Hausrecht und Polizeigewalt des Parlamentspräsidenten
Eine Untersuchung am Beispiel der Verfassung des Landes Hessen- Autor:innen:
- Verlag:
- 2013
Zusammenfassung
Hausrecht und Polizeigewalt des Parlamentspräsidenten stehen in der Tradition des Verfassungs- und dort des Parlamentsrechts in Bund und Ländern. Die Polizeigewalt verpflichtet ihn zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Parlamentsgebäude und das Hausrecht zur Wahrung der räumlichen Funktionsbedingungen des Parlaments. Beides ist damit nicht mehr Aufgabe der allgemeinen Polizei und der Exekutive, sondern allein dem Parlament selbst überantwortet. Mit dieser Akzentuierung der Parlamentsautonomie betonen die Verfassungen die Sonderstellung der Ersten gegenüber der Zweiten und Dritten Gewalt. Gleichzeitig eröffnen sie damit Konfliktfelder, die sich aus dem Status der Parlamentarier und ihrer Fraktionen und nicht zuletzt aus den Ansprüchen der Öffentlichkeit ergeben.
Diese Studie ist die erste Monografie zur Parlamentsgewalt, ausgehend vom Beispiel einer Landesverfassung und über sie hinausgehend. Sie zeichnet die Entstehungsprozesse von Hausrecht und Polizeigewalt nach und beschreibt in beiden Aufgabenbereichen die Handlungsoptionen des Präsidenten. Im Vergleich mit dem im Grundsatz anerkannten Hausrecht der Verwaltung wird die Reichweite des Hausrechts im Parlament, seine Durchsetzung und sein Schutz im Straf- und im Recht der Ordnungswidrigkeiten untersucht.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2013
- ISBN-Print
- 978-3-8329-7981-2
- ISBN-Online
- 978-3-8452-4424-2
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Studien zu Staat, Recht und Verwaltung/Studies on State, Law and Administration
- Band
- 21
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 132
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 6
- Hausrecht, Polizei- und Ordnungsgewalt: Von der Weimarer über die Preußische zur Hessischen Verfassung Kein Zugriff Seiten 7 - 12
- Begriffliches Kein Zugriff Seiten 13 - 17
- Inhalt und Ausschließungsfunktion der Polizeigewalt Kein Zugriff Seiten 18 - 30
- Der Landtag als Träger der Polizeigewalt Kein Zugriff Seiten 30 - 32
- Die Durchsetzung der Polizeigewalt Kein Zugriff Seiten 32 - 34
- Bedeutungswandel durch das Recht der öffentlichen Sachen? Kein Zugriff Seiten 35 - 39
- Das Hausrecht als Gestaltungsbefugnis oder Abwehrinstrument Kein Zugriff Seiten 39 - 43
- Das Hausrecht in den Grenzen der autonomen Widmung Kein Zugriff Seiten 43 - 46
- Beispielsfälle Kein Zugriff Seiten 46 - 49
- Das bürgerlich-rechtliche Erklärungsmodell Kein Zugriff Seiten 49 - 51
- Die Wahrnehmung des Hausrechts als verbindliche Interpretation der Widmung Kein Zugriff
- Vergabeentscheidungen Kein Zugriff
- Widmungsentscheidungen Kein Zugriff
- Abwehr öffentlich-rechtlicher Benutzungsansprüche Kein Zugriff
- Hausrecht nur gegen Außenstehende? Kein Zugriff
- Begründungsvarianten Kein Zugriff
- Funktionssicherung als öffentlich-rechtliche Aufgabe Kein Zugriff
- Verwaltungsrechtliche Begründungen Kein Zugriff Seiten 72 - 73
- Ihr Umfang: Die Autonomie des Hausrechts Kein Zugriff
- Öffentlich- und zivilrechtliche Handlungsformen Kein Zugriff
- Der Hausverweis Kein Zugriff
- für nicht Zutrittsberechtigte Kein Zugriff
- bei Störungen des Dienstbetriebs, Ordnungs- und Ruhestörungen und bei Verletzung der Würde des Hauses Kein Zugriff
- Die Platzverweisung Kein Zugriff
- Formalien Kein Zugriff
- Sachverhaltsfeststellung, „Störung“ als unbestimmter Rechtsbegriff Kein Zugriff
- Ermessen, Prävention und Prognose Kein Zugriff
- Versammlungsrecht Kein Zugriff
- Petitionsrecht Kein Zugriff
- Öffentlichkeit der parlamentarischen Verhandlung Kein Zugriff
- Abgeordnete, Regierungsmitglieder und ihre Beauftragten Kein Zugriff
- Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Kein Zugriff
- Die Verfassungslage Kein Zugriff
- Das Entscheidungsmonopol des Präsidenten Kein Zugriff
- Die Vollziehung Kein Zugriff
- Der objektive Tatbestand Kein Zugriff
- Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Hausverbots Kein Zugriff
- Der Hausverweis Kein Zugriff
- Mögliche Adressaten Kein Zugriff
- Rechtfertigungsgründe Kein Zugriff
- Strafantrag Kein Zugriff
- Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans (§ 106b StGB) Kein Zugriff
- Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans (§ 112 OWiG) Kein Zugriff
- Ordnungsrechtliche Sanktionen Kein Zugriff
- Kein Zugriff Seiten 123 - 123
- Kein Zugriff Seiten 123 - 123
- Kein Zugriff Seiten 123 - 124
- Kein Zugriff Seiten 124 - 124
- Kein Zugriff Seiten 124 - 125
- Kein Zugriff Seiten 125 - 125
- Kein Zugriff Seiten 125 - 126
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 127 - 132





