Seit mehr als 25 Jahren ist die ZNER ein verlässlicher Ratgeber für alle Fragen des Energie- und Umweltrechts - mit großem Fokus auf erneuerbaren und regenerativen Energien. Für die Rechtssicherheit von Investoren und Betreibern von Anlagen Erneuerbarer Energien und für die Weiterentwicklung des Energierechts ist es von entscheidender Bedeutung, wie in der rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion die Belange der Erneuerbaren Energien erörtert und vertreten werden. Die ZNER ist die führende rechtswissenschaftliche Zeitschrift, die sich diese Themen zur Aufgabe gemacht hat. Es werden die relevanten Rechtskonflikte um Erneuerbare Energien in Form von Aufsätzen, Dokumentationen und Besprechungen von Gerichtsurteilen behandelt. Zielgruppen Rechtsanwälte, Vorstände, Unternehmen, Betreiber, Investoren und Verbraucherverbände sowie Institutionen der öffentlichen Verwaltung und Wissenschaftler, die sich mit den rechtlichen Aspekten des Energierechts beschäftigen.
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Bibliographische Angaben
ISSN-Print
1434-3339
ISSN-Online
1434-3339
Verlag
dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main
Sprache
Deutsch
Produkttyp
Ausgabe
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Artikel
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Seite U1 - U4
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 275 - 284
Dr. Stephan Wagner
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 284 - 289
RAin Christine Kliem, LL. M. (University of Aberdeen)/RA Vincent Gronbach
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 290 - 294
RA Dr. Andreas Hinsch/RA Dr. Konrad Thibaut
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 294 - 298
Veronika Widmann/Tobias Kohrs
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 298 - 299
Franz-Josef Tigges
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 299 - 305
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Mai 2023, Stadtwerke Hameln Weserbergland/Kommission (T-314/20, ECLI:EU:T:2023:258), wird aufgehoben.
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 305 - 327
Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 327 - 328
Art. 18 Abs. 1, 7 und 8 der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt sowie Art. 10 Abs. 4, Art. 46 Abs. 2 Buchst. d und Art. 59 Abs. 1 Buchst. a der...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 328 - 330
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 330 - 337
Das Diskriminierungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG erfordert, vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich zu behandeln, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist.
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 337 - 341
Nur eine Energieanlage, die kein Verteilernetz ist, kann bei richtlinienkonformer Auslegung eine Kundenanlage sein.
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 341 - 341
Die in § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Abs. 5 EnWG enthaltenen (Informations-)Pflichten gelten nicht für den Anbieter einer App, der gegen einen monatlichen Grundpreis Dienstleistungen erbringt, die in der Anzeige verfügbarer Ladestationen zum...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 341 - 341
Die Haftung eines CO2-Emittenten nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB für einen drohenden Summations-, Distanz- und Langzeit(folge)schaden als (behauptete) Folge des Klimawandels ist nicht per se ausgeschlossen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 341 - 341
Zur Verhängung eines Zwangsgelds, um auf die Einhaltung von Vorgaben zur Datenübermittlung und zur Stammdatenkorrektur hinzuwirken, die insbesondere auf die Festlegung zur Stärkung der Bilanzkreistreue vom 11. 12. 2019 (BK6 – 19 – 218)...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 341 - 352
Der Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 EEG 2023 gilt auch im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens. Im Ausschreibungsverfahren ist kein eigener, genehmigungs- bzw. registrierungsbezogener Anlagenbegriff zu Grunde zu legen.
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 352 - 353
Wann ein Nachbar sichere Kenntnis von dem erlangt oder hätte erlangen können, was auf dem Nachbargrundstück tatsächlich genehmigt worden ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und setzt nicht stets voraus, dass er die...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 353 - 356
Einer Gemeinde ist es verwehrt, im Anfechtungsprozess gegen einen Planfeststellungsbeschluss das Unterbleiben eines vorhergehenden Raumordnungsverfahrens zu rügen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 – 4 A 2001.06 – BVerwGE...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 356 - 357
Als Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG sind solche Maßnahmen geeignet, die sich in ihrer Wirkung auf die Funktionen des durch den Eingriff betroffenen Naturraums erstrecken. Daher kommen auch in einem benachbarten...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 357 - 359
Die Verpflichtung zur Leistung einer Ersatzzahlung für den durch die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage bewirkten Eingriff in Natur und Landschaft (§ 15 Abs. 6 i. V. m. §§ 15 Abs. 5, 14 Abs. 1 BNatSchG) richtet sich bei...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 360 - 360
Auf die Einbeziehung eines Bescheides, der die angegriffene immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windpark ändert findet § 63 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 BImSchG keine Anwendung.
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 360 - 366
Weder das Inkrafttreten des § 45b BNatSchG noch des § 6 WindBG liefert Gründe dafür, ein bestandskräftig abgeschlossenes Genehmigungsverfahren für WEA mit dem Ziel wiederaufzugreifen, artenschutzrechtlich begründete Betriebsbeschränkungen...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 367 - 367
Zum Rechtsschutz gegen die rechtswidrige Änderung einer vormals bestandskräftigen, ebenfalls zumindest teilrechtswidrigen artenschutzrechtlichen Auflage zu einer immissionsschutzrechtlichen367Genehmigung (hier: Schutzmaßnahmen zu Gunsten des...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 367 - 373
Nach § 12 Abs. 1 BauO NRW darf ein Bauvorhaben die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke nicht gefährden. Nur insoweit haben die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zur...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 374 - 381
Die in § 3 Abs. 1 der 12. BImSchV normierte Betreiberpflicht gilt unabhängig von den in § 50 i. V. m. §§ 3 Abs. 5a bis 5d BImSchG geregelten Vorgaben für das in erster Linie mit Mitteln des Bauplanungsrechts zu verwirklichende...