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Monographie Kein Zugriff

Die Vergütung des Arbeitnehmererfinders in der Insolvenz des Arbeitgebers (§ 27 ArbnErfG)

Autor:innen:
Verlag:
 2016

Zusammenfassung

Die Arbeit beschäftigt sich grundlegend mit dem im Jahr 2009 neu gefassten § 27 ArbnErfG. Die Norm trifft eine Regelung für die Erfindervergütung derjenigen Arbeitnehmererfinder, deren Diensterfindung der Arbeitgeber in Anspruch genommen hat, bevor das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde. Hat der Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung die grundsätzlich laufend entstehende Erfindervergütung für eine Diensterfindung noch nicht vollständig abgegolten, stellt § 27 ArbnErfG die weiterhin laufend entstehende Erfindervergütung des Arbeitnehmererfinders in der Insolvenz des Arbeitgebers für die Zeiträume besser, in denen sich der Wert der Diensterfindung zugunsten der Insolvenzmasse realisiert.

Zweck, Wirkung und Funktionsweise des § 27 ArbnErfG werden in der Arbeit im Einzelnen dargelegt, um Insolvenzverwaltern bei Insolvenz eines Arbeitgebers im Hinblick auf die zuvor in Anspruch genommenen Diensterfindungen und die daraus folgenden Erfindervergütungsansprüche ein interessengerechtes und sanierungsfreundliches Vorgehen zu ermöglichen.


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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2016
ISBN-Print
978-3-8487-3402-3
ISBN-Online
978-3-8452-7715-8
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriften des Ernst-Jaeger-Instituts für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht
Band
5
Sprache
Deutsch
Seiten
242
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 12
    1. I. Problemstellung Kein Zugriff
    2. II. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
        1. (a) Konkursvorrecht Kein Zugriff
        2. (b) Veräußerung ohne Geschäftsbetrieb (Vorkaufsrecht) Kein Zugriff
      1. 2. Gesetzesentwurf der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Kein Zugriff
        1. (a) Konkursvorrecht Kein Zugriff
        2. (b) Veräußerung ohne Geschäftsbetrieb (Vorkaufsrecht) Kein Zugriff
        1. (a) Erfindervergütungsansprüche als Masseschulden Kein Zugriff
        2. (b) Übergang der Rechte und Pflichten aus dem ArbnErfG bei Veräußerung eines Betriebs Kein Zugriff
        1. (a) Vorschlag von Gaul Kein Zugriff
          1. (aa) Keine Masseschulden bei Inanspruchnahme der Diensterfindung vor Insolvenzeröffnung Kein Zugriff
          2. (bb) Veräußerung mit Geschäftsbetrieb Kein Zugriff
          3. (cc) Annäherung an Absonderungsrecht Kein Zugriff
      1. 2. Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des § 27 ArbnErfG Kein Zugriff
    1. III. Vereinfachung des ArbnErfG 2009 Kein Zugriff
    2. IV. Vergleich der Wirkung der verschiedenen Fassungen des § 27 ArbnErfG Kein Zugriff
    3. V. Übergangsrecht, § 43 Abs. 3 ArbnErfG Kein Zugriff
      1. 1. Laufende Entstehung der Erfindervergütung Kein Zugriff
        1. (a) Übergang der Rechte und Pflichten aus dem ArbnErfG im Fall des § 613a BGB Kein Zugriff
        2. (b) Ausnahme: Vergütungspflicht für nichtausschließliche Benutzungsrechte Kein Zugriff
          1. (aa) Isolierte Veräußerung der Diensterfindung Kein Zugriff
          2. (bb) Isolierter Übergang des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmererfinders Kein Zugriff
        1. (b) Gemeinsamer Übergang von Diensterfindung und Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmererfinders Kein Zugriff
        2. (c) Gegenüberstellung der verschiedenen Übergangsmöglichkeiten Kein Zugriff
      1. 1. Keine Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO bei Inanspruchnahme vor Insolvenz Kein Zugriff
      2. 2. Eintritt des Betriebserwerbers gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB beschränkt sich auf Masseverbindlichkeiten Kein Zugriff
    1. III. Anwendungsbereich des § 27 ArbnErfG Kein Zugriff
      1. 1. Begründung einer Masseverbindlichkeit bei Verwertung im Unternehmen, § 27 Nr. 2 ArbnErfG Kein Zugriff
          1. (aa) Beschränkter Eintritt des Betriebserwerbers nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
          2. (bb) Nachvollziehen der Wirkungen des § 613a Abs. 1 S. 1 BGB durch § 27 Nr. 1 ArbnErfG: Übergang des Arbeitnehmerarbeitsverhältnisses als Tatbestandsvoraussetzung des § 27 Nr. 1 ArbnErfG Kein Zugriff
              1. (aaaa) Rechte und Pflichten aus dem ArbnErfG keine dingliche Belastung von Diensterfindung oder Geschäftsbetrieb Kein Zugriff
              2. (bbbb) Risiko einer zusätzlichen Belastung der Insolvenzmasse Kein Zugriff
              1. (aaaa) Rückgriff auf § 27 Nr. 3 ArbnErfG in allen anderen Fällen Kein Zugriff
              2. (bbbb) § 27 Nr. 2 ArbnErfG analog bei Trennung der Diensterfindung vom Arbeitsverhältnis Kein Zugriff
        1. (b) Gemeinsame Veräußerung von Diensterfindung, Arbeitsverhältnis und Geschäftsbetrieb, § 27 Nr. 1 ArbnErfG Kein Zugriff
        2. (c) Veräußerung der Diensterfindung in allen anderen Fällen, § 27 Nr. 3 ArbnErfG Kein Zugriff
      2. 3. Parallele Anwendung verschiedener Regelungsvarianten des § 27 ArbnErfG nur bei Miterfindern Kein Zugriff
      3. 4. Zwischenergebnis Kein Zugriff
        1. (a) Anbietungspflicht bei Nichtnutzung nach einem Jahr Kein Zugriff
        2. (b) Anbietungspflicht vor isolierter Veräußerung einer Diensterfindung Kein Zugriff
        3. (c) Keine endgültige Verwertungsentscheidung nötig Kein Zugriff
        4. (d) Anbietungspflicht bei Beendigung der Erfindungsverwertung im Unternehmen nach Ablauf eines Jahres Kein Zugriff
        5. (e) Kein Bedürfnis für Regelung bei Inanspruchnahme der Diensterfindung nach Insolvenz Kein Zugriff
      1. 2. Entgeltlichkeit des Angebots Kein Zugriff
      2. 3. Annahme des Angebots Kein Zugriff
      3. 4. Nichtannahme des Angebots Kein Zugriff
      4. 5. Besonderheiten bei Miterfindern Kein Zugriff
      1. 1. Lizenzgebühr bei Lizenzvertrag Kein Zugriff
      2. 2. Erfindervergütung bei Inanspruchnahme nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Kein Zugriff
      1. 1. Gegenüber § 55 InsO eingeschränkte Gläubigerbesserstellung durch § 27 ArbnErfG Kein Zugriff
      2. 2. Berücksichtigung der Besonderheiten des ArbnErfG durch § 27 ArbnErfG Kein Zugriff
    1. III. Keine europarechtlichen Vorgaben Kein Zugriff
      1. 1. Frankreich Kein Zugriff
      2. 2. Großbritannien Kein Zugriff
  2. E. Teleologische Reduktion des § 27 ArbnErfG bei Masseunzulänglichkeit Kein Zugriff Seiten 193 - 196
      1. 1. Bei Verwertungsentscheidung allgemein zu berücksichtigende Faktoren Kein Zugriff
        1. (a) Aufgabe der Diensterfindung Kein Zugriff
        2. (b) Halten der Diensterfindung ohne Nutzung Kein Zugriff
        3. (c) Halten der Diensterfindung und Nutzung im insolventen Unternehmen Kein Zugriff
        4. (d) Veräußerung der Diensterfindung Kein Zugriff
    1. II. Interessenlage der Gläubiger Kein Zugriff
      1. 1. Voraussetzungen für Abbedingung des § 27 ArbnErfG Kein Zugriff
          1. (aa) Zahlung der Erfindervergütung durch den Insolvenzverwalter Kein Zugriff
          2. (bb) Vermeidung des Übergangs von Arbeitnehmererfinderarbeitsverhältnissen Kein Zugriff
          3. (cc) Vermeidung des gemeinsamen Übergangs von Diensterfindungen und Geschäftsbetrieb Kein Zugriff
        1. (b) Begründung einer Masseverbindlichkeit durch Verwertung im Unternehmen nach § 27 Nr. 2 ArbnErfG vermeiden Kein Zugriff
        2. (c) Anbietungspflicht des Insolvenzverwalters nach § 27 Nr. 3 S. 1 und 2 ArbnErfG vermeiden Kein Zugriff
      2. 3. Vereinbarung für den Fall des Widerspruchs gegen Betriebsübergang Kein Zugriff
    2. IV. Bedürfnis für flexible Regelungen bei größeren Patentportfolios Kein Zugriff
        1. (a) Erstreckung auf § 27 ArbnErfG Kein Zugriff
        2. (b) Begrenzung des Insolvenzplans auf plandispositive Regelungen Kein Zugriff
        3. (c) Für den Bereich von § 27 ArbnErfG denkbare Regelungen im Insolvenzplan Kein Zugriff
      1. 2. Gruppenbildung Kein Zugriff
  3. G. Fazit und Vorschlag zur Neuregelung des § 27 ArbnErfG Kein Zugriff Seiten 227 - 236
  4. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 237 - 242

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