Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche in der "sozialen Demokratie"
Probleme, Risiken, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bindungen, Folgerungen für die Mitbestimmung und strategische Überlegungen- Autor:innen:
- Reihe:
- Schriften der Hans-Böckler-Stiftung, Band 84
- Verlag:
- 2015
Zusammenfassung
Die soziale Demokratie und die öffentliche Infrastruktur geraten immer mehr durch das Primat von wirtschaftlicher Liberalisierung und Privatisierung unter Druck. Genau das sollte aber durch das Sozialstaatsgebot unserer Verfassung ausgeschlossen werden.
Der Autor formuliert in seinem Werk zum Thema soziale Demokratie und Mitbestimmung, dass sich das Wirtschaftliche wieder dem Sozialen und Demokratischen unterordnen muss. Die Regeln des Marktes dürfen nicht die soziale Situation des Menschen bestimmen. Dafür braucht es einen handlungsfähigen Staat, der sich strikt an seinen verfassungsrechtlichen Auftrag hält.
Will der Staat seine Pflichtaufgaben zurückgewinnen, so hält es der Autor für unumgänglich, Privatisierungen staatlicher Infrastruktur zurückzunehmen und weitere Privatisierungen zu unterlassen. Das gilt auch für Europa. Auch spricht sich der Autor für eine institutionelle Aufwertung von Gewerkschaften und Mitbestimmung auf. Gerade die Gewerkschaften können den Staat darin unterstützen, das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes auch durchzusetzen.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2015
- ISBN-Print
- 978-3-8487-2436-9
- ISBN-Online
- 978-3-8452-6595-7
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Schriften der Hans-Böckler-Stiftung
- Band
- 84
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 138
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 10
- Zusammenfassung Kein Zugriff Seiten 11 - 13
- a) Die Regierungserklärung Willy Brandts vom 28. Oktober 1969 Kein Zugriff
- b) „Schlanker Staat“ und „Gewährleistungsstaat“ Kein Zugriff
- c) Das Entstehen einer Funktionselite Kein Zugriff
- d) Die Überhöhung des Wettbewerbsgedankens Kein Zugriff
- 2. Der Einfluss der Gemeinschaftsebene Kein Zugriff
- 3. Der Einfluss der Globalisierung Kein Zugriff
- 4. Die Veränderung der Struktur des Arbeitsmarktes, die Spaltung der Gesellschaft Kein Zugriff
- 5. Folgerungen Kein Zugriff
- 1. Vorbemerkung Kein Zugriff
- a) Ausgangsüberlegung Kein Zugriff
- b) Rückblick Kein Zugriff
- c) Das Lissabon-Urteil (BVerfGE 123, 267) Kein Zugriff
- ) Das Bundesverfassungsgericht formulierte im KPD-Verbotsurteil 1956, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Ideal der „sozialen Demokratie in den Formen des Rechtsstaates“ besteht. Diese Kernfest... Kein Zugriff
- b) In Bezug auf das Sozialstaatsprinzip im Besonderen führte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1977 grundlegend aus: Kein Zugriff
- aa) Allgemeine Aussagen Kein Zugriff
- bb) Einzelne Bereiche Kein Zugriff
- cc) Finanzielle Gesichtspunkte Kein Zugriff
- b) Wie darf privatisiert werden? Gestaltung der privatrechtlichen Organisationsstruktur Kein Zugriff
- aa) „Ablenkungsfütterungen“ Kein Zugriff
- bb) Die Kommunalebene Kein Zugriff
- d) Wie müssen privatisierte Unternehmen durch die Anteilseigner geführt werden? Kein Zugriff
- e) Gestaltung und Fortentwicklung der Mitbestimmung in privatisierten und nichtprivatisierten staatlichen Infrastrukturbereichen Kein Zugriff
- 5. Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und öffentlichem Auftrag Kein Zugriff
- 1. Verwaltungsgesellschaftsrecht – Vorrang des Gesellschaftsrechts, Probleme der Gesetzgebungskompetenz (Bundes- und Länderzuständigkeit) Kein Zugriff
- a) Gemeinschaftsrecht und Missverständnis Kein Zugriff
- b) Das Subsidiaritätsprinzip auf der Verfassungsrechtsebene der Bundesrepublik Deutschland Kein Zugriff
- c) Die kommunale Ebene Kein Zugriff
- d) Entfaltung des Gehalts des Begriffs „Daseinsvorsorge“ vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund Kein Zugriff
- 3. Gemeinschaftsrechtliche Bindungen? Kein Zugriff
- a) Ausgangslage Kein Zugriff
- b) Stellung der Gewerkschaften Kein Zugriff
- c) Neuorientierung der Mitbestimmung in den staatlichen Infrastrukturbereichen, die nicht privatisiert werden dürfen Kein Zugriff
- 1. Vorbemerkung Kein Zugriff
- 2. Fondslösung mit multifunktionalem Ansatz Kein Zugriff
- 3. Probleme des Beihilferechts auf der EU-Ebene zwingen nicht unausweichlich zur Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche Kein Zugriff





