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Die Anwendbarkeit von § 313 BGB auf den Insolvenzplan

Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Bestätigte Insolvenzpläne sind nachträglichen Grundlagenstörungen ausgesetzt, ohne dass das Recht hierfür einen klaren Anpassungsmechanismus bereithält. Friedrich Schlott schließt diese Lücke und entwickelt erstmals systematisch die analoge Anwendung des § 313 BGB auf den Insolvenzplan. Er begründet einen engeren Vertragsbegriff in § 313 Abs. 1 Satz 1 BGB, eine faktische Geschäftsgrundlage über die §§ 244 ff., 220 Abs. 2 InsO und eine integrierte Zumutbarkeitsprüfung. Zielgruppe sind Personen aus Wissenschaft, Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung sowie Insolvenzgerichte. Der Autor ist Rechtsanwalt im Restrukturierungsbereich.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2026
Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-68900-683-9
ISBN-Online
978-3-68900-684-6
Verlag
Tectum, Baden-Baden
Reihe
Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft
Band
277
Sprache
Deutsch
Seiten
265
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    2. Verzeichnis der allgemeinen Abkürzungen Kein Zugriff
    1. I. Fragestellung und Ziele der Untersuchung Kein Zugriff
    2. II. Gang der Darstellung und Begriffsbestimmung Kein Zugriff
    3. II. Themenbegrenzung Kein Zugriff
      1. 1. Die Clausula rebus sic stantibus Kein Zugriff
      2. 2. Die Störung der Geschäftsgrundlage auf Basis der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs Kein Zugriff
      3. 3. Die Kodifizierung der Störung der Geschäftsgrundlage im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes Kein Zugriff
      1. 1. Zweck des § 313 BGB Kein Zugriff
      2. 2. Anerkannter Anwendungsbereich Kein Zugriff
      3. 3. Subsidiarität Kein Zugriff
          1. aa) Grundsatz Kein Zugriff
            1. aaa) Objektive und subjektive Geschäftsgrundlage Kein Zugriff
            2. bbb) „Große“ und „kleine“ Geschäftsgrundlage Kein Zugriff
          2. cc) Anerkannte Fallgruppen Kein Zugriff
        1. b) Schwerwiegende Veränderung der Umstände Kein Zugriff
        2. c) Hypothetische Kausalität Kein Zugriff
        3. d) Unzumutbarkeit Kein Zugriff
        1. a) Anspruch auf Neuverhandlung Kein Zugriff
        2. b) Anspruch auf Anpassung des Vertrages Kein Zugriff
        3. c) Recht auf Rücktritt oder Kündigung gemäß § 313 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
    1. I. Bisherige Behandlung der Frage der Anwendbarkeit des § 313 BGB in der Literatur Kein Zugriff
    2. II. Bislang keine ausführliche Behandlung der Frage der Anwendbarkeit von § 313 BGB in der Rechtsprechung Kein Zugriff
        1. a) Grundsätzliche Definition des Vertrages im Zivilrecht Kein Zugriff
            1. aaa) Wortlautauslegung Kein Zugriff
              1. (1) Systematische Auslegung des Vertragsbegriffs aufgrund der Stellung des § 313 BGB im Gesetz Kein Zugriff
              2. (2) Systematische Auslegung des Vertragsbegriffs aufgrund der Stellungim Tatbestand des § 313 BGB Kein Zugriff
              3. (3) Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm Kein Zugriff
            2. ccc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
            1. aaa) Einseitige Rechtsgeschäfte Kein Zugriff
            2. bbb) Gesellschaftsverträge Kein Zugriff
            3. ccc) Gesetzlich geregelte Vertragseintritte Kein Zugriff
            4. ddd) Prozessvergleich Kein Zugriff
          1. cc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
            1. aaa) Der Insolvenzplan als reiner Vergleich im Sinne des § 779 BGB Kein Zugriff
            2. bbb) Der Insolvenzplan als Vertrag mit Doppelnatur Kein Zugriff
            3. ccc) Keine vorrangige Anwendung von § 779 BGB als lex specialis zu § 313 BGB Kein Zugriff
          1. bb) Verfahrens- und Rechtsnormtheorie Kein Zugriff
          2. cc) Der Insolvenzplan als spezifisch insolvenzrechtliches Instrumentsui generis nach der Rechtsprechung des BGH Kein Zugriff
          3. dd) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. aa) Grundsatz – Dogmatik der Zustimmung der Beteiligten zum Insolvenzplan Kein Zugriff
            1. aaa) Ansicht des BGH Kein Zugriff
            2. bbb) Ansicht von Madaus: Fiktion der Willenserklärung obstruierender und nicht abstimmender Beteiligter Kein Zugriff
            3. ccc) Ansatz von Eidenmüller und Gaul: Gesetzliche Wirkungserstreckung Kein Zugriff
            4. ddd) Ansatz von Friztsche: Schikaneverbot Kein Zugriff
      1. 2. Zwischenergebnis Kein Zugriff
        1. a) Analogiefähigkeit des § 313 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
            1. aaa) Regelung der Änderungsmöglichkeiten bis zum Beginndes Abstimmungstermins Kein Zugriff
            2. bbb) Bevollmächtigung zur Berichtigung offensichtlicher Fehler gemäß § 221 S. 2 InsO Kein Zugriff
              1. (1) § 255 InsO als analogieausschließendes besonderes Leistungsstörungsrecht Kein Zugriff
              2. (2) § 255 InsO als analogieausschließende lex specialis zu § 313 Abs. 1, 2 BGB Kein Zugriff
              3. (3) In § 255 InsO zutage tretendes Bestandsinteresse am Insolvenzplan schließt eine Anwendung von § 313 Abs. 1, 2 BGB nicht grundsätzlich aus Kein Zugriff
          1. bb) Zwischenergebnis Kein Zugriff
              1. (1) Zweck des § 313 BGB Kein Zugriff
              2. (2) Übertragbarkeit dieses Zwecks auf den Insolvenzplan Kein Zugriff
              1. (1) Gemeinschaftliche Regelung eines Rechtsverhältnisses Kein Zugriff
                1. (a) Schuldnerleistungen als Anknüpfungspunkte der Risikoverwirklichung Kein Zugriff
                2. (b) Sanierungsbeiträge der Beteiligten als Anknüpfungspunkte der Risikoverwirklichung Kein Zugriff
                3. (c) Zwischenergebnis Kein Zugriff
                1. (a) Vorstellungen über Umstände, die zur Verwirklichung der Ziele des Insolvenzverfahrens führen, als Geschäftsgrundlage des Insolvenzplans Kein Zugriff
                2. (b) Ziele des konkreten Insolvenzplans Kein Zugriff
                3. (c) Die faktische Geschäftsgrundlage ist agnostisch zur Rechtsnaturdes Insolvenzplans Kein Zugriff
                4. (d) Zwischenergebnis Kein Zugriff
            1. aaa) Nichtzustimmung aller Beteiligten als potentiell den Analogieschluss ausschließenden Unterschied zum Vertrag im Sinne des § 313 Abs. 1 S. 1 InsO Kein Zugriff
              1. (1) Reichweite der Rechtskraft gemäß §§ 248 Abs. 1, 254 Abs. 1 InsO Kein Zugriff
              2. (2) Das Wirksamkeitserfordernis des rechtskräftigen Beschlusses zur Planbestätigung als Unterschied zwischen dem Vertrag im Sinne des § 313 Abs. 1 BGB und dem Insolvenzplan Kein Zugriff
                1. (a) Grundsätzlicher Gegenstand der Rechtskraft des Beschlussesgemäß § 248 InsO Kein Zugriff
                2. (b) Besonderer Bestandsschutz des Insolvenzplans aufgrund der Präklusionswirkung des Beschlusses gemäß § 248 Abs. 1 InsO Kein Zugriff
                3. (c) Durchbrechung der Rechtskraftwirkungen im Rahmender Anwendbarkeit des § 313 BGB Kein Zugriff
                4. (d) Verknüpfung der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlussesmit der Wirkung des Insolvenzplans Kein Zugriff
            2. ccc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. aa) Keine bewusste Regelungslücke Kein Zugriff
              1. (1) Bedeutung des Begriffs der Anpassung in Bezug auf den Insolvenzplan Kein Zugriff
                1. (a) Zulässigkeit eines weiteren Insolvenzplans Kein Zugriff
                2. (b) Möglichkeit der Anpassung der Wirkungen eines bereits rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans im Insolvenzverfahren Kein Zugriff
              1. (1) Betrachtung im Hinblick auf das Ziel des Insolvenzverfahrensim Allgemeinen Kein Zugriff
              2. (2) Betrachtung im Hinblick auf den Zweck des Insolvenzplanrechtsim Besonderen Kein Zugriff
                1. (a) Beeinträchtigung der Einschränkung der Planvorlageberechtigung gemäß § 218 Abs. 1 S. 1 InsO Kein Zugriff
                2. (b) Durchbrechung der grundsätzlichen Kompetenzverteilung der Insolvenzordnung Kein Zugriff
          2. cc) Gesellschaftsrechtliche Beschlusslehre als alternativer Lösungsansatz? Kein Zugriff
      1. 2. Zwischenergebnis Kein Zugriff
        1. a) Grundsätzliche Anforderungen an das Attribut „schwerwiegend“ bzw. „wesentlich“ Kein Zugriff
            1. aaa) Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Widerspruchs zum „gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger“ Kein Zugriff
            2. bbb) Rückschlüsse auf die Auslegung der Rechtsbegriffe „schwerwiegend“ und „wesentlich“ gemäß § 313 Abs. 1, 2 BGB analog Kein Zugriff
            1. aaa) Auslegung des Tatbestandsmerkmals „wesentlich schlechter gestellt“ in § 253 Abs. 2 Nr. 3 InsO Kein Zugriff
            2. bbb) Rückschlüsse auf die Auslegung der Rechtsbegriffe „schwerwiegend“ und „wesentlich“ gemäß § 313 Abs. 1, 2 BGB analog Kein Zugriff
          1. cc) Die „wesentliche Änderung“ der Sachlage gemäß § 125 Abs. 1 S. 2 InsO Kein Zugriff
          2. dd) Zwischenergebnis Kein Zugriff
        2. c) Bestimmung der Wesentlichkeitsschwelle in den Begriffen „schwerwiegend“ und „wesentlich“ im Einzelfall Kein Zugriff
            1. aaa) Schlechterstellungsverbot als gesetzliche Risikozuweisungbei beabsichtigter Besserstellung der Gläubiger Kein Zugriff
                1. (a) Zuweisung des Leistungsrisikos an den Schuldner durch § 258 InsO Kein Zugriff
                2. (b) Zuweisung des Leistungsrisikos durch § 255 InsO an den Schuldner Kein Zugriff
              1. (2) Strukturelle Risikoallokation Kein Zugriff
            2. ccc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
            1. aaa) Planbedingungen gemäß § 249 InsO Kein Zugriff
            2. bbb) Fortführungsrisiko Kein Zugriff
            3. ccc) Risikozuweisung bei Strukturmaßnahmen Kein Zugriff
            4. ddd) Abweichung von der gesetzlichen Risikozuweisungdes Schlechterstellungsverbots Kein Zugriff
            5. eee) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. cc) Subjekt der Risikozuweisung Kein Zugriff
        1. b) Subjektive Äquivalenz Kein Zugriff
        2. c) Vorhersehbarkeit der Änderung Kein Zugriff
          1. aa) Möglichkeit konkludenter Regelungen in Insolvenzplänen Kein Zugriff
          2. bb) Auslegung von Insolvenzplänen zur Identifikation von Risikozuweisungen Kein Zugriff
        3. e) Zwischenergebnis Kein Zugriff
        1. a) Hypothetische Planvorlage Kein Zugriff
        2. b) Hypothetische Planannahme Kein Zugriff
        3. c) Hypothetische Kausalität als signifikante Erheblichkeitsschwelle Kein Zugriff
      1. 4. Ergebnis Kein Zugriff
        1. a) Grundsätzliches Bedürfnis zur Anpassung des Insolvenzplans während des Insolvenzverfahrens Kein Zugriff
            1. aaa) Erneute Planvorlageberechtigung Kein Zugriff
            2. bbb) Anpassung bzw. Ersetzung des ursprünglichen Insolvenzplans bzw. seiner Wirkungen Kein Zugriff
              1. (1) Grundsatz Kein Zugriff
                1. (a) Gesetzliche Prozessstandschaft gemäß § 80 InsO Kein Zugriff
                2. (b) Gewillkürte Prozessstandschaft des Insolvenz- bzw. Sachwalters Kein Zugriff
              2. (3) Prozessstandschaft des Insolvenz- bzw. Sachwalters Kein Zugriff
              3. (4) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. aa) Verwirklichung von Neuverhandlungen im Rahmen der Genese des neuen Insolvenzplans Kein Zugriff
            1. aaa) Grundsätzliche Verpflichtung der Planvorlageberechtigten zur Vorlage eines neuen Insolvenzplans Kein Zugriff
            2. bbb) Planvorlageverpflichtung des Schuldners Kein Zugriff
            3. ccc) Planvorlagepflicht des Insolvenzverwalters Kein Zugriff
            4. ddd) Anspruch auf Vorlage eines konkreten Insolvenzplans Kein Zugriff
            5. eee) Insolvenzrechtliche Einordnung des Anspruchs auf Vorlage des Insolvenzplans gegen den Planvorlageberechtigten Kein Zugriff
              1. (1) Anregung von Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 58 Abs. 2 InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter Kein Zugriff
              2. (2) Anregung der Prüfung der Nachteiligkeit der Eigenverwaltung gemäß § 274 Abs. 3 InsO Kein Zugriff
              3. (3) Klage auf Vorlage eines Insolvenzplans Kein Zugriff
              4. (4) Exkurs: Die Haftung der Planvorlageberechtigten im Zusammenhang mit der Störung der Geschäftsgrundlage des Insolvenzplans Kein Zugriff
                1. (a) Grundsätzliche Zumutbarkeitsgrenze für die Anpassung Kein Zugriff
                  1. (i) Gruppeninterne Mehrheitserfordernisse gemäß § 244 InsO als normatives Zumutbarkeitskriterium Kein Zugriff
                  2. (ii) Zustimmung der Mehrheit der Gruppen gemäß § 245 Abs. 1 Nr. 3 InsO Kein Zugriff
                  3. (iii) Schlechterstellungsverbot und angemessene wirtschaftliche Beteiligung gemäß §§ 245 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2, 3, 246, 247 Abs. 2 InsO Kein Zugriff
                2. (c) §§ 244 ff. InsO als integrierte Zumutbarkeitsprüfung Kein Zugriff
              1. (2) Durchsetzung des Anspruchs auf Zustimmung zum Insolvenzplan Kein Zugriff
            6. hhh) Gruppengestaltung Kein Zugriff
            7. iii) Vergleichsszenario Kein Zugriff
            8. jjj) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. aa) Geltendmachung der angepassten Leistung durch einen Gläubiger Kein Zugriff
          2. bb) Geltendmachung der angepassten Leistung durch den Insolvenzverwalter oder den Schuldner Kein Zugriff
        2. e) Nichtvorliegen einer Grundlagenstörung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 258 InsO Kein Zugriff
        3. f) Anspruchsausschluss bei durchgeführtem Insolvenzplan Kein Zugriff
        4. g) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. aa) Ziel des Anspruchs auf Anpassung des Insolvenzplans gemäß § 313 Abs. 1, 2 BGB analog außerhalb des Insolvenzverfahrens Kein Zugriff
            1. aaa) Neuverhandlung durch die Beteiligten Kein Zugriff
            2. bbb) Anpassung des Insolvenzplans und seiner Wirkungen Kein Zugriff
            3. ccc) Direktes Leistungsverlangen durch den Anspruchsberechtigten Kein Zugriff
            4. ddd) Anpassung der Wirkungen des Insolvenzplans im Rahmeneines Folgeinsolvenzverfahrens Kein Zugriff
        1. b) Unzumutbarkeit der Grundlagenstörung nach Aufhebungdes Insolvenzverfahrens Kein Zugriff
        2. c) Zwischenergebnis Kein Zugriff
    1. V. Ergebnis Kein Zugriff
    1. I. Tatbestandsmerkmale des § 313 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
    2. II. Grundsätzliche Übertragbarkeit auf den grundlagengestörten Insolvenzplan Kein Zugriff
        1. a) Normzweck des § 313 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
          1. aa) Beteiligte weniger schutzwürdig im Vergleich zu üblichen Vertragsparteien Kein Zugriff
          2. bb) Besonderes Bestandsinteresse am Insolvenzplan Kein Zugriff
          3. cc) Differenzierung hinsichtlich des Plangaranten Kein Zugriff
      1. 2. Ergebnis Kein Zugriff
  1. F. Zusammenfassung in Thesen Kein Zugriff Seiten 219 - 226
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 227 - 244

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