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Der präventive Restrukturierungsrahmen

Europäische Vorgaben und Umsetzungsspielräume für die EU-Mitgliedstaaten
Autor:innen:
Verlag:
 10.09.2020

Zusammenfassung

Der präventive Restrukturierungsrahmen wird je nach Ausgestaltung erhebliche Auswirkungen auf das bestehende deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht haben. Das Werk analysiert die vom deutschen Gesetzgeber spätestens bis zum 17. Juli 2022 zwingend umzusetzenden Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20. Juni 2019 zur Schaffung dieses Rechtsrahmens umfassend, stellt die verbleibenden Umsetzungsspielräume dar, zeigt Inkonsistenzen auf und gibt Anreize für die Umsetzung in deutsches Recht. Das Werk bietet damit für die weitere Diskussion der Implementierung dieses Rechtsrahmens eine Orientierungshilfe und ist auch für eine spätere richtlinienkonforme Auslegung des auf der EU-Richtlinie fußenden deutschen Rechts höchst aufschlussreich.


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Bibliographische Angaben

Erscheinungsjahr
2020
Erscheinungsdatum
10.09.2020
ISBN-Print
978-3-8487-6912-4
ISBN-Online
978-3-7489-2159-2
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriften zur Restrukturierung
Band
18
Sprache
Deutsch
Seiten
1384
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 70
    1. A. Problemstellung Kein Zugriff
    2. B. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
        1. 1. Gerichtetheit der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen u.a. an alle EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 36 RL Kein Zugriff
        2. 2. Keine Ausnahme für Dänemark Kein Zugriff
      1. II. Umsetzungsverpflichtung Kein Zugriff
      2. III. Zwei Phasen des Rechtsetzungsprozesses Kein Zugriff
      3. IV. Erwägungsgründe der EU-Richtlinie Kein Zugriff
      1. I. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren gemäß Art. 289 Abs. 1 i.V.m. Art. 294 AEUV Kein Zugriff
      2. II. Trilog Kein Zugriff
    1. C. Umsetzung einer finalen EU-Richtlinie Kein Zugriff
      1. I. Zur Regelungskompetenz aus Sicht des Europäischen Gesetzgebers Kein Zugriff
      2. II. Die Regelungskompetenz im Widerspruch Kein Zugriff
        1. 1. Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, Art. 81 AEUV Kein Zugriff
        2. 2. Koordinierungsrechtsetzung, Art. 53 AEUV Kein Zugriff
        3. 3. Binnenmarktkompetenz, Art. 114 AEUV Kein Zugriff
      3. IV. Fazit Kein Zugriff
      1. I. Grundsatz der Subsidiarität gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 3 EUV Kein Zugriff
      2. II. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 4 EUV Kein Zugriff
        1. 1. Harmonisierungsgrad „Mindest- bzw. Minimalharmonisierung“ Kein Zugriff
        2. 2. Harmonisierungsgrad „Total- bzw. Vollharmonisierung“ Kein Zugriff
        3. 3. Gold Plating Kein Zugriff
      1. II. Grad der Harmonisierung der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen u.a. im Speziellen Kein Zugriff
      1. I. Allgemeines zum Regelungsstil Kein Zugriff
      2. II. Regelungen ohne Gestaltungsspielraum Kein Zugriff
      3. III. Optionen Kein Zugriff
      4. IV. Mischformen Kein Zugriff
    2. H. Regelungsziele der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen u.a., insbesondere mit Blick auf die Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
    3. I. Kurzüberblick zum Inhalt der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen u.a. Kein Zugriff
          1. a) Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
          2. b) Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten mit Erweiterungsmöglichkeit der EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          3. c) Likelihood of insolvency Kein Zugriff
          4. d) Sinn und Zweck des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
        1. 2. Entschuldungsverfahren für insolvente Unternehmer gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. b) RL Kein Zugriff
        2. 3. Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. c) RL Kein Zugriff
          1. a) Ausschluss der Rechtssubjekte des Art. 1 Abs. 2 lit. a) bis lit. f) RL Kein Zugriff
          2. b) Ausschluss von öffentlichen Stellen nach nationalem Recht gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. g) RL Kein Zugriff
          3. c) Ausschluss von natürlichen Personen, die keine Unternehmer sind, gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. h) RL Kein Zugriff
        1. 2. Umkehrschluss hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs des präventiven Restrukturierungsrahmens auf Schuldnerseite gemäß Art. 1 Abs. 2 RL Kein Zugriff
        2. 3. Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen fallen in den persönlichen Anwendungsbereich des präventiven Restrukturierungsrahmens auf Schuldnerseite Kein Zugriff
        3. 4. Fallen Unternehmensgruppen in den persönlichen Anwendungsbereich des präventiven Restrukturierungsrahmens auf Schuldnerseite? Kein Zugriff
        4. 5. Option der EU-Mitgliedstaaten zur Ausnahme von Finanzunternehmen vom persönlichen Anwendungsbereich der EU-Richtlinie gemäß Art. 1 Abs. 3 RL Kein Zugriff
          1. a) Blick auf den Legislativprozess des Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
          2. b) Beschränkung allein auf Entschuldungsverfahren Kein Zugriff
          3. c) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          1. a) Beschränkung allein auf präventive Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
          2. b) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          3. c) Regelungsgehalt der Beschränkungsmöglichkeit des Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
          4. d) Kritische Betrachtung des Spielraums für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          1. a) Bezug allein auf präventive Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
          2. b) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          3. c) Regelungsgehalt der Ausschlussmöglichkeit Kein Zugriff
          4. d) Abschließende Aufzählung des Art. 1 Abs. 5 RL Kein Zugriff
          5. e) Verbindung der einzelnen Forderungstypen des Art. 1 Abs. 5 RL mit der Begrifflichkeit „oder“ Kein Zugriff
            1. aa) Arbeitnehmerforderungen gemäß Art. 1 Abs. 5 lit. a) RL Kein Zugriff
            2. bb) Unterhaltsforderungen gemäß Art. 1 Abs. 5 lit. b) RL Kein Zugriff
            3. cc) Forderungen aus Delikt gemäß Art. 1 Abs. 5 lit. c) RL Kein Zugriff
          1. a) Zwingende Regelungsvorgabe an die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          2. b) Beschränkung allein auf den präventiven Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
          3. c) Regelungsgehalt des Art. 1 Abs. 6 RL Kein Zugriff
          1. a) Blick auf die Erwägungsgründe 12, 13 und 14 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
          2. b) Blick auf Art. 6 Abs. 8 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
        1. 2. Conclusio Kein Zugriff
      1. I. Blick auf den Legislativprozess des Katalogs der Begriffsbestimmungen gemäß Art. 2 RL Kein Zugriff
      2. II. Inhalt des Begriffskatalogs gemäß Art. 2 RL Kein Zugriff
        1. 1. Autonome Auslegung der Begrifflichkeiten der EU-Richtlinie, insbesondere der Begriffe des Art. 2 Abs. 1 RL Kein Zugriff
        2. 2. Keine autonome Auslegung für die in Art. 2 Abs. 2 RL genannten Begrifflichkeiten Kein Zugriff
          1. a) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
          2. b) „Unternehmer“ gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 9 RL Kein Zugriff
          1. a) Blick auf den Legislativprozess hinsichtlich der Begrifflichkeit „Restrukturierungsbeauftragter“ („practitioner in the field of restructuring“) Kein Zugriff
                1. (a) Stelle Kein Zugriff
                2. (b) Person Kein Zugriff
                3. (c) Keine mit Anhang B der EuInsVO vergleichbare Liste vorhanden Kein Zugriff
              1. (2) Bestellung von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde als Voraussetzung Kein Zugriff
            1. bb) Zweckbindung Kein Zugriff
              1. (1) Unterstützung des Schuldners oder der Gläubiger bei der Ausarbeitung oder Aushandlung eines Restrukturierungsplans gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 12 lit. a) RL Kein Zugriff
              2. (2) Überwachung der Tätigkeit des Schuldners während der Verhandlungen über einen Restrukturierungsplan und Berichterstattung an eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 12 lit. b)... Kein Zugriff
              3. (3) Übernahme der teilweisen Kontrolle über die Vermögenswerte oder Geschäfte des Schuldners während der Verhandlungen gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 12 lit. c) RL Kein Zugriff
          2. c) Schnittmengen mit der Begrifflichkeit „Verwalter“ gemäß Art. 2 Nr. 5 EuInsVO? Kein Zugriff
          3. d) Aufnahme des PITFOR in Anhang B der EuInsVO, sofern die EuInsVO für den präventiven Restrukturierungsrahmen gilt Kein Zugriff
          4. e) Gelten Regelungsvorgaben für die Verwalter in Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren gemäß Art. 26, 27 RL auch für den PITFOR? Kein Zugriff
        1. 1. Begrifflichkeit „in finanziellen Schwierigkeiten“ gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. a) RL Kein Zugriff
        2. 2. Begrifflichkeit „Restrukturierungsplan“ („restructuring plan“) Kein Zugriff
        3. 3. Begrifflichkeit „Justiz- oder Verwaltungsbehörde“ („judicial or administrative authority“) Kein Zugriff
        4. 4. Begrifflichkeit „Sicherheit“ („security“/„collateral“) Kein Zugriff
        5. 5. Begrifflichkeit „Stelle“ („body“) Kein Zugriff
        1. 1. Abschließende Aufzählung Kein Zugriff
        2. 2. Begrifflichkeit „Insolvenz“ („insolvency“) gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. a) RL Kein Zugriff
        3. 3. Begrifflichkeit „wahrscheinliche Insolvenz“ („likelihood of insolvency“) gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. b) RL Kein Zugriff
        4. 4. Begrifflichkeit „Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“)“ („micro, small and medium-sized enterprises (‚SMEs‘)“) Kein Zugriff
      3. VII. Conclusio Kein Zugriff
      1. I. Stellung des Artikels in der EU-Richtlinie und hieraus zu ziehende Schlussfolgerung Kein Zugriff
      2. II. Möglicher Zusammenhang mit den Pflichten der Unternehmensleitung gemäß Art. 19 RL Kein Zugriff
        1. 1. Zwingende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
        2. 2. Regelungsgehalt des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
          1. a) Ein oder mehrere Frühwarnsysteme Kein Zugriff
          2. b) Klar und transparente Frühwarnsysteme Kein Zugriff
              1. (1) Keine abschließende Aufzählung des Art. 3 Abs. 2 RL Kein Zugriff
                1. (a) Mechanismen zur Benachrichtigung des Schuldners gemäß Art. 3 Abs. 2 lit. a) RL Kein Zugriff
                2. (b) Beratungsdienste von öffentlichen oder privaten Organisationen gemäß Art. 3 Abs. 2 lit. b) RL Kein Zugriff
                3. (c) Anreize für Dritte gemäß Art. 3 Abs. 2 lit. c) RL Kein Zugriff
            1. bb) Conclusio aus der Aufzählung des Art. 3 Abs. 2 RL Kein Zugriff
          3. d) Zugang zu einem Frühwarnsystem? Kein Zugriff
        3. 4. Leistungsumfang von Frühwarnsystemen gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
        4. 5. Zeitpunkt zur Frühwarnung Kein Zugriff
        5. 6. Kritische Betrachtung des Aussagegehalts von Frühwarnsystemen Kein Zugriff
        6. 7. Keine Haftung der EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          1. a) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          2. b) Regelungsgehalt des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
      3. IV. Zugang zu relevanten und aktuellen Informationen über die Verfügbarkeit von Frühwarnsystemen sowie Verfahren und Maßnahmen zur Restrukturierung und Entschuldung gemäß Art. 3 Abs. 3 RL Kein Zugriff
        1. 1. Zwingende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
        2. 2. Regelungsgehalt des Art. 3 Abs. 4 RL Kein Zugriff
      4. VI. Unterstützung von Arbeitnehmervertretern bei der Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners als Option für die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 3 Abs. 5 RL Kein Zugriff
      5. VII. Keine Beschränkungsmöglichkeit auf KMU und/oder Unternehmer mehr Kein Zugriff
      6. VIII. Quintessenz zur Regelung des Art. 3 RL Kein Zugriff
    1. D. Die wesentlichen Eckpunkte des präventiven Restrukturierungsrahmens gemäß der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen u.a. Kein Zugriff
      1. I. Ablauf des präventiven Restrukturierungsrahmens ohne Beteiligung einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
      2. II. Einbindung einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde in den präventiven Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
          1. a) Festlegung des Begriffsverständnisses für die gesamte EU-Richtlinie und damit auch für den präventiven Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
          2. b) Offener und eher weiter Restrukturierungsbegriff Kein Zugriff
            1. aa) Eingriff in Rechte der Gesellschafter möglich Kein Zugriff
            2. bb) Nicht nur finanzwirtschaftliche Restrukturierung möglich Kein Zugriff
        1. 2. Conclusio zum Restrukturierungsbegriff gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 RL Kein Zugriff
        2. 3. Sachliche Reichweite: Spielraum der EU-Mitgliedstaaten gemäß Erwägungsgrund 25 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
        3. 4. Persönliche Reichweite Kein Zugriff
        4. 5. Einschränkung jedenfalls durch Schuldner möglich Kein Zugriff
      1. II. Fazit Kein Zugriff
      1. I. Intendierter Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
      2. II. Vollständige Gerichtsbeteiligung am präventiven Restrukturierungsrahmen nicht zwingend erforderlich Kein Zugriff
      3. III. Unbeschadet sonstiger Restrukturierungsrahmen nach nationalen Recht Kein Zugriff
      1. I. Zwingende Regelungsvorgabe des Art. 4 Abs. 1 RL Kein Zugriff
        1. 1. Abwendung einer Insolvenz und Sicherstellung der Bestandsfähigkeit des Schuldners als kumulativer Sinn und Zweck Kein Zugriff
        2. 2. Missbrauchsvermeidung Kein Zugriff
        3. 3. Abwendung der Insolvenz Kein Zugriff
          1. a) „Viability“? Kein Zugriff
          2. b) Sicherstellung und keine Wiederherstellung der Bestandsfähigkeit als Sinn und Zweck des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
      2. III. Einschub „Unbeschadet anderer Lösungen zur Abwendung einer Insolvenz“ gemäß Art. 4 Abs. 1 RL Kein Zugriff
      3. IV. Schuldner des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
        1. 1. Keine klassischen Eingangs- und Zugangsvoraussetzungen zum Eintritt in ein Verfahren Kein Zugriff
        2. 2. Missbrauchsvermeidung des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
          1. a) Finanzielle Schwierigkeiten vs. nichtfinanzielle Schwierigkeiten Kein Zugriff
          2. b) Keine Bestimmung der Begrifflichkeit „finanzielle Schwierigkeiten“ in der EU-Richtlinie Kein Zugriff
          3. c) Anleihen für die Auslegung der Begrifflichkeit „finanzielle Schwierigkeiten“ in der EuInsVO? Kein Zugriff
          1. a) Bestimmung der Begrifflichkeit durch die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. b) RL Kein Zugriff
          2. b) Anleihen zur Auslegung von „wahrscheinliche Insolvenz“ in der EuInsVO? Kein Zugriff
        3. 5. Anhaltspunkte in der EU-Richtlinie hinsichtlich des Begriffspaars „finanzielle Schwierigkeiten“ und „wahrscheinliche Insolvenz“ Kein Zugriff
        4. 6. Anknüpfungspunkt in Deutschland? Kein Zugriff
        5. 7. Conclusio Kein Zugriff
        1. 1. Allgemeines zum Zugang zum präventiven Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
            1. aa) Zwingende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
            2. bb) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
              1. (1) Keine behördliche oder gerichtliche Eröffnungsentscheidung für den Eintritt in den präventiven Restrukturierungsrahmen erforderlich Kein Zugriff
              2. (2) Keine Anzeige erforderlich Kein Zugriff
              3. (3) Antragstellung bei zuständiger Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
              4. (4) Inhalt eines Antrags Kein Zugriff
              5. (5) Bekanntmachung eines Antrags? Kein Zugriff
            3. dd) „Antrag der Schuldner“ oder „Antrag des Schuldners“? Kein Zugriff
            4. ee) Antragstellung des Schuldners Kein Zugriff
            1. aa) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            2. bb) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
              1. (1) Gläubiger und Arbeitnehmervertreter Kein Zugriff
              2. (2) Einleitung „auf Antrag der Gläubiger“ oder „auf Antrag des Gläubigers“? Kein Zugriff
              3. (3) Bezugnahme auf Gläubiger Kein Zugriff
              1. (1) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten, die die Option des Art. 4 Abs. 8 S. 1 RL gebrauchen Kein Zugriff
              2. (2) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
              3. (3) Regelungsgehalt der weitergehenden Option des Art. 4 Abs. 8 S. 2 RL Kein Zugriff
              4. (4) Ausspruch für die Beibehaltung des Grundsatzes des Art. 4 Abs. 8 S. 1 RL vor dem Hintergrund des Konzepts des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
            3. ee) Kritische Betrachtung des Spielraums der EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 4 Abs. 8 RL Kein Zugriff
            1. aa) Option für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
                1. (a) Schwerwiegende Verstöße nach nationalem Recht Kein Zugriff
                2. (b) Rechnungslegungs- oder Buchführungspflichten Kein Zugriff
                3. (c) Verurteilung des Schuldners Kein Zugriff
              1. (2) Erweiterungsmöglichkeit in Erwägungsgrund 27 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
              2. (3) Voraussetzung für den Zugang des Schuldners zum präventiven Restrukturierungsrahmen trotz Verstöße Kein Zugriff
            1. aa) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
              1. (1) Möglichkeit zur Regulierung des Zugangs zum präventiven Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
                1. (a) Grundsätzliche Ausgestaltung im nationalen Recht Kein Zugriff
                  1. (aa) Ausschluss von Schuldnern ohne Aussicht auf Bestandsfähigkeit? Kein Zugriff
                  2. (bb) Keine nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögenswerte des Schuldners Kein Zugriff
              2. (3) Einführung oder Beibehaltung Kein Zugriff
              3. (4) Kritische Betrachtung der Option des Art. 4 Abs. 3 RL vor dem Hintergrund des mit der Schaffung des präventiven Restrukturierungsrahmens verfolgten Ziels des Europäischen Gesetzgebers Kein Zugriff
              4. (5) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
          1. e) Möglichkeit zur Beschränkung der quantitativen Inanspruchnahme des präventiven Restrukturierungsrahmens durch den Schuldner in einer bestimmten Zeit gemäß Art. 4 Abs. 4 RL Kein Zugriff
      1. I. Zwingende Reglungsvorgabe Kein Zugriff
      2. II. Regelungsgehalt des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
      1. I. Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          1. a) Betroffene Parteien gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 RL Kein Zugriff
          2. b) „Einschlägige Interessenträger“? Kein Zugriff
          3. c) Weitere Anhaltspunkte aus Erwägungsgrund 29 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
        1. 2. Beteiligung einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
      2. III. Kritische Betrachtung der Option des Art. 4 Abs. 6 RL vor dem Hintergrund des mit der Schaffung des präventiven Restrukturierungsrahmens verfolgten Ziels des Europäischen Gesetzgebers Kein Zugriff
      3. IV. Conclusio Kein Zugriff
      1. I. Eigenverwaltung des Schuldners als Grundsatz gemäß Art. 5 Abs. 1 RL Kein Zugriff
        1. 1. Im Grundsatz nur Bestellung eines PITFOR falls erforderlich im Einzelfall, um den Grundsatz des Schuldners in Eigenverwaltung zu gewährleisten Kein Zugriff
        2. 2. Öffnungsklausel für die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 5 Abs. 2 RL Kein Zugriff
        3. 3. Conclusio Kein Zugriff
        4. 4. Öffnungsklausel zur Bestellung eines PITFOR für andere Zwecke als zur Unterstützung des Schuldners sowie der Gläubiger bei der Aushandlung und Ausarbeitung des Restrukturierungsplans Kein Zugriff
        1. 1. Zwingende Regelungsvorgabe mit Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
        2. 2. Zwingende Regelungsvorgabe betrifft nur PITFOR zur Unterstützung des Schuldners sowie der Gläubiger bei der Aushandlung und Ausarbeitung des Plans Kein Zugriff
          1. a) Allgemeine Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen und Erforderlichkeit eines PITFOR zur Wahrung der Interessen der Parteien gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. a) RL Kein Zugriff
          2. b) Bestätigung des Restrukturierungsplans im Wege des klassenübergreifenden Cram-down gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b) RL Kein Zugriff
          3. c) Bestellung eines PITFOR durch Antrag des Schuldners oder der Mehrheit der Gläubiger gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. c) RL Kein Zugriff
        3. 4. Weitere mögliche Fallgruppen gemäß Erwägungsgrund 30 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
      2. IV. Conclusio zur Regelung des Art. 5 RL Kein Zugriff
      3. V. Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
          1. a) Gewährung einer Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen durch entweder eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde oder aber kraft Gesetzes Kein Zugriff
          2. b) Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
          3. c) Vorübergehendes Ruhen Kein Zugriff
          4. d) Ruhen des Rechts eines Gläubigers, eine Forderung durchzusetzen, sowie des Rechts, die Vermögenswerte oder das Unternehmen des Schuldners zu pfänden oder außergerichtlich zu verwerten Kein Zugriff
          1. a) Zwingende Regelungsvorgabe des Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
          2. b) Option für die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
          3. c) Wegfall der Voraussetzung zur Gewährung des Moratoriums: Keine unangemessene Beeinträchtigung eines Gläubigers Kein Zugriff
          4. d) Conclusio Kein Zugriff
            1. aa) Alle Arten von Forderungen gemäß Art. 6 Abs. 2 RL Kein Zugriff
              1. (1) Erheblicher Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
              2. (2) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
              3. (3) Regelungsvorgabe gemäß Art. 6 Abs. 3 Unterabs. 2 RL mit alleinigem Bezug auf ein beschränktes Moratorium Kein Zugriff
              1. (1) Ausnahme vom Grundsatz gemäß Art. 6 Abs. 5 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
              2. (2) Vergleichbares Schutzniveau? Kein Zugriff
              3. (3) Verhältnis zu Art. 1 Abs. 5 lit. a) RL sowie Art. 1 Abs. 6 RL Kein Zugriff
              4. (4) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
              1. (1) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
              2. (2) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
                1. (a) Wohldefinierte Umstande? Kein Zugriff
                2. (b) Ausreichende Begründung des Ausschlusses? Kein Zugriff
                  1. (aa) Keine Gefährdung der Restrukturierung durch die Vollstreckung gemäß Art. 6 Abs. 4 lit. a) RL Kein Zugriff
                  2. (bb) Unangemessene Beeinträchtigung der Gläubiger dieser Forderungen durch das Moratorium gemäß Art. 6 Abs. 4 lit. b) RL Kein Zugriff
              3. (4) Conclusio zu Art. 6 Abs. 4 RL Kein Zugriff
              4. (5) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
            2. ee) Kein Gleichlauf zwischen persönlicher Reichweite des Moratoriums und Planreichweite Kein Zugriff
            1. aa) Ursprüngliche Dauer einer Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 6 RL Kein Zugriff
            2. bb) Gesamtdauer der Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 8 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
            3. cc) Verhältnis der ursprünglichen Dauer einer Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 6 RL und der Gesamtdauer der Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen gemäß Art. 6 Abs.... Kein Zugriff
            4. dd) Zwingende Verkürzung der Gesamtdauer der Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 8 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
            5. ee) Kritische Betrachtung der durch den Europäischen Gesetzgeber gesetzten Vorgaben hinsichtlich der möglichen zeitlichen Reichweite einer Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen Kein Zugriff
          1. c) Conclusio zur zeitlichen Reichweite und Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
          1. a) Gestattung durch eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
          2. b) Antrag des Schuldners, eines Gläubigers oder ggf. eines PITFOR Kein Zugriff
          3. c) Verlängerung oder erneute Aussetzung Kein Zugriff
            1. aa) Genau festgelegte Umstände, die zeigen, dass die Verlängerung oder neue Aussetzung ausreichend begründet ist Kein Zugriff
              1. (1) Erzielung deutlicher Fortschritte in den Verhandlungen über den Restrukturierungsplan gemäß Art. 6 Abs. 7 S. 2 lit. a) RL Kein Zugriff
              2. (2) Unangemessene Beeinträchtigung betroffener Parteien durch die Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 7 S. 2 lit. b) RL Kein Zugriff
              3. (3) Keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners Kein Zugriff
            2. cc) Zusammenhang der Voraussetzung zur Verlängerung oder Gewährung einer erneuten Aussetzung gemäß Art. 6 Abs. 7 S. 2 RL mit den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 RL sowie des Art. 4 Abs. 1 RL Kein Zugriff
            3. dd) Prüfung dieser Voraussetzung durch eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
          4. e) Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten gemäß Erwägungsgrund 35 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
        1. 5. Streichung des Art. 6 Abs. 6 RL-E im Laufe des Legislativprozesses und Bedeutung des Wegfalls dieser Regelung Kein Zugriff
            1. aa) Aufhebung durch Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
            2. bb) Aufhebung auf Antrag Kein Zugriff
            3. cc) Ganz oder teilweise Aufhebung der Aussetzung der Einzelvollstreckungsmaßnahmen möglich? Kein Zugriff
              1. (1) Zweck des Moratoriums wird nicht mehr erfüllt, Art. 6 Abs. 9 Unterabs. 1 lit. a) RL Kein Zugriff
              2. (2) Beantragung durch Schuldner oder PITFOR, Art. 6 Abs. 9 Unterabs. 1 lit. b) RL Kein Zugriff
              3. (3) Unangemessene Benachteiligung von einem oder mehreren Gläubigern durch die Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen, Art. 6 Abs. 9 Unterabs. 1 lit. c) RL Kein Zugriff
              4. (4) Insolvenz des Gläubigers durch Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen, Art. 6 Abs. 9 Unterabs. 1 lit. d) RL Kein Zugriff
          1. b) Option für die EU-Mitgliedstaaten: Beschränkung der Aufhebungsmöglichkeit gemäß Art. 6 Abs. 9 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
          2. c) Option für die EU-Mitgliedstaaten: Aufhebungsschutz gemäß Art. 6 Abs. 9 Unterabs. 3 RL Kein Zugriff
          3. d) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
        1. 1. Anhaltspunkte zur sachlichen Reichweite des Moratoriums aus Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 RL Kein Zugriff
        2. 2. Umfassendes Moratorium zulasten aller Gläubiger gemäß Art. 6 Abs. 3 Unterabs. 1 RL möglich Kein Zugriff
        3. 3. Spielraum der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der sachlichen Reichweite des Moratoriums gemäß Erwägungsgrund 25 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
        4. 4. Alle Arten von Forderungen gemäß Art. 6 Abs. 2 RL Kein Zugriff
            1. aa) Zwingende Regelungsvorgabe des Art 7 Abs. 4 Unterabs. 1 S. 1 RL Kein Zugriff
            2. bb) Regelungsgehalt des Art. 7 Abs. 4 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
            3. cc) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
            4. dd) Begrifflichkeit „wesentlicher noch zu erfüllender Vertrag“ gemäß Art. 7 Abs. 4 Unterabs. 1 S. 2 RL sowie „noch zu erfüllender Vertrag“ gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 RL Kein Zugriff
          1. b) Vier Wirkungen des im präventiven Restrukturierungsrahmen gewährten Moratoriums gemäß Art. 7 Abs. 4 Unterabs. 1 S. 1 RL Kein Zugriff
          2. c) Sinn und Zweck der Wirkungen des im präventiven Restrukturierungsrahmen gewährten Moratoriums gemäß Art. 7 Abs. 4 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
          3. d) Zusätzliche Bedingung in Erwägungsgrund 41 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
            1. aa) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            2. bb) Beschränkung allein auf die Wirkungen des Moratoriums gemäß Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
            3. cc) „Angemessene Schutzvorkehrungen“ und „unangemessene Benachteiligung“ Kein Zugriff
            1. aa) Bezugnahme auf den gesamten Art. 7 Abs. 4 RL Kein Zugriff
            2. bb) Begrifflichkeit „noch zu erfüllende nichtwesentliche Verträge“ Kein Zugriff
            3. cc) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            4. dd) Kritische Betrachtung des den EU-Mitgliedstaaten gewährten Spielraums gemäß Art. 7 Abs. 4 Unterabs. 3 RL Kein Zugriff
          4. g) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
          1. a) Sinn und Zweck des Verbotes von sog. ipso facto-Klauseln Kein Zugriff
          2. b) ipso facto-Klauseln Kein Zugriff
          3. c) Alle Gläubiger oder allein die Gläubiger, die vom Moratorium betroffen sind? Kein Zugriff
          4. d) Bezugnahme auf „noch zu erfüllende Verträge“ Kein Zugriff
            1. aa) Abschließende Aufzählung der Gründe Kein Zugriff
            2. bb) „Antrag auf Eröffnung“ eines präventiven „Restrukturierungsverfahrens“ gemäß Art. 7 Abs. 5 lit. a) RL oder „Eröffnung“ eines präventiven „Restrukturierungsverfahrens“ gemäß Art. 7 Abs. 5 lit. c) R... Kein Zugriff
            3. cc) Antrag auf Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen gemäß Art. 7 Abs. 5 lit. b) RL oder Gewährung einer Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen gemäß Art. 7 Abs. 5 lit. d) RL Kein Zugriff
          5. f) Keine Leistungsverweigerung, Kündigung, vorzeitige Fälligstellung oder Änderung aufgrund einer Vertragsklausel gemäß Art. 7 Abs. 5 RL Kein Zugriff
          6. g) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
        5. 7. Wegfall der Regelungsvorgabe des Art. 7 Abs. 6 RL-E und Bedeutung Kein Zugriff
          1. a) Regelungsgehalt des Art. 7 Abs. 6 RL und Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          2. b) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
          1. a) Zwingende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
            1. aa) Begrifflichkeit „Insolvenzverfahren, das zur Liquidation des Schuldners führen könnte“ Kein Zugriff
            2. bb) Beschränkung gemäß Art. 7 Abs. 7 RL Kein Zugriff
            3. cc) Kritische Betrachtung der Regelungsvorgabe des Art. 7 Abs. 7 RL Kein Zugriff
            1. aa) Zwingende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
            2. bb) Regelungsgehalt des Art. 7 Abs. 1 RL Kein Zugriff
            3. cc) Kritische Würdigung des Art. 7 Abs. 1 RL Kein Zugriff
            1. aa) Zwingende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
            2. bb) Regelungsgehalt des Art. 7 Abs. 2 RL Kein Zugriff
            3. cc) Kritische Würdigung des Art. 7 Abs. 2 RL Kein Zugriff
            4. dd) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
            5. ee) Ausnahmemöglichkeit für bestimmte im allgemeinen Interesse handelnde Behörden gemäß Erwägungsgrund 38 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
            1. aa) Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            2. bb) Umfang der Ausnahme gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1 RL Kein Zugriff
            3. cc) Kritische Betrachtung der Option des Art. 7 Abs. 3 RL Kein Zugriff
              1. (1) Schuldner ist nicht in der Lage, seine fällig werdenden Schulden zu begleichen, Art. 7 Abs. 3 S. 1 RL Kein Zugriff
                1. (a) Entscheidung durch eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
                2. (b) Ermessen der Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
                3. (c) Insolvenzverfahren, das zur Liquidation des Schuldners führen könnte Kein Zugriff
                4. (d) Allgemeines Interesse der Gläubiger Kein Zugriff
                5. (e) Folgen der Entscheidung der Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
                6. (f) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
            4. ee) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
      1. III. Fazit zu den Regelungsvorgaben des Art. 6 f. RL Kein Zugriff
        1. 1. Zwingende Mindestinhalte im Restrukturierungsplan Kein Zugriff
        2. 2. Möglichkeit der EU-Mitgliedstaaten zur Regelung weiterer Inhalte Kein Zugriff
        3. 3. Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten zur Regelung einer zusätzlichen Erläuterung Kein Zugriff
          1. a) Identität des Schuldners, Art. 8 Abs. 1 lit. a) RL Kein Zugriff
              1. (1) Auslegung „zum Zeitpunkt der Einreichung des Restrukturierungsplans“? Kein Zugriff
              2. (2) Bewertung der Vermögenswerte Kein Zugriff
              1. (1) Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners Kein Zugriff
              2. (2) Beschreibung der Position der Arbeitnehmer Kein Zugriff
            1. cc) Beschreibung der Ursachen und des Umfangs der Schwierigkeiten des Schuldners, Art. 8 Abs. 1 lit. b) Var. 3 RL Kein Zugriff
            2. dd) Verfasser der Beschreibungen gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. b) RL? Kein Zugriff
            1. aa) Zwei Alternativen zur Benennung der betroffenen Parteien gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. c) RL Kein Zugriff
            2. bb) Schuldenkategorien im Einklang mit nationalem Recht Kein Zugriff
            3. cc) Keine Wahl der EU-Mitgliedstaaten zwischen den beiden in Art. 8 Abs. 1 lit. c) RL geregelten Alternativen bei der Benennung der betroffenen Parteien Kein Zugriff
            4. dd) Angabe der unter den Restrukturierungsplan fallenden Forderungen oder Beteiligungen der betroffenen Parteien gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. c) RL Kein Zugriff
              1. (1) Regelungsvorgabe des Art. 9 Abs. 5 RL Kein Zugriff
              2. (2) Voraussetzung zur Prüfung der Abstimmungsrechte und der Klassenbildung gemäß Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
              3. (3) Option des Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
              4. (4) Bloße Behauptung einer Forderung bzw. Beteiligung nicht ausreichend Kein Zugriff
            1. aa) Ausnahme für Restrukturierungspläne von KMU Kein Zugriff
            2. bb) Abstimmung über die Annahme des Restrukturierungsplans in Klassen Kein Zugriff
            3. cc) Keine Begründung der vorgenommen Klassenbildung im Restrukturierungsplan Kein Zugriff
            4. dd) Angaben der Höhe der Forderungen oder Beteiligungen der betroffenen Parteien in jeder Klasse Kein Zugriff
            5. ee) Plausibilisierung der angegebenen Werte der Forderungen oder Beteiligungen in jeder Klasse im Rahmen der Prüfung der Klassenbildung Kein Zugriff
            1. aa) Parallelen zu Art. 8 Abs. 1 lit. c) RL Kein Zugriff
            2. bb) Bedeutung von der Begrifflichkeit „gegebenenfalls“ in Art. 8 Abs. 1 lit. e) RL Kein Zugriff
            3. cc) Begründung gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. e) RL Kein Zugriff
          2. f) Angabe der Identität des PITFOR gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. f) RL Kein Zugriff
            1. aa) Auslegung der Begrifflichkeiten „insbesondere“ und „unter anderem“ Kein Zugriff
            2. bb) Angabe jeglicher vorgeschlagener Restrukturierungsmaßnahmen, d.h. sachliche Reichweite des Restrukturierungsplans, Art. 8 Abs. 1 lit. g) Ziff. i) RL Kein Zugriff
            3. cc) Angabe der vorgeschlagenen Laufzeit der vorgeschlagenen Restrukturierungsmaßnahmen, Art. 8 Abs. 1 lit. g) Ziff. ii) RL Kein Zugriff
            4. dd) Modalitäten der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter, Art. 8 Abs. 1 lit. g) Ziff. iii) RL Kein Zugriff
            5. ee) Allgemeine Auswirkungen für Arbeitnehmer, Art. 8 Abs. 1 lit. g) Ziff. iv) RL Kein Zugriff
            6. ff) Voraussichtliche Finanzströme des Schuldners, Art. 8 Abs. 1 lit. g) Ziff. v) RL Kein Zugriff
            7. gg) Neue Finanzierung als Teil des Restrukturierungsplans, Art. 8 Abs. 1 lit. g) Ziff. vi) RL Kein Zugriff
            1. aa) Zwingende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
            2. bb) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
              1. (1) Aufgreifen von Sinn und Zweck des präventiven Restrukturierungsrahmens und Missbrauchsvermeidung Kein Zugriff
              2. (2) Parallele zur Bescheinigung gemäß § 270b Abs. 1 S. 3 InsO? Kein Zugriff
              1. (1) Regelungsgehalt der Option Kein Zugriff
              2. (2) Grundsatz: Schuldner als Ersteller der Begründung gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. h) S. 1 RL Kein Zugriff
              3. (3) Regelungsmöglichkeit gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. h) S. 2 RL: Externer Experte oder PITFOR als Ersteller der Begründung Kein Zugriff
              4. (4) Externer Experte gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. h) S. 2 RL? Kein Zugriff
              5. (5) Regelungsmöglichkeit gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. h) S. 2 RL: Bestätigung der Begründung durch einen externen Experten oder einen PITFOR Kein Zugriff
            3. ee) Haftung des Erstellers bzw. des Bestätigers der Begründung? Kein Zugriff
            4. ff) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
        4. 5. Checkliste für einen Restrukturierungsplan gemäß Art. 8 Abs. 2 RL Kein Zugriff
      1. II. Persönliche Reichweite des Restrukturierungsplans Kein Zugriff
            1. aa) Wahlmöglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten zur Vorlageberechtigung bei juristischen Personen Kein Zugriff
            2. bb) Präventives „Restrukturierungsverfahren“ gemäß Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
            3. cc) „Beantragung“ gemäß Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
            1. aa) Reichweite der Vorlageberechtigung gemäß Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
            2. bb) Wahlmöglichkeit der EU-Mitgliedstaaten bei Umsetzung der Option des Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 RL? Kein Zugriff
            3. cc) Gläubiger und PITFOR nur gemeinsam zur Vorlage berechtigt? Kein Zugriff
            4. dd) Regelung der Voraussetzungen der Vorlageberechtigung der Gläubiger und des PITFOR durch die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          1. c) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
          1. a) Klarstellung in der Regelungsvorgabe des Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 1 RL gegenüber der Parallelregelung in Art. 9 Abs. 1 S. 1 RL-E Kein Zugriff
          2. b) Abstimmungsrecht der Arbeitnehmer und Anteilsinhaber zur Annahme des Plans Kein Zugriff
          3. c) Kein Abstimmungsrecht für nicht vom Plan betroffene Parteien gemäß Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
          4. d) Schlussfolgerung aus der Regelungsvorgabe hinsichtlich des Rechts zur Abstimmung zur Annahme über den Restrukturierungsplan: Präventiver Restrukturierungsrahmen ist kein Gesamtverfahren Kein Zugriff
          1. a) Abschließende Aufzählung des Art. 9 Abs. 3 lit. a) bis lit. c) RL Kein Zugriff
            1. aa) Anteilsinhaber, Art. 9 Abs. 3 lit. a) RL Kein Zugriff
            2. bb) Nachrangige Gläubiger, Art. 9 Abs. 3 lit. b) RL Kein Zugriff
            3. cc) Dem Schuldner nahestehende Parteien mit Interessenkonflikt, Art. 9 Abs. 3 lit. c) RL Kein Zugriff
          2. c) Auswahlmöglichkeit der EU-Mitgliedstaaten aus den vorgegebenen Parteien in Art. 9 Abs. 3 lit. a) bis lit. c) RL Kein Zugriff
          3. d) Eröffnung eines Gestaltungsspielraums für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            1. aa) Grund für die Klassenbildung Kein Zugriff
            2. bb) Begriffsverständnis „Klassenbildung“ gemäß der EU-Richtlinie Kein Zugriff
              1. (1) Einteilung der betroffenen Parteien in unterschiedliche Klassen im Einklang mit nationalem Recht gemäß Art. 9 Abs. 4 Unterabs. 1 S. 1 RL Kein Zugriff
              2. (2) Klassen bilden in ausreichendem Maße gemeinsame Interessen der betroffenen Parteien ab, Art. 9 Abs. 4 Unterabs. 1 S. 1 RL Kein Zugriff
              3. (3) Auf der Grundlage überprüfbarer Kriterien, Art. 9 Abs. 4 Unterabs. 1 S. 1 RL Kein Zugriff
              4. (4) Gleichbehandlung der betroffenen Parteien innerhalb der Klasse? Kein Zugriff
            1. aa) Möglichkeit der Einbeziehung gesicherter Gläubiger in den Restrukturierungsplan Kein Zugriff
            2. bb) Möglichkeit zur Bildung weiterer Klassen Kein Zugriff
            1. aa) Grundsätzliches Einbeziehen der Arbeitnehmer in einen im präventiven Restrukturierungsrahmen verhandelten Restrukturierungsplan Kein Zugriff
            2. bb) Keine separate Klasse für Arbeitnehmer bei Nichtberücksichtigung der Option des Art. 9 Abs. 4 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
            1. aa) Option für die EU-Mitgliedstaaten allein KMU betreffend Kein Zugriff
            2. bb) Vornahme der Klassenbildung zur Disposition des Schuldners als KMU Kein Zugriff
            3. cc) Hintergrund zur Schaffung der Option für die KMU Kein Zugriff
            4. dd) Kritische Würdigung der Option für KMU gemäß Art. 9 Abs. 4 Unterabs. 3 RL Kein Zugriff
            1. aa) Zwingende Regelungsvorgabe mit nicht unerheblichem Gestaltungsspielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            2. bb) Unklarheiten der Regelungsvorgabe des Art. 9 Abs. 4 Unterabs. 4 RL Kein Zugriff
          1. f) Fazit zur Klassenbildung gemäß Art. 9 Abs. 4 RL Kein Zugriff
          2. g) Kritische Würdigung Kein Zugriff
            1. aa) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
            2. bb) Prüfung von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
            3. cc) Überprüfungsmöglichkeit der Klassenbildung und der Stimmrechte sinnvoll Kein Zugriff
            4. dd) Überprüfung bei zu bestätigenden Restrukturierungsplänen Kein Zugriff
            1. aa) Reichweite der Option des Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
            2. bb) Voraussetzungen der Prüfungsmöglichkeit des Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
            3. cc) Blick auf die Umsetzung Kein Zugriff
              1. (1) Schlussfolgerungen aus dem Erfordernis der Summenmehrheit Kein Zugriff
              2. (2) Schlussfolgerungen zur Summenmehrheit aus deutscher Sicht Kein Zugriff
              1. (1) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
              2. (2) Kritische Würdigung der Option zur Regelung einer Kopfmehrheit gemäß Art. 9 Abs. 6 Unterabs. 1 S. 2 RL Kein Zugriff
              3. (3) Begrüßung der Regelung einer (zwingenden) Kopfmehrheit im präventiven Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
            1. cc) Summen- und ggf. Kopfmehrheit der betroffenen Parteien oder der abstimmenden betroffenen Parteien? Kein Zugriff
            1. aa) Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Mehrheitserfordernisse Kein Zugriff
            2. bb) Kritische Würdigung der Vorgaben zum Erreichen einer Summen- und ggf. Kopfmehrheit gemäß Art. 9 Abs. 6 Unterabs. 2 S. 2 RL Kein Zugriff
        1. 7. Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten: Festlegung einer Beteiligungsschwelle für die Abstimmung zur Planannahme gemäß Erwägungsgrund 47 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
        2. 8. Ersetzungsmöglichkeit der förmlichen Abstimmung über die Annahme des Restrukturierungsplans gemäß Art. 9 Abs. 7 RL Kein Zugriff
          1. a) Ratio des Art. 10 RL Kein Zugriff
          2. b) Bestätigungsverfahren als Kontrollverfahren mit zwei Kontrollrichtungen Kein Zugriff
          1. a) Gestaltungsspielraum für EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 10 Abs. 1 RL Kein Zugriff
          2. b) Blick auf den Legislativprozess des Art. 10 Abs. 1 RL Kein Zugriff
          3. c) Aufgezählte Gruppen von Restrukturierungsplänen gemäß Art. 10 Abs. 1 RL stehen für sich Kein Zugriff
          4. d) Streitig gegenüber einer Minderheit angenommene Restrukturierungspläne gemäß Art. 10 Abs. 1 lit. a) RL Kein Zugriff
            1. aa) Planbestätigung auch bei konsensualer Annahme eines solchen Restrukturierungsplans erforderlich Kein Zugriff
            2. bb) Neue Finanzierung als Auslöser des Erfordernisses der Planbestätigung Kein Zugriff
            1. aa) Planbestätigung auch bei konsensualer Annahme eines solchen Restrukturierungsplans erforderlich Kein Zugriff
            2. bb) Brücke in das jeweilige nationale Recht des einzelnen EU-Mitgliedstaats Kein Zugriff
            3. cc) „Fallgruppe“ zum „Schutz“ der Arbeitnehmer Kein Zugriff
        1. 3. Berechtigter zur Vorlage eines Plans zur Planbestätigung Kein Zugriff
            1. aa) Zwingende Regelungsvorgabe des Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
            2. bb) Spielraum für EU-Mitgliedstaaten: Regelungsmöglichkeit weiterer Voraussetzungen durch die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
            3. cc) Prüfung der Voraussetzungen von Amts wegen Kein Zugriff
              1. (1) Einhaltung des Verfahrens zur Planannahme, Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 lit. a) RL Kein Zugriff
              2. (2) Gläubigergleichbehandlung in den jeweiligen Klassen, Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 lit. b) RL Kein Zugriff
              3. (3) Übermittlung des Restrukturierungsplans an alle betroffenen Parteien, Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 lit. c) RL Kein Zugriff
                1. (a) Nicht stets zu beachtende Voraussetzung zur Planbestätigung Kein Zugriff
                2. (b) Kriterium des Gläubigerinteresses Kein Zugriff
                3. (c) Bezugnahme allein auf die Begrifflichkeit „Gläubiger“ Kein Zugriff
                1. (a) Bedingte Mindestvoraussetzung zur Planbestätigung Kein Zugriff
                2. (b) Kumulativ zu beachtende Voraussetzungen des Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 lit. e) RL Kein Zugriff
                3. (c) Bedingter Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          1. b) Überprüfung des Kriteriums des Gläubigerinteresses nur bei Beanstandung, Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
          1. a) Zwingende Ablehnungsmöglichkeit gemäß Art. 10 Abs. 3 RL Kein Zugriff
          2. b) Prognose der Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
          3. c) Prüfung der Prognosen von Amts wegen? Kein Zugriff
          4. d) Prüfungsmaßstab „vernünftige Aussicht“ („reasonable prospect“) Kein Zugriff
          5. e) Aufgreifen von Sinn und Zweck des präventiven Restrukturierungsrahmens und Missbrauchsvermeidung Kein Zugriff
          1. a) Keine strikte Vorgabe, eher programmatischer Ansatz Kein Zugriff
          2. b) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
        1. 1. Zum Grundverständnis des klassenübergreifenden Cram-down Kein Zugriff
        2. 2. Der klassenübergreifende Cram-down als zwingende Regelungsvorgabe an die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
        3. 3. Zwingende Einbindung einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde und des PITFOR beim klassenübergreifenden Cram-down Kein Zugriff
          1. a) Grundsatz: Klassenübergreifender Cram-down nicht gegen den Willen des Schuldners Kein Zugriff
          2. b) Beschränkungsmöglichkeit des Zustimmungserfordernisses für Schuldner, bei denen es sich um KMU handelt, gemäß Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
        4. 5. Kurzer Blick auf den Legislativprozess des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
          1. a) Mindestvoraussetzungen, daher Gestaltungsspielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            1. aa) Annahme des Restrukturierungplans im Einklang mit Art. 9 RL Kein Zugriff
            2. bb) Gleichbehandlung von Gläubigern derselben Klasse, Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 lit. b) RL Kein Zugriff
            3. cc) Übermittlung des Restrukturierungsplans an alle betroffenen Parteien, Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 lit. c) RL Kein Zugriff
            4. dd) Einhaltung des Kriteriums des Gläubigerinteresses, Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 lit. d) RL Kein Zugriff
            5. ee) Erforderlichkeit einer neuen Finanzierung, die die Interessen der Gläubiger nicht unangemessen beeinträchtigt, Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 lit. e) RL Kein Zugriff
            6. ff) Keine vernünftige Aussicht auf Vermeidung der Insolvenz oder auf Gewährleistung der Bestandsfähigkeit, Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 10 Abs. 3 RL Kein Zugriff
            1. aa) Alternative Zustimmungsvoraussetzungen, die beide zwingend umzusetzen sind? Kein Zugriff
            2. bb) Zustimmungsvoraussetzung nach Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) Ziff. i) RL Kein Zugriff
              1. (1) Mindestens eine Abstimmungsklasse gemäß Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) Ziff. ii) RL Kein Zugriff
              2. (2) Abstimmungsklasse der betroffenen oder der beeinträchtigten Parteien gemäß Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit b) Ziff. ii) RL Kein Zugriff
              3. (3) Bewertung des Schuldners als fortgeführtes Unternehmen bei Anwendung der nationalen Liquidationsrangfolge gemäß Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit b) Ziff. ii) RL Kein Zugriff
              4. (4) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
                1. (a) Kritische Betrachtung Kein Zugriff
                2. (b) Beachtung der Ausführungen im Erwägungsgrund 54 der EU-Richtlinie, sofern Option des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 3 RL genutzt wird Kein Zugriff
                3. (c) Begrenzung der Höchstanzahl der zustimmenden Abstimmungsklassen gemäß Erwägungsgrund 54 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
            3. dd) Bewertende Betrachtung der beiden Zustimmungsvoraussetzungen in Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) Ziff. i) und Ziff. ii) RL Kein Zugriff
            1. aa) Verständnis der relative priority rule Kein Zugriff
            2. bb) Herleitung der relative priority rule Kein Zugriff
              1. (1) Option für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
              2. (2) Regel des absoluten Vorrangs Kein Zugriff
              3. (3) Abweichungen von der absolute priority rule durch die EU-Mitgliedstaaten möglich, Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
            3. dd) Verhältnis der relative priority rule und der absolute priority rule mit Blick auf den Legislativprozess sowie Anregung an den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
          2. e) Keine Überbefriedigung der Klassen planbetroffener Parteien, Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. d) RL Kein Zugriff
        5. 7. Klassenübergreifenden Cram-down nur fakultativ bei KMU? Kein Zugriff
        6. 8. Keine Vorgaben zu besonderen Schutzmaßnahmen von besicherten Gläubigern Kein Zugriff
          1. a) Bestellung eines PITFOR bei Planbestätigung im Wege eines klassenübergreifenden Cram-down gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b) RL Kein Zugriff
            1. aa) Bewertung wegen Verstoßes gegen die Bedingungen für einen klassenübergreifenden Cram-down, Art. 14 Abs. 1 lit. b) RL Kein Zugriff
            2. bb) Bewertung wegen Verstoßes gegen das Kriterium des Gläubigerinteresses, Art. 14 Abs. 1 lit. a) RL Kein Zugriff
        1. 1. Einleitende Ausführungen zur Art. 12 RL Kein Zugriff
        2. 2. Stellung der Regelungsvorgabe im Kontext der Regelungen der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
        3. 3. Blick auf den Legislativprozess der Regelungsvorgabe des Art. 12 RL Kein Zugriff
            1. aa) Nicht nur Kann-Regelung mit zwingender Folge sondern zwingend zu beachtender Grundsatz für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            2. bb) Ausschluss der Anteilsinhaber von der Anwendung der Art. 9 bis 11 RL gemäß Art. 12 Abs. 1 RL Kein Zugriff
            3. cc) Reichweite der Regelungsvorgabe des Art. 12 Abs. 1 RL Kein Zugriff
              1. (1) „Grundloses Verhindern“ oder „Erschweren“? Kein Zugriff
              2. (2) Begriffsverständnis der Begrifflichkeit „grundloses Verhindern oder Erschweren“ Kein Zugriff
                1. (a) Vorschläge aus Erwägungsgrund 57 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
                2. (b) Vorschläge aus Erwägungsgrund 96 der EU-Richtlinie Kein Zugriff
            1. aa) Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 RL oder eigene Regelungsvorgabe? Kein Zugriff
            2. bb) Reichweite der Regelungsvorgabe des Art. 12 Abs. 2 RL Kein Zugriff
            3. cc) Auslegung der Begrifflichkeit „grundloses Verhindern oder Erschweren“ Kein Zugriff
            1. aa) Öffnungsklausel für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            2. bb) Keine Beschränkung auf die angegebenen Faktoren in Art. 12 Abs. 3 RL Kein Zugriff
            3. cc) Plädoyer für eine enge Auslegung der Begrifflichkeit „grundloses Verhindern oder Erschweren“ Kein Zugriff
          1. d) Quintessenz der Regelungsvorgabe des Art. 12 RL Kein Zugriff
        1. 1. Sonderstellung der Arbeitnehmer im präventiven Restrukturierungsrahmen im Überblick Kein Zugriff
          1. a) Stellung der Regelungsvorgabe im Kontext der Regelungen der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen Kein Zugriff
          2. b) Blick auf den Legislativprozess der Regelungsvorgabe des Art. 13 RL Kein Zugriff
          3. c) Manifestation der Sonderstellung der Arbeitnehmer im präventiven Restrukturierungsrahmen durch Art. 13 RL Kein Zugriff
          1. a) Der Regelungsgehalt im Überblick Kein Zugriff
            1. aa) Zwingende Regelungsvorgabe für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            2. bb) Keine Beeinträchtigung des Rechts auf Tarifverhandlungen und Arbeitskampfmaßnahmen, Art. 13 Abs. 1 lit. a) RL Kein Zugriff
              1. (1) Gewährleistung der Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. b) Ziff. i) RL Kein Zugriff
              2. (2) Gewährleistung der Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. b) Ziff. ii) RL Kein Zugriff
              3. (3) Gewährleistung der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. b) Ziff. iii) RL Kein Zugriff
            3. dd) Keine Beeinträchtigung der durch die Richtlinien 98/59/EG, 2001/23/EG sowie 2008/94/EG garantierten Rechte gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. c) RL Kein Zugriff
            1. aa) Art. 13 Abs. 2 RL als weiteres Indiz für die Möglichkeit der Vornahme von operativen Maßnahmen mit Hilfe des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
            2. bb) Regelungsgehalt des Art. 13 Abs. 2 RL Kein Zugriff
            3. cc) Art. 13 Abs. 2 RL als Ausdruck der Sonderstellung von Arbeitnehmern Kein Zugriff
            4. dd) Bewertung des Spielraums der EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          1. a) Vornahme der Bewertung durch Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
          2. b) Berechtigung zur Einleitung der Bewertung Kein Zugriff
              1. (1) Mutmaßlicher Verstoß Kein Zugriff
                1. (a) Kurzüberblick über das Kriterium des Gläubigerinteresses gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 6 RL im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 lit. a) RL Kein Zugriff
                2. (b) Anzulegender Wert als Vergleichsmaßstab bei der Bewertung durch die Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
              1. (1) Mutmaßlicher Verstoß Kein Zugriff
              2. (2) Begrenzung allein auf Bedingungen für einen klassenübergreifenden Cram-down gemäß Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) Ziff. ii) RL? Kein Zugriff
              3. (3) Bedingungen für einen klassenübergreifenden Cram-down gemäß Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
              4. (4) Anzulegender Wert als Vergleichsmaßstab bei der Bewertung durch die Justiz- oder Verwaltungsbehörde Kein Zugriff
          1. a) Zwingende Regelungsvorgabe an die EU-Mitgliedstaaten mit Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          2. b) Auslegungsbedürftige Begrifflichkeit „ordnungsgemäß qualifizierter Sachverständiger“ Kein Zugriff
          3. c) Einbindung von Sachverständigen abträglich für eine schnelle Restrukturierung Kein Zugriff
          1. a) Beanstandung im Planbestätigungsverfahren als zwingende Vorgabe an die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 14 Abs. 3 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
          2. b) Beanstandung im Rechtsbehelfsverfahren als Option für die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 14 Abs. 3 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
          3. c) Blick auf Legislativprozess des Art. 14 Abs. 3 RL Kein Zugriff
        1. 4. Zusammenspiel des Art. 14 Abs. 1 RL und des Art. 14 Abs. 3 RL Kein Zugriff
          1. a) Zwingend für EU-Mitgliedstaaten zu beachtende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
            1. aa) Betroffene Parteien gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 RL Kein Zugriff
            2. bb) Bezugnahme auf Art. 8 Abs. 1 lit. c) RL Kein Zugriff
          2. c) Bezugnahme in Art. 15 Abs. 1 RL auf „von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde bestätigte Restrukturierungspläne“ Kein Zugriff
          3. d) Quintessenz des Art. 15 Abs. 1 RL Kein Zugriff
          1. a) Zwingend für die EU-Mitgliedstaaten zu beachtende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
            1. aa) Abstellen auf die Begrifflichkeit „Gläubiger“ Kein Zugriff
            2. bb) Beteiligung an der Annahme des Restrukturierungsplans Kein Zugriff
          2. c) Keine Beeinträchtigung nicht beteiligter Gläubiger durch den Restrukturierungsplan gemäß Art. 15 Abs. 2 RL Kein Zugriff
          3. d) Quintessenz des Art. 15 Abs. 2 RL Kein Zugriff
        1. 3. Schlussfolgerung aus Art. 15 RL: Wirkung des Restrukturierungplans nur für die vom Plan unmittelbar betroffenen Parteien Kein Zugriff
            1. aa) Bedeutung der Bezugnahme auf das nationale Recht in Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 RL? Kein Zugriff
            2. bb) Rechtsbehelf in beide Richtungen gemäß Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
            3. cc) Zwingende Umsetzung eines Devolutiveffekts gemäß Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
            1. aa) Rechtsbehelf in beide Richtungen gemäß Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
            2. bb) Zwingende Umsetzung eines Devolutiveffekts gemäß Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
          1. c) Zusammenschau von Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 und Unterabs. 2 RL Kein Zugriff
          2. d) Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
        1. 2. Einlegung des Rechtsbehelfs durch betroffene Partei Kein Zugriff
        2. 3. Spielraum der EU-Mitgliedstaaten bei Regelung der Gründe zur Einlegung des Rechtsbehelfs Kein Zugriff
        3. 4. Zügige und effiziente Bearbeitung der Rechtsbehelfe gemäß Art. 16 Abs. 2 RL als eher programmatischer Ansatz Kein Zugriff
          1. a) Grundsatz: Kein Suspensiveffekt des Rechtsbehelfs gegen Beschluss zur Bestätigung eines Restrukturierungsplans in Bezug auf Planumsetzung gemäß Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 1 RL Kein Zugriff
          2. b) Option der EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 2 RL: Suspensiveffekt des Rechtsbehelfs gegen Beschluss zur Bestätigung eines Restrukturierungsplans in Bezug auf Planumsetzung möglich Kein Zugriff
          3. c) Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten: Möglichkeit zur Verlängerung einer Aussetzung der Planumsetzung sowie das Vorsehen einer nochmaligen Aussetzung der Planumsetzung gemäß Erwägungsgrund 65 der E... Kein Zugriff
          4. d) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
            1. aa) Bezugnahme in Art. 16 Abs. 4 Unterabs. 1 RL auf den Rechtsbehelf nach Art. 16 Abs. 3 RL Kein Zugriff
              1. (1) Aufhebung des Restrukturierungsplans gemäß Art. 16 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. a) RL Kein Zugriff
              2. (2) Bestätigung des Restrukturierungsplans gemäß Art. 16 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. b) RL Kein Zugriff
          1. b) Option für die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 16 Abs. 4 Unterabs. 2 RL: Gewährung eines Ausgleichs bei Bestätigung des Restrukturierungsplans trotz Stattgabe eines Rechtsbehelfs gegen den Beschluss ... Kein Zugriff
          2. c) Flexible Rechtsfolge des Rechtsbehelfs gegen den Beschluss der Planbestätigung Kein Zugriff
          3. d) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
        4. 7. Zusammenhang von Art. 16 RL mit anderen Artikeln der EU-Richtlinie Kein Zugriff
      2. XI. Überwachung der Umsetzung des Restrukturierungsplans? Kein Zugriff
        1. 1. Sinn und Zweck der Privilegierung von Zwischenfinanzierungen und neuen Finanzierungen Kein Zugriff
        2. 2. Das Grundgerüst des Art. 17 RL im Überblick Kein Zugriff
            1. aa) Geber einer Zwischenfinanzierung Kein Zugriff
            2. bb) Neue finanzielle Unterstützung Kein Zugriff
            3. cc) Zweckbindung Kein Zugriff
            4. dd) Prüfung der Voraussetzungen einer Zwischenfinanzierung aus Art. 2 Abs. 1 Nr. 8 RL? Kein Zugriff
            1. aa) Geber einer neuen Finanzierung und Begrifflichkeit „neue finanzielle Unterstützung“ Kein Zugriff
            2. bb) Zweckbindung Kein Zugriff
            3. cc) Prüfung der Voraussetzungen einer neuen Finanzierung Kein Zugriff
            1. aa) Zwischenfinanzierungen im zeitlichen Ablauf des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
            2. bb) Neue Finanzierungen im zeitlichen Ablauf des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
            1. aa) Bestätigung als Voraussetzung für neue Finanzierungen gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 7 RL? Kein Zugriff
            2. bb) Bestätigung als Voraussetzung für Zwischenfinanzierungen gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 8 RL? Kein Zugriff
          1. a) Zwingende Regelungsvorgabe: Sicherstellung eines angemessenen Schutzes für neue Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen gemäß Art. 17 Abs. 1 S. 1 RL Kein Zugriff
          2. b) Verhältnis von Art. 17 Abs. 1 S. 1 RL und Art. 17 Abs. 1 S. 2 RL Kein Zugriff
          3. c) Schutz vor Nichtigkeit, Anfechtbarkeit und Nichtdurchsetzbarkeit gemäß Art. 17 Abs. 1 S. 2 lit. a) RL Kein Zugriff
          4. d) Haftungsfreistellung des Gebers gemäß Art. 17 Abs. 1 S. 2 lit. b) RL Kein Zugriff
            1. aa) Grundsatz: Nicht wegen Benachteiligung der Gläubigergesamtheit Kein Zugriff
            2. bb) Rückausnahme Kein Zugriff
            3. cc) Mögliche zusätzliche Gründe Kein Zugriff
            4. dd) Kritische Betrachtung der Rückausnahme Kein Zugriff
          5. f) Einige offene Fragen bezüglich des Schutzes und der Privilegierung gemäß Art. 17 Abs. 1 S. 2 RL Kein Zugriff
          1. a) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
            1. aa) Beschränkung der Option allein für neue Finanzierungen Kein Zugriff
            2. bb) Regelungsgehalt der Option des Art. 17 Abs. 2 1. Hs. RL Kein Zugriff
            3. cc) Schutz von neuen Finanzierungen in einem unbestätigten Restrukturierungsplan? Kein Zugriff
            1. aa) Beschränkung der Option allein für Zwischenfinanzierungen Kein Zugriff
            2. bb) Regelungsgehalt der Option des Art. 17 Abs. 2 2. Hs. RL Kein Zugriff
              1. (1) Auslegung der Begrifflichkeit „Ex-ante-Kontrolle“ bzw. „Ex-ante-Kontrollmechanismus“ Kein Zugriff
              2. (2) Anhaltspunkte für eine Ex-ante-Kontrolle für Zwischenfinanzierungen, aber Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          1. a) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
          2. b) Beschränkung der Option allein für Zwischenfinanzierungen Kein Zugriff
          3. c) Regelungsgehalt des Art. 17 Abs. 3 RL Kein Zugriff
          4. d) Auslegung der Begrifflichkeit „Gewährung“ Kein Zugriff
          5. e) Unklarheit im Zusammenhang mit Art. 17 Abs. 3 RL Kein Zugriff
          1. a) Keine zwingende Regelungsvorgabe an die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          2. b) Hintergrund der Öffnungsklausel Kein Zugriff
          3. c) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
          4. d) Geber von neuen Finanzierungen oder Zwischenfinanzierungen Kein Zugriff
          5. e) Gewährung einer Vorrangstellung in einem späteren Insolvenzverfahren Kein Zugriff
          6. f) Gestaltungsmöglichkeiten für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          7. g) Kritische Betrachtung der Option des Art. 17 Abs. 4 RL Kein Zugriff
          8. h) Unklarheit im Zusammenhang mit Art. 17 Abs. 4 RL Kein Zugriff
        1. 1. Sinn und Zweck des Schutzes und der Privilegierung sonstiger Transaktionen im Zusammenhang mit der Restrukturierung Kein Zugriff
        2. 2. Vergleichende Betrachtung mit dem Schutz und der Privilegierung von neuen Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen gemäß Art. 17 RL Kein Zugriff
        3. 3. Das Grundgerüst des Art. 18 RL im Überblick Kein Zugriff
          1. a) Zwingende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
          2. b) Schutz und Privilegierung des Art. 18 RL gilt unabhängig des Schutzes und der Privilegierung des Art. 17 RL Kein Zugriff
            1. aa) „Im Falle einer späteren Insolvenz eines Schuldners“ vs. „im Falle einer späteren Insolvenz des Schuldners“ Kein Zugriff
              1. (1) Begrifflichkeit „planfördernde Transaktion“ gemäß Art. 18 Abs. 1 RL Kein Zugriff
                1. (a) Grund der Zweckbindung Kein Zugriff
                2. (b) „Für Aushandlung eines Restrukturierungsplans“ Kein Zugriff
                3. (c) Angemessenheit und unverzügliche Notwendigkeit Kein Zugriff
                4. (d) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
              2. (3) Prüfung der Voraussetzungen einer planfördernden Transaktion Kein Zugriff
              3. (4) Bestätigung durch eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde als Voraussetzung für den Schutz und die Privilegierung einer planfördernden Transaktion gemäß Art. 18 Abs. 1 RL? Kein Zugriff
              4. (5) Verortung einer planfördernden Transaktion im zeitlichen Ablauf des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
            2. cc) Umfang des Schutzes und der Privilegierung von planfördernden Transaktionen gemäß Art. 18 Abs. 1 RL Kein Zugriff
          1. a) Beschränkung der Option allein für planfördernde Transaktionen Kein Zugriff
            1. aa) Verhältnis der beiden alternativen Möglichkeiten des Art. 18 Abs. 2 RL Kein Zugriff
            2. bb) Regelungsgehalt der Option des Art. 18 Abs. 2 1. Alt. RL Kein Zugriff
              1. (1) Einführungsmöglichkeit von Ex-ante Kontrollen für planfördernde Transaktionen Kein Zugriff
              2. (2) Auslegung der Begrifflichkeit „Ex-ante-Kontrolle“ bzw. „Ex-ante-Kontrollmechanismus“ Kein Zugriff
              3. (3) Anhaltspunkte für eine Ex-ante-Kontrolle von planfördernden Transaktionen, aber Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
          1. a) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
          2. b) Beschränkung der Option allein für planfördernde Transaktionen Kein Zugriff
          3. c) Regelungsgehalt des Art. 18 Abs. 3 RL Kein Zugriff
          4. d) Auslegung der Begrifflichkeit „Durchführung“ Kein Zugriff
          1. a) Zwingende Regelungsvorgabe mit Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten Kein Zugriff
            1. aa) Zahlung von Gebühren und Kosten für die Aushandlung, Annahme oder Bestätigung des Restrukturierungsplans, Art. 18 Abs. 4 lit. a) RL Kein Zugriff
            2. bb) Zahlung von Gebühren und Kosten für die Inanspruchnahme professioneller Beratung in engem Zusammenhang mit der Restrukturierung, Art. 18 Abs. 4 lit. b) RL Kein Zugriff
            3. cc) Zahlung von Arbeitnehmerlöhnen für bereits geleistete Arbeit, Art. 18 Abs. 4 lit. c) RL Kein Zugriff
            4. dd) Andere als unter Art. 18 Abs. 4 lit. a) bis lit. c) RL genannte Zahlungen und Auszahlungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb, Art. 18 Abs. 4 lit. d) RL Kein Zugriff
          2. c) Können nur Transaktionen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs oder auch solche des außergewöhnlichen Geschäftsbetriebs als planfördernde Transaktionen angesehen werden? Kein Zugriff
          3. d) Kritische Betrachtung des den EU-Mitgliedstaaten gewährten Spielraums Kein Zugriff
          1. a) Zwingende Regelungsvorgabe Kein Zugriff
          2. b) Schutz und Privilegierung des Art. 18 RL gilt unabhängig des Schutzes und der Privilegierung des Art. 17 RL Kein Zugriff
              1. (1) Begrifflichkeit „planumsetzende Transaktion“ gemäß Art. 18 Abs. 5 RL Kein Zugriff
                1. (a) Grund der Zweckbindung Kein Zugriff
                2. (b) „Für die Umsetzung eines Restrukturierungsplans“ Kein Zugriff
                3. (c) Angemessenheit und unverzügliche Notwendigkeit Kein Zugriff
                4. (d) Im Einklang mit dem von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde bestätigten Restrukturierungsplan Kein Zugriff
                5. (e) Blick auf den Legislativprozess Kein Zugriff
              2. (3) Prüfung der Voraussetzungen einer planumsetzenden Transaktion Kein Zugriff
              3. (4) Bestätigung durch eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde als Voraussetzung für den Schutz und die Privilegierung einer planumsetzenden Transaktion gemäß Art. 18 Abs. 5 RL? Kein Zugriff
              4. (5) Verortung einer planumsetzenden Transaktion im zeitlichen Ablauf des präventiven Restrukturierungsrahmens Kein Zugriff
            1. bb) Umfang des Schutzes und der Privilegierung von planumsetzenden Transaktionen gemäß Art. 18 Abs. 5 RL Kein Zugriff
      1. I. Grundsätzliche Vorstellung des Europäischen Gesetzgebers Kein Zugriff
      2. II. Zwingende Regelungsvorgabe mit Öffnungsklausel für die EU-Mitgliedstaaten und abgeschwächt gegenüber der Parallelregelung im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 22. November 2016 Kein Zugriff
          1. a) Bei einer wahrscheinlichen Insolvenz Kein Zugriff
          2. b) Unternehmensleitung Kein Zugriff
          3. c) Folgendes gebührend berücksichtigt Kein Zugriff
          4. d) Kumulative Zielgrundsätze in Art. 19 RL Kein Zugriff
          1. a) Gebührende Berücksichtigung der Interessen der Gläubiger, Anteilsinhaber und sonstigen Stakeholder gemäß Art. 19 lit. a) RL Kein Zugriff
          2. b) Gebührende Berücksichtigung der Notwendigkeit der Einleitung von Schritten zur Abwendung einer Insolvenz gemäß Art. 19 lit. b) RL Kein Zugriff
          3. c) Gebührende Berücksichtigung der Notwendigkeit der Vermeidung von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten, das die wirtschaftliche Bestandsfähigkeit gefährdet, gemäß Art. 19 lit. c) RL Kein Zugriff
        1. 3. Haftung bei Nichtbeachtung der „Pflichten“ des Art. 19 RL Kein Zugriff
        2. 4. Kein Eingriff in Entscheidungsprozesse des Unternehmens Kein Zugriff
        3. 5. Quintessenz von Art. 19 RL Kein Zugriff
        4. 6. Umsetzungsanreiz für den deutschen Gesetzgeber Kein Zugriff
  2. § 4 Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen Kein Zugriff Seiten 1363 - 1368
  3. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1369 - 1384

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