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Monographie Kein Zugriff
Die Anwendbarkeit von § 313 BGB auf den Insolvenzplan
- Autor:innen:
- Reihe:
- Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft, Band 277
- Verlag:
- 2026
Zusammenfassung
Bestätigte Insolvenzpläne sind nachträglichen Grundlagenstörungen ausgesetzt, ohne dass das Recht hierfür einen klaren Anpassungsmechanismus bereithält. Friedrich Schlott schließt diese Lücke und entwickelt erstmals systematisch die analoge Anwendung des § 313 BGB auf den Insolvenzplan. Er begründet einen engeren Vertragsbegriff in § 313 Abs. 1 Satz 1 BGB, eine faktische Geschäftsgrundlage über die §§ 244 ff., 220 Abs. 2 InsO und eine integrierte Zumutbarkeitsprüfung. Zielgruppe sind Personen aus Wissenschaft, Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung sowie Insolvenzgerichte. Der Autor ist Rechtsanwalt im Restrukturierungsbereich.
Schlagworte
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2026
- Copyrightjahr
- 2026
- ISBN-Print
- 978-3-68900-683-9
- ISBN-Online
- 978-3-68900-684-6
- Verlag
- Tectum, Baden-Baden
- Reihe
- Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft
- Band
- 277
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 265
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Vorwort Kein Zugriff
- Verzeichnis der allgemeinen Abkürzungen Kein Zugriff
- I. Fragestellung und Ziele der Untersuchung Kein Zugriff
- II. Gang der Darstellung und Begriffsbestimmung Kein Zugriff
- II. Themenbegrenzung Kein Zugriff
- 1. Die Clausula rebus sic stantibus Kein Zugriff
- 2. Die Störung der Geschäftsgrundlage auf Basis der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs Kein Zugriff
- 3. Die Kodifizierung der Störung der Geschäftsgrundlage im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes Kein Zugriff
- 1. Zweck des § 313 BGB Kein Zugriff
- 2. Anerkannter Anwendungsbereich Kein Zugriff
- 3. Subsidiarität Kein Zugriff
- aa) Grundsatz Kein Zugriff
- aaa) Objektive und subjektive Geschäftsgrundlage Kein Zugriff
- bbb) „Große“ und „kleine“ Geschäftsgrundlage Kein Zugriff
- cc) Anerkannte Fallgruppen Kein Zugriff
- b) Schwerwiegende Veränderung der Umstände Kein Zugriff
- c) Hypothetische Kausalität Kein Zugriff
- d) Unzumutbarkeit Kein Zugriff
- a) Anspruch auf Neuverhandlung Kein Zugriff
- b) Anspruch auf Anpassung des Vertrages Kein Zugriff
- c) Recht auf Rücktritt oder Kündigung gemäß § 313 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
- I. Bisherige Behandlung der Frage der Anwendbarkeit des § 313 BGB in der Literatur Kein Zugriff
- II. Bislang keine ausführliche Behandlung der Frage der Anwendbarkeit von § 313 BGB in der Rechtsprechung Kein Zugriff
- a) Grundsätzliche Definition des Vertrages im Zivilrecht Kein Zugriff
- aaa) Wortlautauslegung Kein Zugriff
- (1) Systematische Auslegung des Vertragsbegriffs aufgrund der Stellung des § 313 BGB im Gesetz Kein Zugriff
- (2) Systematische Auslegung des Vertragsbegriffs aufgrund der Stellungim Tatbestand des § 313 BGB Kein Zugriff
- (3) Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm Kein Zugriff
- ccc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aaa) Einseitige Rechtsgeschäfte Kein Zugriff
- bbb) Gesellschaftsverträge Kein Zugriff
- ccc) Gesetzlich geregelte Vertragseintritte Kein Zugriff
- ddd) Prozessvergleich Kein Zugriff
- cc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aaa) Der Insolvenzplan als reiner Vergleich im Sinne des § 779 BGB Kein Zugriff
- bbb) Der Insolvenzplan als Vertrag mit Doppelnatur Kein Zugriff
- ccc) Keine vorrangige Anwendung von § 779 BGB als lex specialis zu § 313 BGB Kein Zugriff
- bb) Verfahrens- und Rechtsnormtheorie Kein Zugriff
- cc) Der Insolvenzplan als spezifisch insolvenzrechtliches Instrumentsui generis nach der Rechtsprechung des BGH Kein Zugriff
- dd) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aa) Grundsatz – Dogmatik der Zustimmung der Beteiligten zum Insolvenzplan Kein Zugriff
- aaa) Ansicht des BGH Kein Zugriff
- bbb) Ansicht von Madaus: Fiktion der Willenserklärung obstruierender und nicht abstimmender Beteiligter Kein Zugriff
- ccc) Ansatz von Eidenmüller und Gaul: Gesetzliche Wirkungserstreckung Kein Zugriff
- ddd) Ansatz von Friztsche: Schikaneverbot Kein Zugriff
- 2. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) Analogiefähigkeit des § 313 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
- aaa) Regelung der Änderungsmöglichkeiten bis zum Beginndes Abstimmungstermins Kein Zugriff
- bbb) Bevollmächtigung zur Berichtigung offensichtlicher Fehler gemäß § 221 S. 2 InsO Kein Zugriff
- (1) § 255 InsO als analogieausschließendes besonderes Leistungsstörungsrecht Kein Zugriff
- (2) § 255 InsO als analogieausschließende lex specialis zu § 313 Abs. 1, 2 BGB Kein Zugriff
- (3) In § 255 InsO zutage tretendes Bestandsinteresse am Insolvenzplan schließt eine Anwendung von § 313 Abs. 1, 2 BGB nicht grundsätzlich aus Kein Zugriff
- bb) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (1) Zweck des § 313 BGB Kein Zugriff
- (2) Übertragbarkeit dieses Zwecks auf den Insolvenzplan Kein Zugriff
- (1) Gemeinschaftliche Regelung eines Rechtsverhältnisses Kein Zugriff
- (a) Schuldnerleistungen als Anknüpfungspunkte der Risikoverwirklichung Kein Zugriff
- (b) Sanierungsbeiträge der Beteiligten als Anknüpfungspunkte der Risikoverwirklichung Kein Zugriff
- (c) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (a) Vorstellungen über Umstände, die zur Verwirklichung der Ziele des Insolvenzverfahrens führen, als Geschäftsgrundlage des Insolvenzplans Kein Zugriff
- (b) Ziele des konkreten Insolvenzplans Kein Zugriff
- (c) Die faktische Geschäftsgrundlage ist agnostisch zur Rechtsnaturdes Insolvenzplans Kein Zugriff
- (d) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aaa) Nichtzustimmung aller Beteiligten als potentiell den Analogieschluss ausschließenden Unterschied zum Vertrag im Sinne des § 313 Abs. 1 S. 1 InsO Kein Zugriff
- (1) Reichweite der Rechtskraft gemäß §§ 248 Abs. 1, 254 Abs. 1 InsO Kein Zugriff
- (2) Das Wirksamkeitserfordernis des rechtskräftigen Beschlusses zur Planbestätigung als Unterschied zwischen dem Vertrag im Sinne des § 313 Abs. 1 BGB und dem Insolvenzplan Kein Zugriff
- (a) Grundsätzlicher Gegenstand der Rechtskraft des Beschlussesgemäß § 248 InsO Kein Zugriff
- (b) Besonderer Bestandsschutz des Insolvenzplans aufgrund der Präklusionswirkung des Beschlusses gemäß § 248 Abs. 1 InsO Kein Zugriff
- (c) Durchbrechung der Rechtskraftwirkungen im Rahmender Anwendbarkeit des § 313 BGB Kein Zugriff
- (d) Verknüpfung der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlussesmit der Wirkung des Insolvenzplans Kein Zugriff
- ccc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aa) Keine bewusste Regelungslücke Kein Zugriff
- (1) Bedeutung des Begriffs der Anpassung in Bezug auf den Insolvenzplan Kein Zugriff
- (a) Zulässigkeit eines weiteren Insolvenzplans Kein Zugriff
- (b) Möglichkeit der Anpassung der Wirkungen eines bereits rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans im Insolvenzverfahren Kein Zugriff
- (1) Betrachtung im Hinblick auf das Ziel des Insolvenzverfahrensim Allgemeinen Kein Zugriff
- (2) Betrachtung im Hinblick auf den Zweck des Insolvenzplanrechtsim Besonderen Kein Zugriff
- (a) Beeinträchtigung der Einschränkung der Planvorlageberechtigung gemäß § 218 Abs. 1 S. 1 InsO Kein Zugriff
- (b) Durchbrechung der grundsätzlichen Kompetenzverteilung der Insolvenzordnung Kein Zugriff
- cc) Gesellschaftsrechtliche Beschlusslehre als alternativer Lösungsansatz? Kein Zugriff
- 2. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) Grundsätzliche Anforderungen an das Attribut „schwerwiegend“ bzw. „wesentlich“ Kein Zugriff
- aaa) Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Widerspruchs zum „gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger“ Kein Zugriff
- bbb) Rückschlüsse auf die Auslegung der Rechtsbegriffe „schwerwiegend“ und „wesentlich“ gemäß § 313 Abs. 1, 2 BGB analog Kein Zugriff
- aaa) Auslegung des Tatbestandsmerkmals „wesentlich schlechter gestellt“ in § 253 Abs. 2 Nr. 3 InsO Kein Zugriff
- bbb) Rückschlüsse auf die Auslegung der Rechtsbegriffe „schwerwiegend“ und „wesentlich“ gemäß § 313 Abs. 1, 2 BGB analog Kein Zugriff
- cc) Die „wesentliche Änderung“ der Sachlage gemäß § 125 Abs. 1 S. 2 InsO Kein Zugriff
- dd) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- c) Bestimmung der Wesentlichkeitsschwelle in den Begriffen „schwerwiegend“ und „wesentlich“ im Einzelfall Kein Zugriff
- aaa) Schlechterstellungsverbot als gesetzliche Risikozuweisungbei beabsichtigter Besserstellung der Gläubiger Kein Zugriff
- (a) Zuweisung des Leistungsrisikos an den Schuldner durch § 258 InsO Kein Zugriff
- (b) Zuweisung des Leistungsrisikos durch § 255 InsO an den Schuldner Kein Zugriff
- (2) Strukturelle Risikoallokation Kein Zugriff
- ccc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aaa) Planbedingungen gemäß § 249 InsO Kein Zugriff
- bbb) Fortführungsrisiko Kein Zugriff
- ccc) Risikozuweisung bei Strukturmaßnahmen Kein Zugriff
- ddd) Abweichung von der gesetzlichen Risikozuweisungdes Schlechterstellungsverbots Kein Zugriff
- eee) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- cc) Subjekt der Risikozuweisung Kein Zugriff
- b) Subjektive Äquivalenz Kein Zugriff
- c) Vorhersehbarkeit der Änderung Kein Zugriff
- aa) Möglichkeit konkludenter Regelungen in Insolvenzplänen Kein Zugriff
- bb) Auslegung von Insolvenzplänen zur Identifikation von Risikozuweisungen Kein Zugriff
- e) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a) Hypothetische Planvorlage Kein Zugriff
- b) Hypothetische Planannahme Kein Zugriff
- c) Hypothetische Kausalität als signifikante Erheblichkeitsschwelle Kein Zugriff
- 4. Ergebnis Kein Zugriff
- a) Grundsätzliches Bedürfnis zur Anpassung des Insolvenzplans während des Insolvenzverfahrens Kein Zugriff
- aaa) Erneute Planvorlageberechtigung Kein Zugriff
- bbb) Anpassung bzw. Ersetzung des ursprünglichen Insolvenzplans bzw. seiner Wirkungen Kein Zugriff
- (1) Grundsatz Kein Zugriff
- (a) Gesetzliche Prozessstandschaft gemäß § 80 InsO Kein Zugriff
- (b) Gewillkürte Prozessstandschaft des Insolvenz- bzw. Sachwalters Kein Zugriff
- (3) Prozessstandschaft des Insolvenz- bzw. Sachwalters Kein Zugriff
- (4) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aa) Verwirklichung von Neuverhandlungen im Rahmen der Genese des neuen Insolvenzplans Kein Zugriff
- aaa) Grundsätzliche Verpflichtung der Planvorlageberechtigten zur Vorlage eines neuen Insolvenzplans Kein Zugriff
- bbb) Planvorlageverpflichtung des Schuldners Kein Zugriff
- ccc) Planvorlagepflicht des Insolvenzverwalters Kein Zugriff
- ddd) Anspruch auf Vorlage eines konkreten Insolvenzplans Kein Zugriff
- eee) Insolvenzrechtliche Einordnung des Anspruchs auf Vorlage des Insolvenzplans gegen den Planvorlageberechtigten Kein Zugriff
- (1) Anregung von Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 58 Abs. 2 InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter Kein Zugriff
- (2) Anregung der Prüfung der Nachteiligkeit der Eigenverwaltung gemäß § 274 Abs. 3 InsO Kein Zugriff
- (3) Klage auf Vorlage eines Insolvenzplans Kein Zugriff
- (4) Exkurs: Die Haftung der Planvorlageberechtigten im Zusammenhang mit der Störung der Geschäftsgrundlage des Insolvenzplans Kein Zugriff
- (a) Grundsätzliche Zumutbarkeitsgrenze für die Anpassung Kein Zugriff
- (i) Gruppeninterne Mehrheitserfordernisse gemäß § 244 InsO als normatives Zumutbarkeitskriterium Kein Zugriff
- (ii) Zustimmung der Mehrheit der Gruppen gemäß § 245 Abs. 1 Nr. 3 InsO Kein Zugriff
- (iii) Schlechterstellungsverbot und angemessene wirtschaftliche Beteiligung gemäß §§ 245 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2, 3, 246, 247 Abs. 2 InsO Kein Zugriff
- (c) §§ 244 ff. InsO als integrierte Zumutbarkeitsprüfung Kein Zugriff
- (2) Durchsetzung des Anspruchs auf Zustimmung zum Insolvenzplan Kein Zugriff
- hhh) Gruppengestaltung Kein Zugriff
- iii) Vergleichsszenario Kein Zugriff
- jjj) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aa) Geltendmachung der angepassten Leistung durch einen Gläubiger Kein Zugriff
- bb) Geltendmachung der angepassten Leistung durch den Insolvenzverwalter oder den Schuldner Kein Zugriff
- e) Nichtvorliegen einer Grundlagenstörung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 258 InsO Kein Zugriff
- f) Anspruchsausschluss bei durchgeführtem Insolvenzplan Kein Zugriff
- g) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aa) Ziel des Anspruchs auf Anpassung des Insolvenzplans gemäß § 313 Abs. 1, 2 BGB analog außerhalb des Insolvenzverfahrens Kein Zugriff
- aaa) Neuverhandlung durch die Beteiligten Kein Zugriff
- bbb) Anpassung des Insolvenzplans und seiner Wirkungen Kein Zugriff
- ccc) Direktes Leistungsverlangen durch den Anspruchsberechtigten Kein Zugriff
- ddd) Anpassung der Wirkungen des Insolvenzplans im Rahmeneines Folgeinsolvenzverfahrens Kein Zugriff
- b) Unzumutbarkeit der Grundlagenstörung nach Aufhebungdes Insolvenzverfahrens Kein Zugriff
- c) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- V. Ergebnis Kein Zugriff
- I. Tatbestandsmerkmale des § 313 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
- II. Grundsätzliche Übertragbarkeit auf den grundlagengestörten Insolvenzplan Kein Zugriff
- a) Normzweck des § 313 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
- aa) Beteiligte weniger schutzwürdig im Vergleich zu üblichen Vertragsparteien Kein Zugriff
- bb) Besonderes Bestandsinteresse am Insolvenzplan Kein Zugriff
- cc) Differenzierung hinsichtlich des Plangaranten Kein Zugriff
- 2. Ergebnis Kein Zugriff
- F. Zusammenfassung in Thesen Kein Zugriff Seiten 219 - 226
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 227 - 244






