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§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess

Autor:innen:
Verlag:
 25.07.2022

Zusammenfassung

Die Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014) wurde von dem deutschen Gesetzgeber durch die neunte GWB-Novelle umgesetzt. Schwerpunkt der Kartellschadensersatzrichtlinie sind ihre Vorschriften über die Offenlegung von Beweismitteln. Diese Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie sollen die Informationsasymmetrien zwischen (vermeintlichen) Kartellgeschädigten und Kartellanten beseitigen.

Der deutsche Gesetzgeber hat die Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie im Rahmen der neunten GWB-Novelle insbesondere durch § 33g GWB umgesetzt. Bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben stand der deutsche Gesetzgeber vor Herausforderungen. Denn eine richtlinienkonforme Umsetzung erforderte hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln ein Ausmaß, das der deutschen Rechtsordnung in dieser Art und Weise zuvor fremd war.

Die Arbeit will die für die deutsche Rechtsordnung besondere Vorschrift § 33g GWB für die Praxis anwendbar machen, indem die Anspruchsvoraussetzungen von § 33g GWB richtlinienkonform ausgelegt und definiert werden und die Ausschlussgründe und Herausgabeverweigerungsrechte von § 33g GWB dargestellt werden. Überdies stellt die Arbeit einen Vorschlag zur Änderung von § 33g GWB vor.

 

Reihe

Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung - Band 853

Schlagworte


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Bibliographische Angaben

Erscheinungsjahr
2022
Erscheinungsdatum
25.07.2022
ISBN-Print
978-3-8316-4960-0
ISBN-Online
978-3-8316-7713-9
Verlag
utzverlag, München
Reihe
Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Band
853
Sprache
Deutsch
Seiten
328
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 20
    1. I. Beweisführung in Kartellschadensersatzprozessen Kein Zugriff
    2. II. Relevanz der neuen Offenlegungsvorschriften des GWB Kein Zugriff
    3. III. Forschungsfrage Kein Zugriff
    4. IV. Methodik Kein Zugriff
      1. 1. Interessenausgleich Kein Zugriff
      2. 2. Verhinderung von Missbrauch Kein Zugriff
      3. 3. Kostenrisiko Kein Zugriff
      4. 4. Praktikabilität Kein Zugriff
      5. 5. Rechtseinheit Kein Zugriff
    5. VI. Stand der Forschung Kein Zugriff
      1. 1. Systematik des Kapitels II der SE-RL Kein Zugriff
      2. 2. Art. 5 SE-RL als zentrale Vorschrift des Kapitels II der SE-RL Kein Zugriff
      3. 3. Beschränkungen der Offenlegung in Art. 6 SE-RL und 7 SE-RL Kein Zugriff
      1. 1. Probleme bei der Beweisführung im Kartellschadensersatzprozess Kein Zugriff
      2. 2. Beseitigung der „Informationsasymmetrie“ im Kartellscha-densersatzprozess Kein Zugriff
      3. 3. Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess Kein Zugriff
      4. 4. Schutzbedürftigkeit von Geschäftsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen Kein Zugriff
      5. 5. Beweismittel aus Akten einer Wettbewerbsbehörde Kein Zugriff
      6. 6. Gefahr von Ausforschungsmaßnahmen Kein Zugriff
      7. 7. Quantifizierung des Schadens als besonders Problem Kein Zugriff
      1. 1. Umsetzung in verschiedenen Kapiteln des GWB Kein Zugriff
      2. 2. Materiellrechtliche und prozessuale Offenlegungsvorschriften Kein Zugriff
      1. 1. Vorgaben des Art. 5 SE-RL Kein Zugriff
      2. 2. Vorgaben des Art. 13 SE-RL Kein Zugriff
      3. 3. Umsetzung durch Offenlegungsanspruch Kein Zugriff
      1. 1. Ausschlussgründe und Verweigerungsrechte Kein Zugriff
      2. 2. Weitere Ansprüche und Regelungen zu Verwertungsverboten Kein Zugriff
      3. 3. Bedeutung der Systematik für die Beweislastverteilung Kein Zugriff
            1. (1) Strengbeweisverfahren und Freibeweisverfahren nach der ZPO Kein Zugriff
            2. (2) Übertragbarkeit des Begriffs „Beweismittel“ im Sinne der ZPO auf das GWB Kein Zugriff
            3. (3) Vorgaben der Kartellschadensersatzrichtlinie Kein Zugriff
            4. (4) Europarechtskonforme Auslegung des Begriffs „Beweismittel“ Kein Zugriff
            5. (5) Ergebnis Kein Zugriff
            1. (1) Vorgaben der Kartellschadensersatzrichtlinie Kein Zugriff
            2. (2) Kongruenz mit der Auslegung des Begriffs „Beweismittel“ Kein Zugriff
            3. (3) Keine Gleichsetzung mit „Besitz“ im Sinne von §§ 854 BGB ff. Kein Zugriff
            4. (4) „Besitz“ im Sinne von § 33g Abs. 1 GWB als tatsächliche Verfügungsgewalt Kein Zugriff
            5. (5) Ergebnis Kein Zugriff
          1. aa) Problem der Verwendung des Begriffs „genaue Bezeichnung von Beweismitteln“ als Anspruchsvoraussetzung Kein Zugriff
            1. (1) Sinn und Zweck der Bestimmtheit des Klageantrags, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO Kein Zugriff
            2. (2) Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags Kein Zugriff
            3. (3) Abhängigkeit der Konkretisierung von Besonderheiten des materiellen Rechts Kein Zugriff
            4. (4) Besondere Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags bei einer Klage auf Herausgabe von Gegenständen Kein Zugriff
          2. cc) Anforderungen der Kartellschadensersatzrichtlinie an die Bezeichnung der offenzulegenden Beweismittel Kein Zugriff
          3. dd) Stellungnahme zu der Verwendung des Begriffs „genaue Bezeichnung von Beweismitteln“ als Anspruchsvoraussetzung Kein Zugriff
            1. (1) Meinungsstand in der Literatur Kein Zugriff
            2. (2) Auslegung Kein Zugriff
            3. (3) Ergebnis Kein Zugriff
            1. (1) Eine Meinung in der Literatur („1. Meinung“) Kein Zugriff
            2. (2) Andere Meinung in der Literatur („2. Meinung“) Kein Zugriff
            3. (3) Rechtsprechung Kein Zugriff
            1. (1) Stellungnahme zu den beiden Meinungen in der Literatur Kein Zugriff
            2. (2) Anlehnung an die öffentlich-rechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung Kein Zugriff
            3. (3) Keine Vorgaben in der Begründung zum deutschen Gesetzentwurf Kein Zugriff
            4. (4) Vorgaben der Kartellschadensersatzrichtlinie Kein Zugriff
            5. (5) Verhältnismäßigkeit als Schranke gegen „uferlose“ Herausgabe Kein Zugriff
            6. (6) Richtlinienkonformität des Auslegungsergebnisses Kein Zugriff
            7. (7) Ausforschung entgegenwirken Kein Zugriff
            8. (8) Ergebnis Kein Zugriff
          1. aa) Problem der Verwendung des Begriffs „Glaubhaftmachung“ als Anspruchsvoraussetzung Kein Zugriff
            1. (1) „Glaubhaftmachung“ im Sinne von § 294 ZPO Kein Zugriff
            2. (2) Gegenstand des Beweises Kein Zugriff
            3. (3) Stellungnahme Kein Zugriff
            1. (1) Meinungsstand in der Literatur Kein Zugriff
            2. (2) Auslegung Kein Zugriff
        1. e) Rechtshängigkeit einer Kartellschadensersatzklage, § 33a Abs. 1 GWB, nicht notwendig Kein Zugriff
          1. aa) Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 SE-RL Kein Zugriff
          2. bb) Ziel im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung Kein Zugriff
            1. (1) Problem: Mangelnde Vereinbarkeit mit § 33g Abs. 2 GWB Kein Zugriff
            2. (2) Lösungsvorschlag aus der Literatur Kein Zugriff
            3. (3) Stellungnahme Kein Zugriff
          3. dd) Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne Kein Zugriff
            1. (1) Grad der Glaubhaftmachung, § 33g Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB Kein Zugriff
            2. (2) Umfang der Beweismittel und Kosten der Herausgabe, § 33g Abs. 3 S. 2 Nr. 2 GWB Kein Zugriff
            3. (3) Ausschluss der Ausforschung von Tatsachen, § 33g Abs. 3 S. 2 Nr. 3 GWB Kein Zugriff
            4. (4) Bindungswirkung von Entscheidungen nach §§ 33b GWB, 33g Abs. 3 S. 2 Nr. 4 GWB Kein Zugriff
            5. (5) Wirksamkeit der öffentlichen Durchsetzung des Kartellrechts, § 33g Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GWB Kein Zugriff
            6. (6) Schutz von vertraulichen Informationen, § 33g Abs. 3 S. 2 Nr. 6 GWB Kein Zugriff
          4. ff) Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit Kein Zugriff
          1. aa) Vorgaben des Art. 6 SE-RL Kein Zugriff
            1. (1) „Pfleiderer-Urteil“ Kein Zugriff
            2. (2) „Donau Chemie-Urteil“ Kein Zugriff
            3. (3) „EnBW-Urteil“ Kein Zugriff
            4. (4) Stellungnahme Kein Zugriff
          2. cc) Absoluter Ausschlussgrund: Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen, § 33g Abs. 4 GWB Kein Zugriff
          3. dd) Temporärer Ausschlussgrund: Kartellverfahrensrechtliche Dokumente, § 33g Abs. 5 GWB Kein Zugriff
        1. c) Vergleichbare Regelungen im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Kein Zugriff
      1. 3. Herausgabeverweigerungsrechte des Offenlegungsanspruchs Kein Zugriff
      2. 4. Inhalt des Beweismittelherausgabeanspruchs Kein Zugriff
      1. 1. Vorgaben der Kartellschadensersatzrichtlinie Kein Zugriff
        1. a) überwiegend ähnliche Anspruchsvoraussetzungen Kein Zugriff
        2. b) Gemeinsamkeit von § 33g Abs. 2 GWB und § 33g Abs. 1 GWB Kein Zugriff
        3. c) Unterschied zwischen § 33g Abs. 2 GWB und § 33g Abs. 1 GWB Kein Zugriff
        1. a) „Verteidigung“ Kein Zugriff
        2. b) „erforderlich“ Kein Zugriff
        1. a) Rechtshängigkeit als Anspruchsvoraussetzung Kein Zugriff
        2. b) Verletzung des „Grundsatz[es] der Waffengleichheit“ Kein Zugriff
        3. c) Intention des Unionsgesetzgebers Kein Zugriff
      1. 1. Keine Vorgaben der Kartellschadensersatzrichtlinie Kein Zugriff
      2. 2. Diskussion in der Literatur zum Aufwendungsersatzanspruch Kein Zugriff
        1. a) Keine abschließende Kostenregelung in der Richtlinie Kein Zugriff
        2. b) Richtlinienkonforme Kostenregelung durch § 33g Abs. 7 GWB Kein Zugriff
        3. c) Keine Gefahr einer Kostenexplosion Kein Zugriff
      1. 1. Vorgaben des Art. 8 SE-RL Kein Zugriff
      2. 2. Vollstreckung als wirksame Sanktion Kein Zugriff
      3. 3. Zirkelschluss beim Schadensersatzanspruch, § 33g Abs. 8 GWB Kein Zugriff
      1. 1. Bisherige Rechtslage Kein Zugriff
        1. a) Präzise Fragestellung und Zugänglichkeit von Informationen Kein Zugriff
        2. b) Ähnliche Anwendungsprobleme wie bei § 33g Abs. 1, 2 GWB Kein Zugriff
        1. a) Problem: Keine Kenntnis von Beweismitteln im Besitz von (vermeintlichen) Schädigern und Dritten Kein Zugriff
        2. b) Lösung: Abhilfe durch Auskunftsanspruch Kein Zugriff
        3. c) Praktische Umsetzung: Stufenklage, § 254 ZPO Kein Zugriff
      2. 4. Inhalt des Auskunftsanspruchs Kein Zugriff
      1. 1. Landgericht Köln, Beschluss vom 16.01.2018, 31 O 338/17 Kein Zugriff
          1. aa) Übergangsbestimmung gemäß § 186 GWB Kein Zugriff
            1. (1) Dualer Charakter von § 33g Abs. 1 GWB Kein Zugriff
            2. (2) Relevanz der zeitlichen Anwendbarkeitsvoraussetzungen für das materielle Recht Kein Zugriff
          2. cc) Kein Anspruch auf Herausgabe der in Bezug genommenen Urkunden und sonstigen Beweismittel Kein Zugriff
            1. (1) Wortlaut des § 89b Abs. 5 GWB Kein Zugriff
            2. (2) Vergleich mit der textgleichen Vorschrift § 12 Abs. 2 UWG Kein Zugriff
          1. bb) Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung Kein Zugriff
        1. a) Besondere Dringlichkeit als Voraussetzung Kein Zugriff
        2. b) Unerheblichkeit des genauen Zeitpunkts der Kenntniserlangung Kein Zugriff
        3. c) Keine Darlegung von Verjährungsfragen notwendig Kein Zugriff
        4. d) Der zeitliche Anwendungsbereich des Beweismittelherausgabean-spruchs, § 33g GWB Kein Zugriff
        1. a) Änderung des § 89b Abs. 5 GWB Kein Zugriff
        2. b) Änderung des § 186 Abs. 4 GWB Kein Zugriff
      1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        1. a) Zuständigkeit Kein Zugriff
        2. b) Verfügungsgrund Kein Zugriff
      1. 1. Sachverhalt Kein Zugriff
        1. a) Für die Verteidigung erforderlich Kein Zugriff
          1. aa) Auskunftsantrag zu 3) Kein Zugriff
          2. bb) Auskunftsantrag zu 4) Kein Zugriff
          3. cc) Auskunftsantrag zu 5) Kein Zugriff
          4. dd) Auskunftsantrag zu 6) Kein Zugriff
    1. IV. Folgerung aus der Analyse der bisherigen Rechtsprechung Kein Zugriff
      1. 1. Systematik der österreichischen Offenlegungsvorschriften Kein Zugriff
      2. 2. Systematische Unterschiede zur deutschen Umsetzung Kein Zugriff
      3. 3. Systematische Gemeinsamkeiten mit der deutschen Umsetzung Kein Zugriff
        1. a) Anforderungen an die Substantiierung, § 37j Abs. 1 KartG Kein Zugriff
        2. b) Anordnung der Offenlegung durch das Gericht, § 37j Abs. 2 KartG Kein Zugriff
        3. c) Anforderungen an den Antrag auf Offenlegung, § 37j Abs. 3 KartG Kein Zugriff
        4. d) Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit, § 37j Abs. 4 KartG Kein Zugriff
        5. e) Keine Schutzwürdigkeit des Interesses Klagen zu vermeiden, § 37j Abs. 5 KartG Kein Zugriff
        6. f) Maßnahmen für den Schutz vertraulicher Informationen, § 37j Abs. 6 KartG Kein Zugriff
        7. g) Offenlegung nur gegenüber dem Gericht, § 37j Abs. 7 KartG Kein Zugriff
        8. h) Regelungen in § 37j Abs. 8 und Abs. 9 KartG Kein Zugriff
      1. 2. Regelung des § 37m KartG Kein Zugriff
      2. 3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten in Österreich Kein Zugriff
      1. 1. Verfahrensvorschrift versus Anspruch Kein Zugriff
        1. a) Die deutsche Richtlinienumsetzung Kein Zugriff
        2. b) Die österreichische Richtlinienumsetzung Kein Zugriff
      2. 3. Anforderungen an die Bezeichnung der Beweismittel Kein Zugriff
      3. 4. Stringenz der Offenlegungsvorschriften Kein Zugriff
      4. 5. „Sonderzivilrecht“ und „Sonderprozessrecht“ Kein Zugriff
    1. IV. Bewertung der Umsetzung von Art. 5 SE-RL durch § 37j KartG Kein Zugriff
        1. a) Förderung außergerichtlicher Einigungen Kein Zugriff
        2. b) Bessere Einschätzung des Prozessrisikos Kein Zugriff
        3. c) Prozessuale Effizienz Kein Zugriff
        1. a) Darlegungs- und Beweislast bei einer materiellrechtlichen Offenlegungsvorschrift Kein Zugriff
        2. b) Keine Darlegungs- und Beweislast bei einer verfahrensrechtlichen Offenlegungsvorschrift Kein Zugriff
      1. 3. Missbrauchsgefahr Kein Zugriff
          1. aa) Grundregel der Beweislast im Zivilrecht Kein Zugriff
          2. bb) Bestimmung der Beweislast im Einzelfall Kein Zugriff
          3. cc) § 33g Abs. 3 GWB als eine die Beweislastverteilung regelnde Norm Kein Zugriff
          4. dd) Begünstigung der Ausforschung durch § 33g Abs. 3 GWB Kein Zugriff
        1. b) Verhinderung der Ausforschung durch eine verfahrensrechtliche Offenlegungsvorschrift Kein Zugriff
      2. 5. Erforderlichkeit eines bestimmten Antrags Kein Zugriff
      3. 6. Ergebnis: Überwiegen der Nachteile Kein Zugriff
      1. 1. Problem: Nachteile durch materiellrechtliche Umsetzung Kein Zugriff
      2. 2. Lösung: verfahrensrechtliche Offenlegungsvorschrift Kein Zugriff
      1. 1. Vermeidung eines Bruchs mit überkommenen Grundsätzen Kein Zugriff
      2. 2. Vermeidung von Ausforschung Kein Zugriff
      3. 3. Ähnlichkeit der Anforderungen an den Parteivortrag Kein Zugriff
      4. 4. Ziel der Richtlinie besser erreichbar Kein Zugriff
      5. 5. Kein bestimmter Antrag erforderlich Kein Zugriff
      6. 6. Ergebnis: Überwiegen der Vorteile Kein Zugriff
      1. 1. Aufklärung eines streitigen Sachverhalts Kein Zugriff
      2. 2. Konkrete Bezugnahme auf die Urkunde Kein Zugriff
      3. 3. Prozessrelevanz der Urkunde Kein Zugriff
      4. 4. Anordnung der Urkundenvorlegung von Amts wegen Kein Zugriff
        1. a) Notwendigkeit einer ausdrücklichen Regelung Kein Zugriff
        2. b) Vorschläge für die Regelung von Sanktionen Kein Zugriff
      5. 6. Zusammenfassender Vorschlag für eine Überarbeitung Kein Zugriff
  2. H. Ergebnis Kein Zugriff Seiten 311 - 314
  3. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 315 - 328

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