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Monographie Kein Zugriff
Leistungskontrolle im Homeoffice
- Autor:innen:
- Reihe:
- Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht, Band 122
- Verlag:
- 2026
Zusammenfassung
Obwohl Leistungskontrollen im Homeoffice mit evidenten Schwierigkeiten verbunden sind, bestehen spezielle Rechtsvorschriften hierfür nicht. Gesetzlich verankert ist lediglich die Vorgabe, Kontrollmaßnahmen „verhältnismäßig“ auszugestalten. Die Vagheit dieser Vorgabe geht mit enormer Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten einher. In ihrer Dissertation entwickelt die Verfasserin ein System, das eine verlässliche Kontrollbewertung in diesem datenschutzrechtlich hochsensiblen Bereich ermöglicht. Sie führt die auf das europäische Mehrebenensystem verteilten Maßstäbe für die Konkretisierung der Verhältnismäßigkeitsvorgabe zusammen, abstrahiert und strukturiert sie und richtet sie auf die besondere Kontrollsituation im Homeoffice aus.
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2026
- Copyrightjahr
- 2026
- ISBN-Print
- 978-3-7560-4298-2
- ISBN-Online
- 978-3-7489-7223-5
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht
- Band
- 122
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 410
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Vorwort Kein Zugriff
- A. Problemstellung: Rechtsunsicherheit mangels klarer Kontrollvorgaben Kein Zugriff
- B. Untersuchungsziel: Entwicklung eines verlässlichen Systems zur Kontrollbewertung Kein Zugriff
- C. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
- I. Merkmale der Homeofficearbeit Kein Zugriff
- 1. Mobile Arbeit Kein Zugriff
- 2. Telearbeit Kein Zugriff
- III. Ergebnis zum räumlichen Anwendungsbereich Kein Zugriff
- I. Allgemeine Grundsätze für die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft Kein Zugriff
- a) Örtliche Beschränkung Kein Zugriff
- b) Fachliche Beschränkung Kein Zugriff
- c) Zeitliche Beschränkung Kein Zugriff
- 2. Tatsächliche Beschränkung der Gestaltungsfreiheit bei der Arbeitsausführung durch anderweitige Fremdbestimmung Kein Zugriff
- a) Berücksichtigungsfähigkeit neuer Kriterien Kein Zugriff
- b) Insbesondere: „Wirtschaftliche Abhängigkeit“ als Kriterium Kein Zugriff
- aa) Indizwirkung des „Einblicks in den Arbeitsvorgang“ zur Überprüfung der Arbeitspflichterfüllung Kein Zugriff
- bb) Indizwirkung der „arbeitsbegleitenden Aufsicht“ zur Vorbereitung arbeitsvertraglicher Weisungen Kein Zugriff
- cc) Indizwirkung der „offenen Überwachung der Arbeitsausführung“ aufgrund der hierdurch verursachten Fremdbestimmung Kein Zugriff
- dd) Ergebnis zur „Kontrolle der Arbeitsausführung“ als Kriterium Kein Zugriff
- III. Ergebnis zum persönlichen Anwendungsbereich Kein Zugriff
- I. Die Arbeitsleistung als Kontrollgegenstand Kein Zugriff
- 1. Methoden zur Erfassung quantitativer Leistungsaspekte Kein Zugriff
- 2. Methoden zur Erfassung qualitativer Leistungsaspekte Kein Zugriff
- 3. Methoden zur Erfassung des Arbeitnehmers und seiner Arbeitsumgebung Kein Zugriff
- III. Ergebnis zum sachlichen Anwendungsbereich Kein Zugriff
- A. Unsichere Rechtsfindung im europäischen Mehrebenensystem Kein Zugriff
- 1. Rechtmäßigkeit der Leistungskontrolle aufgrund der Einwilligung des Arbeitnehmers (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DS-GVO) Kein Zugriff
- a) Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DS-GVO: „Erforderlichkeit“ der Leistungskontrolle für die Erfüllung des Arbeitsvertrages Kein Zugriff
- b) Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DS-GVO: Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Leistungskontrolle zur Wahrung berechtigter Interessen des Arbeitgebers Kein Zugriff
- 3. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 1. Grundsatz: Anwendungsvorrang des Unionsrechts Kein Zugriff
- (a) Grammatikalische Anhaltspunkte Kein Zugriff
- (b) Systematische Anhaltspunkte Kein Zugriff
- (c) Teleologische Anhaltspunkte Kein Zugriff
- (a) Grammatikalische Anhaltspunkte Kein Zugriff
- (b) Systematische Anhaltspunkte Kein Zugriff
- (c) Teleologische Anhaltspunkte Kein Zugriff
- (3) Ergebnis zu den Anforderungen an nationale Vorschriften Kein Zugriff
- (1) Verdrängung des gesetzlichen Erlaubnistatbestands in Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DS-GVO durch § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG Kein Zugriff
- (2) Verdrängung des gesetzlichen Erlaubnistatbestands in Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DS-GVO durch spezifischere Vorschriften in Kollektivvereinbarungen Kein Zugriff
- (3) Ergänzung der Verordnungsbestimmungen zur Einwilligung durch § 26 Abs. 2 BDSG Kein Zugriff
- aa) Anforderungen an nationale Vorschriften Kein Zugriff
- bb) Umsetzung dieser Anforderungen durch nationale Rechtsetzungsorgane – Anwendbarkeit von § 26 Abs. 3 BDSG Kein Zugriff
- III. Ergebnis zur Bestimmung der einschlägigen Rechtsgrundlagen Kein Zugriff
- aa) Grundsätze und übergreifende Wertungen der DS-GVO als Auslegungsrahmen Kein Zugriff
- bb) Schärfung dieses Auslegungsrahmens durch Heranziehung der GRC Kein Zugriff
- cc) Unterfütterung grundrechtlicher Vorgaben gemäß Art. 52 Abs. 3 GRC durch die EMRK Kein Zugriff
- b) Letztverbindliche Auslegungsbefugnis des EuGH Kein Zugriff
- c) Zwischenergebnis zur Auslegung von Verordnungsvorschriften Kein Zugriff
- a) Auslegungsbefugnis nur der nationalen Gerichte Kein Zugriff
- aa) Weite der durch die Öffnungsklauseln gewährten Gestaltungsspielräume Kein Zugriff
- (1) Ausgangslage: Kumulative Geltung europäischer und nationaler Grundrechte Kein Zugriff
- (a) EuGH: Vorrang der GRC als Bestandteil des Anwendungsvorrang genießenden Unionsrechts Kein Zugriff
- (b) BVerfG: Grundsätzliche Anwendung des GG als „Funktionsäquivalent“ zur GRC Kein Zugriff
- c) Zwischenergebnis zur Auslegung nationaler Datenschutzvorschriften Kein Zugriff
- II. Statt einer Zusammenfassung jeweils geltender Auslegungsgrundsätze: Vorschlag für eine ganzheitliche Betrachtung europäischer und nationaler Vorschriften im Lichte dreier Grundrechtssysteme Kein Zugriff
- A. Maßgeblicher Zeit- und Standpunkt für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit Kein Zugriff
- 1. Materielle Anforderung an den Kontrollzweck: „Berechtigung“ der Arbeitgeberinteressen an der Kontrolldurchführung Kein Zugriff
- 2. Formelle Anforderung an den Kontrollzweck: eindeutige Festlegung zu Kontrollbeginn Kein Zugriff
- 3. Umsetzung dieser Anforderungen: Wahl zwischen drei Leistungskontrollzwecken Kein Zugriff
- a) Eignung der Kontrolle zur Verhinderung von Verletzungen der Arbeitspflicht Kein Zugriff
- b) Eignung der Kontrolle zur Aufdeckung von Verletzungen der Arbeitspflicht Kein Zugriff
- c) Eignung der Kontrolle zur Schaffung einer Grundlage für arbeitsbegleitende Weisungen Kein Zugriff
- a) Andere Kontrollmaßnahmen als mildere, gleich geeignete Mittel Kein Zugriff
- b) Sonstige (Führungs-)Maßnahmen als mildere, gleich geeignete Mittel Kein Zugriff
- 1. Grundsatz: Ergebnisoffene Abwägung unter Berücksichtigung der Stärke des Eingriffs und des Schutzniveaus der ihn rechtfertigenden Gründe Kein Zugriff
- a) Erfassung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Kein Zugriff
- b) Erfassung sensibler Daten nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO Kein Zugriff
- C. Schema für die Prüfung Kein Zugriff
- I. Feststehender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Kein Zugriff
- 1. Recht am eigenen Bild Kein Zugriff
- 2. Recht am gesprochenen Wort Kein Zugriff
- 3. Vertraulichkeit der Kommunikation Kein Zugriff
- 4. Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Kein Zugriff
- III. Ergebnis zur Reichweite des Eingriffs Kein Zugriff
- aa) Objektivierter Maßstab für die Bewertung der Vernünftigkeit Kein Zugriff
- bb) Arbeitsvertragliche Beziehung als Grundlage und Ausgangspunkt der Bewertung Kein Zugriff
- (a) Allgemeine Anforderungen an das vertraulichkeitsbegründende Arbeitgeberverhalten Kein Zugriff
- (b) Erweckung des Eindrucks einer kontrollfreien Arbeitsausführung durch das „Entlassen“ des Arbeitnehmers in den Privatbereich? Kein Zugriff
- (a) Allgemeine Anforderungen an das vertraulichkeitsaufhebende Arbeitnehmerverhalten Kein Zugriff
- (b) Preisgabe außerdienstlicher, wohnungsinterner Angelegenheiten durch das Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Arbeitsausführung in seiner Privatwohnung? Kein Zugriff
- dd) Ergebnis zur Bestimmung der Privatheit der im Homeoffice verarbeiteten Daten Kein Zugriff
- aa) Beschränkung der Kontrolle auf die durch den Arbeitnehmer übermittelten Arbeitsergebnisse Kein Zugriff
- bb) Transparenz der Kontrolle Kein Zugriff
- (1) Voraussetzungen für das Bestehen eines Privatnutzungsverbots Kein Zugriff
- (2) Eignung des Privatnutzungsverbots zur Sicherstellung des Ausschlusses schutzbedürftiger Arbeitnehmerdaten aus dem Kontrollbereich Kein Zugriff
- (1) Voraussetzungen für das Bestehen einer Trennungspflicht Kein Zugriff
- (2) Eignung der Trennungspflicht zur Sicherstellung des Ausschlusses schutzbedürftiger Arbeitnehmerdaten aus dem Kontrollbereich Kein Zugriff
- c) Ergebnis zur Privatheit der Daten als Kriterium für die Bemessung der Eingriffstiefe homeofficebezogener Leistungskontrollen Kein Zugriff
- a) Gefahr einer verfälschten Abbildung des tatsächlichen Arbeitsgeschehens durch homeofficebezogene Kontrollen Kein Zugriff
- b) Maßnahmen zur Sicherstellung der Authentizität des Leistungsdatensatzes unter Begrenzung dieser Verfälschungsgefahr Kein Zugriff
- c) Ergebnis zur Authentizität der Daten als Kriterium für die Bemessung der Eingriffstiefe homeofficebezogener Leistungskontrollen Kein Zugriff
- a) Grade des Personenbezugs nach der DS-GVO – Verringerung des Datenschutzniveaus mit zunehmendem Identifizierungsaufwand Kein Zugriff
- aa) Gefährdung der Leistungskontrollzwecke durch die Verschleierung der Identität des Kontrollierten? Kein Zugriff
- bb) Möglichkeit wirksamer Identitätsverschleierung unter den speziellen Kontrollumständen im Homeoffice? Kein Zugriff
- c) Ergebnis zum Personenbezug der Daten als Kriterium für die Bemessung der Eingriffstiefe homeofficebezogener Leistungskontrollen Kein Zugriff
- aa) Beeinträchtigung des Arbeitnehmers durch die faktische Beschneidung seiner präventiven und repressiven (Rechts-)Schutzmöglichkeiten Kein Zugriff
- (1) Vorfrage: Rechtmäßige verdeckte Kontrolle trotz der hiermit einhergehenden Verletzung von Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 DS-GVO möglich? Kein Zugriff
- (2) Maßnahmen zur Eingriffsabschwächung Kein Zugriff
- aa) Beeinträchtigung des Arbeitnehmers durch die Erzeugung eines seine persönliche Entfaltung „wesentlich“ hemmenden Anpassungsdrucks Kein Zugriff
- bb) Eingriffsabschwächung durch die Begrenzung der Stärke und Reichweite des Anpassungsdrucks Kein Zugriff
- c) Ergebnis zur Erkennbarkeit der Datenerhebung als Kriterium für die Bemessung der Eingriffstiefe homeofficebezogener Leistungskontrollen Kein Zugriff
- (1) Lückenlosigkeit der Datenerhebung, -speicherung und -weiterverarbeitung durch Überwindung der einer menschlichen Überwachung gesetzten, natürlichen Grenzen Kein Zugriff
- (2) Unvollständigkeit des Datensatzes infolge Datenselektion und Kontextverlust bei gleichzeitigem Anschein einer authentischen Abbildung der Wirklichkeit Kein Zugriff
- (3) Verdinglichung des erfassten Verhaltens – Herabwürdigung des Arbeitnehmers zu einem „Überwachungsobjekt“ Kein Zugriff
- (4) Aus der Anonymität des Kontrollierenden resultierende Beschneidung der Kontrollschutzmöglichkeiten des Arbeitnehmers Kein Zugriff
- (5) Ergebnis zu den mit einer technikgestützten Homeofficekontrolle allgemein verbundenen Gefahren und Schlussfolgerungen für arbeitgeberseitige Gefahrbegrenzungsmöglichkeiten Kein Zugriff
- (a) Ausschließlicher Vergangenheitsbezug des maschinellen Lernprozesses Kein Zugriff
- (b) Diskriminierungsanfälligkeit des maschinellen Lernprozesses (sog. algorithmic bias) Kein Zugriff
- (c) Intransparenz und mangelnde Beeinflussbarkeit des maschinellen Lernprozesses (Lernvorgang in der sog. Blackbox) Kein Zugriff
- (d) Zwischenergebnis zu den mit der KI-Anwendung grundsätzlich verbundenen Gefahren und Schlussfolgerungen für arbeitgeberseitige Gefahrbegrenzungsmöglichkeiten Kein Zugriff
- (a) Vorgaben der KI-VO für die Entwicklung sog. Hochrisiko-KI-Systeme Kein Zugriff
- (b) Einfluss der Entwicklungsvorgaben auf die künftige Gefahrenträchtigkeit von KI-Systemen zur Leistungskontrolle Kein Zugriff
- (a) Entfaltung rechtlicher Wirkung gegenüber dem Arbeitnehmer (Art. 22 Abs. 1 Var. 1 DS-GVO) Kein Zugriff
- (b) Ähnlich erhebliche Beeinträchtigung des Arbeitnehmers (Art. 22 Abs. 1 Var. 2 DS-GVO) Kein Zugriff
- (c) Ergebnis zur Eröffnung des Anwendungsbereichs der Verbotsbestimmung Kein Zugriff
- (2) Anforderungen an das menschliche Eingreifen in automatisierte Entscheidungsabläufe zur Verhinderung der endgültigen Auslösung des Verbots Kein Zugriff
- bb) Ausnahmsweise Gestattung automatisierter Entscheidungen gemäß Art. 22 Abs. 2 DS-GVO Kein Zugriff
- c) Ergebnis zum Einsatz technischer Einrichtungen bei der Datenerhebung als Kriterium für die Bemessung der Eingriffstiefe homeofficebezogener Leistungskontrollen Kein Zugriff
- a) Von umfangreichen Homeofficekontrollen unmittelbar ausgehende Beeinträchtigungen Kein Zugriff
- (1) Gefahr einer „Entblößung“ des Arbeitnehmers – Fortschreitende Durchleuchtung seiner Persönlichkeit bis in den Kernbereich privater Lebensgestaltung Kein Zugriff
- (2) Gefahr einer Ersetzung des Arbeitnehmers durch das Profil – Reduzierung seiner individuellen Persönlichkeit auf vergangene, katalogisierte Verhaltensweisen Kein Zugriff
- (a) Beschaffung zahlreicher und vielfältiger Daten durch die Kontrolle des Arbeitnehmers selbst Kein Zugriff
- (b) Erweiterung des Datenumfangs durch einen Vergleich mit anderen kontrollunterworfenen Arbeitnehmern Kein Zugriff
- (c) Zwischenfazit zur Eignung einer Kontrollmaßnahme als Profilgrundlage Kein Zugriff
- (2) Hinreichende Bedingung für die Eignung einer Kontrollmaßnahme als Profilgrundlage: Fehlen zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherung des erfassten Datenbestands gegen eine Profilbildung Kein Zugriff
- c) Ergebnis zum Umfang der Datenerhebung als Kriterium für die Bemessung der Eingriffstiefe homeofficebezogener Leistungskontrollen Kein Zugriff
- 1. Ausstrahlung drohender Verwendungsnachteile auf die Homeofficekontrolle – Eingriffsintensivierung durch Verstärkung des kontrollbedingten Anpassungsdrucks Kein Zugriff
- a) Schweregrad des drohenden Nachteils Kein Zugriff
- aa) Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit durch Begrenzung der Speicherdauer Kein Zugriff
- (1) Zweckbegrenzung Kein Zugriff
- (2) Zugriffsbegrenzung Kein Zugriff
- 3. Ergebnis zu der zum Erhebungszeitpunkt denkbaren Datenverwendung als Kriterium für die Bemessung der Eingriffstiefe homeofficebezogener Leistungskontrollen Kein Zugriff
- IV. Angemessene Garantien zum Schutz vor Missbrauch und unberechtigtem Datenzugriff durch technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen Kein Zugriff
- I. Ausgangslage: Hoher Schutz aufgrund der (verfassungs-)rechtlichen Verankerung des Kontrollrechts Kein Zugriff
- 1. Allgemeiner Grundsatz: Verringerung der Schutzwürdigkeit bei der Versäumung eigener, angemessener Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schutzes Kein Zugriff
- a) Abschluss der Homeofficevereinbarung auf Wunsch des Arbeitgebers – kalkulierte Aufgabe betrieblicher Kontrollmöglichkeiten zur Erlangung homeofficespezifischer Vorteile Kein Zugriff
- b) Abschluss der Homeofficevereinbarung auf Wunsch des Arbeitnehmers – altruistische Aufgabe betrieblicher Kontrollmöglichkeiten im Arbeitnehmerinteresse Kein Zugriff
- III. Ergebnis zur Schutzwürdigkeit der Arbeitgeberinteressen Kein Zugriff
- I. Anforderungen an das Schutzbedürfnis bei einer Kontrolle zur Schaffung einer Weisungsgrundlage Kein Zugriff
- aa) Typischerweise gesteigerte Pflichtverletzungsgefahr infolge räumlicher Ausgliederung aus dem betrieblichen Einwirkungsbereich Kein Zugriff
- bb) Erschwerung der näheren Gefahrfeststellung im Einzelfall aufgrund begrenzter Einblicksmöglichkeiten in den häuslichen Bereich Kein Zugriff
- aa) Generelles Pflichtverletzungsrisiko am häuslichen Arbeitsplatz nicht ausreichend zur Begründung eines hinreichend konkreten Anfangsverdachts Kein Zugriff
- bb) Feststellung eines Leistungsnachlasses anhand abgelieferter Arbeitsergebnisse als Mittel zur Verdachtseingrenzung Kein Zugriff
- a) Dauer und Folgen der Arbeitspflichtverletzung Kein Zugriff
- b) Ergriffene Maßnahmen zur Verschleierung der Arbeitspflichtverletzung (Arbeitszeitbetrug) Kein Zugriff
- III. Ergebnis zur Schutzbedürftigkeit der Arbeitgeberinteressen Kein Zugriff
- Kapitel 6: Das System zur Kontrollbewertung Kein Zugriff Seiten 341 - 350
- I. Hoher Verwaltungsaufwand durch Bestimmtheitsgrundsatz und Dokumentationserfordernis Kein Zugriff
- II. Eingeschränkte Planbarkeit aufgrund jederzeitiger Widerrufsmöglichkeit Kein Zugriff
- 1. Grundsatz: Druck zur Einwilligungserteilung im Angesicht schwerwiegender Repressalien des Arbeitgebers Kein Zugriff
- a) Starke Position des einwilligenden Arbeitnehmers Kein Zugriff
- b) Sicherer Ausschluss von Nachteilen bei Verweigerung der Einwilligung Kein Zugriff
- c) Verdrängung befürchteter Nachteile durch den Vorteil „Homeoffice“? Kein Zugriff
- 3. Ergebnis zur Freiwilligkeit Kein Zugriff
- II. Informiertheit trotz komplexer Überwachungstechnik? Kein Zugriff
- C. Fazit: Systemanwendung unverzichtbar Kein Zugriff
- Schlussthesen Kein Zugriff Seiten 369 - 372
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 373 - 410





