Kein Zugriff
      2. III. Rechtliche Zulässigkeit von Neuverhandlungsklauseln Kein Zugriff
      3. IV. Fazit Kein Zugriff
    1. F. Kapitelzusammenfassung Kein Zugriff
  1. Schlussbetrachtung Kein Zugriff Seiten 327 - 332
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 333 - 356

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