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Die Charakteristika der katholischen Universitäten in der Frühen Neuzeit

Rechtsstellung, Korporativität und Kirchlichkeit
Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Dieses Buch befasst sich mit zwei katholischen Universitäten im frühneuzeitlichen Deutschland: Köln und Ingolstadt. Dabei werden die inneruniversitäre Logik sowie deren fortdauernden Besonderheiten in der jeweiligen Rechtsstellung untersucht und ausführlich dargestellt, wobei im Zentrum der Analyse ihre Korporativität und Kirchlichkeit stehen. Die Untersuchung widmet sich sowohl der formgebenden Seite als auch der repräsentativen Seite des universitären Selbstverständnisses, die sich jeweils in Privilegien wie tatsächlichen Konflikten offenbarten. Sie zeigt, wie die einzelnen Universitäten trotz äußeren Drucks die fortdauernden Besonderheiten ihres Selbstverständnisses bewahrten und wie sie dieses Selbstbild nach außen repräsentierten.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2026
Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-7560-2049-2
ISBN-Online
978-3-7489-5591-7
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft - Neue Folge
Band
91
Sprache
Deutsch
Seiten
555
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    1. 0-1. Forschungsstand (I): Der Erfolg der Sozialgeschichte Kein Zugriff
    2. 0-2. Forschungsstand (II): Die Möglichkeit der Forschung, welche die Universität als Akteur und ihr Selbstverständnis in den Fokus rückt Kein Zugriff
    3. 0-3. Forschungsziel: Der Fokus auf das universitäre Selbstverständnis Kein Zugriff
    4. 0-4. Die Eingrenzung der Analysegegenstände: Typologie der Universitäten Kein Zugriff
    5. 0-5. Methode und entsprechende Quellenlage Kein Zugriff
    6. 0-6. Gliederung und Eingrenzung Kein Zugriff
        1. 1-1-1. Beziehungen zwischen der Universität Köln und den umgebenden Mächten hinsichtlich Politik und Verfassung Kein Zugriff
        2. 1-1-2. Die universitäre Rechtsstellung und ihre selbstständigen und kirchlichen Charakteristika Kein Zugriff
        1. 1-2-1. Die Einflüsse der die Universität Ingolstadt umgebenden Mächte Kein Zugriff
        2. 1-2-2. Die universitäre Rechtsstellung und ihre autonomen und geistlichen Charakteristika Kein Zugriff
      1. 1-3. Fazit Kein Zugriff
        1. 2-1-1. Gemeinsamkeiten Kein Zugriff
        2. 2-1-2. Unterschiede Kein Zugriff
        1. 2-2-1. Die überdauernde Gültigkeit der zur Gründungszeit erstellten Statuten Kein Zugriff
          1. 2-2-2-1. Die Stellung des Rektors Kein Zugriff
          2. 2-2-2-2. Rechtsstellung der Fakultäten, und der tatsächliche Verzicht auf das Einstimmigkeitsprinzip? Kein Zugriff
          3. 2-2-2-3. Die Auslegung der universitären Mitgliedschaft in den das Verhalten (habitus) betreffenden Klauseln (W1-12/K7-18) Kein Zugriff
          4. 2-2-2-4. Kölner Kirchlichkeit Kein Zugriff
        2. 2-2-3. Schlussfolgerung Kein Zugriff
        1. 2-3-1. Der Einfluss der Statuten von Köln und Leipzig auf Ingolstadt Kein Zugriff
          1. 2-3-2-1. Die Entstehung des Stiftungsbriefs (1472) und die Quellenlage Kein Zugriff
          2. 2-3-2-2. Die Charakteristika und Zwecke des Stiftungsbriefs Kein Zugriff
            1. a. Änderungen aus den zwingenden Gründen: Finanzielle Lage und Zeitmangel Kein Zugriff
            2. b. Gezielte Änderungen Kein Zugriff
          1. 2-3-3-1. Entstehungsgeschichte der zweiten reformierten Statutensammlung für die Gesamtuniversität Kein Zugriff
          2. 2-3-3-2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Vergleich zu den älteren Statuten in formaler Hinsicht Kein Zugriff
            1. a. Äußere Schwierigkeit: Streitigkeiten mit der Stadt Kein Zugriff
            2. b. Innere Schwierigkeiten: Unstimmigkeit sowie Ungehorsam und die schlechte Verwaltung Kein Zugriff
          1. 2-3-4-1. Die Einflüsse der frühneuzeitlichen Merkmale Kein Zugriff
          2. 2-3-4-2. Die Anbindung an die Landesherrschaft. Der Verzicht auf die universitäre Mitgliederschaft? Kein Zugriff
      1. 2-4. Fazit Kein Zugriff
        1. 3-1-1. Der Ablauf und der politische Hintergrund des Vorfalls Kein Zugriff
          1. 3-1-2-1. Martin Bucer, der Fürsprecher des Kölner Reformationsversuchs Kein Zugriff
          2. 3-1-2-2. Die Universität Köln, der theologische Hauptgegner der Kölner Reformationsbewegung Kein Zugriff
          1. 3-1-3-1. Die Reaktion der Universität und ihrer Mitglieder, insbesondere der Juristen als Kleriker Kein Zugriff
          2. 3-1-3-2. Die passive Rolle der Stadt Kein Zugriff
          1. 3-1-4-1. Die Lehre vom Zusammenhang zwischen der geistlichen und der weltlichen Gewalt Kein Zugriff
          2. 3-1-4-2. Die Ekklesiologie und die Hierarchie der Autorität Kein Zugriff
          1. 3-1-5-1. Die Autorschaft der Verteidigungsschrift Judicivm Depvtatorvm Vniversitatis und das Verhältnis zwischen den lateinischen Urtexten und der deutschen Übersetzung Kein Zugriff
          2. 3-1-5-2. Der umfangreiche Begriff clerici: Diskussion um die Stellung der Ordensleute Kein Zugriff
          3. 3-1-5-3. Die Verpflichtung zu Frieden und Einigkeit: Die Diskussion um das Verhältnis der Kirchenordnung zur weltlichen Ordnung im Reich Kein Zugriff
          4. 3-1-5-4. Das Wesen der Ordnung: Die Diskussion um Ordnungsstörer Kein Zugriff
          5. 3-1-5-5. Selbstverständnis der Universität über ihre eigene Rolle: Die Universität als urteilende Autorität in Fragen von „Richtig und Falsch“ Kein Zugriff
        2. 3-1-6. Fazit. Die Rolle der Universität als der Verteidiger der katholischen Ordnung Kein Zugriff
        1. 3-2-1. Die Abläufe des Disputs von Peter von Ravenna gegen Jakob van Hoogstraten und der bisherige Forschungsstand Kein Zugriff
        2. 3-2-2. Die Gründe dieses Disputs, insbesondere die Beziehung zwischen dem allgemeinen Kirchenrecht und den lokalen Rechtsgewohnheiten Kein Zugriff
          1. 3-2-3-1. Peter von Ravenna, Compendium Iuris Canonici, 1504 Kein Zugriff
            1. a. Ob das kirchliche Begräbnis des Gehängten zum göttlichen Recht gehört: Die Vermischung von Theologie und Jura Kein Zugriff
            2. b. Ob das kirchliche Begräbnis des Gehängten zum Kirchenrecht gehört: Die vom Zweck abhängige Diskussion Kein Zugriff
        3. 3-2-4. Aufrechterhaltung der lokalen bestehenden Ordnung und die „rechtsbezogene“ Methodik Peters Kein Zugriff
      1. 3-3. Fazit Kein Zugriff
        1. 4-1-1. Der Ablauf des Falls Heinrich Cruchten Kein Zugriff
          1. 4-1-2-1. Nikolaus Hesselinge von Steinwick, der damalige Rektor der Universität Köln Kein Zugriff
          2. 4-1-2-2. Johann Gropper, der Großsiegler des Erzbischofs Kein Zugriff
          3. 4-1-2-3. Die anderen Akteure Kein Zugriff
        1. 4-2-1. Der Rektor Nikolaus von Steinwick Kein Zugriff
        2. 4-2-2. Die theologische Fakultät Kein Zugriff
        3. 4-2-3. Johann Gropper und der Erzbischof Hermann von Wied Kein Zugriff
        4. 4-2-4. Die Zusammenfassung der Streitpunkte und die Umformulierung bezüglich der universitären Korporativität Kein Zugriff
        1. 4-3-1. Die allgemeine Bedeutung des Begriffs communitas Kein Zugriff
        2. 4-3-2. Die Maxime quod omnes tangit Kein Zugriff
        3. 4-3-3. Die Bedeutung der Maxime quod omnes tangit in der Verteidigungsschrift des Rektors Kein Zugriff
          1. 4-3-4-1. Körperliche Ekklesiologie im Mittelalter Kein Zugriff
          2. 4-3-4-2. Die Rolle der Theologen innerhalb der Kirche Kein Zugriff
          3. 4-3-4-3. Die universitäre Solidarität und die theologische Fakultät Kein Zugriff
        4. 4-3-5. Die Juristen der Kölner juristischen Fakultät Kein Zugriff
          1. 4-3-6-1. Exemtion (exceptio / exemtio): der Hintergrund der Ansicht Groppers Kein Zugriff
          2. 4-3-6-2. Groppers Ansicht über Exemtion und die rechtliche Klarheit Kein Zugriff
        5. 4-3-7. Schlussfolgerung: Die universitäre communitas und „Einstimmigkeitsprinzip“, „Freundschaft“ und „vages Verständnis von Privileg und Gewohnheit“ als ihre Merkmale Kein Zugriff
          1. 4-4-1-1. Die ordentliche Gerichtsbarkeit des Erzbischofs als iudex ordinarius und sein Offizialat Kein Zugriff
          2. 4-4-1-2. Die außerordentliche Gerichtsbarkeit der Universität als iudex delegatus und ihr Konservator Kein Zugriff
          1. 4-4-2-1. Jurisdiktion des Kölner Erzbischofs innerhalb der Stadt Köln im 16. Jahrhundert Kein Zugriff
          2. 4-4-2-2. Das Offizialat Köln Kein Zugriff
          1. 4-4-3-1. Die vage Erläuterung in den Bullen und Statuten der Universität Köln Kein Zugriff
          2. 4-4-3-2. Der Justizbrief im Jahr 1389 an den Konservator bezüglich der Privilegien der Universität Köln Kein Zugriff
          3. 4-4-3-3. Der Brief von Julius II. im Jahr 1507 Kein Zugriff
          4. 4-4-3-4. Fazit Kein Zugriff
        1. 4-4-4. Ein Exkurs: Die vage Gerichtsbarkeit der Universität auf der erzbischöflichen Seite Kein Zugriff
      1. 4-5. Fazit: Communitas der Universität Köln Kein Zugriff
      1. 5-1. Ablauf des gescheiterten Versuchs der Übergabe der Artistenfakultät der Universität Ingolstadt an die Jesuiten im Jahr 1572 und der diesbezügliche Forschungsstand Kein Zugriff
        1. 5-2-1. Hoffaeus’ 20 Forderungen Kein Zugriff
        2. 5-2-2. Die Ansicht der Jesuiten über die Universität Kein Zugriff
        1. 5-3-1. Die Stellungnahme des Nikolaus Everhard Seniors Kein Zugriff
        2. 5-3-2. Die Stellungnahme des Nikolaus Everhard Juniors Kein Zugriff
        3. 5-3-3. Eisengreins Stellungnahme Kein Zugriff
        1. 5-4-1. Die Remonstration der Universität am 11. Juni 1572 Kein Zugriff
        2. 5-4-2. Ein kurzer Exkurs: Die Wahl des Rektors im Jahr 1585. Das Verhältnis zwischen den rechtlichen und kirchlichen Charakteristika der Universität Ingolstadt Kein Zugriff
      2. 5-5. Wer soll als Mitglied der Universität gelten? Die Auseinandersetzung mit der Lehre des Aristoteles Kein Zugriff
      3. 5-6. Die Rezesse und Briefe des Herzogs Kein Zugriff
      4. 5-7. Fazit Kein Zugriff
        1. 6-1-1. Bayerische Landespolitik und Reichspolitik hinsichtlich der Reformation im 16. Jahrhundert Kein Zugriff
          1. 6-1-2-1. Wormser Edikt und das erste bayerische Religionsmandat Kein Zugriff
          2. 6-1-2-2. Die Erweiterung des Bereichs der reformatorischen Handlungen, die in der bayerischen Schutzpolitik kontrolliert werden sollten Kein Zugriff
          3. 6-1-2-3. Die Umsetzung des Mandats Kein Zugriff
        2. 6-1-3. Nach Augsburg und Trient. Die Zeit der Konfessionsbildung Kein Zugriff
        1. 6-2-1. Die persönlichen Beiträge einzelner Universitätsmitglieder Kein Zugriff
          1. 6-2-2-1. Bibliographische Merkmale der Acta contra Lutheranos Kein Zugriff
          2. 6-2-2-2. Verfassungsdatum Kein Zugriff
          3. 6-2-2-3. Der Grund, warum keine neuen Fälle mehr in den Acta nach Jahr 1525 aufgezeichnet wurden Kein Zugriff
            1. a) Das erste Kriterium: ob sich der Fall tatsächlich ereignet hat – der Unterschied zu präventiven Maßnahmen wie Zensur oder Außenpolitik Kein Zugriff
            2. b) Das zweite Kriterium: Die direkte Kausalität zwischen dem lutherischen Gedanken und den tatsächlichen Vergehen – das Weglassen von Fällen, bei denen der Täter lediglich Lutheraner war Kein Zugriff
          4. 6-2-2-5. Der Zweck der Sammlung in den Acta contra Lutheranos: Acta als Muster für das Verfahren gegen die lutherischen Angelegenheiten? Kein Zugriff
        2. 6-2-3. Die Bedeutsamkeit der lutherischen Angelegenheiten für die Universität Ingolstadt Kein Zugriff
        3. 6-2-4. Fazit Kein Zugriff
        1. 6-3-1. Die religiöse Lage in Ingolstadt nach 1550: Konfessionsbildung oder Großzügigkeit innerhalb der Universität? Kein Zugriff
        2. 6-3-2. Zensurinstanzen im frühneuzeitlichen Bayern Kein Zugriff
          1. 6-3-3-1. Die Institutionen der Zensur des Herzogs Kein Zugriff
          2. 6-3-3-2. Die Ansicht des Herzogs in seinen Mandaten, dass die Laien und die Geistlichen bei der Zensurpolitik voneinander unterschieden werden sollen Kein Zugriff
          3. 6-3-3-3. Eher Frieden als theologische Rechtgläubigkeit? Kein Zugriff
          4. 6-3-3-4. Zusammenfassung: Charakteristika der herzoglichen Religionspolitik Kein Zugriff
        3. 6-3-4. Die Rechtsstellung der Universität Ingolstadt innerhalb der bayerischen Zensurtätigkeit Kein Zugriff
          1. 6-3-5-1. Unterschiedliche Auffassungen des universitären Zensurrechts Kein Zugriff
          2. 6-3-5-2. Unterschiedlichkeiten mit Blick auf den Zweck der Zensur Kein Zugriff
          1. 6-3-6-1. Das erste Urteil gegen einen als protestantisch verdächtigten Buchbinder und das administrative bzw. herrschaftliche Verhalten der Universität Kein Zugriff
          2. 6-3-6-2. Das zweite und dritte Urteil gegen Lorenz Schrötter und das gnädige bzw. fürsorgliche Verhalten der Universität Kein Zugriff
        4. 6-3-7. Die universitäre Kirchlichkeit als Selbstrepräsentation und die Rechtsstellung als wesentliches Interesse Kein Zugriff
      1. 6-4. Fazit Kein Zugriff
    1. 7-1. Zusammenfassung der Ergebnisse Kein Zugriff
    2. 7-2. Die Bedeutung des Ergebnisses und die Verbindung zu anderen Forschungsbereichen Kein Zugriff
    3. 7-3. Ausblick auf die Gegenwart Kein Zugriff
  1. § 8. Quellen- und Literatureverzeichnis Kein Zugriff Seiten 511 - 554

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