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Monographie Kein Zugriff
Die Ungleichbehandlung von öffentlichen und privaten Arbeitgebern im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung und befristeten Arbeitsverträgen
- Autor:innen:
- Reihe:
- Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht, Band 113
- Verlag:
- 2023
Zusammenfassung
Ungerechtfertigte Privilegien für öffentliche Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung und der befristeten Arbeitsverträge? Das Werk arbeitet präzise heraus, inwieweit in diesen beiden praxisrelevanten Bereichen des deutschen Arbeitsrechts Sonderrechte für staatliche Akteure bestehen und analysiert tiefgehend, ob die aufgezeigten Ungleichbehandlungen dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot hinreichend Rechnung tragen. Der Autor gibt konkrete Handlungsempfehlungen zur Beseitigung der identifizierten Missstände und behält dabei auch stets das Recht der Europäischen Union im Blick.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2023
- ISBN-Print
- 978-3-7560-1151-3
- ISBN-Online
- 978-3-7489-1712-0
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht
- Band
- 113
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 294
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 34
- A. Relevanz des Forschungsgegenstands Kein Zugriff
- B. Gang der Arbeit Kein Zugriff
- § 2 Der Begriff des öffentlichen Arbeitgebers Kein Zugriff Seiten 39 - 40
- A. Inhalt und Natur des allgemeinen Gleichheitssatzes Kein Zugriff
- B. Die gleichheitsrechtliche Bindung von Legislative und Judikative Kein Zugriff
- C. Subjektiv-öffentliches, modales Abwehrrecht des Einzelnen Kein Zugriff
- 1. Der unionsrechtliche allgemeine Gleichheitssatz Kein Zugriff
- 2. „Durchführung des Rechts der Europäischen Union“ durch die Mitgliedstaaten Kein Zugriff
- a) Ansicht des EuGH Kein Zugriff
- b) Ansicht des BVerfG Kein Zugriff
- c) (Weiterhin) Entscheidend: Grad der Vereinheitlichung Kein Zugriff
- 1. Der Rechtfertigungsmaßstab des Art. 3 Abs. 1 GG Kein Zugriff
- 2. Die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG im engeren Sinne Kein Zugriff
- I. Begriff der Arbeitnehmerüberlassung Kein Zugriff
- II. Die Vorteile und die typischen Gefahren der Arbeitnehmerüberlassung: Leiharbeitsrecht als Kompromiss zwischen den grundrechtlich geschützten Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Kein Zugriff
- a) Regelungsanliegen der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit Kein Zugriff
- b) Zentrale Regelungen der LARL Kein Zugriff
- 2. Regelung der Arbeitnehmerüberlassung im AÜG Kein Zugriff
- 1. Einbettung in den Katalog des § 1 Abs. 3 AÜG Kein Zugriff
- a) Überblick und Kontext Kein Zugriff
- aa) Keine vollständige Deckungsgleichheit mit den bisherigen Tätigkeiten notwendig Kein Zugriff
- bb) Keine dauerhafte Übertragung der Aufgaben notwendig Kein Zugriff
- cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
- aa) Tarifverträge mit ausschließlich öffentlich-rechtlicher Beteiligung auf Arbeitgeberseite Kein Zugriff
- bb) Mischtarifverträge Kein Zugriff
- cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
- aa) Nicht nur öffentlich-rechtliche Arbeitgeber Kein Zugriff
- bb) Kein zwingender Ausschluss privater Arbeitgeber, die nicht im Alleineigentum der öffentlichen Hand stehen, über das Tatbestandsmerkmal „Arbeitgeber“ Kein Zugriff
- (a) Uneindeutiger Wortlaut Kein Zugriff
- (b) Systematische Argumente unergiebig Kein Zugriff
- (aa) Gesetzeshistorie spricht gegen Beschränkung auf unmittelbare Bindung Kein Zugriff
- (bb) Keine teleologischen Gründe für Beschränkung auf unmittelbare Bindung Kein Zugriff
- (d) Zwischenfazit Kein Zugriff
- (a) Bestandsschutzinteresse bzw. ausreichender Arbeitnehmerschutz nur bei Gesamtbezugnahme Kein Zugriff
- (b) Bezugnahme nur innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs des Tarifvertrags Kein Zugriff
- (c) Folge: Ausschluss weiter Teile der privaten Arbeitgeber Kein Zugriff
- e) Zwischenfazit Kein Zugriff
- 1. Durchführung von Unionsrecht Kein Zugriff
- 2. Verbleibender Umsetzungsspielraum Kein Zugriff
- 1. Vergleichsgruppen öffentliche und private Arbeitgeber Kein Zugriff
- 2. Ungleichbehandlung Kein Zugriff
- aa) Regelungsgegenstand Arbeitsrecht Kein Zugriff
- (1) Indirekte Betroffenheit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG) der nicht begünstigten Arbeitgeber Kein Zugriff
- (2) Betroffenheit der Sozialschutzinteressen der Arbeitnehmer Kein Zugriff
- (3) Multipolarer Grundrechtskonflikt Kein Zugriff
- cc) Keine (völlig freie) Verfügbarkeit über das Differenzierungskriterium Kein Zugriff
- dd) Zwischenfazit Kein Zugriff
- aa) Differenzierungsziel Kein Zugriff
- (a) Keine nennenswerte Kompensation der Ungleichbehandlung über die übrigen Bereichsausnahmen des § 1 Abs. 3 AÜG Kein Zugriff
- (b) Keine relevante Abmilderung der Ungleichbehandlung durch Öffnungsklauseln im AÜG Kein Zugriff
- (c) Zwischenfazit Kein Zugriff
- (2) Ausmaß der Ungleichbehandlung von öffentlichen Arbeitgebern und denjenigen privaten Arbeitgebern, die die Bereichsausnahme per Bezugnahme zur Anwendung bringen können Kein Zugriff
- c) Fazit zum notwendigen Gewicht der sachlichen Rechtfertigungsgründe Kein Zugriff
- (a) Den überlassenen Arbeitnehmern drohen keine kurzen und wechselnden Einsätze Kein Zugriff
- (b) Die überlassenen Arbeitnehmer verdrängen keine Stammarbeitnehmer Kein Zugriff
- (c) Betriebliche Mitbestimmung hinreichend sichergestellt Kein Zugriff
- (d) Das Arbeitsverhältnis wird unter den bisherigen Arbeitsbedingungen beibehalten Kein Zugriff
- (e) Geringe Missbrauchsgefahr der Konstellation Kein Zugriff
- (f) Keine Gefahr eines unzuverlässigen Verleihers Kein Zugriff
- (a) Keine Unterschiede hinsichtlich der Gefahr kurzer und wechselnder Einsätze Kein Zugriff
- (b) Keine Unterschiede hinsichtlich Stammarbeitnehmern und Mitbestimmung Kein Zugriff
- (aa) Verallgemeinerungsfähiges Niveau der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes Kein Zugriff
- (bb) Kein Unterschied hinsichtlich der für die konkrete Differenzierung entscheidenden Sicherstellung der Angemessenheit der Arbeitsbedingungen Kein Zugriff
- (d) Auch beim privaten Arbeitgeber droht keine relevante Missbrauchsgefahr Kein Zugriff
- (e) Unterschied hinsichtlich des Risikos eines unzuverlässigen Verleihers nicht ausreichend Kein Zugriff
- (1) Grundsätzliche Argumentation hinsichtlich der öffentlichen Arbeitgeber Kein Zugriff
- (a) Besondere Vorteile des Arbeitsverhältnisses zum öffentlichen Arbeitgeber Kein Zugriff
- (b) Punktuell geringeres Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers privater Arbeitgeber Kein Zugriff
- (c) Nur sehr geringes Gewicht hinsichtlich der konkreten Differenzierung Kein Zugriff
- (1) Gleichlauf bezüglich des fehlenden Schutzbedürfnisses Kein Zugriff
- (2) Für die getroffene Differenzierung nur unwesentlicher Unterschied hinsichtlich des Bestandsschutzinteresses Kein Zugriff
- (3) Keine hinreichend gewichtigen sachlichen Unterschiede Kein Zugriff
- (1) Übertragbare Ausführungen aus dem ersten Vergleichspaar Kein Zugriff
- (2) Kein hinreichender Unterschied bezüglich Fortgeltung der Arbeitsbedingungen Kein Zugriff
- bb) Nur geringfügig geringeres Bestandsschutzinteresse der Arbeitnehmer privater Arbeitgeber Kein Zugriff
- cc) Zusammenfassende Gesamtabwägung: Gleichheitswidrige Differenzierung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG Kein Zugriff
- 3. Fazit: Gleichheitswidrige Benachteiligung der privaten Arbeitgeber Kein Zugriff
- 1. Auch öffentliche Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht erfasst Kein Zugriff
- 2. Auch Mischbetriebe erfasst Kein Zugriff
- 3. Auch die dauerhafte Überlassung erfasst Kein Zugriff
- 4. Kein Eingreifen der Ausnahme des § 1 Abs. 3 LARL Kein Zugriff
- 5. Keine Herausnahme aus dem Anwendungsbereich aus teleologischen Gründen Kein Zugriff
- 6. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 1. Mit der Richtlinie kollidierende Punkte Kein Zugriff
- 2. Keine Rettung über Art. 9 Abs. 1 LARL Kein Zugriff
- a) Notwendigkeit der teleologischen Reduktion Kein Zugriff
- b) Voraussetzungen der teleologischen Reduktion Kein Zugriff
- c) Eindeutige Sachentscheidung des Gesetzgebers zur vollumfänglichen Suspendierung des AÜG außerhalb des Baugewerbes Kein Zugriff
- 4. Zwischenfazit Kein Zugriff
- D. Gesamtfazit zu § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG Kein Zugriff
- I. Erfasste Arbeitgeber Kein Zugriff
- II. Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften Kein Zugriff
- 1. Verbot der unechten Leiharbeit Kein Zugriff
- 2. Verbot der dauerhaften Überlassung Kein Zugriff
- IV. Zwischenfazit Kein Zugriff
- I. Prüfung anhand des deutschen Grundrechtsregimes Kein Zugriff
- II. Ungleichbehandlung zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern Kein Zugriff
- aa) Regelungsgegenstand Arbeitsrecht Kein Zugriff
- bb) Spezielle Kriterien der Rechtsprechung Kein Zugriff
- cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
- aa) Differenzierungsziel Kein Zugriff
- (1) Beschränkte Tiefe, beträchtliche Weite der Ungleichbehandlung Kein Zugriff
- (2) Keine relevante Abmilderung durch sonstige Bereichsausnahmen Kein Zugriff
- cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
- c) Fazit zum notwendigen Gewicht der sachlichen Rechtfertigungsgründe Kein Zugriff
- a) Besondere Bindung juristischer Personen des öffentlichen Rechts an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) kein eigenständiges Argument und unerheblich für die Missbrauchsgefahr Kein Zugriff
- b) Grundsätzliche Zuverlässigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 3 Abs. 1 AÜG Kein Zugriff
- aa) Vergleichbare Arbeitsbedingungen nicht nur bei Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Kein Zugriff
- bb) Auch keine zulässige Typisierung Kein Zugriff
- cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
- d) Zusammenfassende Gesamtabwägung: Gleichheitswidrige Differenzierung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG Kein Zugriff
- 3. Fazit: Gleichheitswidrige Benachteiligung der privaten Arbeitgeber Kein Zugriff
- I. Fälle der Bereichsausnahme von den Vorgaben der LARL erfasst Kein Zugriff
- II. Richtlinienwidrigkeit Kein Zugriff
- III. Zwischenfazit Kein Zugriff
- D. Gesamtfazit zu § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG Kein Zugriff
- I. Begriff der Befristung Kein Zugriff
- II. Die Vorteile und Nachteile der befristeten Arbeit: Befristungsrecht als Kompromiss zwischen den grundrechtlich geschützten Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Kein Zugriff
- a) Regelungstechnik Kein Zugriff
- aa) Anwendungsbereich Kein Zugriff
- (1) Zweckdienlicher Ausgleich im Rahmen einer Mindestharmonisierung Kein Zugriff
- (2) § 5 RV als Zentralnorm Kein Zugriff
- (3) Sonstige Vorgaben der RV Kein Zugriff
- a) § 14 TzBfG als Zentralnorm Kein Zugriff
- b) Umsetzung der sonstigen unionsrechtlichen Vorgaben Kein Zugriff
- c) Weitere Normen Kein Zugriff
- 1. Einbettung in Katalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG Kein Zugriff
- aa) § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG als Brücke zwischen Haushaltsrecht und Befristungsrecht Kein Zugriff
- bb) Entwicklung des Sachgrunds Kein Zugriff
- aa) Mittel für vorübergehende Aufgabe nur zeitlich begrenzt verfügbar Kein Zugriff
- (1) Pauschale Bereitstellung für befristete Arbeitsverhältnisse nicht ausreichend Kein Zugriff
- (2) Konkrete Sachregelung in den Normen, die die Haushaltsmittel festlegen Kein Zugriff
- (3) Nachvollziehbare Zwecksetzung Kein Zugriff
- (4) Prognose hinsichtlich der Vergütung aus derartigen Mitteln, keine finanzielle Kongruenz Kein Zugriff
- cc) Überwiegend zweckentsprechender Einsatz des Arbeitnehmers Kein Zugriff
- dd) Geringere Anforderungen als bei § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 TzBfG zulässig Kein Zugriff
- (1) Ausschluss sonstiger Gebietskörperschaften Kein Zugriff
- (2) Kommunale Gebietskörperschaften konsequenterweise nur bei Personenverschiedenheit von Haushaltsnormgeber und Arbeitgeber Kein Zugriff
- V. Zwischenfazit Kein Zugriff
- 1. Durchführung von Unionsrecht Kein Zugriff
- 2. Verbleibender Umsetzungsspielraum Kein Zugriff
- 3. Zwischenfazit Kein Zugriff
- 1. Vergleichsgruppen öffentliche und private Arbeitgeber Kein Zugriff
- 2. Ungleichbehandlung Kein Zugriff
- aa) Regelungsgegenstand Arbeitsrecht Kein Zugriff
- bb) Kriterien der Rechtsprechung Kein Zugriff
- cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
- aa) Differenzierungsziel Kein Zugriff
- (1) Exklusiver Sachgrund nur für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber Kein Zugriff
- (a) Befristungsmöglichkeiten privater Arbeitgeber über § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 TzBfG bei Aufgaben von nur vorübergehender Dauer Kein Zugriff
- (aa) Gleichlauf hinsichtlich allgemeiner Unsicherheiten bezüglich der künftigen Entwicklung Kein Zugriff
- (bb) Gleichlauf hinsichtlich zeitlicher Kongruenz Kein Zugriff
- (cc) Gleichlauf hinsichtlich Unschädlichkeit der (voraussichtlichen) Beschäftigung zu einem untergeordneten Teil außerhalb der Legitimation des Sachgrunds Kein Zugriff
- (dd) Ungleichbehandlung hinsichtlich Arbeitgeberprognose gegenüber § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG sowie hinsichtlich Kausalität gegenüber § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG Kein Zugriff
- (3) Zwischenfazit Kein Zugriff
- c) Fazit zum notwendigen Gewicht der sachlichen Rechtfertigungsgründe Kein Zugriff
- a) Unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen zur Rechtfertigung ungeeignet Kein Zugriff
- b) Lebenszeitprinzip zur Rechtfertigung ungeeignet Kein Zugriff
- c) Bestenauslese zur Rechtfertigung ungeeignet Kein Zugriff
- d) Verrichtung von hoheitlichen Aufgaben zur Rechtfertigung ungeeignet Kein Zugriff
- aa) Tatsache der Haushaltsbindung für sich genommen zur Rechtfertigung ungeeignet Kein Zugriff
- bb) Grundsätzliche Ungewissheit über Finanzmittel, insbesondere Jährlichkeitsprinzip, zur Rechtfertigung ungeeignet Kein Zugriff
- cc) Beschränkte wirtschaftliche Mittel für sich kein Unterschied Kein Zugriff
- (1) Verbot, haushaltsrechtlich nicht gedeckte Verpflichtungen einzugehen als Besonderheit des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers Kein Zugriff
- (2) Verbleibender Spielraum auch beim öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber Kein Zugriff
- (3) Keine Verpflichtung zur Verwendung der haushaltsrechtlichen Mittel Kein Zugriff
- (4) Offenstehen der übrigen Befristungsgründe Kein Zugriff
- (5) Haushaltsrechtliche Fremdbestimmtheit kein hinreichender sachlicher Unterschied zur Rechtfertigung der getroffenen Differenzierung Kein Zugriff
- (1) Befristete Arbeitsverträge des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers als Beitrag zur Verwirklichung des parlamentarischen Willens Kein Zugriff
- (2) Befristete Arbeitsverträge privater Arbeitgeber dienen ebenfalls der Verwirklichung von verfassungsrechtlich geschützten Positionen Kein Zugriff
- (3) Keine Verpflichtung zur Verwendung der haushaltsrechtlichen Mittel Kein Zugriff
- (4) Offenstehen der übrigen Befristungsgründe Kein Zugriff
- (5) Argument des Nachvollzugs bzw. der Erhaltung der politischen Gestaltungsfreiheit verfängt in den § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG unterfallenden Konstellationen nur sehr bedingt Kein Zugriff
- (6) Verfassungsrechtliche Dimension der Haushaltsbindung zur Rechtfertigung ungeeignet Kein Zugriff
- f) Zusammenfassende Gesamtabwägung: Gleichheitswidrige Differenzierung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG Kein Zugriff
- 3. Fazit: Gleichheitswidrige Benachteiligung der privaten Arbeitgeber Kein Zugriff
- I. Fälle des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG von der RL 1999/70/EG i.V.m. RV erfasst Kein Zugriff
- a) Unionsrechtliche Anforderungen an einen „sachlichen Grund“ im Sinne des § 5 Nr. 1 lit. a) RV Kein Zugriff
- b) Unterschiedliche Behandlung des öffentlichen und privaten Sektors nicht grundsätzlich verboten Kein Zugriff
- aa) Finanzielle Entlastung des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers kein legitimes sozialpolitisches Ziel Kein Zugriff
- bb) Kein hinreichender Tätigkeitsbezug über die vom Wortlaut explizit geforderten Voraussetzungen sichergestellt Kein Zugriff
- cc) Kein hinreichender Tätigkeitsbezug infolge restriktiver Auslegung des BAG sichergestellt Kein Zugriff
- d) Zwischenfazit Kein Zugriff
- a) Kein Vorschieben der Umsetzungsverpflichtung zur Rechtfertigung der Norm Kein Zugriff
- b) Keine Beeinträchtigung des allgemeinen Schutzniveaus Kein Zugriff
- 3. Fazit: Richtlinienwidrigkeit Kein Zugriff
- D. Gesamtfazit zu § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG Kein Zugriff
- I. Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Kein Zugriff
- II. „Betrieblicher“ Bedarf Kein Zugriff
- a) Vorübergehender Mehrbedarf auf dem Gebiet der Daueraufgaben Kein Zugriff
- b) Von Daueraufgaben abgrenzbares Projekt Kein Zugriff
- 2. Absehbarer Minderbedarf Kein Zugriff
- IV. Zwischenfazit Kein Zugriff
- a) Die Rechtsprechung des BAG zur allgemeinen Haushaltsmittelbefristung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG Kein Zugriff
- aa) Keine Ungleichbehandlung unmittelbar auf Ebene der Arbeitgeber Kein Zugriff
- bb) Besserstellung der öffentlichen Hand bei umfassender Würdigung des Befristungstatbestands Kein Zugriff
- cc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) Notwendiges Gewicht der sachlichen Unterschiede Kein Zugriff
- (1) Grundrechtsbindung irrelevant Kein Zugriff
- (2) Anreize für flexible Personalplanung auch bei der öffentlichen Hand gegeben Kein Zugriff
- bb) Ungeprüfte Hinnahme der Prognose nicht zur Achtung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums angezeigt Kein Zugriff
- cc) Zwischenfazit: Keine Rechtfertigung der Differenzierung Kein Zugriff
- 3. Fazit: Gleichheitswidrige Benachteiligung der privaten Arbeitgeber gegenüber der öffentlichen Hand als Gesamtheit Kein Zugriff
- 4. Exkurs: Richtlinienwidrigkeit Kein Zugriff
- 5. Gesamtfazit zur Rechtsprechung hinsichtlich der allgemeinen Haushaltsmittelbefristung Kein Zugriff
- 1. Organisation und Tätigkeit der GIZ Kein Zugriff
- a) Die Rechtsprechung des BAG zu Projektbefristungen der GIZ Kein Zugriff
- aa) Erstreckung der Rechtsprechung zum planbaren Beschäftigungsbedarf Kein Zugriff
- bb) Gleichlaufende Rechtsprechung bezüglich der ständigen Durchführung von Projekten Kein Zugriff
- cc) Gleichlaufende Rechtsprechung bezüglich der Übernahme von Projekten im Bereich der staatlichen Daueraufgaben Kein Zugriff
- dd) Zwischenfazit Kein Zugriff
- aa) Die Subsumtion des BAG zum Vorliegen von Zusatzaufgaben im Detail Kein Zugriff
- bb) Gegenansichten Kein Zugriff
- (1) Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Abgrenzung Kein Zugriff
- (2) Richtigerweise Ablehnung einer einheitlichen Daueraufgabe Kein Zugriff
- (3) Regelmäßig kein gesondertes Eingehen auf die Besonderheiten der in Rede stehenden Projekte notwendig Kein Zugriff
- 3. Gesamtfazit zur Rechtsprechung hinsichtlich der Projektbefristungen der GIZ Kein Zugriff
- A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Kein Zugriff
- B. Ausblick Kein Zugriff
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 285 - 294
Literaturverzeichnis (172 Einträge)
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