Neue Lösunsansätze zur strafrechtlichen Produkthaftung
Eine Untersuchung unter Heranziehung des Tatbestandes der gemeingefährlichen Vergiftung - § 314 Abs. 1 Nr. 2 StGB- Autor:innen:
- Reihe:
- Studien zum Strafrecht, Band 14
- Verlag:
- 2007
Zusammenfassung
Das Ziel der Arbeit ist es, herauszuarbeiten, ob und inwieweit § 314 Abs. 1 Nr. 2 StGB einen Beitrag zur strafrechtlichen Produktverantwortung leisten kann. Der Autor geht dabei auch auf das zivilrechtliche Produkthaftungsrecht ein.
Er befasst sich zunächst mit der Frage, ob eine Produkthaftungsvorschrift im StGB überhaupt sinnvoll ist. Dabei wird das Strafrecht als ultima ratio verstanden und demgemäß werden zuvorderst Grund und Grenzen zivilrechtlicher Produkthaftung thematisiert, um im Anschluss einen Überblick über das Nebenstrafrecht zu geben.
Es folgt nach einem kurzen Überblick über die Entstehungsgeschichte und die Rechtsnatur der Norm die zentrale Frage der Arbeit, nämlich, ob und inwieweit dieser Strafvorschrift produkthaftungsrechtliche Relevanz zukommt. Hier werden dann mit Gewinn für die bisherige Diskussion Ergebnisse zu den zivilrechtlichen Herstellerpflichten zur Einschränkung des Straftatbestandes dargestellt, um am Ende der Arbeit einen kriminalpolitischen Ausblick geben zu können.
Der Autor wendet sich mit dem Werk gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2007
- ISBN-Print
- 978-3-8329-2860-5
- ISBN-Online
- 978-3-8452-0332-4
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Studien zum Strafrecht
- Band
- 14
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 189
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 10 Christian Holtermann
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 11 - 12 Christian Holtermann
- Vorüberlegung und Einführung in die Problematik Kein Zugriff Seiten 13 - 24 Christian Holtermann
- Geeignetheit einer „strafrechtlichen Produkthaftung“ zur Vermeidung zukünftiger Produkthaftungsfälle Kein Zugriff Seiten 25 - 28 Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Vertragliche Ansprüche Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- § 823 Abs. 1 BGB Kein Zugriff Christian Holtermann
- § 823 Abs. 2 BGB Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Haftungsgrundlage Kein Zugriff Christian Holtermann
- Rechtsfolge Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Präventionswirkung zivilrechtlicher Regelungen Kein Zugriff Christian Holtermann
- Präventionswirkung des Strafrechts Kein Zugriff Christian Holtermann
- Abschließende Stellungnahme Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Gefahr Kein Zugriff Christian Holtermann
- Praktikabilität Kein Zugriff Christian Holtermann
- Verwaltungsrechtliche Kontrolle als milderes Mittel Kein Zugriff Christian Holtermann
- Abschließende Stellungnahme Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Regeln der Technik Kein Zugriff Christian Holtermann
- Steigerung der Verbrauchersicherheit Kein Zugriff Christian Holtermann
- Abschließende Stellungnahme Kein Zugriff Christian Holtermann
- Abschließendes Ergebnis zu der Frage der strafrechtlichen Produkthaftung als ultima-ratio Kein Zugriff Seiten 58 - 60 Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Kein Zugriff Christian Holtermann
- Bauproduktengesetz (BauPG) Kein Zugriff Christian Holtermann
- Medizinproduktegesetz (MPG) Kein Zugriff Christian Holtermann
- Das Arzneimittelgesetz (AMG) Kein Zugriff Christian Holtermann
- Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) Kein Zugriff Christian Holtermann
- Das Nebenstrafrecht – ein Ersatz für das Kernstrafrecht? Kein Zugriff Seiten 65 - 69 Christian Holtermann
- Entstehungsgeschichte Kein Zugriff Seiten 70 - 74 Christian Holtermann
- Der Lösungsansatz Schröders Kein Zugriff Seiten 74 - 75 Christian Holtermann
- Die Ansicht Hoyers Kein Zugriff Seiten 75 - 76 Christian Holtermann
- Die Ansicht Gallas Kein Zugriff Seiten 76 - 77 Christian Holtermann
- Die Ansicht Zieschangs Kein Zugriff Seiten 77 - 78 Christian Holtermann
- Die Ansicht der Rechtsprechung Kein Zugriff Seiten 78 - 78 Christian Holtermann
- Stellungnahme Kein Zugriff Seiten 78 - 81 Christian Holtermann
- Der Unrechtgehalt des § 314 StGB Kein Zugriff Seiten 81 - 87 Christian Holtermann
- Die Schutzobjekte des § 314 Abs. 1 Nr. 1 StGB Kein Zugriff Seiten 88 - 93 Christian Holtermann
- Der Verkaufgegenstand Kein Zugriff Seiten 93 - 95 Christian Holtermann
- Der Verbrauchsgegenstand Kein Zugriff Seiten 95 - 97 Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Voraussetzungen Kein Zugriff Christian Holtermann
- Stellungnahme Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Voraussetzungen Kein Zugriff Christian Holtermann
- Stellungnahme Kein Zugriff Christian Holtermann
- Abschließende Stellungnahme und Ergebnis Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Der Begriff des Vergiftens vor dem 6. StrRG Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Enge Auffassung Kein Zugriff Christian Holtermann
- Weite Auffassung Kein Zugriff Christian Holtermann
- Stellungnahme Kein Zugriff Christian Holtermann
- Ergebnis Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Auffassung Sehers Kein Zugriff Christian Holtermann
- Stellungnahme Kein Zugriff Christian Holtermann
- Ergebnis Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Die Beurteilung nach dem Wortlaut Kein Zugriff Christian Holtermann
- Stellungnahme Kein Zugriff Christian Holtermann
- Ergebnis Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Die Kriterien der Rechtsprechung Kein Zugriff Christian Holtermann
- Die Kriterien des Gesetzgebers Kein Zugriff Christian Holtermann
- Die Kriterien des Schrifttums Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Bestimmungsgemäßer / bestimmungswidriger Gebrauch im Zivilrecht Kein Zugriff Christian Holtermann
- Übertragung der zivilrechtlichen Grundsätze unter Berücksichtigung des Vertrauensgrundsatzes Kein Zugriff Christian Holtermann
- Ergebnis Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Die Auffassung Kuhlens Kein Zugriff Christian Holtermann
- Stellungnahme Kein Zugriff Christian Holtermann
- Zeitpunkt des Kenntnisstandes: Tat oder Urteilsfindung? Kein Zugriff Christian Holtermann
- „Eignung“, eine Vielzahl von Menschen zu schädigen Kein Zugriff Christian Holtermann
- Abschließendes Ergebnis zu § 314 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt StGB Kein Zugriff Seiten 145 - 146 Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Vergiftete oder gesundheitsschädliche Stoffe „im Sinne“ der Nr. 2 Kein Zugriff Christian Holtermann
- Ergebnis Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Das Verkaufen Kein Zugriff Christian Holtermann
- Das Feilhalten Kein Zugriff Christian Holtermann
- Das Inverkehrbringen Kein Zugriff Christian Holtermann
- Abschließendes Ergebnis zu § 314 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StGB Kein Zugriff Seiten 155 - 155 Christian Holtermann
- Ausgangslage Kein Zugriff Seiten 155 - 159 Christian Holtermann
- Herstellerpflichten im Strafrecht: Kein Zugriff Seiten 159 - 159 Christian Holtermann
- Übertragung der Herstellerpflichten beim Fahrlässigkeitsdelikt Kein Zugriff Seiten 159 - 161 Christian Holtermann
- Übertragung der Herstellerpflichten auf § 314 StGB: Kein Zugriff Seiten 161 - 163 Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Tauglicher Tatgegenstand Kein Zugriff Christian Holtermann
- Tathandlung Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Tatmittel Kein Zugriff Christian Holtermann
- Christian Holtermann
- Vorsatz hinsichtlich des Verkaufens Kein Zugriff Christian Holtermann
- Vorsatz bezüglich des Feilhaltens Kein Zugriff Christian Holtermann
- Vorsatz in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen Kein Zugriff Christian Holtermann
- Anforderungen an den Vorsatz Kein Zugriff Seiten 165 - 166 Christian Holtermann
- Abschließende Bemerkung und Ausblick Kein Zugriff Seiten 167 - 170 Christian Holtermann
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 171 - 189 Christian Holtermann





