Förderung freier Weiterbildungseinrichtungen
Unter besonderer Berücksichtigung von deren Kooperation mit Mitveranstaltern- Autor:innen:
- Reihe:
- Schriften zum Bildungs- und Wissenschaftsrecht, Band 10
- Verlag:
- 2010
Zusammenfassung
Im System des lebenslangen Lernens kommt der Weiterbildung eine bedeutende Funktion zu. Eine wichtige Rolle in diesem Bildungsbereich spielen freie Träger, die ihre Rolle freilich nur ausfüllen können, wenn sie von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Das Weiterbildungsgesetz NRW sieht eine Finanzförderung vor, die daran geknüpft ist, dass eine freie Einrichtung Veranstaltungen „durchführt“ (§ 16 Abs. 2 WbG NRW). Wenn eine freie Einrichtung bei ihrem Veranstaltungsangebot mit Mitveranstaltern zusammenarbeitet, kann diese Kooperation zu Zurechnungsproblemen führen: Wer ist dann Durchführender und Förderungsberechtigter? Das Paritätische Bildungswerk NRW e.V. hat um eine rechtsgutachtliche Aufarbeitung der Zuordnungsprobleme auf Grundlage des Landesrechts NRW gebeten, die hiermit der Fachöffentlichkeit vorgestellt wird.
Die in diesem Gutachten untersuchten Rechtsfragen stellen sich indes keineswegs nur in Nordrhein-Westfalen. Vielmehr kennen auch die Weiterbildungsgesetze anderer Länder vergleichbare Fördertatbestände.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2010
- ISBN-Print
- 978-3-8329-5045-3
- ISBN-Online
- 978-3-8452-2471-8
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Schriften zum Bildungs- und Wissenschaftsrecht
- Band
- 10
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 52
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 8
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 9 - 9
- Das Paritätische Bildungswerk LV NRW e.V. und seine Einrichtungen PBW und PFBW Kein Zugriff Seiten 10 - 11
- Inhalt eines Trägerkooperationsvertrages Kein Zugriff Seiten 11 - 12
- Inhalt eines Kurskooperationsvertrages Kein Zugriff Seiten 12 - 13
- Untersuchungsauftrag Kein Zugriff Seiten 14 - 14
- Grundgesetzliche Aussagen Kein Zugriff Seiten 15 - 15
- Landesverfassungsrechtliche Aussagen: Art. 6 Abs. 4, 17 S. 2 LV NRW Kein Zugriff Seiten 15 - 16
- Zwischenfazit: Pluralität und Autonomie Kein Zugriff Seiten 16 - 17
- Weiterbildungsgesetz NRW Kein Zugriff Seiten 18 - 19
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW Kein Zugriff Seiten 19 - 19
- Vorläufige Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Weiterbildungsgesetzes vom 18.3.1975 Kein Zugriff Seiten 19 - 21
- Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 1.2.1991 zur Förderung von Einrichtungen der Familienbildung nach dem Weiterbildungsgesetz Kein Zugriff Seiten 21 - 22
- Zielvereinbarung zwischen dem Gesprächskreis für Landesorganisationen der Weiterbildung in NRW und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 7.3.2007 Kein Zugriff Seiten 22 - 23
- Grammatische Auslegung Kein Zugriff Seiten 24 - 25
- Historische Auslegung Kein Zugriff Seiten 25 - 27
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen i.S.d. § 2 Abs. 2 WbG NRW Kein Zugriff
- Durchführung/Angebot von Veranstaltungen als Anerkennungsvoraussetzung gem. § 15 Abs. 2 WbG NRW Kein Zugriff
- Offenheit für Kooperationen, §§ 5, 15 Abs. 2 Nr. 7, 20 f. WbG NRW Kein Zugriff
- Offenheit für das in der Satzung konturierte Selbstverständnis freier Einrichtungen der Weiterbildung, vgl. §§ 4 Abs. 2 S. 1, 15 Abs. 2 Nr. 10 WbG NRW Kein Zugriff
- Durchführung trotz faktisch gelockerter Führung, vgl. §§ 10 Abs. 1 S. 2, 12 Abs. 4 WbG NRW Kein Zugriff
- §§ 21, 85 Abs. 3 SGB III Kein Zugriff
- § 43 Abs. 3 S. 2 AufenthG i.V.m. § 1 S. 2 IntV Kein Zugriff
- § 36 Abs. 2 S. 1 SchulG NRW Kein Zugriff
- § 49 Abs. 12 HG NRW, § 41 Abs. 10 KunstHG NRW Kein Zugriff
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.2.1989 – 8 AZR 133/87 Kein Zugriff
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.8.1990 – 8 AZR 220/88 Kein Zugriff
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.5.2000 – 9 AZR 241/99 Kein Zugriff
- Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Kein Zugriff
- Nur begrenzte Übertragbarkeit der arbeitsrechtlichen Wertungen auf das eigentliche Weiterbildungsrecht Kein Zugriff
- Vergleich mit zivilrechtlichen Wertungen, § 278 BGB Kein Zugriff Seiten 40 - 40
- Realisierung des Jedermann-Rechts auf Weiterbildung gem. § 1 Abs. 1 WbG NRW als zentraler Gesetzeszweck Kein Zugriff Seiten 40 - 41
- Sicherung von Pluralität und Autonomie als Gesetzeszwecke Kein Zugriff Seiten 41 - 41
- Sicherung von Ordnung und Übersichtlichkeit sowie Vermeidung von Missbrauch als Gesetzeszwecke Kein Zugriff Seiten 41 - 42
- Besondere Relevanz des Gesetzeszwecks »Realisierung des Jedermann- Rechts auf Weiterbildung«, Gleichrangigkeit der weiteren Gesetzeszwecke Kein Zugriff Seiten 42 - 43
- Zusammenführung der vorgenannten Hinweise zur Auslegung des Merkmals »durchgeführt« i.S.d. § 16 Abs. 2 WbG NRW Kein Zugriff Seiten 43 - 46
- Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Kein Zugriff Seiten 47 - 50
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 51 - 52





