Seit mehr als 25 Jahren ist die ZNER ein verlässlicher Ratgeber für alle Fragen des Energie- und Umweltrechts - mit großem Fokus auf erneuerbaren und regenerativen Energien. Für die Rechtssicherheit von Investoren und Betreibern von Anlagen Erneuerbarer Energien und für die Weiterentwicklung des Energierechts ist es von entscheidender Bedeutung, wie in der rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion die Belange der Erneuerbaren Energien erörtert und vertreten werden. Die ZNER ist die führende rechtswissenschaftliche Zeitschrift, die sich diese Themen zur Aufgabe gemacht hat. Es werden die relevanten Rechtskonflikte um Erneuerbare Energien in Form von Aufsätzen, Dokumentationen und Besprechungen von Gerichtsurteilen behandelt. Zielgruppen Rechtsanwälte, Vorstände, Unternehmen, Betreiber, Investoren und Verbraucherverbände sowie Institutionen der öffentlichen Verwaltung und Wissenschaftler, die sich mit den rechtlichen Aspekten des Energierechts beschäftigen.
Die Art. 1 und 3 der RL 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und...
Art. 17 Abs. 1 Buchst. a der RL 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom
Anhang I Nr. 5 der RL 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der RL 96/61/EG des Rates in der durch...
a) Für die Frage, ob eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen (hier: „klimaneutral“) und -zeichen irreführend ist, gelten – wie für gesundheitsbezogene Werbung – strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der...
Nach § 312k Abs. 2 S. 3 BGB muss die Betätigung der „Kündigungsschaltfläche“ unmittelbar zu der Bestätigungsseite mit sämtlichen vorgeschriebenen Merkmalen (insbesondere der „Bestätigungsschaltfläche“) führen. Dies setzt voraus,...
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Gesetzgeber die Frist zur Stellung des Antrags auf Erteilung einer Zahlungsberechtigung (§ 37d EEG 2017 und § 37d EEG 2021) als materielle Ausschlussfrist ausgestaltet und nicht danach...
Wegen der im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gebotenen weiten Auslegung des § 102 Abs. 1 EnWG und der Notwendigkeit, Rechts(mittel) klarheit und -sicherheit zu schaffen, ist davon auszugehen, dass im Sinne des § 102 Abs. 1...
Auslegung und Anwendung von §§ 1, 46 EnWG, § 19 GWB, wonach es bei der Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinn von § 2 EnWG zulässig ist, dass die Gemeinde mit einem...
Mit einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO kann nicht aufgegeben werden, das einzutragende dingliche Recht durch Rechtsgeschäft abzuändern oder durch ein anderes Recht zu ersetzen.
§ 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BNatSchG verpflichtet nicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen, wenn ein Vorhaben auch ohne solche Maßnahmen nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos für Exemplare der betroffenen Art...
Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Veränderungssperre nach § 16 Abs. 1 NABEG zu Recht ergangen ist, ist 337grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses.
Die Platzierung einzelner Masten einer Höchstspannungsfreileitung unterliegt grundsätzlich den Maßstäben für die gerichtliche Überprüfung der Auswahl unter verschiedenen Trassenvarianten. Angesichts der Vielzahl bei einem Leitungsvorhaben...
Eine Konverteranlage, in der neben der Umrichtung von Gleich- auf Wechselstrom im baulichen Verbund über nicht eingehauste Transformatoren auch eine Anpassung der Spannungshöhe an das 380 kV-Übertragungsnetz vorgenommen wird, ist zugleich eine...
Eine signifikante Steigerung des Tötungsrisikos erfordert Anhaltspunkte dafür, dass sich dieses Risiko durch den Betrieb einer Anlage deutlich steigert; dafür genügt weder, dass einzelne Exemplare etwa durch Kollision zu Schaden kommen, noch,...
§ 45b Absatz 1 bis 6 BNatSchG ist auf nicht bestandskräftig genehmigte Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen an Land anwendbar, wenn der Träger eines bereits zugelassenen Vorhabens dies während eines anhängigen...
Zur Frage der Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu Lasten der europäischen Vogelart „Raubwürger“ (lanius excubitor) durch...
Die angesichts offener Erfolgsaussichten der Klage einer Umweltvereinigung erforderliche Abwägung fällt in Bezug auf die strittige Höhe der Sicherheitsleistungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i. V. m. § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB) zulasten des...
Der Antrag, die Ausschlusswirkung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ vorläufig außer Vollzug zu setzen, kann entsprechend § 47 Abs. 6 VwGO nach den dortigen Maßgaben zulässig und begründet sein.
Die Entnahme von Strom i. S. d. Stromsteuerrechts erfolgt durch denjenigen, der die unmittelbare bzw. tatsächliche Sachherrschaft über die Anlagen hat, in denen der Strom verbraucht wird.