Die Methoden der Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht als richterliches Instrument der Interpretation von nationalem Recht
- Autor:innen:
- Reihe:
- Nomos Universitätsschriften - Recht, Band 852
- Verlag:
- 2015
Zusammenfassung
Die Rechtsvergleichung ist schon lange keine alleinige Domäne des Zivilrechts mehr. Gerade durch das engagierte Plädoyer von Peter Häberle, die Rechtsvergleichung als nunmehr „fünfte Auslegungsmethode“ in den Kanon der bisher anerkannten vier Auslegungsmethoden aufzunehmen, ist die Rechtsvergleichung in den öffentlich-rechtlichen Fokus gerückt.
Insbesondere die Rechtsprechung, namentlich die des Bundesverfassungsgerichts, bedient sich zunehmend rechtsvergleichender Argumente bei der Auslegung und Interpretation nationalen Rechts. Trotz dieser gewachsenen Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Praxis des öffentlichen Rechts und des damit verbundenen Interesses an dieser Thematik, fehlte es bisher an einer Arbeit, in der die öffentlich-rechtliche Rechtsprechung, v.a. die des Bundesverfassungsgerichtes, mit rechtvergleichenden Bezügen systematisch aufgearbeitet und in den größeren Kontext der allgemeinen Methodendiskussion eingeordnet wird. Diese bisher bestehende Lücke versucht diese Arbeit zu schließen.
Publikation durchsuchen
Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2015
- ISBN-Print
- 978-3-8487-1959-4
- ISBN-Online
- 978-3-8452-6071-6
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Nomos Universitätsschriften - Recht
- Band
- 852
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 640
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 18
- Einleitung und Gang der Untersuchung Kein Zugriff Seiten 19 - 27
- A. Begriff des Rechtsvergleichs Kein Zugriff Seiten 27 - 32
- B. Zweck der Rechtsvergleichung: Erkenntnisgewinn Kein Zugriff Seiten 32 - 94
- C. Funktion der Rechtsvergleichung Kein Zugriff Seiten 94 - 280
- A. Die Notwendigkeit einer rechtsvergleichenden Methode Kein Zugriff Seiten 280 - 284
- B. Die Lehre von den Rechtskreisen im Zivilrecht Kein Zugriff Seiten 284 - 292
- C. Übernahme der zivilistischen Rechtskreislehre für das Öffentliche Recht Kein Zugriff Seiten 292 - 316
- D. Zweigerts universale Interpretationsmethode Kein Zugriff Seiten 316 - 323
- E. Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 323 - 324
- A. Theoretisch entwickelte Methodenansätze Kein Zugriff Seiten 324 - 387
- B. Stellungnahme: Notwendigkeit eines Methodenpluralismus Kein Zugriff Seiten 387 - 392
- A. Methodenkanon aus der Praxis der Rechtsprechung Kein Zugriff Seiten 392 - 484
- B. Empirische Interpretation Kein Zugriff Seiten 484 - 513
- C. Auswertung der zuvor genannten Rechtsprechungsbeispiele Kein Zugriff Seiten 513 - 527
- D. Zusammenfassung Kein Zugriff Seiten 527 - 537
- A. Beliebigkeit bei der Auswahl des zu vergleichenden Materials Kein Zugriff Seiten 537 - 551
- B. Fehlende rechtstaatliche Legitimation Kein Zugriff Seiten 551 - 561
- C. Gefahr unreflektierter Vergleiche Kein Zugriff Seiten 561 - 573
- D. Gefahr einer frühzeitigen Festlegung von Auswahlkriterien Kein Zugriff Seiten 573 - 580
- E. Gefahr der vermeintlichen Textähnlichkeit – Notwendigkeit eines kontextualistischen Vergleichs Kein Zugriff Seiten 580 - 587
- A. Methodenvorschlag für die Anwendung der Rechtsvergleichung Kein Zugriff Seiten 587 - 599
- B. Ausblick Kein Zugriff Seiten 599 - 613
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 613 - 640





