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Monographie Kein Zugriff

"Ein Kind des Verkehrs"?

Über die allmähliche Verfertigung des Rechts am Beispiel der Sicherungsübereignung um 1900
Autor:innen:
Verlag:
 2024

Zusammenfassung

„Die Sicherungsübereignung steht nicht im Gesetz, ist aber zulässig“ - mit dieser im Lehrbetrieb üblichen Darstellung scheint alles gesagt. Gleichwohl haben sich die Methodenlehren in allen politischen Umbruchsituationen auf die Sicherungsübereignung als Beispiel für eine außergesetzliche Rechtserzeugung bezogen. War es in der Weimarer Epoche die wirtschaftliche Not, welche die Zeitgenossen hadern ließ, so war es bei den Nationalsozialisten die „Heimlichkeit“ - eng verbunden mit der Kritik an den BGB-Verfassern, die eine Gesetzgebungstechnik entwickelt hatten, die mit der Idee eines „Führerwillens“ schlicht unvereinbar war. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg erörterten so verschiedene Autoren wie Franz Wieacker, Karl Larenz, Claus-Wilhelm Canaris oder Bernd Rüthers das Verhältnis von Rechtsfortbildung und Gesetzesrecht am Beispiel der Sicherungsübereignung. So führten mit Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 Zweifel an der Legitimität der Sicherungsübereignung in eine Methodendiskussion, die für das Selbstverständnis der Zivilrechtswissenschaft bis heute grundlegend geblieben ist.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2024
ISBN-Print
978-3-7560-1446-0
ISBN-Online
978-3-7489-1983-4
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Sprache
Deutsch
Seiten
338
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 12
        1. 1. Die „Nichtregelung“ der Sicherungsübereignung vor dem Hintergrund des Gesetzgebungsstils des BGB Kein Zugriff
        2. 2. Der Diskurs um die Sicherungsübereignung: Wandel in Gesetzgebungsverständnis und Gesetzgebungsstil? Kein Zugriff
        1. 1. Gesetzespositivismus versus Rechtspositivismus Kein Zugriff
        2. 2. Gesetzgebung zwischen den Polen von Gewohnheitsrecht und Detailvorschriften Kein Zugriff
        1. 1. Wie hätten die BGB-Verfasser um 1900 ihr Selbstverständnis umschrieben? Kein Zugriff
        2. 2. Erwartungen, die andere Akteure an die Gesetzgebung herantragen Kein Zugriff
      1. IV. Begriffe: Sicherungsübereignung, Faustpfand, Mobiliarhypothek Kein Zugriff
      2. V. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
      1. I. Die Sicherungsübereignung als Produkt judikativer Rechtserzeugung vor 1900 Kein Zugriff
      2. II. Der Streit über die Zulassung des „constitutum possessorium“ Kein Zugriff
      3. III. Schlagabtausch über einen „gesunden“ (deutschen) und einen „ungesunden“ (römischen) „Credit“ Kein Zugriff
      4. IV. Soziales römisches versus unsoziales deutsches Recht? Kein Zugriff
      5. V. Praxisferne der BGB-Verfasser? Ihre Argumente zugunsten der Sicherungsübereignung sprechen für das Gegenteil Kein Zugriff
      6. VI. Eine methodologische Frage: Kann es sein, dass Dogmatik Geschichte hat? Kein Zugriff
      7. VII. Zwischenfazit Kein Zugriff
        1. 1. Ausblendung der BGB-Materialien Kein Zugriff
        2. 2. Historische versus „gegenwartsbezogene“ Auslegung des Gesetzes Kein Zugriff
      8. IX. Die Sicherungsübereignung als Produkt judikativer Rechtserzeugung nach 1900: Claus-Wilhelm Canaris Kein Zugriff
      9. X. Differenz zwischen Pfandrecht und Sicherungsübereignung aus Sicht der BGB-Verfasser Kein Zugriff
      10. XI. Das Argument des § 216 Abs. 2 BGB und die Erwartung, der Gesetzgeber müsse jedes erdenkliche Problem regeln Kein Zugriff
      11. XII. Der Anfang vom Ende der Legende von der richterlichen Rechtsfortbildung nach 1900 Kein Zugriff
      12. XIII. Der Standpunkt heute Kein Zugriff
        1. 1. Der ambivalente Gesetzgeber und die Verfestigung der Sicherungsübereignung – ein Schlüssel zum Verständnis? Kein Zugriff
        2. 2. Fazit: Das Publizitätsprinzip und die Selbstbeschränkung des Gesetzgebers als Regelungsprinzip Kein Zugriff
        1. 1. Die Sondersituation im Vierpersonenverhältnis als Spezialproblem der Sicherungsübereignung? Kein Zugriff
        2. 2. Fazit: Besonderheiten des Verkehrsschutzes – kein erhöhtes Risiko durch Sicherungszweck Kein Zugriff
        3. 3. Sonderformen des Eigentumsvorbehalts – eine Folge der Sicherungsübereignung? Kein Zugriff
        4. 4. Fazit: Gesetzliche Regelung und Klauselpraxis – Rechtfertigungssystematik des Eigentumsvorbehalts Kein Zugriff
      1. I. Die Sicherungsübereignung in der Insolvenz Kein Zugriff
      2. II. Die Zeitgenossen und das Rätsel der unterschiedlichen Behandlung in Konkurs und Zwangsvollstreckung Kein Zugriff
      3. III. Zusammenfassung: Die Sicherungsübereignung und der Konfliktfall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners – Eigentum oder Pfandrecht? Kein Zugriff
      4. IV. Die Blaupause der Sicherungsübereignung – Vorzeichnung in der Dogmengeschichte der Mobiliarsicherheiten Kein Zugriff
      1. I. Die Rolle von Gesetzgebung und Gesetz: Erwartungen der Zeitgenossen Kein Zugriff
      2. II. Die Denkschrift der Akademie für Deutsches Recht und ihre Erwartung an Gesetzgebung Kein Zugriff
      3. III. Zusammenfassung und Ausblick: Wechselnde Gesetzgebungsverständnisse Kein Zugriff
        1. 1. Die Abkehr vom Besitzpfandrecht als Rechtstatsache und die Implementierung alternativer Modelle Kein Zugriff
        2. 2. Die vom Gesetzgeber in den Materialien nahegelegte Lösung und ihre Grundlegung in der Rechtsprechung Kein Zugriff
        3. 3. Besitzkonstitut: Gesetzgeberische Kriterien für die Ungleichbehandlung von Eigentum und Pfandrecht Kein Zugriff
        1. 1. Verzahnung von Gesetzgebung und Rechtsprechung Kein Zugriff
        2. 2. Parteimaxime versus Stichentscheid Kein Zugriff
        3. 3. Gestaltungspielraum als Ausprägung des Gesetzgebungsstils, Ausfüllung und Kontrolle Kein Zugriff
          1. a) Herausforderungen der Regelungstechnik Kein Zugriff
          2. b) Der Ruf nach dem Gesetzgeber und seine inhaltlichen Grenzen Kein Zugriff
          3. c) Die Rezeption des Vorgehens der BGB-Verfasser in der Literatur Kein Zugriff
          4. d) Wie liberale Gesetzgebung der unbegrenzten Auslegung entgegensteht Kein Zugriff
          5. e) Zur Durchbruchs- oder Initialentscheidung Kein Zugriff
      1. III. Fazit: Die Sicherungsübereignung – Recht, ermöglicht durch gesetzgeberische Ermächtigung Kein Zugriff
    1. 7. Kapitel Schluss Kein Zugriff
  2. Quellen- und Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 319 - 338

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