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Die Rechtsfolgen eines fehlerhaften Massenentlassungsverfahrens

Eine am Sinn und Zweck des Verfahrens orientierte und folglich verhältnismäßige Anwendung der Unwirksamkeitsfolge
Autor:innen:
Reihe:
Arbeits- und Sozialrecht, Band 172
Verlag:
 2024

Zusammenfassung

In ständiger Rechtsprechung sanktioniert das Bundesarbeitsgericht fehlerhafte Massenentlassungsverfahren mit der Unwirksamkeit der Entlassungen, § 134 BGB i. V. mit § 17 KSchG. Die Arbeit untersucht anhand einer dreistufigen Prüfung, ob und wie geschehene Fehler zu sanktionieren sind. 1) Fehler sind immer dann zu sanktionieren, wenn sie den Sinn und Zweck des Verfahrens tangieren, wenn sie also relevant sind. 2) Arbeitnehmer:innen können sich auf einen Fehler nur berufen, wenn sie von diesem betroffen sind. 3) Erscheint eine Sanktion im konkreten Einzelfall als unangemessen, ist eine Ausnahme vom Unwirksamkeitsverdikt zu gewähren – andere, ggf. weniger weitreichende Rechtsfolgen kommen dann aber ebenfalls nicht in Betracht.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2024
ISBN-Print
978-3-7560-1560-3
ISBN-Online
978-3-7489-4365-5
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Arbeits- und Sozialrecht
Band
172
Sprache
Deutsch
Seiten
219
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 12 Download Kapitel (PDF)
  2. EinführungSeiten 13 - 18 Download Kapitel (PDF)
  3. Download Kapitel (PDF)
      1. 1. Stufe – Unwirksamkeit als Folge relevanter Fehler
      2. 2. Stufe – Betroffenheit des Arbeitnehmers
      3. 3. Stufe – Ausnahmen der Unwirksamkeitsfolge
    1. II. Alternativ diskutierte Rechtsfolgen
    2. III. Gerichtliche Geltendmachung
    3. IV. Fazit zu Kapitel 1
  4. Download Kapitel (PDF)
          1. i) Fehlerhafte Bestimmung des Entlassungsbegriffs als Ereignis
            1. a. Der Arbeitnehmerbegriff
            2. b. Der Begriff der in der Regel Beschäftigung
            3. c. Fehlerhafte Begriffsbestimmung mit Schwellenwertrelevanz
            4. d. Fehlerhafte Begriffsbestimmung ohne Schwellenwertrelevanz
            5. e. Fazit zum Begriff der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer
            1. a. Beispiel 1
            2. b. Beispiel 2
            3. c. Beispiel 3
            4. d. Beispiel 4
            5. e. Beispiel 5
            6. f. Fazit zum 30-Tage-Zeitraum
          2. iv) Fazit zum Fehlen des gesamten Massenentlassungsverfahrens
        1. b) Fehlendes Konsultationsverfahren
        2. c) Fehlendes Anzeigeverfahren
          1. i) Adressat der Verpflichtung
          2. ii) Verfahrenspflichtauslösende Entscheidung
          3. iii) Fazit zum Arbeitgeberbegriff
          1. i) Begriffsbestimmung
            1. a. Sachverhalt
            2. b. Entscheidungen des BAG
            3. c. Nachkündigungen
            1. a. Gemeinschaftsbetrieb, § 1 I 2 BetrVG
            2. b. Betriebsteil im Sinne des Betriebsübergangs
            3. c. § 3 V 1 BetrVG
            4. d. Matrixstrukturen
          2. iv) Fazit zum Betriebsbegriff
        1. a) Der Leiharbeitnehmer
          1. i) Annahme der Unionsrechtswidrigkeit des § 17 V Nr. 1 KSchG
            1. i. Fehlende oder fehlerhafte Berücksichtigung bei der Schwellenwertberechnung
            2. ii. Fehlende oder fehlerhafte Berücksichtigung im Konsultationsverfahren
            3. iii. Fehlende oder fehlerhafte Berücksichtigung im Anzeigeverfahren
          2. iii) Fazit zu den Organmitgliedern
        2. c) Der Praktikant
        3. d) § 17 V Nr. 2 und 3 KSchG
        4. e) Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz
        5. f) Fazit zu den besonderen Arbeitnehmerformen
        1. a) Fristlose Entlassung
        2. b) Änderungskündigung
          1. i) Ablauf eines bedingten oder befristeten Vertrags
          2. ii) Saison- oder Kampagne-Betriebe
          3. iii) Selbstkündigung des Arbeitnehmers
          4. iv) Aufhebungsvertrag
          5. v) Wechsel in eine Transfergesellschaft
          6. vi) Wiederholende Entlassung
          7. vii) Anfechtung des Arbeitsverhältnisses oder sonstige Nichtigkeitsgründe
          8. viii) Verneinung der Entlassung aufgrund Anschlussbeschäftigung
        3. d) Fazit zu den Entlassungsarten
        1. a) Zeitpunkt der Konsultation
            1. a. Selbst gewählte Betriebsratsstrukturen
            2. b. Arbeitnehmervertretungsorgane, die dem Betriebsrat entsprechen
            3. c. Vertretung von (Fremd-)Geschäftsführern und leitenden Angestellten
            4. d. Konsultation des Wirtschaftsausschusses, des Europäischen Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung
            5. e. Zuständigkeit verschiedener Organe
          1. ii) Konsultation einer Person anstatt des Organs
          2. iii) Fehlen eines Konsultationsadressaten
            1. a. Nr. 1 – Gründe für die geplanten Entlassungen
            2. b. Nr. 2 – Zahl und Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer
            3. c. Nr. 3 – Zahl und Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer
            4. d. Nr. 4 – Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen
            5. e. Nr. 5 – Vorgesehene Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer
            6. f. Nr. 6 – Vorgesehene Kriterien für die Berechnung etwaiger Abfindungen
          1. ii) Weitere Bedeutung der „Zweckdienlichkeit“
          2. iii) Schriftform der Unterrichtung
          1. i) Ordnungsgemäßes Ende
          2. ii) Zeitliche Grenze
        2. e) Verbindung der Konsultation mit Interessenausgleich und Sozialplan
          1. i) Die Entscheidung des EuGH
            1. a. Kollektive Natur des Konsultationsverfahrens
            2. b. Vergleichbarkeit mit § 102 BetrVG
            3. c. Individualschutzgewährung
            4. d. Fazit zur entstandenen Diskussion
          2. iii) Fazit zu § 17 III 1 KSchG
        3. g) Fazit zum Konsultationsverfahren
        1. a) Zeitpunkt der Anzeige
          1. i) Die zuständige Agentur für Arbeit
          2. ii) Kritik an der betrieblichen Anknüpfung und Impuls zur flexiblen Handhabung der Rechtsfolge
            1. a. Name des Arbeitgebers
            2. b. Sitz des Betriebs
            3. c. Art des Betriebs
            4. d. Gründe der Entlassung
            5. e. Zahl und Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer
            6. f. Zahl und Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer
            7. g. Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen
            8. h. Vorgesehene Kriterien zur Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer
            9. i. Fazit zu den „Muss-Angaben“
          1. ii) „Soll-Angaben“
          2. iii) Freiwillige Angaben nach den Dokumenten der Bundesagentur für Arbeit
        2. d) Schriftform der Anzeige
        3. e) § 17 III 2, 3 KSchG
        4. f) § 17 III 6 KSchG
        5. g) Fazit zum Anzeigeverfahren
      1. 5. Zusammenfassung mehrerer Konsultationen und Anzeigen
      2. 6. Fehlerhafte Durchführung der Entlassungen
      1. 1. Gerichtliche Geltendmachung nicht mehr möglich
      2. 2. Nicht erforderliches Massenentlassungsverfahren
      3. 3. Verzichtsmöglichkeit
    1. IV. Fazit zur Relevanz der denkbaren Fehler
  5. Download Kapitel (PDF)
    1. I. Vertrauensschutz aufgrund ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung
      1. 1. Grundsatz der subjektiven Determination
      2. 2. Arbeitnehmervertretung
        1. a) Angaben zur Zuständigkeit
        2. b) Nichtbeanstandung eines inhaltlichen Fehlers
        3. c) Disposition der Agentur für Arbeit
        1. a) Ungenauer beziehungsweise fehlerhafter Entlassungsbegriff in den Unterlagen der Bundesagentur für Arbeit
        2. b) Auswirkung auf die Unwirksamkeitsfolge
    2. III. Heilung geschehener Fehler
    3. IV. Fazit zu den Ausnahmen von der Unwirksamkeitsfolge
  6. 4. Kapitel – Die Verhältnismäßigkeit der UnwirksamkeitsfolgeSeiten 199 - 202 Download Kapitel (PDF)
  7. 5. Kapitel – ZusammenfassungSeiten 203 - 206 Download Kapitel (PDF)
  8. LiteraturverzeichnisSeiten 207 - 214 Download Kapitel (PDF)
  9. RechtsprechungsverzeichnisSeiten 215 - 219 Download Kapitel (PDF)

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