Organisation der Betriebsverfassung im matrixorganisierten Konzern
- Autor:innen:
- Reihe:
- Theorie und Praxis des Arbeitsrechts, Band 8
- Verlag:
- 2017
Zusammenfassung
Viele Konzerne operieren in einer Matrixorganisation. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass die Konzernunternehmen von funktions- und produktbezogenen Geschäftsbereichen überlagert werden, die rechtsträgerübergreifend von sog. Matrixmanagern gesteuert werden.
In ihrer Dissertation untersucht die Verfasserin, ob angesichts dieser Besonderheiten eine Neuinterpretation des Betriebsbegriffs geboten ist. Eine systematische Analyse der Ordnungsprinzipien der Betriebsverfassung sowie der rechtlichen Grundlagen der Matrixorganisation im Konzern ergibt, dass die Lösung für die auftretenden Probleme im Rechtsinstitut der Stellvertretung zu suchen ist. Die funktionalen Organisationseinheiten der Matrixorganisation sind nur ausnahmsweise als virtuelle „Matrixbetriebe“ anzuerkennen, die neben die herkömmlichen Betriebe der Konzernunternehmen treten. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wird die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer und der Matrixmanager erörtert.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2017
- ISBN-Print
- 978-3-8487-4324-7
- ISBN-Online
- 978-3-8452-8593-1
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Theorie und Praxis des Arbeitsrechts
- Band
- 8
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 356
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 26
- I. Hinführung zum Thema und Problemstellung Kein Zugriff
- II. Forschungsstand Kein Zugriff
- III. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
- a) Grundlegende organisationstheoretische Begrifflichkeiten Kein Zugriff
- b) Funktionalorganisation Kein Zugriff
- c) Objektorganisation Kein Zugriff
- d) Erweiterung zur Matrixorganisation Kein Zugriff
- a) Matrixleitung Kein Zugriff
- b) Matrixmanager Kein Zugriff
- c) Matrixzellen Kein Zugriff
- a) Koordination durch Selbstabstimmung Kein Zugriff
- b) Vorauskoordination durch Standardisierung Kein Zugriff
- 4. Matrix-Projektorganisation Kein Zugriff
- 5. Vorteile und Herausforderungen der Matrixorganisation Kein Zugriff
- 6. Ergebnis Kein Zugriff
- 1. Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands: Matrixorganisation im Konzern Kein Zugriff
- a) Grundsätzliche Rechtsforminkongruenz der Matrixorganisation Kein Zugriff
- b) Überlagerung des vertikalen Leitungsaufbaus der Konzernunternehmen durch ein „funktionales“ Leitungssystem als Grundlage für eine unternehmensübergreifende Aufgabensteuerung Kein Zugriff
- c) Mehrfachunterstellung der Arbeitnehmer und spezifische Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen Kein Zugriff
- d) Unternehmensübergreifender Personaleinsatz im matrixorganisierten Konzern Kein Zugriff
- 3. Ergebnis und weiteres Vorgehen Kein Zugriff
- I. Zweck des BetrVG Kein Zugriff
- II. Repräsentationsebenen des BetrVG Kein Zugriff
- 1. Fehlen einer Legaldefinition und normzweckorientierte Begriffsbestimmung Kein Zugriff
- a) Entscheidungsnähe Kein Zugriff
- b) Arbeitnehmernähe Kein Zugriff
- c) Einheit des Betriebs Kein Zugriff
- d) „Kontradiktorisches Spannungsverhältnis“ der Ordnungsprinzipien Kein Zugriff
- a) Bedeutung der arbeitstechnischen Zwecksetzung Kein Zugriff
- b) Einheit der Organisation aufgrund einer einheitlichen Leitung Kein Zugriff
- c) Bloße Indizwirkung der Aspekte der räumlichen Nähe und der Betriebsgemeinschaft Kein Zugriff
- aa) Räumliche Verbundenheit als gruppenkonstituierendes Merkmal Kein Zugriff
- bb) Zusammenfassung zu einer einheitlichen Wählerschaft aufgrund einer „lebendigen Betriebsgemeinschaft“ Kein Zugriff
- cc) Betrieb als Tätigkeitszusammenhang von Arbeitnehmern Kein Zugriff
- b) Öffnung des Betriebsbegriffs für eine wertende Gesamtbetrachtung Kein Zugriff
- c) Der Betrieb als Typus Kein Zugriff
- d) Zusammenfassung Kein Zugriff
- aa) Auflösung des Betriebsbegriffs durch eine Öffnung für eine wertende Gesamtbetrachtung oder einen typologischen Ansatz Kein Zugriff
- bb) Konturlosigkeit der Kriterien der lebendigen Betriebsgemeinschaft und eines Tätigkeitszusammenhangs der Arbeitnehmer Kein Zugriff
- aa) Systematik der §§ 1 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG Kein Zugriff
- bb) Schutzzweckerwägungen Kein Zugriff
- cc) Zunehmende Bedeutungslosigkeit der räumlichen Nähe in der modernen Arbeitswelt Kein Zugriff
- dd) Auflösung der räumlich begründeten Gemeinschaft der Arbeitnehmer durch aufgaben- und ablaufbezogene Organisationsformen Kein Zugriff
- ee) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aa) Entstehungsgeschichtliche Verankerung Kein Zugriff
- bb) Systematik der §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 BetrVG Kein Zugriff
- cc) Teleologische Erwägungen Kein Zugriff
- 6. Ergebnis Kein Zugriff
- 1. Zweck und Funktion des § 4 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG Kein Zugriff
- 2. Betriebsteil und Hauptbetrieb Kein Zugriff
- a) Mindestgröße gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG Kein Zugriff
- b) Räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb (Nr. 1) Kein Zugriff
- c) Eigenständigkeit in Aufgabenbereich und Organisation (Nr. 2) Kein Zugriff
- 4. Ergebnis Kein Zugriff
- V. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und weiteres Vorgehen Kein Zugriff
- 1. „Durchregieren“ auf Grundlage von gesellschaftsrechtlichen Weisungsrechten Kein Zugriff
- a) Einstufiger Konzern Kein Zugriff
- b) Mehrstufiger Konzern Kein Zugriff
- c) „Steuernde Einheit“? Kein Zugriff
- 3. Ergebnis Kein Zugriff
- a) Fachliches und disziplinarisches Weisungsrecht Kein Zugriff
- aa) Grundsätzlich keine Kompetenzen in sozialen und personellen Angelegenheiten Kein Zugriff
- bb) Vereinzelte Kompetenzen in sozialen und personellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der fachlichen Leitung Kein Zugriff
- cc) Ausnahmsweise weitergehende Kompetenzen in sozialen und personellen Angelegenheiten Kein Zugriff
- a) Bevollmächtigung in der „formellen“ Matrixorganisation Kein Zugriff
- b) Anscheins-/Duldungsvollmacht in der „informellen“ Matrixorganisation Kein Zugriff
- a) Ausschließliche Entscheidungsbefugnis oder Letztentscheidungsbefugnis der Betriebsleitungen der Konzernunternehmen Kein Zugriff
- b) Gemeinsame Entscheidungsbefugnis (Gesamtvertretung) Kein Zugriff
- c) Ausschließliche Entscheidungsbefugnis der Matrixmanager Kein Zugriff
- III. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Kein Zugriff
- 1. Fremdsteuerung auf Grundlage von gesellschaftsrechtlichen Weisungen Kein Zugriff
- a) Sachliche Beschränkung der Kompetenzen der Matrixmanager Kein Zugriff
- b) Bloße Einzelfall- oder Richtlinienkompetenz der Matrixmanager Kein Zugriff
- a) Letztentscheidungsvorbehalt der Betriebsleitung Kein Zugriff
- b) Gemeinsame Entscheidungsbefugnis mit der Betriebsleitung (Gesamtvertretung) Kein Zugriff
- 4. Kongruente Matrixzelle Kein Zugriff
- 5. Ergebnis Kein Zugriff
- a) „Arbeitsorganisatorische Doppelstruktur“ im matrixorganisierten Konzern Kein Zugriff
- b) Vergleichbarkeit mit der Sach- und Interessenlage bei der Arbeitnehmerüberlassung Kein Zugriff
- a) Funktionale Leitung durch die Matrixmanager kein hinreichender Anknüpfungspunkt Kein Zugriff
- aa) Fallgruppe 1: Koordination der Leistungserstellung in den Betrieben der Konzernunternehmen Kein Zugriff
- bb) Fallgruppe 2: Unternehmensübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen von gemeinsamen Aufgabenstellungen Kein Zugriff
- cc) Fallgruppe 3: Verfolgung übergeordneter Projektaufgaben in einer virtuellen Arbeitsorganisation Kein Zugriff
- dd) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (1) Offenheit des Merkmals der einheitlichen Leitung für eine „Virtualisierung“ des Betriebsbegriffs Kein Zugriff
- (2) Gegenständlichkeit des Betriebs wegen der arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebs? Kein Zugriff
- (3) Bedeutung des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG Kein Zugriff
- (4) Wertung des § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BetrVG Kein Zugriff
- (5) Die Problematik der Dauerhaftigkeit der Arbeitsorganisation Kein Zugriff
- (6) Bedürfnis nach einer Arbeitnehmervertretung im virtuellen Betrieb im Hinblick auf den materiellen Gehalt der Beteiligungsrechte Kein Zugriff
- (7) Anpassung der Arbeitsweise des Betriebsrats Kein Zugriff
- (8) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (1) Grundsatz: Sachgerechte Vertretung der Arbeitnehmer in den „realen“ Betrieben der Konzernunternehmen Kein Zugriff
- (2) Ausnahme: Verfolgung von übergeordneten arbeitstechnischen Zwecken in einer eigenständigen virtuellen Arbeitsorganisation Kein Zugriff
- cc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aa) Gemeinschaftsunternehmen als Rechtsträger des virtuellen „Matrixbetriebs“ Kein Zugriff
- (1) Gemeinsamer Einsatz der Betriebsmittel und der menschlichen Arbeitskraft Kein Zugriff
- (2) Institutionell einheitliche Leitung Kein Zugriff
- cc) Zuordnung zu einem bestimmten („steuernden“) Konzernunternehmen Kein Zugriff
- dd) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aa) Erste Auffassung: Zulässigkeit einer Ergänzung der gesetzlichen Betriebsräte Kein Zugriff
- bb) Gegenauffassung: Zwingende Ersetzung der gesetzlichen Betriebsräte Kein Zugriff
- aa) Gesetzesbegründung und Wortlaut Kein Zugriff
- bb) Entstehungsgeschichte Kein Zugriff
- cc) Systematik Kein Zugriff
- dd) Teleologische Erwägungen Kein Zugriff
- 4. Ergebnis und weiteres Vorgehen Kein Zugriff
- 1. Rechtsprechungsgrundsätze zum gemeinsamen Betrieb Kein Zugriff
- aa) Fremdsteuerung auf Grundlage von gesellschaftsrechtlichen Weisungen Kein Zugriff
- bb) Beschränkung der arbeitsrechtlichen Leitungsmacht der Matrixmanager auf fachliche Weisungen Kein Zugriff
- cc) Organisatorische Abhängigkeit der Kompetenzen der Matrixmanager von den Betriebsleitungen der Konzernunternehmen Kein Zugriff
- dd) Umfassende Kompetenzen der Matrixmanager in sozialen und personellen Angelegenheiten Kein Zugriff
- ee) Konzentration der Personalaufgaben bei einer konzerninternen Personalführungsgesellschaft oder einer zentralen Personalabteilung („Shared Services“) Kein Zugriff
- aa) Erforderlichkeit einer rechtlichen Führungsvereinbarung Kein Zugriff
- bb) Konkludente Führungsvereinbarung aufgrund der tatsächlichen Umstände Kein Zugriff
- cc) Bedeutung der gesetzlichen Vermutung gemäß § 1 Abs. 2 BetrVG Kein Zugriff
- dd) Konkludente Führungsvereinbarung im matrixorganisierten Konzern Kein Zugriff
- a) Unternehmensübergreifender Einsatz von Betriebsmitteln und Arbeitnehmern in der Matrixzelle Kein Zugriff
- aa) Tatsächliche Erwägungen Kein Zugriff
- bb) Rechtliche Erwägungen Kein Zugriff
- c) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) „Zergliederung“ der arbeitstechnischen Einheiten der Konzernunternehmen durch „matrixzellenbezogene“ selbständige Betriebsteile gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG Kein Zugriff
- b) Unzulässigkeit einer Zusammenfassung von mehreren selbständigen Betriebsteilen im Sinne von § 4 Abs. 1 BetrVG zu einem gemeinsamen Betrieb Kein Zugriff
- c) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 5. Ergebnis Kein Zugriff
- a) Konzentration der deutlichen Mehrheit der betriebskonstituierenden Arbeitgeberfunktionen bei der Betriebsleitung Kein Zugriff
- b) Exkurs: Hilfsweise Heranziehung von „arbeitnehmernahen“ Abgrenzungskriterien? Kein Zugriff
- c) Gewichtung der betriebskonstituierenden Arbeitgeberfunktionen nach ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Relevanz Kein Zugriff
- d) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) Notwendigkeit einer koordinierenden Leitungsinstanz Kein Zugriff
- b) Bedeutung der koordinierenden Leitungsinstanz für eine „entscheidungsnahe“ Arbeitnehmervertretung Kein Zugriff
- c) Normzweckorientierte Auslegung des Kriteriums der einheitlichen Leitung bei einer inhomogenen Leitungsstruktur Kein Zugriff
- aa) Ausgangspunkt: Organisationsfreiheit des Arbeitgebers Kein Zugriff
- (1) Koordinationsfunktion der Unternehmensleitung als originäre Rechtsinhaberin und Verpflichtete des Betriebsverfassungsrechts Kein Zugriff
- (2) Wertung des § 4 Abs. 2 BetrVG Kein Zugriff
- cc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- e) „Korrektur“ der Anknüpfung an die koordinierende Leitungsinstanz nach dem Ordnungsprinzip der Arbeitnehmernähe auf Grundlage von § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG Kein Zugriff
- 3. Ergebnis Kein Zugriff
- V. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Kein Zugriff
- I. Grundsätzliche Anknüpfung an den Rechtsträger Kein Zugriff
- II. Anknüpfung an die Matrixzellen im matrixorganisierten Konzern? Kein Zugriff
- III. Ergebnis Kein Zugriff
- 1. Abhängigkeitsverhältnis aufgrund der Implementierung des funktionalen Leitungssystems auf der Basis von gesellschaftsrechtlichen Weisungsrechten Kein Zugriff
- a) Einstufiger Konzern Kein Zugriff
- aa) ArbG Düsseldorf vom 29.9.2010 Kein Zugriff
- bb) Widerlegung der Konzernvermutung nach § 18 Abs. 1 S. 3 AktG für Zwischenholdings Kein Zugriff
- cc) Errichtung eines Konzernbetriebsrats bei der als Matrixleitung agierenden Konzernobergesellschaft Kein Zugriff
- dd) Zwischenholding als „matrixzellenbezogene“ (Teil-)Konzernspitze Kein Zugriff
- 3. Ergebnis Kein Zugriff
- 1. Gesetzliche Voraussetzungen der Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats gemäß § 58 Abs. 1 BetrVG Kein Zugriff
- a) Soziale Angelegenheiten Kein Zugriff
- b) Personelle Angelegenheiten Kein Zugriff
- c) Wirtschaftliche Angelegenheiten Kein Zugriff
- III. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Kein Zugriff
- I. Rechtliche Einordnung: Bevollmächtigung der Matrixmanager durch die originär befugten Konzernunternehmen Kein Zugriff
- 1. Bedeutung der Stellvertretung des Arbeitgebers bei der Ausübung der Arbeitgeberfunktionen im Betriebsverfassungsrecht Kein Zugriff
- a) Grundsätzliche Zulässigkeit einer Stellvertretung des Arbeitgebers bei der Erfüllung der betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten Kein Zugriff
- b) Grenze: Hinreichende Sachkunde und Entscheidungsbefugnis des Vertreters Kein Zugriff
- c) Folge: Verpflichtung des zuständigen Matrixmanagers als Ansprech- und Verhandlungspartner der Arbeitnehmervertretung Kein Zugriff
- d) Zulässigkeit verschiedener Ansprech- und Verhandlungspartner der Arbeitnehmervertretungsorgane Kein Zugriff
- III. Ausübung der gesellschaftsrechtlichen Leitungsmacht als Vertreter des herrschenden Unternehmens Kein Zugriff
- IV. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Kein Zugriff
- I. Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats oder Zusammenfassung von Betrieben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Kein Zugriff
- 1. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf eine produkt- und projektbezogene Geschäftsbereichsorganisation Kein Zugriff
- 2. Keine Erfassung der mehrdimensionalen Geschäftsbereichsstruktur der Matrixorganisation durch eine Kombination von gesetzlichen Betriebsräten und Spartenbetriebsräten Kein Zugriff
- 3. Keine vollständige Ablösung der gesetzlichen Betriebsräte durch die Bildung von Spartenbetriebsräten in der Produkt- oder Projektdimension Kein Zugriff
- a) Allgemeine Anforderungen: Optimierung der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in der alternativen Arbeitnehmervertretungsstruktur Kein Zugriff
- b) Bedeutung im matrixorganisierten Konzern Kein Zugriff
- a) Bildung einer „matrixzellenbezogenen“ Arbeitnehmervertretungsstruktur auf der Betriebsebene Kein Zugriff
- b) Zulässigkeit von abweichenden Regelungen auch in Bezug auf die Gesamt- und Konzernbetriebsratsstruktur Kein Zugriff
- IV. Einrichtung zusätzlicher Arbeitnehmervertretungsorgane nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BetrVG Kein Zugriff
- V. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Kein Zugriff
- 1. Betriebszugehörigkeit im klassischen zweipoligen Arbeitsverhältnis nach der „Zwei-Komponenten-Lehre“ Kein Zugriff
- 2. Betriebszugehörigkeit beim drittbezogenen Personaleinsatz: Aufgabe der „Zwei-Komponenten-Lehre“ und Eingliederung als alleiniges Merkmal Kein Zugriff
- a) Tatsächliche Gestaltung des Arbeitseinsatzes Kein Zugriff
- aa) Eingliederung in die Betriebsorganisation des Vertragsarbeitgebers ungeachtet der Unterstellung unter die funktionale Leitung der Matrixmanager Kein Zugriff
- bb) Keine Arbeitnehmerüberlassung Kein Zugriff
- a) Tatsächliche Gestaltung des Arbeitseinsatzes Kein Zugriff
- aa) Grundfall: Mitwirkung an der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der arbeitstechnischen Zwecksetzung des Stammbetriebs des Vertragsarbeitgebers Kein Zugriff
- bb) Ausnahme: Verfolgung von übergeordneten Projektaufgaben in einer virtuellen Arbeitsorganisation Kein Zugriff
- a) Tatsächliche Gestaltung des Arbeitseinsatzes Kein Zugriff
- aa) Drittbezogener Personaleinsatz bei einer Anstellung bei einer konzerninternen Personalführungsgesellschaft oder einer „Pro forma“-Anstellung bei einem lokal ansässigen Konzernunternehmen Kein Zugriff
- (1) Eingliederung in den Einsatzbetrieb des Drittunternehmens Kein Zugriff
- (2) Doppelte Betriebszugehörigkeit bei Begründung einer arbeitsvertraglichen Beziehung zum Drittunternehmen Kein Zugriff
- (3) Doppelte Betriebszugehörigkeit nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerüberlassung bei Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zum Drittunternehmen Kein Zugriff
- cc) Drittbezogener Personaleinsatz für eine „steuernde Einheit“ Kein Zugriff
- a) LAG Baden-Württemberg vom 28.5.2014 Kein Zugriff
- b) LAG Berlin-Brandenburg vom 17.6.2015 Kein Zugriff
- 2. Bewertung Kein Zugriff
- IV. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Kein Zugriff
- § 11 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Kein Zugriff Seiten 327 - 342
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 343 - 356





