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Monographie Kein Zugriff
Die urheberrechtliche Nutzung von Tätowierungen in Videospielen
Eine Untersuchung am Beispiel von Solid Oak Sketches- Autor:innen:
- Reihe:
- Young Academics: Medienrecht und Medienwirtschaft, Band 5
- Verlag:
- 2025
Zusammenfassung
Wie sind Tätowierungen urheberrechtlich geschützt - und was bedeutet das für Videospiele? Lukas Thalheimer analysiert die rechtlichen Herausforderungen bei der Verwendung von Tätowierungen in Videospielen anhand des Falls Solid Oak Sketches vs. Take-Two Interactive. Im Mittelpunkt steht die detailgetreue Abbildung von Tätowierungen bekannter NBA-Spieler in dem Videospiel NBA 2K. Fragen der Schutzfähigkeit, der bestehenden Verletzungshandlungen sowie der Rechtswidrigkeit werden im Rahmen des deutschen Urheberrechts geklärt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage der konkludenten Rechteeinräumung und der Rechtfertigung der Verwendung der Tattoos als unwesentliches Beiwerk nach § 57 UrhG.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2025
- ISBN-Print
- 978-3-68900-334-0
- ISBN-Online
- 978-3-68900-335-7
- Verlag
- Tectum, Baden-Baden
- Reihe
- Young Academics: Medienrecht und Medienwirtschaft
- Band
- 5
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 108
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - XIV
- I. Die zu behandelnde Frage Kein Zugriff
- II. Gliederung dieser Arbeit Kein Zugriff
- 1. Was sind Tätowierungen? Kein Zugriff
- 2. Die Geschichte von Tätowierungen Kein Zugriff
- 3. Der Tattoo-Prozess – verschiedene „Phasen“ einer Tätowierung Kein Zugriff
- B. Der Sachverhalt: Solid Oak Sketches gegen Take-Two u. a. Kein Zugriff Seiten 13 - 20
- 1. Persönliche Schöpfung Kein Zugriff
- 2. Geistiger Gehalt des Werkes Kein Zugriff
- 3. Wahrnehmbare Formgestaltung Kein Zugriff
- 4. Individualität und Schöpfungshöhe Kein Zugriff
- 5. Irrelevante Faktoren Kein Zugriff
- 6. Zwischenergebnis Schutzgegenstand Kein Zugriff
- 1. Urheber- oder Rechteinhaberschaft Kein Zugriff
- 2. Rechteeinräumung Kein Zugriff
- 3. Aktivlegitimation hinsichtlich der Urheberpersönlichkeitsrechte Kein Zugriff
- 4. Zwischenergebnis Aktivlegitimation Kein Zugriff
- a) Vervielfältigungsrecht und Abgrenzung zum Bearbeitungsrecht, §§ 16, 23 UrhG Kein Zugriff
- b) Verbreitungsrecht, § 17 UrhG Kein Zugriff
- c) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, § 19a UrhG Kein Zugriff
- d) Zwischenergebnis Verwertungsrechte Kein Zugriff
- 2. Urheberpersönlichkeitsrechte Kein Zugriff
- 3. Zwischenergebnis Verletzungshandlungen Kein Zugriff
- aa) Keine schriftliche oder anderweitige nähere Regelung – Übertragungszwecktheorie Kein Zugriff
- bb) Vertragszweck von Tattoo-Verträgen Kein Zugriff
- cc) Bezugsobjekt einer möglichen Einräumung von Nutzungsrechten Kein Zugriff
- dd) Unmittelbar aus dem Vertragszweck folgende Nutzungsrechte Kein Zugriff
- ee) Sekundärer Vertragszweck und daraus folgende Nutzungsrechte Kein Zugriff
- ff) Ermittlung konkreter Nutzungsrechte im Fall von Solid Oak Kein Zugriff
- gg) Zwischenergebnis konkludente Einräumung von Nutzungsrechten Kein Zugriff
- b) Tätowierungen als Teil des äußeren Erscheinungsbilds – Übergang in den vermögenswerten Bestandteil des Persönlichkeitsrechts Kein Zugriff
- c) Zwischenergebnis Rechteeinräumung Kein Zugriff
- a) Zitat oder Pastiche, §§ 51, 51a UrhG Kein Zugriff
- aa) „Eigentlicher Gegenstand“ der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe Kein Zugriff
- bb) Unwesentliches Beiwerk neben dem Hauptgegenstand Kein Zugriff
- cc) Zwischenergebnis unwesentliches Beiwerk Kein Zugriff
- c) Zwischenergebnis gesetzlich erlaubte Nutzung Kein Zugriff
- 3. Zwischenergebnis Rechtswidrigkeit Kein Zugriff
- V. Anspruchsspezifische Voraussetzungen Kein Zugriff
- VI. Ergebnis und Rechtsfolge Kein Zugriff
- D. Fazit und Beantwortung der zu behandelnden Frage Kein Zugriff Seiten 89 - 98
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 99 - 108





